Protokoll der Sitzung vom 19.05.2016

Antwort zu Frage 3: Das Konzept der Zentralen Orte, wie es sich im Landesentwicklungsprogramm „Thüringen 2025“ und den Regionalplänen wiederfindet, ist in den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen eingeflossen. In § 5 Abs. 2 heißt es, ich zitiere: „Jede neu gegliederte Gemeinde soll so strukturiert sein, dass sie die Funktion eines Zentralen Ortes übernehmen kann.“ Anders ausgedrückt: Jede neu gebildete Gemeinde besitzt den Funktionsumfang und die Leistungsfähigkeit eines Zentralen Ortes, mindestens eines Grundzentrums. Dies wird bei der Änderung des Landesentwicklungsprogramms berücksichtigt. Durch die Synchronisierung der administrativen mit der zentral örtlichen Gliederung können tragfähige Strukturen unter Berücksichtigung räumlicher Verflechtungsbeziehungen geschaffen werden. Ziel der Gebietsreform ist in erster Linie die Bildung leistungs- und verwaltungsstarker Gebietskörperschaften, die den an sie gestellten Herausforderungen dauerhaft gewachsen sind. Die Gemeinden in Thüringen sollen eine größere Gestaltungskraft in einem größeren Hoheitsgebiet entwickeln und damit den Bedürfnissen der örtlichen Gemeinschaft in den Gemeinden besser gerecht werden können. Sie sollen ihre Selbstverwaltungsaufgaben umfassender, selbstständiger und wirtschaftlicher erfüllen können. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Die Ehre der letzten Anfrage für den heutigen Tag kommt dem Abgeordneten Worm zuteil, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/2156.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Gendergerechte Sprache in Thüringer Behörden

Medienberichten zufolge – „Freies Wort“ Suhl berichtete am 2. Mai 2016 – sollen, dem Willen von Thüringens Sozialministerin Heike Werner nach, die Behörden im Freistaat in Zukunft verstärkt darauf achten, dass sie in amtlichen Schreiben und Veröffentlichungen Männer und Frauen gleichberechtigt ansprechen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Teu- felszeug!)

Nach einem Schreiben der Sozialministerin an den Chef der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, soll sich das Kabinett der Landesregierung in einer seiner nächsten Sitzungen damit beschäftigen, wie Vertreter des Freistaats noch mehr sogenannte gendersensible Sprache anwenden können. Dem Zeitungsartikel zufolge erhoffen sich Sozialministerin Heike Werner und die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann, Katrin Christ-Eisenwinder, von dieser Initiative langfristig eine grundsätzliche Veränderung der Geschlechternormen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit einem Beschluss der Landesregierung in dieser Angelegenheit zu rechnen?

2. Wie soll der beabsichtigte Beschluss innerhalb der Verwaltung kommuniziert werden?

3. Welche Kosten entstehen der Landesregierung bei der Umsetzung des beabsichtigten Beschlusses?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Ziel dieser Initiative, langfristig eine grundsätzliche Veränderung der Geschlechternormen herbeizuführen?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Prof. Dr. Hoff.

Sehr geehrte Abgeordnete, gestatten Sie mir vor der Beantwortung der Einzelfragen eine Vorbemerkung. Die Empfehlungen für gendersensible Sprache sind in Umsetzung von § 28 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes entstanden. Diese gesetzliche Grundlage wurde bereits unter der Vorgängerregierung – gebildet aus der CDU und der SPD – im Jahre 2013 bei der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes geschaffen. Vor diesem Hintergrund überrascht mich die Vehemenz der Kritik an der Sozialministerin, dass sie eine Regelung umsetzt, die die Vorgängerregierung, die Vorgängerkoalition realisiert hat, und dass jetzt hier zum Teil von rot-rot-grünem Sprachverbotswahn oder

Ähnlichem gesprochen wird. Was hier passiert, ist die Umsetzung von geltendem Landesrecht und das ist auch richtig so, dass diese Landesregierung es umsetzt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach § 28 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes haben alle Behörden und Dienststellen beim Erlass von Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und amtlichen Schreiben und bei Stellenausschreibungen so weit wie möglich – hier liegt die Betonung – geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen. In der Praxis werden diese Regelung und die geschlechtsneutrale Bezeichnung trotz bestehender gesetzlicher Grundlagen, Rechtsvorschriften oder Prüfkriterien bislang nicht stringent angewandt. Und um diese Situation zu verändern, wurden Empfehlungen erarbeitet, die es den Beschäftigten der Thüringer Landesverwaltung erleichtern sollen, sprachliche Formulierungen zu verwenden, die Frauen und Männer in gleicher Weise berücksichtigen. Ich denke, dass die Umsetzung einer solchen Regelung, der Versuch, Beschäftigte dabei zu unterstützen und gleichzeitig natürlich auch zu schauen, wie ein solches Vorgehen angemessen umgesetzt wird, wie nicht Extrakosten entstehen, sondern dass man, wenn Vordrucke sowieso neu gedruckt werden müssen etc., dies dann umsetzt, sehr sinnvoll ist.

Insofern antworte ich zu Ihrer ersten Frage – Wann ist mit einem Beschluss der Landesregierung zu rechnen? –: Derzeit befindet sich die von Ihnen angesprochene Kabinettsvorlage in der Ressortabstimmung, das heißt also, ein Ressort bringt es ein, alle anderen Ressorts dürfen dazu Stellung nehmen. Wenn es dann eine Einigkeit zwischen den Ressorts gibt, dann schlage ich dem Ministerpräsidenten vor, dass es im Kabinett behandelt wird, und die Staatssekretärskonferenz befasst sich vorab damit. Geplant ist, diese Vorlage in einer der Kabinettssitzungen vor der diesjährigen Sommerpause zu behandeln.

Zu Ihrer zweiten Frage: Vorbehaltlich der Beschlussfassung sollen die Empfehlungen für gendersensible Sprache per elektronischer Medien, per Hausmitteilung oder einer anderen adäquaten Form für die Beschäftigten der Ministerien und nachgeordneten Behörden zugänglich gemacht werden.

Zu Ihrer dritten Frage: Durch die Benennung von Frauen und Männern in der öffentlichen Kommunikation der Landesregierung entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es ist völlig ausreichend, innerhalb von Printmedien, die durch die Landesregierung herausgegeben werden, in Neuauflagen oder sowieso anstehenden Nachdrucken – darauf habe ich bereits hingewiesen – geschlechtersensible Ausdrucksweisen zu verwenden. Es ist explizit nicht geplant, bestehende Publikationen nur unter

(Abg. Worm)

diesem Gesichtspunkt zu überarbeiten und neu herauszugeben. Die Empfehlungen verstehen sich ausdrücklich als Hilfestellung für die tägliche Verwaltungsarbeit.

Zu Ihrer vierten Frage: Die Landesregierung begreift Gleichstellungspolitik als eine Querschnittsaufgabe innerhalb der Landesverwaltung, die sich dieser mit Engagement annimmt. Im Rahmen dieser ist es Anliegen der Landesregierung, dass sich alle Menschen wiederfinden. In diesem Zusammenhang sei mir der Hinweis gestattet, dass wir allein durch die Tatsache, dass wir zwischen Frauen und Männern unterscheiden, noch lange nicht alle Menschen in ihrer Selbstdefinition des Geschlechts abgebildet haben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Menschen selbst – und hier wird es ausgeführt – in ein System der Zweigeschlechtlichkeit einordnen möchten. Die Landesregierung strebt also nicht an, eine bestimmte Form der Geschlechternorm vorzuschreiben, sondern arbeitet auf Rahmenbedingungen hin, die alle Menschen einschließen und die es dem Individuum freistellen, sich und das eigene Geschlecht zu definieren, ohne daraus mit Nachteilen rechnen zu müssen oder auf Vorteile hoffen zu dürfen. In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 28.

Wir setzen in der Tagesordnung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2136 ERSTE BERATUNG

Wird seitens des Antragstellers das Wort zur Begründung gewünscht? Wer übernimmt das? Frau Abgeordnete Muhsal, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, 10,1 Prozent, 9,28 Prozent, 9,3 Prozent. Nein, meine Damen und Herren, das sind nicht etwa die Wahlprognosen der SPD für die nächste Bundestagswahl. 10,1 Prozent, 9,28 Prozent und 9,3 Prozent, das ist die Wahlbeteiligung der Studenten bei den letzten Wahlen zum Studentenrat der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. An anderen Thüringer Hochschulen sehen diese Prozentzahlen leider nicht anders aus. Zum Beispiel wurde ja hier vor zwei Wochen der StuRa in Erfurt ge

wählt. Dort haben sich ganze 8,2 Prozent der Studenten an der Wahl beteiligt. So überzeugend diese Prozentzahlen im Bezug auf das Bundestagswahlergebnis der SPD wären, so wenig überzeugend sind diese Zahlen in Bezug auf die Wahlbeteiligung zum Studentenrat. Denn diese geringe Wahlbeteiligung zeigt doch vor allem, dass der Studentenrat zwar formal alle Studenten vertritt, aber faktisch vollkommen unzureichend demokratisch legitimiert ist.

(Beifall AfD)

Diese Zahl von 9 bis 10 Prozent steht nämlich in einem eklatanten Missverhältnis zu einer anderen Zahl, nämlich 100 Prozent. 100 Prozent aller Studenten, also alle Thüringer Studenten überhaupt, sind gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Hochschulgesetz dazu verpflichtet, Mitglied der Studentenschaften zu sein. Hierbei handelt es sich um eine klassische Zwangsmitgliedschaft, wie wir sie beispielsweise aus den Industrie- und Handelskammern kennen. Selbst bei den Industrie- und Handelskammern wird ja zu Recht darüber gestritten, ob eine solche Zwangsmitgliedschaft sinnvoll ist. Gemäß § 73 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz hat die Studentenschaft unter anderem die Aufgabe, die Gesamtheit der Studenten einer Hochschule zu vertreten und ihre hochschulpolitischen Belange wahrzunehmen. Die geringe Wahlbeteiligung zum Studentenrat an allen Thüringer Unis zeigt, dass der Studentenrat mittlerweile zu einem völlig anderen Gremium geworden ist, einem nur formal legitimierten Gremium, das in Wahrheit nicht die Gesamtheit der Studenten, sondern entweder Einzelinteressen der Funktionäre oder die Interessen ideologieverwirrter Gruppen vertritt. In meiner Debattenrede werde ich darauf weiter eingehen.

Eine Zwangsmitgliedschaft ist folglich komplett ungeeignet, um die Interessen der Studenten in ihrer Gesamtheit zu vertreten. Deswegen wollen wir diese Zwangsmitgliedschaft abschaffen.

(Beifall AfD)

Diese Abschaffung ist auf zwei Wegen möglich: Entweder man schafft die verfassten Studentenschaften an sich ab – so wie Bayern das bereits 1973 gemacht hat – oder man macht es wie Sachsen 2012 oder Sachsen-Anhalt schon 1996, denn in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist es seither möglich, als einzelner Student aus der verfassten Studentenschaft auszutreten. Wir als AfD halten diese letztere Lösung für vorzugswürdig und haben sie deswegen zum Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs gemacht. Wir als AfD wünschen uns für die Zukunft eine starke Stimme der Studenten. Und diese Stimme sollte sich auf eine möglichst hohe Prozentzahl der Studenten stützen, die der verfassten Studentenschaft freiwillig angehören. Dies steht vor allem auch im Einklang mit den Aufgaben der Thüringer Hochschulen, wie sie im Thüringer

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Hochschulgesetz bestimmt werden. Ich zitiere: „Die Hochschulen lassen sich in ihrer Tätigkeit vom Geist der Freiheit [...] leiten. Sie dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat.“ Diesen Auftrag können auch wir als Gesetzgeber unterstützen, wenn wir uns in der Frage der Zwangsmitgliedschaft bei Studentenschaften vom Geiste der Freiheit zu Selbstverantwortung leiten lassen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine spannende und diskussionsfreudige Debatte. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster erteile ich Frau Abgeordneter Henfling, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Gäste, die AfD will gesetzlich die Möglichkeit schaffen, dass Studierende aus der Studierendenschaft austreten können. Das ist gerade schon angeführt worden. Das gibt es in Sachsen-Anhalt und in Sachsen so, und es gibt auch eine schon sehr lange dauernde Diskussion zum Thema „verfasste Studierendenschaften“ in der Bundesrepublik. Nun befinden wir uns in Thüringen gerade in der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes. Dazu laufen unter anderem Dialogforen an den einzelnen Hochschulstandorten. Dort diskutieren Studierende, Uni-Leitung, das Ministerium, Universitätsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und Lehrende den Reformbedarf des bisherigen Hochschulgesetzes. In keiner einzigen Diskussionsrunde wurde die verfasste Studierendenschaft als Problem angesprochen. Im Gegenteil, der Grundtenor in allen Veranstaltungen ist die Forderung nach mehr Mitsprache und Mitwirkungskraft der Studierenden. Die bisherigen Beteiligungsformen reichen vielen nicht aus. Das ist das Credo der Veranstaltung. Der Antrag der AfD weist somit zum einen inhaltlich nach, dass die Belange der Studierenden dabei nicht im Mittelpunkt stehen. Das Argument, dass eine geringe Wahlbeteiligung dazu führen muss, dass man den Austritt aus der verfassten Studierendenschaft möglich macht, ist schon ein wenig abenteuerlich. Schlagen Sie demnächst dann auch vor, dass man aus Deutschland austreten kann, weil die Wahlbeteiligung sinkt? Das ist schon echt weithin böse, was Sie hier vorschlagen und entbehrt jeder demokratischen Grundlage.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist aber ein kruder Vergleich!)

Das ist kein kruder Vergleich. Eine Wahlbeteiligung ist eine Wahlbeteiligung. Ob die nun für einen Studierendenrat angelegt wird oder für ein Parlament, da sehe ich keinen besonders großen Unterschied.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Austritt aus Deutschland haben Sie gesagt!)

Des Weiteren ignorieren Sie quasi, dass die Studierenden sehr wohl mehr Mitbeteiligung wollen. Ich glaube, die richtige Konsequenz daraus wäre, es ihnen zu ermöglichen und die Wahlbeteiligung zu den Studierendenräten an den Universitäten zu steigern. Das werden wir sicherlich nicht mit einem Austritt aus der verfassten Studierendenschaft hinbekommen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie beweisen außerdem immer wieder deutlich, das haben wir heute hier schon mehrfach mitbekommen, dass Sie einen Mangel daran zeigen, dass Sie demokratische Verfahrensweisen nicht wirklich verstehen. Die Einbringung eines neuen Gesetzes ergibt an dieser Stelle schlicht und ergreifend keinen Sinn in einem sowieso stattfindenden Novellierungsverfahren zu diesem Gesetz. Das ist reiner Populismus, den Sie hier betreiben. Wenn Sie tatsächlich Interesse daran hätten, das Hochschulgesetz und Diskussionen um das Hochschulgesetz hier mitzutragen und sich darin einzubringen, dann würden Sie das in den Dialogforen tun und dann würden Sie im Gesetzgebungsprozess daran mitwirken. Stattdessen kommt hier dieses halbgare Gesetz auf den Tisch, das den gesamten restlichen Änderungsbedarf am Thüringer Hochschulgesetz außen vor lässt.

Lassen Sie mich noch kurz ein Zitat aus der Zeitschrift „diskurs“ der Frankfurter Studentinnen im Heft 4 des Jahrgangs 1998 mit einem sehr interessanten Aspekt zitieren. Dort heißt es: „Seit circa vier Jahren werden bundesweit Studierendenvertretungen (ASten, Fachschaften) systematisch von Klagen überzogen, die zum großen Teil von KlägerInnen aus dem rechtsradikalen Spektrum vorgetragen werden. Mit diesen Klagen soll Front gemacht werden gegen Äußerungen von ASten, AStA-Referaten oder Aussagen bei vom AStA unterstützten Veranstaltungen, die sich kritisch mit den hiesigen politisch-gesellschaftlichen Verhältnissen auseinandersetzen.“ Ich glaube, da liegt der Hase im Pfeffer. Ihnen passt es nicht, dass es an den Universitäten Menschen gibt, die sich organisieren und die ihre Meinung sagen, die nicht immer Ihre ist. Das ist genau der Punkt, und deswegen haben Sie diesen Antrag gestellt.

Sie konstruieren hier sozusagen eine Zwangsmitgliedschaft, das machen Sie ja auch bei den Rundfunkgebühren. Das ist die gleiche Schablone, die Sie hier anlegen, in der der Studierendenschaft das

(Abg. Muhsal)

Grundrecht auf freie Entfaltung angeblich eingeschränkt wird. Wo das genau passieren soll, ist fraglich und wird auch gar nicht angesprochen. Ebenfalls wird nicht angesprochen, wie die von der Vertretung der Studierendenschaft erstrittenen Leistungen, wie das Semesterticket, auf ausgetretene Studierende übertragen werden sollen.

Zusammenfassend kann man also sagen: Der Gesetzesvorschlag der AfD orientiert sich nicht an den Belangen der Studierenden, er greift inhaltlich zu kurz und ignoriert die bestehenden Novellierungsprozesse. Er konstruiert Unterdrückungsmomente, wo keine sind, aber das braucht der Populismus ja bekanntlich. Und er lässt mehr Probleme offen, als er Lösungen bietet. Deswegen werden wir ihn hier auch ablehnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)