Protokoll der Sitzung vom 20.05.2016

Wer für die Nummern I und III des Antrags der Fraktion der CDU ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Damit mit übergroßer Mehrheit angenommen. Gegenstimmen? Enthaltungen? 2 Enthaltungen aus der AfDFraktion, also mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe gemäß der Vereinbarung zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern noch auf den Tagesordnungspunkt 11 in seinen Teilen

a) Keine Einschränkung der bürgerlichen Freiheit unter dem Vorwand der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus – Bargeld bleibt gedruckte Freiheit Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1849

b) Bargeldfreiheit und 500Euro-Schein dürfen in Thüringen nicht zur Disposition stehen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2001

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Kießling, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuhörer im Plenum, auf der Empore und vor den Bildschirmen! Ich freue mich, dass das Thema heute endlich mal drankommt. Alle Dinge werden gut. Es ist heute der dritte Versuch, dass das beraten wird. Es gab auch schon Entscheidungen. Sehen wir mal.

Seit einigen Monaten haben sich die EZB, der IWF, der deutsche CDU-Finanzminister und andere Vertreter der Großen Koalition darangemacht, einen Frontalangriff auf unser Bargeld zu starten – dies unter dem Vorwand der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung. Ob dies mit dem Terror in Bezug auf das Bargeld tatsächlich stimmt oder ob es doch eventu

ell die Online-Kriminalität in Thüringen ist, hier soll unser Antrag im ersten Teil zur Aufklärung beitragen. Die Abschaffung des Bargelds soll scheibchenweise erfolgen, damit es der deutsche Bürger erst mitbekommt, wenn es zu spät ist. Zunächst sollen die großen Scheine verschwinden – ja, Frau Taubert, ich komme auch gleich zu Ihnen –, Bargeldzahlungen über 5.000 Euro sollen verboten werden und weitere Scheine nach und nach geopfert werden. Zum 500-Euro-Schein ist die Entscheidung nun gefallen, Frau Taubert.

(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Ich habe sie nicht getroffen!)

Sie haben sie nicht getroffen, es war eigentlich ein Antrag gewesen, dass Sie dort einwirken, dass diese Scheine vielleicht nicht abgeschafft werden. Aber dieser Antrag kommt nun leider hier spät in die Behandlung.

Die EZB hat nun verkündet, dass zum Ende 2018 keine dieser Banknoten mehr ausgegeben werden. Sie, Frau Taubert, hatten uns auch das letzte Mal erklärt, den 500-Euro-Schein haben so gut wie keine Leute in der Hand, aber wir haben mal nachgeschaut, es ist das Dreifache von den 200-EuroScheinen im Umlauf. Das heißt, 500-Euro-Scheine sind um das Dreifache mehr im Umlauf als die 200-Euro-Scheine – das nur mal so viel zum Verständnis.

(Beifall AfD)

In Deutschland erkennen immer mehr Bürger die Gefahr des Bargeldverbots für die persönliche Freiheit. Die Initiative „Stop Bargeldverbot“ hat beispielsweise mittlerweile über 248.000 Unterschriften gesammelt, es werden täglich, stündlich mehr. Gestern waren es gerade mal 130.400 und mittlerweile 248.000. Es werden stündlich mehr, die sich gegen das Verbot von Bargeld aussprechen und entsprechende Protestbriefe schreiben, diese auch an die Zeitungsredaktionen weitergeben und an den Bundestag senden. Es geht ein Ruck durch Deutschland und das auch mit gutem Grund. So sagt Prof. Max Otte – ich zitiere: „Eine bargeldlose Welt würde uns unserer Freiheit berauben und uns zu schutzlosen Subjekten eines allmächtigen Systems machen.“

(Beifall AfD)

Genau dies wollen die Bürger aber nicht, sehr geehrte Damen und Herren. Währenddessen zeichnet sich der Zeitplan für die schrittweise Einschränkung der Bargeldfreiheit ab. Die Europäische Zentralbank hat nun in der Ratssitzung darüber entschieden, den Druck der 500-Euro-Banknote einzustellen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auweia!)

Die EZB-Führung ist nicht von selbst auf diese Idee gekommen. Aufgepasst, meine Damen und Herren, die Landes-CDU, die Originalinitiative für diese Idee kommt von den Regierungen in Deutschland und Frankreich, auch die restlichen Finanzminister der EU befürworten diese Idee, allen voran die BundesCDU mit Herrn Schäuble.

(Beifall AfD)

Inzwischen hat sich auch der Präsident der Europäischen Zentralbank Draghi für diese Maßnahme ausgesprochen. Als Grund für die Abschaffung der 500-Euro-Banknote und einer Höchstgrenze für die Barzahlungen wird immer wieder angeführt, dass dadurch gegen Organisierte Kriminalität, Steuerhinterziehung und Terrorismus vorgegangen werde. Bundesbankpräsident Jens Weidmann sagte hierzu – ich zitiere wieder –: „Es sind […] Zweifel angebracht, ob Terroristen und Kriminelle an illegalen Handlungen gehindert werden, weil es eine Obergrenze gibt oder die großen Stückelungen abgeschafft werden.“! Das sagt unser Bundesbankpräsident! Auch sein Vorstandskollege Carl-Ludwig Thiele sagte hierzu – Zitat: „Was in diesem Zusammenhang bislang fehlt, ist eine wissenschaftliche, fundierte Evaluierung der Maßnahmen, die in anderen Ländern bereits umgesetzt wurden.“! Bitte mal diese Aussage der Bundesbank durch den Kopf gehen lassen, Frau Taubert! Weiter wurde von ihnen ausgeführt, dass in Ländern mit einer Bargeldobergrenze wie Italien oder Frankreich die Kriminalität eben nicht entsprechend geringer wäre als in Deutschland. Welche Situation sich hinsichtlich der tatsächlichen Bargeldkriminalität für Thüringen ergibt und welche Maßnahmen die Landesregierung unternimmt, dazu soll unser Antrag Licht ins Dunkel bringen.

Nach unserer Erkenntnis wurden weite Teile der heutigen Finanzkriminalität bereits in den digitalen Bereich verlagert. Es geht darum, Thüringen sicher zu machen, ohne dass dafür die Freiheit der Thüringer eingeschränkt wird. Wir wollen harte Maßnahmen gegen Täter, wir wollen aber keine Kollektivhaftung, die jeden trifft, nur weil wenige gegen das Gesetz verstoßen. Deswegen fordern wir von der AfD-Fraktion, dass sich die Landesregierung gegen die weitere Abschaffung beim Bargeld einsetzen möge, denn „Geld ist geprägte Freiheit“ – dies sagte schon Fjodor Michailowitsch Dostojewski 1821, ein kluger russischer Dichter. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Wünscht die Fraktion der CDU ebenfalls das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Floßmann, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream, werte Kollegen, in der Diskussion um eine Obergrenze bei Barzahlungen sind bisher keine nennenswerten Effekte hinsichtlich der Bekämpfung von Schwarzarbeit, organisierten Verbrechen und Terrorismusfinanzierung wissenschaftlich, nachhaltig, belastbar belegt worden.

(Beifall CDU)

Unser Antrag geht davon aus, dass Kriminalitätsbekämpfung zuvorderst Aufgabe von Justiz- und Sicherheitsbehörden ist und nicht der Notenbank. Uns ist es wichtig, dass man eine vernünftige Abwägung zwischen Sicherheitspolitik auf der einen Seite und individueller Freiheit auf der anderen Seite vornimmt. Wir sehen in den bereits erfolgten und noch anstehenden Entscheidungen zur Abschaffung der 500-Euro-Note wie bei Bargeldobergrenzen diese Abwägung gegenwärtig nicht ausreichend berücksichtigt wird. Denn den Bürgern muss die freie Wahl bleiben zwischen den verschiedenen Zahlungsmitteln.

(Beifall AfD)

Im Interesse des deutschen Sparers fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Freiheit des Barzahlungsverkehrs einzusetzen. Dazu gehört auch die 500-EuroNote, wenngleich sie die meisten von uns noch nicht einmal in der Hand gehalten haben dürften, mir inklusive. Es ist schade, dass wir den Antrag heute erst behandeln, denn in der Zwischenzeit hat sich geldpolitisch einiges getan. Ein kleiner Teil unseres Antrags ist zumindest ein Stück weit obsolet geworden, denn am 4. Mai – wir haben das schon gehört – hat die EZB entschieden, die 500-EuroNote ab 2019 nicht weiter zu produzieren. Aus unserer Sicht ist das bedauerlich, weil wir das Bargeld als wichtige Institution sehen, die die individuelle und auch die anonyme Entscheidung zum Zahlungsverkehr respektiert.

Doch ist unser Antrag weiter gefasst und in einen komplexeren Sachverhalt eingebettet, denn wir fordern gleichzeitig die Landesregierung auf, sich für ein Ende der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank – sprich: für eine verlässliche Geldpolitik der EZB – einzusetzen, damit konventionelle Sparer nicht um ihr Vermögen gebracht werden.

(Beifall AfD)

Denn schon heute hat diese verfehlte Zinspolitik Auswirkungen auf die private Altersvorsorge und führt zu einem Ausweichen auf andere Vermögensmärkte wie beispielsweise den Immobilienmarkt mit den Gefahren der Blasenbildung in diesem Bereich. Dabei dürften die von der letzten globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise einhergegangenen Fol

(Abg. Kießling)

gen auch als Folge einer Blasenbildung noch jedem gut in Erinnerung sein.

Verlässlichkeit heißt aber auch, eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auf europäischer Ebene abzulehnen, die einer Transferunion gleichkäme. Denn wenn – in Anführungsstrichen – alle gleichermaßen Aussicht auf Geld aus Brüssel hätten, würden Anreize falsch gesetzt. Die Spareinlagen der deutschen Sparer sollen nicht für Verluste von Pleitebanken anderer Länder, reformunwilliger Eurostaaten, herangezogen werden.

(Beifall CDU, AfD)

Die Punkte unseres Antrags behalten also ihre Relevanz. Wir wollen keine Begrenzung des Bargeldverkehrs, wir fordern für die Sparer Sicherheit für ihre Anlagen, wir fordern ein Ende der Niedrigzinspolitik durch die EZB. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Ich erteile das Wort Herrn Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es stimmt, seit einigen Wochen wird in Deutschland über eine Obergrenze für die Nutzung von Bargeldzahlungen diskutiert. In dieser Diskussion ist auch die Abschaffung der 500-Euro-Note ein Thema. Wie der Presse zu entnehmen war, wird auch im Bundesfinanzministerium über die Einführung einer Bargeldobergrenze im gewerblichen Güterhandel nachgedacht. Ausdrücklich sei an dieser Stelle klargestellt, dass Alltagsgeschäfte der Bürgerinnen und Bürger von dieser Obergrenze nicht betroffen sein werden.

Die CDU-Fraktion fordert vor diesem Hintergrund die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Freiheit des Bargeldverkehrs und den Erhalt der 500-Euro-Note einzusetzen. Die AfD-Fraktion bittet darüber hinaus, dass die Landesregierung zu Finanzströmen von Organisierter Kriminalität und Terrorismusorganisation Stellung nimmt. Angeblich stehe die schrittweise Abschaffung des Bargelds bevor.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Bargeld hat in Deutschland traditionell einen sehr hohen Stellenwert. Schon gängige Redensarten wie „Bargeld lacht“ oder „Nur Bares ist Wahres“ deuten darauf hin.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb kann eine Debatte zu diesem Thema niemals emotionslos verlaufen. Dabei darf man aber auch die sachlichen Argumente nicht aus dem Blick

verlieren. Bei dem Vorschlag des Bundesfinanzministers geht es um Nutzungsbeschränkungen und nicht um die Abschaffung von Bargeld. Hintergrund für den Vorschlag des Bundesfinanzministers ist die gewachsene Terrorgefahr in Europa. Nach den Anschlägen im Herbst vergangenen Jahres in Paris forderten insbesondere Frankreich und Deutschland deutlichere Schritte, um die Finanzierung von Terroristen zu bekämpfen und einzuschränken.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Kampf gegen den Terrorismus und auch gegen die Organisierte Kriminalität stellt zweifellos eine wichtige Aufgabe zum Schutz unserer Thüringer Bürgerinnen und Bürger dar. An dieser Stelle kann ich auf die von Herrn Innenminister hier in diesem Hohen Haus gemachten Ausführungen in der Aktuelle Stunde zu sogenannten Angsträumen im Januar dieses Jahres verweisen.

Bargeldzahlungen sind Teil des Alltagslebens der Bürgerinnen und Bürger. Zugleich dienen diese als ein gängiges Finanzierungsmittel für kriminelle Gruppen und Terrororganisationen. Die Freiheit des Bargeldverkehrs kann also durchaus missbraucht werden. Es muss zum Schutz der inneren Sicherheit verhindert werden, dass Terroristen und Kriminelle zu einfach ihre Geschäfte finanzieren können, und wir müssen alles tun, um ihnen entsprechende Hürden entgegenzustellen.

Darüber hinaus werden Geldwäscheverdachtsmeldungen durch Steuerfahndungsdienststellen der Finanzämter, aber auch durch die Zollfahndung nach verdächtigen Barmittelaufgriffen im Inland erstattet. Die Ankündigung der Europäischen Zentralbank, ab Ende 2018 keinen 500-Euro-Schein mehr zu produzieren, wird keine Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben. Die Banknote behält ihren Wert auf Dauer, da sie nach dem Willen der Europäischen Zentralbank unbefristet bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems umgetauscht werden kann, also sie werden weiterhin in der Lage sein, mit Ihren 500-Euro-Noten zu bezahlen.

Unter den Gesichtspunkten der Prävention gegen Geldwäsche erscheint die diskutierte Bargeldobergrenze durchaus als sinnvolles und auch geeignetes Mittel, um präventiv der kriminellen Geldwäsche entgegenzuwirken. Bargeldobergrenzen stellen selbstverständlich nur eine von verschiedenen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus dar und können und sollen auch nicht singulär betrachtet werden. Eine einzelne Maßnahme mag zwar für sich betrachtet vielleicht geringe Effekte erzielen, sie kann aber im Zusammenspiel aller Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen.

Die EU-Kommission hat am 2. Februar 2016 einen Aktionsplan gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung präsentiert. Sie will unter anderem die

(Abg. Floßmann)

Nutzung anonymer und aufladbarer Kreditkarten strenger reglementieren, um Terroristen die Option für die Finanzierung ihrer Aktivitäten zu entziehen.

Am 12. Februar 2016 hat der EU-Finanzministerrat die EU-Kommission unter anderem aufgefordert, die Notwendigkeit einer einheitlichen Grenze für Bargeldzahlungen in der EU zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen bis zum 1. Mai 2016 vorgelegt werden. Sie sind der Landesregierung noch nicht bekannt. Wir sollten hier zu gegebener Zeit darüber diskutieren.