Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Auftrag der CDU hat der wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags ein Gutachten angefertigt, inwieweit das von Rot-Rot-Grün gewählte Verfahren insbesondere hinsichtlich der Anhörung zu Änderungsanträgen mit der Verfassung und der Geschäftsordnung des Landtags in Übereinstimmung steht. Dieses Gutachten hat die Herangehensweise von Rot-Rot-Grün eindeutig bestätigt. Wir haben die Anhörungsfrist zum Gesetzentwurf von den mindestens vier auf sechs Wochen verlängert. Zu den Änderungsanträgen: Diese wurden den Spitzenverbänden am 2. Juni übergeben
und sie hatten bis zum 20. Juni Zeit zur Stellungnahme. Der Gemeinde- und Städtebund hat von dieser Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch
gemacht und eine umfangreiche Stellungnahme mit vielfältigen Hinweisen an den zuständigen Innenund Kommunalausschuss weitergeleitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die CDU erst wenige Tage vor Ende des Verfahrens ihre Änderungsanträge vorlegt, dann muss sie das mit sich selbst ausmachen.
Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, läuft auch der Vorwurf einer zu geringen Bürgerbeteiligung ins Leere. Ich darf daran erinnern, dass wir hier im Landtag gegenwärtig ein Gesetz zum weiteren Ausbau der kommunalen Demokratie beraten. Das enthält Elemente, die genau darauf abzielen, die Bürgerbeteiligung im Rahmen des anstehenden Prozesses der Gemeindeneugliederung weiter zu fassen.
Insofern spricht alles dafür, den vereinbarten Zeitplan durchzusetzen. Die CDU setzt auf Zeit, weil sie selbst keine inhaltlichen Angebote hat und dieses Land weiter
Die Argumente sind ausgetauscht. Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer für die Absetzung des Tagesordnungspunkts 9 von der Tageordnung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Damit mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, der Herr Kollege Fiedler hat schon auf die demokratischen Defizite und den Schweinsgalopp hingewiesen, der hier eine Rolle spielte. Wie das im Gleichschritt der Altparteien funktioniert, haben wir gesehen: Redezeitverkürzung massiv zulasten der AfD, das Schieben von Anträgen über Monate nach hinten und keine Vertagung etwa auf die nächste Sitzung. Also wir waren da auch Opfer des Schweinsgalopps und der demokratischen Defizite, Herr Fiedler.
Gleichwohl habe ich für diesen CDU-Antrag gestimmt, weil wir zum einen nicht nachtragend sind und zum anderen, weil das, was hier von Rot-RotGrün veranstaltet wird, wirklich jeder Beschreibung spottet. Vielen Dank.
Danke schön. Wir sind noch bei der Feststellung der Tagesordnung und ich hatte Herrn Emde das Wort gegeben. Herr Emde, gibt es weitere Wünsche seitens der CDU-Fraktion? Das ist nicht der Fall. Bitte schön, dann Herr Blechschmidt.
Danke, Herr Präsident. Mit Blick auf die eben schon stattgefundene Debatte möchte ich folgende Anträge stellen: Wir halten es für sinnhaft, wenn wir die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 25 gemeinsam beraten. Das würde ich gern am Donnerstag als zweiten Tagesordnungspunkt gesetzt haben. Danach – weil es darin auch um kommunalrelevante Fragen geht – die Tagesordnungspunkte 19 und 27, dann als sogenannte TOP 3 und 4. Das wäre eine Präzisierung zur bisherigen vorläufigen Tagesordnung, die festlegt: am Donnerstag auf alle Fälle. Die Präzisierung wäre TOP 3 und 4.
Der bisherige letzte Tagesordnungspunkt von Donnerstag wird dann der vorletzte Tagesordnungspunkt von Donnerstag? – Ich hatte jetzt gerade den Hinweis bekommen, dass es für den Donnerstag schon eine Verabredung gäbe, aber das ist wohl nicht der Fall, sodass wir jetzt darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass die Tagesordnungspunkte 9, 10, 25... Entschuldigung, bitte schön, Herr Möller.
Also, nach unserer sicherlich nicht ganz unmaßgeblichen Meinung braucht man immer noch die Zustimmung, wenn man Tagesordnungspunkte der Oppositionsfraktion mit den eigenen Anträgen zusammenlegen möchte und die gibt es natürlich nicht.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das Wort „Oppositionsfraktion“ taucht in der Ge- schäftsordnung überhaupt nicht auf!)
sodass wir jetzt zur Abstimmung kommen, ob die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 25 zunächst gemeinsam beraten werden. Wer dafür ist, den bitte jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie von den fraktionslosen Kollegen.
Wer dafür ist, diese drei aufgrund der Mehrheitsentscheidung zusammengefassten Tagesordnungspunkte als zweiten Tagesordnungspunkt am Donnerstag aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie von zwei fraktionslosen Kollegen. Enthaltungen?
Ach so, gut. Ich habe Sie nicht gesehen. Sie haben also mit den Koalitionsfraktionen gestimmt, Herr Krumpe. Das führt zu einer Mehrheit dafür, dass wir das als zweiten Tagesordnungspunkt aufrufen.
Dann wurde beantragt, die Tagesordnungspunkte 19 und 27 jeweils als dritten bzw. vierten Tagesordnungspunkt am Donnerstag aufzurufen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Krumpe. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie von den beiden anderen fraktionslosen Kollegen. Damit ist das mit Mehrheit so beschlossen.
Weiterhin wurde beantragt, TOP 29 als letzten Tagesordnungspunkt am Donnerstag aufzurufen. Gibt es Gegenstimmen, TOP 29 als letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen? Das ist nicht der Fall, sodass wir das so handhaben können.
Damit rufe ich den Tagesordnungspunkt 43, die Aktuelle Stunde, auf. Die Fraktionen haben insgesamt drei Aktuelle Stunden eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für ein Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten besteht eine Gesamtredezeit von nicht mehr als 5 Minuten für die gesamte Aktuelle Stunde.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Lehrermangel, Bürokratie und Unsicherheit: Schlechte Zeugnisse für das erste Schuljahr unter rot-rot-grüner Bildungsverantwortung?“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/2282
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn in dieser Woche die Schülerinnen und Schüler in Thüringen ihre Zeugnisse bekommen, dann wird das Schuljahr 2015/2016 bilanziert. Und in der Tat: Trotz rot-rot-grüner Landesregierung gibt es noch Schulnoten und die Bildungsstudien für Thüringen verkündigen noch keinen deutlichen Abfall in der Qualität unseres Schulsystems. Gleichwohl sind Linke, SPD und Grüne engagiert daran, die Qualität des Thüringer Schulsystems massiv herunterzuwirtschaften.
Wir möchten Ihnen für das erste Schuljahr rot-rotgrüner Bildungspolitik keine Noten erteilen, das kann die Landespresse besser und hat sie auch besser getan. Aber mit einer mündlichen Einschätzung Ihrer Leistungen müssen Sie am heutigen Tag, müssen Sie vor den Sommerferien schon leben. Linke Bildungspolitik, das hat der Praxistest in Thüringen bewiesen, ist ideologisch, ist bürokratisch, ist praxisfern und verunsichert Lehrer, Schüler und Eltern.
Nichts, was den Schulen tatsächlich helfen würde, ist Realität geworden. Sie basteln an Dutzenden von Gesellenstücken, aber nicht ein einziges Gesellenstück ist Rot-Rot-Grün bisher gelungen. Das Bildungsfreistellungsgesetz sollte Ihr erstes Gesel