Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss in sechs Punkten noch mal anführen, warum meine Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen wird.
Erstens: Das bestehende Thüringer Informationsfreiheitsgesetz hat sich bewährt. Zwingenden Änderungsbedarf vermögen wir nicht zu erkennen.
Zweitens: Neue Standards werden festgelegt. Die Belastungen der Landes- und gegebenenfalls auch der kommunalen Behörden werden ganz enorm steigen.
Drittens: Völlig unklar sind auch die Auswirkungen auf die Kosten. Mittlere zweistellige Millionenbeträge werden prognostiziert. Von 60 Millionen Euro ist die Rede. Ob das jetzt seriös ist, ist die zweite Frage.
Ich stelle es in den Raum, dass es geklärt wird, weil es zu den Kosten keine Aussagen gibt, und ich beziehe mich auf eine Presseveröffentlichung der TA, die 60 Millionen Euro prognostiziert hat mit Bezug auf Rheinland-Pfalz.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ach- tung Satire: Sie haben eine Null vergessen, 600 Millionen! 6 Milliarden!)
Die haben ja dort schon Erfahrungen. Wenn es nicht seriös ist, dann muss man darüber auch reden. Jedenfalls sind diese Summen nicht vermittelbar.
Viertens: Landesbehörden und Kommunen haben mit Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform und nicht zuletzt mit der Flüchtlingsthematik derzeit schon mehr als genug zu tun.
Fünftens: Wir sollten die Menschen wirklich ernst nehmen und wertschätzen und sie nicht scheinbeteiligen, wie das derzeit bei der Gebietsreform oder der Windkraft der Fall ist.
Und sechstens: Nicht zuletzt gilt, den ersten vor den zweiten Schritt setzen, was nichts anderes bedeutet, als zunächst das bisherige Thüringer Informationsfreiheitsgesetz gründlich zu evaluieren und erst anschließend über eine entsprechende Weiterentwicklung zu diskutieren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte verbliebene Zuschauer! Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Kollege Walk, dass Sie gleich noch mal die Kritikpunkte angesprochen haben, die diesem Vorhaben vielleicht oder tatsächlich entgegengehalten werden, denn sie lassen sich dann, glaube ich, relativ leicht entkräften. Da
ist zunächst einmal das Transparenzgesetz oder das Informationsfreiheitsgesetz, so hieß es damals, was wir in der alten Koalition zusammen mit der CDU gemacht haben, und in diesem Informationsfreiheitsgesetz steht in der Tat das Transparenzregister schon drin, aber eben nicht ausgefüllt. Es war ein Vorhaben, das dann durch Rechtsverordnungen ausgefüllt werden sollte.
Was jetzt unser neuer Gesetzentwurf in der neuen Koalition macht, ist, eine Bringschuld aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, indem wir sagen, wir wollen dieses Transparenzregister jetzt verbindlich ausfüllen und wir füllen es auch gesetzgeberisch aus, denn es war damals, wie gesagt, offengeblieben. Warum wir das Transparenzregister jetzt brauchen, unabhängig davon, wie sich das alte Informationsfreiheitsgesetz bewährt oder nicht bewährt hat, das liegt einfach daran, dass wir den Eintritt ins Digitalzeitalter vollziehen wollen und vollziehen müssen. Es ist nicht mehr zeitgemäß, sondern von anno vorvorgestern, wenn wir es von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von anderen Verwaltungen – dazu komme ich auch gleich noch – abverlangen, dass man einen schriftlichen, komplizierten Antrag, ein Informationsbegehren anmeldet, womit dann auf der anderen Seite, wie Sie so schön gesagt haben – aber es ist vielleicht gar nicht die andere Seite, vielleicht sind wir doch alles eins –, also in der Verwaltung dann jemand damit beschwert wird, dieses Informationsbegehren abzuarbeiten. Dann gibt es noch eine Kostenordnung und eine schwierige Abwägung.
Das Transparenzregister, wie wir es uns vorstellen, erleichtert vielen die Arbeit, nicht zuletzt in der Verwaltung, weil es ermöglicht oder vorsieht, dass bestimmte Verwaltungstatbestände, bestimmte Informationen, bestimmte Vorschriften, bestimmte Vorgänge nach einer vorher gefassten Regelung, die hier von der Landesregierung erarbeitet werden soll, uns vorgeschlagen werden sollen, innerhalb der Frist, dass diese Daten automatisch in das Transparenzregister eingestellt werden. Dort sind sie von jedem per Mausklick abzurufen. Es entfällt damit dieses komplizierte Antragsverfahren. Wir werden in diesem Zusammenhang natürlich auch eine Abwägung unterschiedlicher Interessen, von denen Sie gesprochen haben, vorwegnehmen und werden die Bereichsausnahmen, die es im Informationsfreiheitsgesetz bisher gibt, einer kritischen Überprüfung unterziehen und sie vielleicht auch nach Möglichkeit weitgehend einschränken. Sie haben zu Recht gesagt, solche Informationsregister, Transparenzregister gibt es bisher erst in zwei Bundesländern. Hamburg hat angefangen. Es ist als Flächenland Rheinland-Pfalz gefolgt. Die haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Natürlich ist
die Neugier der Bürger vielleicht manchmal aus dem Blickfeld von Verwaltung etwas groß. In Hamburg war maßgeblich für den Beginn dieser Debatte der Wille der Bürger, dass sie mal wissen wollten, was da eigentlich hinter der Elbphilharmonie so steckt, dass das so teuer geworden ist. Bevor sich da irgendwelche Verbände oder Menschen wegen bestimmter Informationen eingeklagt haben, war das einer der Schübe dafür, dass man gesagt hat: Wir machen ein Register und stellen Beschlüsse, aber selbst auch Verträge, soweit sie nicht in den Kern von unternehmerischen Geheimnissen eingreifen, in dieses Transparenzregister ein und dann kann jeder hineinschauen. Dann wird Misstrauen abgebaut. Da wird Öffentlichkeit geschaffen, wo sie gebraucht wird. Das wollen wir jetzt auch machen. Die Verwaltung ist ein Dienstleister und kein Selbstzweck. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass diese Mausklickabforderungsmöglichkeit von Informationen und zum Beispiel auch Plänen anonym geschehen kann und kostenlos ist. Warum anonym? Nicht, weil jemand, der eine Information abfordert, unbedingt davor geschützt werden muss, dass bekannt wird, wer diese Information haben will, sondern weil wir der Gefahr vorbeugen wollen – darauf sind wir durch Sachverständige hingewiesen worden –, dass wir praktisch das Informationsregister dadurch missbrauchbar machen, dass man hier mit Daten bezahlt wie auch bei anderen Diensten im Internet. Das wollen wir nicht. Deswegen ist es wichtig, dass man sich nicht irgendwie besonders identifizieren muss, wenn man eine doch auch für jeden abrufbare Information haben möchte.
Kostenlos – das ist auch sehr wichtig. Es ist eigentlich ein ganz einfacher Gedanke. Die Leistungen oder der Vertrag, das Datum, der Plan, den ich da als Bürger abrufen will, den habe ich doch schon einmal bezahlt, nämlich indem ich durch meine Steuergelder meine Dienstleistungsverwaltung finanziere, die diese Leistung im Interesse aller Bürger erbringt. Da ist es auch unlogisch, wenn ich sage: Es kostet zweimal. Also einmal bezahle ich die Verwaltung, dass sie die Leistung erbringt, und einmal bezahle ich die Verwaltung dann noch einmal extra, wenn sie mir die Leistung zur Kenntnis bringt, eigentlich liefert. Natürlich war der Gedanke einer Kostenordnung zwingend oder ist es auch nach geltendem Recht noch, wenn ich einen besonderen Aufwand verursache mit meinem formell bisher einzureichenden Auskunftsersuchen. Aber, wie gesagt, künftig würde das per Mausklick gehen. Deswegen ist uns das sehr wichtig und soll ein – niederschwellig ist eigentlich schon falsch – gleichberechtigtes Angebot sein, dass mein Dienstleister mir quasi die Leistung, die er für uns alle, für die Allgemeinheit erbringt, zur Verfügung stellt. Natürlich bleiben weiterhin Grenzen, natürlich sind Individualrechte zu wahren, natürlich auch Persönlichkeitsrechte. Ich kann nicht irgendwelche x-beliebigen Verträge einstellen, wo persönliche Daten drin
sind. All das ist auch in den Eckpunkten enthalten und auch in dem Gesetzentwurf des Informationsfreiheitsbeauftragten, auf den wir uns in unserem Antrag bezogen haben.
Zuletzt noch, Herr Walk, darauf haben Sie auch hingewiesen: Wieso jetzt noch einmal neuer Stress für die Kommunen? Was kostet denn das Ganze? Zunächst ist es so, dass dieses Transparenzregister da, wo es eingeführt ist, das Verwaltungshandeln erleichtert, denn die Verwaltung stellt einmal selbst per Mausklick eine Information, in der Regel von elektronisch vorhandenen Daten oder Datenbänken, in dieses Transparenzregister ein. Auf der anderen Seite ist dieses Transparenzregister, wo es schon existiert, auch sehr wohlgelitten und sehr anerkannt bei Verwaltungen selbst, die ja auch Informationen abrufen. Da kommen wir jetzt zu der Kostenfrage. Sie haben diese Schauerzahl von 60 Millionen Euro genannt, die mal in der Zeitung gestanden hat. Wir haben recherchiert, wie es zu dieser Fehlinformation kommen konnte. Diese 60 Millionen beruhten darauf, dass der Journalist, der diesen Artikel geschrieben hat, im Land Rheinland-Pfalz abgefragt hat: Das waren die gesamten Kosten der Einführung der elektronischen Akte in Rheinland-Pfalz. So teuer wird es natürlich nicht.
Meine Redezeit ist leider zu Ende. Wie gesagt, für die Kommunen machen wir erst mal ein Modellprojekt; die müssen nicht, sie dürfen. Aber in Rheinland-Pfalz wollen sie es gern mitmachen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Transparenz und Öffentlichkeit können eine eigene Säule in der Gewaltenteilung bilden. Je mehr Informationen über das Verwaltungshandeln offen zugänglich sind, desto stärker müssen sich die Verantwortlichen für ihr Handeln rechtfertigen. Je klarer sich die Verwaltung und auch das politische Handeln darstellen, desto eher können die Bürger prüfen, ob die Entscheidungen gerechtfertigt und rechtens sind. Allerdings ist es doch sehr zweifelhaft, ob dieser Antrag von Rot-Rot-Grün ernst
Das liegt einerseits an den Fristen, die Sie in dem Antrag stellen. So soll das Transparenzregister bis zum Beginn des Jahres 2019 eingeführt werden. Wenn man auf andere Bereiche dieser Landesregierung blickt, sollte schnell klar werden, dass das Transparenzregister bei dieser Fristsetzung nicht mehr in dieser Legislaturperiode fertig wird. Wenn man sieht, wie die Landesregierung den Hochwasserschutz angeht, mit welcher Verspätung das Architektengesetz kommt und wie lange wir schon auf das Wassergesetz warten, dann ist zu vermuten, dass die Einführung des Transparenzregisters vor 2020 nicht auf den Weg gebracht wird.
Die Koalition hätte deswegen Ernsthaftigkeit bei dem Thema bewiesen, wenn sie einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hätte. Dass sie genau dies nicht tut, ist bezeichnend. Es zeigt, dass die Koalition bei den Themen „Öffentlichkeit in der Verwaltung“, „Freier Zugang zu Daten“ und „Zügige Einrichtung eines Transparenzregisters“ auf Zeit spielt. Da hat sie in der Landesregierung auch gleich zum richtigen Partner gefunden.
Welche Haltung die Landesregierung zu diesem Thema hat, das hat sie schon hinlänglich bewiesen. Ihr ist überhaupt nicht daran gelegen, irgendwelche Daten öffentlich zu machen, denn dann würde ja das ministeriale Handeln dieser Landesregierung öffentlich prüfbar sein. Als der Abgeordnete Krumpe die Datenbasis für die Berechnung von Landnutzungsflächen abfragen wollte, wurde ihm diese Information verwehrt. Am Ende scheiterte die Veröffentlichung der Datengrundlage für das Regierungshandeln an Datenschutzbelangen. Rot-RotGrün hat damit den Bock zum Gärtner gemacht. Wenn Sie die Landesregierung bitten, dieses Gesetz zu schreiben, dann können Sie es auch gleich sein lassen.
Auch in anderen Fällen geht die Landesregierung nicht gerade bürgerfreundlich mit den gewünschten Daten um, beispielsweise wenn sie selbst festlegt, was sich die Bürger für Informationen wünschen. Da entscheidet die Landesregierung mal schnell, diese Wahl selbst zu treffen und sie nicht den Bürgern zu überlassen. Die Landesregierung wird sicher nicht einen Gesetzentwurf schreiben, mit dem sie sich selbst die Grundlage für ihr intransparentes Regierungshandeln entzieht. Aber wahrscheinlich ist das von der Koalition auch gar nicht gewollt. Deshalb schreibt Rot-Rot-Grün das Gesetz auch nicht selbst. Da kann man nämlich mit den Fingern auf andere zeigen, die ihre Arbeit nicht gemacht hätten. Dass nämlich auch die Koalition hier in diesem Hause jegliche Öffentlichkeit von Verwaltungshandeln und Transparenz ablehnt, hat ihr Abstim
Anfang 2015 wurde bereits auf unsere Initiative hin über Open Data im Rahmen von Geodaten gesprochen. Die Landesregierung sagte, das Thema sei gegenstandslos, und die Koalition stimmte dem zu. Transparenz und Öffentlichkeit bei Verwaltungsverfahren können Sie auch erlangen, wenn Sie unserer Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes zugestimmt hätten. Die haben Sie aber natürlich abgelehnt. Dabei sind diese Gesetzesinitiativen reale und greifbare Reformen, die kurzfristig wirklich etwas bewirken könnten. Ihr Schaufensterantrag hingegen wird zu keiner Verbesserung führen. Wir lehnen ihn deshalb ab. Vielen Dank.
„Schaufensterantrag“ ist ja bei einem Antrag zum Gesetzentwurf zum Transparenzgesetz ein bisschen witzig. Aber gut, so ein Schaufenster und Transparenz – so viel zum Redebeitrag der AfD.
Herr Walk, ich bin ein bisschen erstaunt über Ihren Redebeitrag, also gerade angesichts der Debatte, die wir heute hier geführt haben. Sie haben ins Feld geführt gegen unseren Antrag: Das gibt es ja bisher nur in zwei Ländern. Wenn ich mich recht entsinne, haben Sie heute hier eine Verfassungsänderung eingebracht zu einem fakultativen Referendum, das es noch nirgendwo gibt. Das ist für mich kein Argument, was an dieser Stelle zieht. Dann haben Sie heute hier auch die CDU zur Bürgerrechtspartei gemacht, zumindest haben Sie das versucht, und haben gerade in Ihrem Redebeitrag bewiesen, dass Sie es dann doch nicht ernst meinten.
Sicherlich ist das Informationsfreiheitsgesetz, was erarbeitet wurde, nicht das schlechteste. Das hat auch, glaube ich, keiner infrage gestellt. Nichtsdestotrotz kann gerade in Bezug darauf, dass Menschen, die neben ihrer Arbeit sich eventuell noch einbringen wollen und wissen wollen, was der Staat macht, vielleicht auch nicht die Zeit haben, sich mit Anträgen zu beschäftigen, um an Informationen zu
kommen – ich kann Ihnen einige Praxisbeispiele nennen, in denen es mehr als kompliziert war, an diese Informationen, auch mit dem jetzigen Informationsfreiheitsgesetz, zu kommen –, es nicht im Sinne von demokratischen Prozessen und von Beteiligung und Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern sein, dass wir das an dieser Stelle blockieren. Die Weiterentwicklung zu einem tatsächlichen Transparenzgesetz wird hier die Bürgerinnen und Bürger in eine andere Souveränität versetzen. Das sollten Sie vielleicht nicht ganz ausblenden.