Aber ich will an der Stelle nicht dem folgen, dass immer wieder der Teufel an die Wand gemalt und gesagt wird, wir kommen in eine Unterversorgung. Wenn wir dem Bundesverband Deutscher Apothekenverbände Glauben schenken können, dann haben wir inzwischen im gesamten Deutschland immerhin noch 300 Zytostatika herstellende Apotheken. Frau Herold, ich muss Ihnen da widersprechen, es sind nicht 400, es sind 300. Aber sei es drum. Nichtsdestotrotz sagt der Bundesverband Deutscher Apothekenverbände, dass die flächendeckende Versorgung nicht gefährdet ist. Wenn das vom Bundesverband kommt, ist das schon mal eine starke Aussage.
Ihren Antrag – ich richte mich jetzt an die regierungstragenden Fraktionen – verstehe ich aus zwei Sichten heraus. Zum einen haben Sie selbst gesagt, ein wesentlicher Aspekt ist die Symbolpolitik. Das kann ich durchaus nachvollziehen. Sie wollen hier ein Zeichen setzen und sagen, wir sehen das als Problem an und wir wollen das thematisieren und wollen das auf die Ebene heben. Dem können wir so weit schon folgen, zumindest im Verständnis. Das Zweite ist, was ich auch verstehe, Sie wollen die bestimmte Zeitschiene einhalten. Sie bringen jetzt ein bisschen Druck in die Debatte, Sie wollen das jetzt schnell abgestimmt haben aufgrund der Situation, dass die Gesundheitsministerkonferenz tagt und die Ministerin beauftragt wird, das zu diskutieren.
Durchaus verständlich, aber die CDU-Fraktion sieht hier folgende zwei Probleme: Das größte Problem, das ich hier sehe, ist vor allen Dingen, dass es sich um ein zu komplexes Thema handelt, als dass wir hier einen derartigen Schnellschuss wagen können. Es tut mir leid, in meinen Augen ist es ein Schnellschuss, wenn wir dieses Thema heute hier beschließen, ohne davor im zuständigen Fachausschuss darüber gesprochen zu haben. Sie haben Gespräche geführt, Fachgespräche dazu geführt. Wir haben Fachgespräche dazu geführt. Ihnen muss klar sein, dass das Thema komplexer und umfangreicher ist, als dass wir hier pauschal die Ministerin damit beauftragen können, im Bundesrat, in
Der zweite Aspekt, mit dem ich grundsätzlich meine Probleme habe, ist ein inhaltlicher, und zwar bin ich grundsätzlich davon überzeugt, dass Rasenmäherlösungen nicht richtig sind. Die Beauftragung, zu beantragen, dass es im Bereich der Zytostatika keine Ausschreibung mehr geben soll, absolut keine, ist für mich so eine Rasenmähermethode, insbesondere weil sie zeigt, dass sie die steigenden Arzneimittelpreise außer Acht lässt. Sie müssen oder wir müssen alle gemeinschaftlich weiterhin die Beitragsstabilität selbst bei solchen vergleichsweise marginalen Teilbeträgen im Blick behalten. Die Kassen sind der andere Spieler in diesem Kontext. Auch die bringen wesentliche Aspekte in die Diskussion ein. Ich habe hier ein bisschen die Sorge, dass wir in der Debatte nicht beide Seiten gleich gerecht gewichten. Das ist ein Punkt, der dafür sorgt, dass wir hier dieses große Problem sehen.
In dem Zusammenhang beantrage ich im Namen der CDU-Fraktion die Überweisung dieses Antrags an den Sozialausschuss, um hier die notwendige weitere fachliche Diskussion, die wir als dringenden Bedarf ansehen, durchzuführen. Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die in dem Rahmen noch besprochen werden müssen. Wir sehen andere Lösungen, die weitaus besser geeignet wären als solche Rasenmähermethoden, zum Beispiel die direkten Gespräche mit Kassen, wo natürlich die Politik nur assistieren und nicht selbst aktiv werden kann. Aber es ist doch der deutlich elegantere Weg, länderspezifische Lösungen zu finden. Denn Thüringen hat die eine Situation in der Versorgung mit Apotheken: Wir haben eine ganz spezielle ländliche Struktur. Für uns mögen andere Situationen oder andere Maßstäbe bei Ausschreibungen gelten als das vielleicht in Stadtstaaten gilt oder vielleicht in NRW, die eine andere Zytostatika-Apothekendichte haben als wir. Deswegen werben wir dafür, dass wir diesen Weg gehen. Auch der Apothekerverband kann sich mit Abschlägen mit diesem Gedanken anfreunden. Ich denke, das wäre ein Punkt, den man durchaus im Sozialausschuss beraten sollte.
Uns ist wichtig noch mal zu betonen, dass die Ausschreibung nicht grundsätzlich schlecht ist, sondern man sollte weiterhin im Blick behalten, dass die Ausschreibung ein wichtiges Mittel der Kostenkontrolle ist. Sie generell zu verteufeln ist verkehrt. Deswegen würden wir, wenn dieser Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen wird, ihn heute vorerst ablehnen müssen. Wir würden uns aber freuen, die Thematik dann weiter im Ausschuss begleiten zu können. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter Zippel. Als Nächste hat das Wort Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Gut. Dann sind wir damit am Ende der Aussprache. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Ministerin Werner, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Abgeordnete, dieser Antrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Exklusivverträgen nach § 120 SGB V auf die patientenindividuelle Versorgung mit parenteralen Arzneimitteln. Die Landesregierung hat in der Verkündung eines Urteils des Bundessozialgerichts vom November 2015 die weitere Entwicklung der Versorgung mit Onkologika, aber auch anderen, die palliativmedizinische Versorgung betreffenden Zubereitungen verfolgt. Der Antrag der Fraktionen die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen zeigt, dass das Thema auch in der politischen Arbeit angekommen ist und unsere Befürchtungen geteilt werden. Insofern begrüße ich den Antrag deutlich. Lassen Sie mich noch einmal kurz die aktuelle Situation skizzieren.
Der Fortschritt hat dazu geführt, dass insbesondere onkologischen Patientinnen und Patienten maßgeschneiderte Therapien für die jeweilige Indikation zur Verfügung stehen. Viele Patientinnen und Patienten können trotz der Schwere ihrer Erkrankung im häuslichen Umfeld ambulant behandelt werden – ein nicht zu unterschätzender psychologischer Faktor in der Therapie. Möglich machen das spezialisierte onkologische Praxen und eine Vor-OrtVersorgung mit hochwirksamen Arzneimitteln. Das sind in der Regel die schon benannten Zytostatika und sogenannten monoklonalen Antikörper. Natürlich sind das sehr teure Arzneimittel, über die wir hier reden, und wir müssen uns auch auf eine weitere Kostensteigerung einstellen, bedingt durch die demografische Entwicklung und die damit einhergehende Krankheitslast. Hier ist jedoch wichtig, Ihren Blick auf diese besonderen Arzneimittel zu lenken. Es handelt sich um hochwirksame Infusionen und Injektionslösungen, die für jeden einzelnen Patienten gemäß seinem persönlichen Therapieschema dosiert und steril zubereitet werden müssen, und das wiederholt, weil die Gabe in Therapiezyklen erfolgt. Für diese Herstellung ist pharmazeutisches Wissen gefragt. Das kann man nicht auf der Fensterbank machen. Diese Zubereitungen müssen außerdem kurzfristig bereitgestellt werden und haben aufgrund von Instabilitäten kurze Aufbrauchfristen. Hier werden zu Recht hohe Anforderungen an die
Räume – es handelt sich um Sterilräume –, die Abläufe und die Prozessqualität gestellt, damit der Patient das Arzneimittel in der erforderlichen Qualität und Konzentration erhalten kann. Hierauf vertrauen Arzt und Patient und die herstellende Apotheke übernimmt die Verantwortung und natürlich auch die Haftung für die Produkte. Wir bewegen uns also in einem Spannungsfeld zwischen Kosten einerseits und einem berechtigten Interesse an Sicherheit andererseits.
Praktisch hat sich in den vergangenen Jahren eine Versorgungsstruktur aufgebaut, die diesen besonderen Umständen Rechnung trägt und auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot wurde mit der Hilfstaxe Rechnung getragen, die eine grammgenaue Abrechnung und Vermeidung von Verwurf vorgibt. Wir haben aktuell spezialisierte öffentliche Apotheken, die neben den Krankenhausapotheken und einzelnen Herstellerbetrieben diese besonderen Zubereitungen herstellen. Eine Flächendeckung ist gegeben und auch eine Notfallversorgung ist jederzeit möglich. Das sehe ich durch die Ausschreibungspraxis gefährdet. Leider mangelt es nämlich in § 129 Absatz 5 Satz 3 SBG V an einer Ausgestaltung, die den Sicherheitsaspekten bei der Arzneimittelherstellung und vor allem der Versorgungssicherheit Rechnung trägt. Ich hatte es oben ausgeführt: Es handelt sich um eine spezialisierte Herstellung. Wenn aufgrund der Ausschreibungspraxis Anbieter vom Markt gehen, bilden sich Monopole. Damit bekommen wir Probleme, wenn einzelne große Marktteilnehmer ausfallen. Eine Kompensation ist aufgrund der besonderen räumlichen und personellen Voraussetzungen dann kurzfristig nicht möglich. Das sehen wir bereits jetzt. Ich darf hier insbesondere an die aktuellen Diskussionen zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln erinnern. Da die spezialisierten Apotheken außerdem auch Schmerzlösungen und Sondennahrung herstellen, befürchte ich auch für diese Therapieoptionen eine Verschlechterung der Versorgung in der Fläche.
Nach dem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts haben weitere Kassen Ausschreibungen gestartet: die AOK Nordost, die AOK Hamburg und erneut die AOK Hessen. Außerdem hat aktuell auch die Knappschaft-Bahn-See für Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben. Damit werden für weitere 7 bis 8 Millionen Versicherte der bundesweit 69 Millionen GKV-Versicherten Exklusiverträge in der onkologischen Versorgung kommen. Ich befürchte, dass die flächendeckende Versorgung gefährdet wird, wenn durch Ausschreibung dieser speziellen Zubereitungen spezialisierte Apotheken diese Aufgaben nicht mehr wahrnehmen. Daher habe ich auch dieses Thema auf die Tagesordnung der Gesundheitsministerkonferenz setzen lassen, die in der nächsten Woche stattfindet, mit dem Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, bevor die bisherige Versorgungslandschaft
Es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt, sodass wir direkt über den Antrag abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.
Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und über den Neuzuschnitt der Wahlkreise Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2135 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2266
Ich frage: Wünscht jemand das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall, sodass ich die Aussprache eröffne. Als Erster erhält das Wort Abgeordneter Fiedler für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben nun einen wunderschönen Antrag, den wir hier schon mal hatten.
Ich habe ausgiebig dazu gesprochen, habe ausgiebig die Meinung meiner Fraktion dazu gesagt. Ich wünsche allen einen schönen Urlaub, alles Gute, dass wir uns bald wiedersehen.
Vielen Dank, Herr Fiedler. Als Nächste erhält das Wort Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz so kurz wie der Kollege Fiedler schaffe ich es nicht, aber ich werde es auch ganz kurz halten, denn in der Tat haben wir in der letzten Plenarsitzung umfangreich zu dem Gesetzentwurf diskutiert. Jetzt hat die Fraktion der AfD noch einmal etwas Geschäftigkeit simuliert, indem sie noch einen Entschließungsantrag dazu eingebracht hat, der aber auch nichts wirklich Neues zu der Debatte beiträgt. Deshalb kann ich nur sagen: Auch wir haben unsere Position schon umfänglich dargelegt. Demokratie kostet, Demokratie braucht auch Menschen, die sich starkmachen, Demokratie braucht auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort. Deswegen werden wir sowohl den Gesetzentwurf als auch den Entschließungsantrag ablehnen. Vielen herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Herr Fiedler, auch da hechelt die CDU mal wieder der AfD hinterher. Bei uns ist die Hälfte schon im Urlaub, sehen Sie. So funktioniert das bei uns. Nicht alles nachmachen!
Mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt und zu dem ich jetzt gern ungestört meine Ausführungen machen würde,
verfolgen wir die Verkleinerung des Landtags weiter. In der letzten Plenarsitzung haben wir dargelegt, warum eine Reduzierung der Abgeordneten notwendig ist. Wir haben dargelegt, wie das möglich ist. Und wir haben dargelegt, wie dieses Parlament auch mit 62 Abgeordneten sehr gut arbeitsfähig sein würde. Dann haben wir auch alle gesehen,
wie schnell so eine Landtagsverkleinerung funktioniert; Frau Jung hat uns das allen beim letzten Mal vor Augen geführt, wenn auch nicht sonderlich nachhaltig.
Allein um unsere vernünftigen Vorschläge ablehnen zu können, warfen Sie von den Altparteien alles Bisherige über Bord – so wie gestern zumindest die Herren Mohring, Fiedler und Scherer bei der Umsetzung des AfD-Grundsatzprogramms unter Punkt 1.1, das Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild fordert. Auch dazu noch mal herzlichen Dank von dieser Stelle. Hier war es so: Keine der Altparteien konnte oder wollte sich entsinnen, dass die Verkleinerung des Parlaments bereits wiederholt ein wichtiges Thema und man auch selbst dafür war. Herr Mohring, CDU, hatte sich dazu – ich glaube im Jahr 2013 – in einem ganzen Interview geäußert. Die Herren Matschie, SPD, und Althaus und auch Frau Lieberknecht, beide CDU, hatten sich dazu wohlwollend geäußert. Carsten Schneider, inzwischen SPD-MdB, hielt mal 50 Parlamentarier in Thüringen für ausreichend, Die Linke im Jahr 2006 – Herr Blechschmidt hat sich vielleicht inzwischen auf den neuesten Stand gebracht – 76, auch wenn sich Herr Blechschmidt in der Rede hier in der letzten Sitzung nicht zu schade war, das wahrheitswidrig in Abrede zu stellen. Ich hoffe, Sie haben die Archive zwischenzeitlich durchforscht, Herr Blechschmidt. Sie haben gesagt, dass Sie noch nie eine Landtagsverkleinerung gefordert hätten. Dass es ganz anders war, hatte ich dargelegt. Übrigens wollte die CDU ursprünglich mal auf 66 Abgeordnete verkleinern und wird das dann wahrscheinlich demnächst auch wieder ins Plenum einbringen – alter Wein in neuen Schläuchen. Wenn Sie dazu einen Ansatzpunkt im AfD-Grundsatzprogramm suchen, kann ich Ihnen Punkt 1.5.3 empfehlen. Da steht etwas zur Parlamentsverkleinerung. Vielleicht machen Sie dann da weiter, wo Sie bei der Volksabstimmung gestern aufgehört haben.
Meine Damen und Herren, 66 Sitze wollte die CDU hier haben. Das war schon ziemlich bigott, denn es sollte ausschließlich zulasten der kleineren Parteien gehen, nämlich zulasten der Listenplätze. So weit gehen wir nicht. Wir wollen linear verändern, sowohl die Listenplätze als auch die Wahlkreise. Nun haben wir den Antrag gestellt und plötzlich sind alle dagegen und wollen sogar noch mehr Abgeordnete. Da erhebt die CDU wie so gern den Vorwurf des Populismus – der Vorwurf, der uns noch vor einigen Wochen auch bei Volksabstimmungen gemacht wurde. Dass das kein Populismus ist, sondern vernünftige Politik, haben Sie zwischenzeitlich eingesehen. Gleichzeitig haben Sie aber nicht nur gesagt, unser Verkleinerungsvorschlag wäre populistisch. Nein, auch Sie wären für eine Verkleinerung. Die Leute draußen verstehen das nicht. Ich habe mir mal überlegt: Also eine Nordseequalle, glaube
Die gleichen Fragen stellen sich die Leute draußen, was Die Linke angeht. Die Linke kontert jeden Versuch von uns, hier eine größere Effizienz einzuführen, erst einmal mit einer Antifaschismusdebatte. Also, Sie sollten sich überlegen, ob Sie für die tägliche Politik überhaupt geeignet sind.
Meine Damen und Herren, die CDU und Die Linke führen die Leute draußen hinters Licht, fordern das eine, machen das andere. Ramelow und Mohring sitzen gemeinsam in den Reben und machen weinselige Schnappschüsse, um sich dann ein paar Stunden später hier wieder Spiegelgefechte zu liefern. Das nehmen die Leute Ihnen draußen nicht ab. Ein Herr Ramelow, ein Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, der gestern – was mich sehr wundert, dass da keiner von Ihnen aufgesprungen ist – allen Ernstes die Opposition im Thüringer Landtag als „Theater“ bezeichnet hat, meine Damen und Herren, der hat sowieso in meinen Augen verloren. Es wundert mich oder es wundert mich eigentlich auch nicht, dass das medial nicht aufgegriffen worden ist.