Protokoll der Sitzung vom 24.06.2016

Aus den Reihen der AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Henke zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste! Die Wichtigkeit, welche insbesondere die Regierungsfraktionen der Funktional- und Verwaltungsreform zumessen, wird darin offenbar, dass das Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen in der Hälfte der gewöhnlichen Redezeit behandelt wird. Das ist weder der Tragweite des Vorhabens angemessen noch dem Gesetzentwurf selbst, der eigentlich kaum als ein solcher zu bezeichnen ist. Dieses Gesetz liest sich wie ein Positionspapier, stellte schon der Thüringer Beamtenbund fest, und man darf hinzufügen: wie ein überaus schlecht geschriebenes.

(Beifall CDU, AfD)

Da es so viel zu kritisieren gibt, wäre eine normale Redezeit angemessen. Zunächst einmal muss man feststellen, dass sich in diesem Gesetz, falls man es so nennen darf, grundsätzlich nichts wiederfindet, was es nicht schon im Leitbild vom 22. Dezember oder im Beschluss des Landtags vom Februar 2015 gibt. Das betrifft das Kommunalisierungsziel,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

das Kommunalisierungsgebot,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

den Grundsatz „Personal folgt der Aufgabe“,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

die Bürgerservicebüros,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

die Verwaltungsmodernisierung,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

das E-Government,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

den Aufbau der Landesverwaltung mit der Abschaffung des Landesverwaltungsamts,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

die Einräumigkeit der Verwaltung,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

die Aufgabenkritik,

(Abg. Adams)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

das Personalentwicklungskonzept,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

den Personal- und Stellenabbau,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

die Deregulierung und Entbürokratisierung,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

die Transparenz des Verwaltungshandelns

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

und die länderübergreifende Zusammenarbeit.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

Anders gesagt betrifft es das gesamte Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)

(Beifall CDU, AfD)

Die bereits im Leitbild und im Beschluss des Landtags aufgeführten Thematiken werden im vorliegenden Gesetzentwurf nicht näher konkretisiert. Stattdessen werden lauter deklaratorische Zielbestimmungen und Vorgaben gemacht, wie im Positionspapier.

Ein herausragendes Beispiel von vielen ist das Kommunalisierungsziel. Die Kommunalisierung von staatlichen Aufgaben verfolgt das Ziel, die Gemeinden und Landkreise sowie deren kommunale Selbstverwaltung nachhaltig zu stärken. Was es im Übermaß an Deklaration gibt, fehlt an Konkretem. Es werden keine Aufgaben genannt, die kommunalisiert werden sollen. Es werden keine Kostenabschätzungen vorgelegt und der Personalübergang wird überhaupt nicht geregelt, worauf der Thüringer Beamtenbund mit Nachdruck hingewiesen hat.

Die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden werden in Unkenntnis darüber gelassen, wie viel sie für die zu übertragenden Aufgaben gemäß dem Konnexitätsprinzip vom Land bekommen. Was natürlich kein Wunder ist, da die zu übertragenden Aufgaben selbst auch nicht bekannt sind.

Nun können Sie auf all das einwenden: Das sind die Detailregelungen, die beim Vorschaltgesetz auch noch folgen werden, die im Rahmen des Funktionalreformgesetzes, Landesorganisationsgesetzes und im Personalentwicklungskonzept erfolgen. Doch erstens verschleiert diese Salamitaktik das wahre Ausmaß der Reform. Wie der Thüringer Beamtenbund richtig feststellt, kann der einzelne Abgeordnete kaum in Unkenntnis der Folgen über einzelne Reformschritte eines Gesamtpakets, von dem nur ein Teil vorliegt, vernünftig entscheiden. Hier muss man sagen, das hätte eigentlich vor die Entscheidung zum Vorschaltgesetz gehört, dass man sich das anhört.

(Beifall AfD)

Zweitens ist dieser Gesetzentwurf, der nichts Besseres ist als ein Positionspapier, vollkommen überflüssig.

(Beifall CDU, AfD)

Arbeiten Sie nach, warten das Ergebnis der Arbeitsgruppe Stellenabbau ab und regeln dann den Personalübergang, wenn Sie wissen, welche Aufgaben dem Personal folgen! Überhaupt sollte – da hat der Thüringer Beamtenbund vollkommen Recht – nicht das Kommunalisierungsziel apodiktisch festgeschrieben werden, sondern für jede einzelne Aufgabe geprüft werden, auf welcher Ebene sie am besten von wem wie erfüllt werden kann. Bislang jedenfalls – ist den Medien zu entnehmen – wurden nicht einmal 45 Vollbeschäftigungseinheiten gefunden, die kommunalisiert werden können.

Hochzonung auf die Landesebene darf nicht einfach par ordre du mufti zum Aufnahmefall erklärt werden. Schließlich träumt zwar Die Linke von der Abschaffung des Landesverwaltungsamts mindestens so lange wie von der Weltrevolution, die Abschaffung des TLVwA kann jedoch nur darin münden, dass entweder Vollzugsaufgaben von Ministerien übernommen werden, wofür diese weder gedacht noch gerüstet sind, oder aber die Einheitlichkeit des Vollzugs nicht mehr sichergestellt ist, wenn plötzlich acht Landratsämter für eine Aufgabe zuständig sind, die früher das Landesverwaltungsamt allein erledigt hat.

Die Vertretung Thüringer Bürger braucht kein umformuliertes Leitbild in Verpackung eines Gesetzes voll deklaratorischer Ziele und Unbestimmtheiten. Dieser Gesetzentwurf wird seinem eigenen Titel nicht gerecht und gehört daher zurückgezogen und überarbeitet. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordneter Hey das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der halbierten Redezeit ist es nicht möglich, auf ein so komplexes Gesetzeswerk, wie das jetzt in Rede stehende, in aller Ausführlichkeit und Gänze einzugehen.

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Meine Rede!)

Doch will ich mal einen Aspekt beleuchten, der mir sehr gefallen hat und den Herr Prof. Dr. Hoff angesprochen hat in Bezug auf die Frage, wie Bürger eigentlich erwarten, dass Verwaltungsaufgaben generell überall im Land oder in den Kommunen erledigt werden. Das ist ein sehr wichtiger Aspekt und

(Abg. Henke)