Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung des Alternativantrags? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die gemeinsame Beratung. Das Wort hat Abgeordneter Brandner, Fraktion der AfD.
Meine Damen und Herren, wir haben bereits in der Plenarsitzung im April dieses Jahres und im Justizausschuss unsere Ablehnung zum Antrag der Regierungsfraktionen ausführlich begründet. Kurz zusammengefasst: Wir brauchen nicht mehr Einfluss der Verbände, vor allem nicht des DGB mit seinem Multifunktionär und linken Oberstrippenzieher Witt an der Spitze und auch nicht des VWT, also des Verbands der Thüringer Wirtschaft, mit seinem
blassen Multifunktionär Fauth als Vorsteher. Allein diese beiden Vereinigungen haben bereits zu viel und zu schlechten Einfluss hier in Thüringen.
Der CDU-Antrag ist – Sie werden das ahnen – deutlich zu kurz gesprungen und typisch CDU-Wischiwaschi. Dazu sage ich dann auch weiter nichts mehr.
Weil der Antrag der Regierungsfraktionen nicht akzeptabel und der CDU-Antrag Wischiwaschi ist, haben wir einen Alternativantrag vorgelegt, der die beiden anderen Anträge qualitativ und inhaltlich in den Schatten stellt.
Denn unser Antrag verbindet als einziger die Schonung der staatlichen Finanzen, das heißt also die Gelder der Steuerzahler, mit einer effektiven und zielgerichteten Fortbildung von ehrenamtlichen Richtern. Zudem päppelt er nicht pauschal nach dem Gießkannenprinzip Funktionärsvereine, sondern setzt da an, wo es am besten ist. Denn wir wollen nicht nur, dass die Fortbildung dort bleibt, wo sie hingehört, nämlich in der Justiz, sondern wir wollen darüber hinaus erreichen, dass Art und Inhalt der Fortbildung sich am notwendigen Zweck orientieren, nämlich an der Schaffung und Vertiefung der Kenntnisse aller ehrenamtlichen Richter, also aus allen Rechtsbereichen, über die formellen und materiellen Bestandteile des Rechtsgebiets, und dass die Fortbildung sich nicht darauf beschränken sollte, von einem Verband in eine Richtung eingenordet zu werden.
Wir wissen alle – das wurde, glaube ich, auch schon herausgestellt –, dass die Fortbildung nicht so dringend erforderlich ist, oder sagen wir, nicht völlig umfassend erforderlich ist, weil ein Auswahlkriterium der ehrenamtlichen Richter bereits deren Fach- und Sachkunde ist, sodass man davon ausgehen kann, dass da schon ein bisschen etwas ist.
Wir wollen dabei nicht, meine Damen und Herren, dass die ehrenamtlichen Richter durch Lobbyorganisationen einseitig beeinflusst werden. Es ist ja auch wenig vertrauenerweckend für die Rechtsprechung und die Gerichte, wenn DGB und/oder VWT beispielsweise die Fortbildung von ehrenamtlichen Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit übernehmen und diese beiden Verbände dann nicht nur eng mit der Regierung verzahnt sind – übrigens mit jeder Regierung bisher –, sondern auch vielfach in wechselnden Positionen an diesen arbeitsgerichtlichen Verfahren beteiligt sind. Sowohl der DGB als auch
die Wirtschaftsverbände, also der VWT, zumindest seine Mitgliedsverbände, stellen regelmäßig Rechtsbeistände in arbeitsgerichtlichen Verfahren, also unterstützen Parteien eines Rechtsstreits. Gewerkschaften und von diesen dominierte Betriebsräte sind zudem häufig auch Parteien des Rechtsstreits.
Das Ergebnis einer forcierten Förderung der Fortbildung durch eben diese Beteiligten an den Rechtsstreitigkeiten wäre und ist eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz, denn Sie wissen alle: Niemand darf Richter in eigener Sache sein.
Das voraussehbare Argument, wenn sich dann noch einer von den Altparteien gleich in dieser sachpolitischen Frage äußert – das ist so ein bisschen wie gestern, wenn es wieder um Sachpolitik geht, dann machen Sie sich gerne ein bisschen rar. Also das voraussehbare Argument, was kommen könnte, ist, dass das ausgewiesene Fachpersonal ja auch durch den DGB bereitgestellt wird. Wenn das so wäre, meine Damen und Herren, wäre dieses Argument nur ein Scheinargument, denn es wäre nicht zu verstehen, wenn schon die von uns erwähnten qualifizierten pensionierten Richter oder Verwaltungsbeamten tätig werden sollen, warum dann ein DGB oder ein VWT dazwischengeschaltet werden soll, der daran auch noch eigennützig verdient und das Ganze weniger kontrollierbar macht.
Wir wollen also die Fortbildung personenbezogen, also an der Basis fördern und damit ohne jeglichen Zwischenhändler, der daran auch noch verdient und seinen Apparat finanzieren kann.
Wir wollen diejenigen fördern, die ein wirkliches und eigenes Interesse daran haben, sich fortzubilden und dafür bereit sind, einen gewissen Aufwand in Kauf zu nehmen. Dieser finanzielle Aufwand, der dann entsteht, würde auch erstattet.
Durchgeführt werden soll – Frau Walsmann hat es angesprochen – die Fortbildung möglichst auch durch pensionierte Richter oder Verwaltungsbeamte. Deren Wunsch und Bereitschaft, nach langen Berufsjahren angesammeltes, unideologisches Wissen weiterzugeben, dürfte vorhanden sein, zumal für diese auch eine gewisse finanzielle Entschädigung vorgesehen ist. Die Justizverwaltung – davon sind wir auch überzeugt – wird in der Lage sein, den nötigen überschaubaren möglicherweise Mehraufwand durch einige Belege abzuarbeiten, um die Fortbildungen personell und organisatorisch zu initiieren. Ich glaube nicht, dass ein großer Unterschied dazwischen besteht, ob die ehrenamtlichen Richter ihre Belege direkt selbst einreichen oder ob es dann über Verwendungsnachweise über die Verbände läuft. Also wenn da ein Argument kommen sollte, es würde alles zu bürokratisch und
Schließlich, meine Damen und Herren, liegt ein ganz entscheidender Vorteil unseres Antrags darin, dass sämtliche ehrenamtlichen Richter auf allen Rechtsgebieten – und die gibt es nun mal in vielen Rechtsgebieten, nicht nur im Arbeitsrecht, im Sozialrecht, im Finanzbereich, im Strafrecht – da heißen sie Schöffen –, im Handelsrecht – da heißen die Handelsrichter, glaube ich –, also es gibt in vielen Rechtsbereichen ehrenamtliche Richter und die sollen alle gefördert werden und nicht nur punktuell die, für die sich die zwei, drei Verbände starkgemacht haben.
Meine Damen und Herren, Sie haben gesehen und gehört, mit unserem Vorschlag ist allen gedient, allen voran den Rechtssuchenden, der Gerichtsbarkeit, den ehrenamtlichen Richtern, den Ausbildern und nicht zuletzt dem Steuerzahler. Davon habe ich Sie, glaube ich, jetzt überzeugt, sodass Sie dann nichts mehr davon abhalten wird, unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gab schon mal eine entsprechende Förderung auf Grundlage einer Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums von 2010 bis 2013, die ist dann ausgelaufen und hat wohl auch nicht so eine große Nachfrage erfahren. Seit dem Auslaufen der Verwaltungsvorschrift gab es dann eine punktuelle Förderung durch Lottomittel. Die betroffenen Verbände, das waren die in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vorgesehenen Verbände bzw. die eingebundenen Verbände, die dort ein Vorschlagsrecht für ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben, haben dann darum gebeten, dass wir uns doch dafür starkmachen sollten, dass es wieder eine Verwaltungsvorschrift geben soll. Wir haben uns dann dieses Anliegens angenommen und haben einen entsprechenden Antrag gestellt, beschränkt auf die Fortbildung durch Verbände und Organisationen mit Vorschlagsrecht. Damit wollten wir nicht irgendjemanden bevorzugen oder andere benachteiligen oder irgendwelche Klüngeleien fördern, sondern es handelt sich hier um Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, um die Sozialpartner, die praktisch als ehrenamtliche Beisitzer zu den Berufsjuristen aufgrund ihrer Sach- und Fachkunde Recht sprechen und da eben dann ihr spezielles Wissen einbringen. Wir halten diese Förderung auch durchaus für ausreichend.
Die CDU hat, das ist in der Berichterstattung der Kollegin Walsmann bereits angesprochen worden, dann gesagt, wir wollen das auf alle Gerichtsbarkeiten ausdehnen und die AfD möchte nun anders als SPD und CDU keine Verwaltungsvorschrift bzw. schon eine Verwaltungsvorschrift, aber keine generelle Förderung bestimmter Bereiche, sondern eine individuelle Förderung auf Antrag des einzelnen ehrenamtlichen Richters und die Fortbildung soll durch pensionierte Richter und Beamte erfolgen. Also erst einmal muss man positiv hervorheben, dass sich sozusagen alle Landtagsfraktionen kreativ und im Grunde zustimmend auch mit dem Anliegen der Fachverbände auseinandergesetzt haben. Aber wird haben dann doch als Koalitionsfraktionen in der Beratung erfahren oder uns erarbeitet, dass wir doch bei unserem Vorschlag bleiben wollen.
Die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit haben eine spezielle Rolle. Sie sollen im Arbeitsleben erworbene Kenntnisse und Erfahrungen in die Urteilsfindung einfließen lassen, sie kennen die betriebliche Praxis und die vielen kleinen Besonderheiten und Stimmungsbilder und Stimmungsmöglichkeiten besser als hauptamtliche Richter und sie sollen deswegen durch ihre Praxisnähe für eine lebensnahe Rechtsprechung sorgen. Die Fortbildung ist deswegen hier besonders wichtig, damit sie sich auch zielführend in die Rechtsstreitigkeiten einbringen können.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sieht es anders aus. Die Schöffen sollen eigentlich gerade nicht spezifische Qualifikationen mitbringen, sie werden ja aus der möglichst breiten Menge von Bevölkerungskreisen mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Es sollen Leute jeden Alters, jeden Standes, von möglichst vielfältigen Berufen dort vertreten sein. Es ist also gerade nicht erwünscht oder erwartet, dass sie spezielle Lebenserfahrung zu dem Rechtsgebiet, bei dem sie als Laienrichter eingesetzt werden, mitbringen, sondern dass sie quasi wie ein Bürger, denn die Rechtsprechung geht ja vom Volke aus, mit ihrem unverstellten Blick praktisch einfach den gesunden Menschenverstand, an dem es ja Juristen auch nicht mangeln sollte, aber der manchmal durch ihr juristisches Formelwerk etwas verstellt wird, hier einbringen. Aus diesem Grund haben wir gesagt, die sollen gerade nicht in ihrer Einschätzung durch eine besondere, spezifische Qualifikation als Hilfsrichterin und Hilfsrichter beeinflusst werden.
Die AfD will auch alle einbeziehen – warum wir das nicht für erforderlich halten oder sogar nicht für zweckmäßig, haben wir eben gesagt – und möchte eine individuelle Auszahlung auf Antrag. Da hätten wir natürlich dann einen entsprechend hohen Verwaltungsaufwand. Da müssen wir wieder eine Stelle schaffen, die solche Fortbildungsmaßnahmen organisiert und bewilligt und wie die Landesregierung dann pensionierte Richter und Beamte finden soll,
damit diese die Fortbildung durchführen, ist auch nicht gesagt. Das ist dann auch eine sehr zufällige und schwierige Auswahl.
Im Fazit wollen wir noch einmal hervorheben, dass wir die Arbeit aller ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der verschiedenen Gerichtsbarkeiten hoch einschätzen
und dass alle besonderen Respekt und Dank von uns verdienen und den möchten wir hier auch deutlich aussprechen. Es ist eine große Belastung, auch wenn man entsprechend freizustellen ist beispielsweise von der Arbeit, wenn in größeren Gerichtsverfahren, Strafsachen mit unendlich vielen Fortsetzungsterminen Laienrichterinnen und Laienrichter dort sitzen müssen. Eine fachspezifische Fortbildung ist aber insbesondere für ehrenamtliche Richterinnen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sinnvoll, denn da ändern sich auch ständig irgendwelche Regelungen. Diese Fortbildung durch Verbände, die auch bisher schon stattgefunden hat, wollen wir speziell und finanziell fördern. Deswegen halten wir doch nach wie vor unseren Antrag für vorzugswürdig gegenüber dem breiter gefassten Antrag der CDU-Fraktion, der diesen Laiengedanken eben nicht mehr berücksichtigt, und auch gegenüber dem individuellen Ansatz im Alternativantrag der AfD, der schlicht nicht realisierbar ist bzw. hohen Verwaltungsaufwand erfordern würde. Wir bitten deswegen in unserem Antrag die Landesregierung, im Einzelplan des TMMJV in der nächsten Haushaltsplanung dann wieder Mittel für eine entsprechende Richtlinie vorzusehen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin meiner Kollegin Dorothea Marx sehr dankbar, dass sie jetzt noch einmal sehr ausführlich dargestellt hat, warum wir uns darauf verständigt haben, diese Förderung tatsächlich nicht weiter auszudehnen. Ich will noch einmal das Hauptargument benennen: Wir sehen durchaus grundsätzliche Unterschiede zwischen den ehrenamtlichen Richtern von Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit auf der einen Seite und den ehrenamtlichen Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit andererseits. Das drückt sich ja schon darin aus, wie diejenigen berufen werden können, wer welche Qualifikation dafür mitbringen kann oder muss oder eben
auch gerade nicht. Bei den Schöffen ist es eben nicht erforderlich, dass bestimmte Qualifikationen mitgebracht werden, sondern da wird ganz ursächlich quasi auf die eigene Einschätzung abgestellt – deswegen sehen wir große Unterschiede –, während in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit eben ein großes Fachwissen, insbesondere mit Blick auf die geltenden Regularien, immer wieder zu beachten ist.
Wir haben das sehr lange, sehr umfänglich und auch immer wieder diskutiert. Ich möchte nicht noch einmal auf die despektierlichen Äußerungen des Herrn Brandner von der AfD eingehen müssen, dem es, glaube ich, wieder einmal nur um Diskreditierung ging. Wir jedenfalls als Koalitionsfraktionen waren und sind uns einig, dass wir hiermit eine gute Unterstützung für diejenigen schaffen, die tatsächlich von berufenen Gremien in diese wichtige Funktion entsandt werden. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Meine Damen und Herren, nach unserem Grundgesetz und der Verfassung des Freistaats Thüringen geht alle Gewalt vom Volke aus, auch in der Rechtsprechung, die ihre Gerichtsurteile im Namen des Volkes verkündet. Es ist daher richtig und es entspricht gewachsener demokratischer Tradition, dass die dritte Gewalt nicht nur Berufsrichterinnen und Berufsrichtern anvertraut ist, sondern auch ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. In unserer Landesverfassung heißt es daher in Artikel 86 Abs. 3: „An der Rechtsprechung wirken Frauen und Männer aus dem Volk mit.“ Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind in den verschiedenen Bereichen der Justiz tätig, wie zum Beispiel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Schöffinnen und Schöffen, bei den Strafgerichten bzw. in den Kammern für Handelssachen, aber auch in der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozialgerichtsbarkeit wie auch in der Finanzgerichtsbarkeit.
Und an dieser Stelle mal einen herzlichen Dank an alle, die sich ehrenamtlich auch für diese Tätigkeit zur Verfügung stellen. Ihnen allen ein Dankeschön!
richtsbarkeit, die ja ihre Wurzeln in der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung haben, hat man diese Mitwirkung darauf angelegt, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter neben ihrer allgemeinen Lebenserfahrung zum Beispiel ihre Kenntnisse von der Arbeitswelt oder ihre Erfahrungen als sozialrechtlich Betroffene in die gerichtlichen Verfahren einbringen. Beiden Gerichtsbarkeiten – der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit – ist auch ein besonderes Berufserfahren für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eigen. Und die Berufung erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten, die von Vereinigungen aufgestellt werden, die jeweils einen Bezug zu dem Gebiet des Arbeits- oder Sozialrechts haben, auf dem die ehrenamtlichen Richter tätig werden sollen. So schlagen zum Beispiel im Arbeitsförderungsrecht Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen ehrenamtliche Richter vor. Im Vertragsarztrecht sind es die ärztlichen Vereinigungen und die Zusammenschlüsse der Krankenkassen. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in den übrigen, nur in den übrigen Gerichtszweigen werden ohne Ansehen ihres Berufs, ihrer Position oder irgendwie gearteter Verbandszugehörigkeit ausgewählt. Bei ihnen ist, ich sagte es schon, die allgemeine Lebenserfahrung maßgeblich und wichtig. Diese sollen sie in die gerichtliche Entscheidungsfindung mit einbringen. Das führt uns zu der Frage, welchen Inhalt Fortbildungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben sollten. Eine juristisch geprägte Fortbildung ist hier sicher fehl am Platz. Diese würde zu dem von der Verfassung vorgegebenen Laienelement in einem problematischen Spannungsverhältnis stehen. Männer und Frauen aus dem Volk, so die Thüringer Verfassung, sollen mit ihrer Lebenserfahrung und nicht mit einer irgendwie vermittelten juristischen Fortbildung Recht sprechen. Wichtig, meine Damen und Herren, ist dagegen eine hinreichende Vorbereitung auf die Rechte und Pflichten des Ehrenamts. Die Sensibilisierung für das Amt als Richter, die Verdeutlichung der besonderen Pflichten der Unparteilichkeit, der Verschwiegenheitspflicht, die insoweit erforderliche Fortbildung wurde in der Thüringer Justiz durch die jeweiligen Gerichte in der Vergangenheit in hervorragender Weise gewährleistet. Es sind die Berufsrichterinnen und -richter, die ihren ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen die Rechte und Pflichten des Ehrenamts vermittelt haben. Selbstverständlich wurden die Gerichte bei der Organisation derartiger Maßnahmen durch das Justizministerium unterstützt. Es gab und gibt ja Geld und Hilfe für die Fortbildung. Ich hoffe, dass dies auch heute noch der Fall ist. Besondere finanzielle Aufwendungen an Dritte oder gar eine Verwaltungsvorschrift, die Zuwendungen und gegebenenfalls deren Rückforderung bei Zweckverfehlung regelt, brauchte man zumindest bis zum Jahr 2010 nicht. Gleiches gilt in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Damit offenbart sich der Antrag der
Regierungsfraktionen als die Mogelpackung, die er in Wirklichkeit ist, meine Damen und Herren. Soweit in diesen Gerichtszweigen ein gesteigerter fachbezogener Fortbildungsaufwand abzudecken ist, sind dafür gerade die Vereinigungen und Verbände zuständig, die die jeweiligen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter benannt haben. Es ist ganz einfach. Dem Recht auf Interessenwahrung und Interessenvertretung folgt die Pflicht zur Begleitung bis hin zur Fortbildung. Was passierte nun 2010? Damals gab der sozialdemokratische Amtsinhaber im Justizministerium dem schon seit Jahren vorgetragenen Drängen einer dieser Vereinigungen nach. Wir wissen, über wen wir hier sprechen, denn der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen wird ja in Ihrem Antrag explizit benannt. Um die Kosten für die Schulung