Protokoll der Sitzung vom 28.09.2016

Im Übrigen haben drei von acht Verfassungsrichtern in einem Sondervotum auch einen Verstoß gegen Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes gesehen. Ich zitiere erneut das Grundgesetz: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Meine Damen und Herren, ein Gesetz, welches dem Gleichheitsgrundsatz und auch dem Sozialstaatsgebot widerspricht, muss geändert werden. Der vorliegende sogenannte Kompromiss tut dies nicht. Reformbedarf besteht weiterhin.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, als Finanzer und Haushälter möchte ich noch kurz auf die fiskalische Dimension der Erbschaftsteuer eingehen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten zehn Jahren in Deutschland jedes Jahr rund 300 Milliarden Euro vererbt oder durch Schenkungen übertragen werden. Bisher werden davon 5 Milliarden Euro Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Sozialstaats eingenommen. Für den Thüringer Landeshaushalt sind dies etwa 130 Millionen Euro im Jahr, davon 15 Millionen Euro direkt und der Rest über den Länderfinanzausgleich. Gegenüber den tatsächlichen Einnahmen aus der Erbschaftsteuer, also die besagten 5 Milliarden jährlich, beträgt der Wert der Verschonung von Betriebsvermögen etwa das Dreifache. Der Staat verzichtet also auf 15 Milliarden Euro jährlich, um das Verschenken und Vererben von Betriebsvermögen zu verschonen.

Meine Damen und Herren, dabei ist eine angemessene Begünstigung von kleinen und mittleren Unternehmen wichtig für den Erhalt der Arbeitsplätze. Aber die Privilegierung darüber hinaus, und dann noch ohne tatsächliche Bedürfnisprüfung, ist unverhältnismäßig. Sie schadet dem Wohl der Allgemeinheit und dient nur dem Wohl einiger weniger.

Meine Damen und Herren, das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist nach wie vor reformbedürftig. Dabei ist eine mögliche Aufkommenserhöhung nur ein Aspekt am Rande. Das Mindeste, was eine Erbschaftsteuerreform leisten muss, ist, dass der derjenige, der schon vor der Erbschaft vermögend ist, nicht auch noch eine Steuerbefreiung bekommt.

Meine Damen und Herren, abschließend kann ich daher sagen, dass die Position der Thüringer Landesregierung und der Finanzministerin, im Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat diesem faulen Kompromiss nicht zuzustimmen, ihn abzulehnen, aus unserer Sicht die richtige Entscheidung gewesen ist. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Huster. Als Nächster erhält Abgeordneter Kießling für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, werte Gäste, am 21. September 2016 haben sich der Bund und die Länder auf eine Reformierung der Erbschaftsteuer geeinigt. Diesem vermeintlichen Kompromiss zwischen CDU, SPD, Grünen und Linken müssen nur noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Künftig gilt, dass das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit dem Faktor 13,75 multipliziert wird. Im ursprünglichen Gesetz war noch ein Faktor von maximal 12,5 Prozent vorgesehen.

Zudem soll in Fällen, in denen ein Erbe finanziell überfordert ist, die fällige Steuer nicht mehr zehn Jahre zinslos gestundet werden können, sondern nur für sieben Jahre, wobei außerdem ab dem zweiten Jahr Zinsen fällig werden. Bei großen Betriebserbschaften ab 26 Millionen Euro wird es ein Wahlrecht geben: Entweder der Erbe begleicht die Steuerschuld aus seinem Privatvermögen oder die Steuerlast wird abgeschmolzen, bis sie bei 90 Millionen Euro ganz entfällt.

Meine Damen und Herren, was hier nach einem guten Kompromiss klingt, das, was bisher von allen Seiten gelobt worden ist, ändert nichts an der Tatsache, dass man bereits versteuertes Geld noch einmal zusätzlich versteuern möchte. Die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer. Das heißt, sie wird unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerbürgers erhoben. Hier werden meist der Mittelstand als Arbeitgeber und dessen Substanz angegriffen. Das dürfen wir hierbei nicht vergessen. Schön, dass Herr Huster sagt, wir sind ein sozialer und demokratischer Bundesstaat – deswegen sollte man aber nicht das Soziale vor die Demokratie stellen. Demokratie ist ein wichtiges Gut.

Sie greifen auf Vermögen zu, die typischerweise aus versteuertem Einkommen entstanden sind. Sowohl der Verwaltungsaufwand ist überproportional hoch als auch ihr Ertrag für die Staatseinnahmen marginal. Um an dieser Stelle einmal konkrete Zah

(Abg. Huster)

len zu nennen: Mit lediglich 5 bis 6 Milliarden Euro pro Jahr spülen die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Verhältnis zu den anderen Steuereinnahmen nur sehr wenig in die Staatskasse. Das ist nicht einmal ein Hundertstel des gesamten Steueraufkommens der Bundesrepublik Deutschland. Als Beispiel: In Baden-Württemberg beispielsweise beträgt der Anteil gerade einmal 2 Prozent an den Gesamteinnahmen. Davon müssen aber noch circa 25 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten abgezogen werden, die entsprechend hier aufzuwenden sind, um dieses Geld beizutreiben. Pro Kopf macht das dann eine Erbschaftsteuer in BadenWürttemberg von 79,76 Euro aus. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 127,80 Euro. Bezogen auf Thüringen sieht es so aus, dass wir in Thüringen einen Erbschaftsteueranteil haben von 5,51 Euro pro Kopf, um die wir uns gerade streiten. Aber die Biersteuer beträgt allein schon 11,41 Euro. Das heißt, wenn wir ein bisschen mehr Bier trinken, dann brauchen wir keine Erbschaftsteuer mehr.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Das ist aber gesundheitspolitisch bedenklich!)

Wie gesagt, das ist Stand der Statistik 2014. Die Grunderwerbsteuer beträgt hier in Thüringen 49,94 Euro. Das Ganze lässt die 5,51 Euro ein bisschen erblassen. Das heißt, statt ständig über irgendwelche Steuererhöhungen nachzudenken, sollte man darüber nachdenken, wie die Ausgabenpolitik aussieht. Das heißt, lieber mehr bei den Ausgaben sparen, als ständig hier die Einnahmen zu erhöhen.

(Beifall AfD)

Neben den bereits genannten Fakten der doppelten Besteuerung ist sie in unseren Augen auch besonders mittelstandsfeindlich, da sie Fehlanreize im Hinblick auf den nachhaltigen Umgang mit erwirtschaftetem Vermögen beim Übergang in die nächste Generation setzt. Im Erbfall kann die dann fällige Erbschaftsteuer zum Verkauf ganzer Unternehmen führen oder zu deren wirtschaftlicher Aufgabe, was zu Arbeitsplatzverlusten und somit zu langfristigen Steuereinnahmeverlusten führt. Ähnlich sieht es auch der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Eric Schweitzer, ich zitiere: Die „Übergabe auf die nächste Generation“ wird „für viele Unternehmer teuer“ werden. „Die steuerliche Entlastung des Mittelstandes und der Familienunternehmen bleibt deshalb für die nächste Legislaturperiode auf der Tagesordnung.“ Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie sieht den aktuellen Entwurf der Reform sehr kritisch, da diese deutliche Mehrbelastungen beinhaltet.

(Beifall Abg. Rudy, AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als AfDFraktion im Thüringer Landtag lehnen wir nicht nur den aktuellen Entwurf des Erbschaftsteuergesetzes ab, sondern auch das Gesetz als Ganzes. Wir als AfD stehen zum Mittelstand, dem Leistungsträger unserer Gesellschaft, und sind gegen eine Doppelbesteuerung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön, Herr Kießling. Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Landauf, landab wird in den Medien der unlängst beschlossene Kompromiss als Erfolg gefeiert, ein Kompromiss, der offensichtlich nur den kleinsten gemeinsamen Nenner hervorgebracht hat. Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 die Ausnahmeregeln der Erbschaftsteuer und damit die gravierende Ungleichbehandlung als zu weitgehend gekippt. Die Bundesregierung hatte demnach eine Frist gesetzt bekommen, bis zum 30. Juni einen neuen Entwurf zu erarbeiten und auch vorzulegen. Der zwischenzeitlich vorgelegte Entwurf der Bundesregierung räumt nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen eben nicht mit den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Bedenken auf. Folglich wurde dieser Entwurf unter anderem durch unsere Fraktion im Juli im Bundesrat gestoppt. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin erneut die Erbschaftsteuer auf die Tagesordnung gesetzt. Nun war es am Vermittlungsausschuss, eine Lösung herbeizuführen, die diese erneuten Bedenken auszuräumen hatte. In der vergangenen Woche wurde der bereits benannte Kompromiss verkündet. Zu diesem Kompromiss kam es nur durch Zugeständnisse auf allen Verhandlungsseiten. Dennoch halte ich das Ergebnis der Kompromissfindung für nicht ausreichend. In Interviews wurde immer wieder auf die Komplexität des Erbschaftsteuerrechts verwiesen. Doch bei der Erbschaftsteuer geht es eben nicht nur um Arbeitsplätze und Einnahmen für den Staat, sondern auch um Gerechtigkeit.

(Beifall Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

In einem Sondervotum erklärten drei der acht Verfassungsrichter, dass sich eine Reform auch mit dem Sozialstaatsprinzip begründen könnte. Meine Damen und Herren, vor rund 20 Jahren verfügten noch 18 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland über rund 60 Prozent des gesamten Netto

(Abg. Kießling)

geldvermögens. Mittlerweile hat sich dieses Verhältnis verkehrt. Heute sind es nur noch 10 Prozent, die über denselben Anteil verfügen. Und das Fazit der Juristen, wie sah das hierzu aus? Ich zitiere hier den Ersten Senat: „Die Schaffung eines Ausgleichs sich sonst verfestigender Ungleichheiten liegt in der Verantwortung der Politik – nicht aber in ihrem Belieben.“ Die nun vorliegenden Regelungen werden sich als ein Segen für die deutsche Wirtschaft herausstellen. Sie werden sich als das Konjunkturprogramm herausstellen, wenn auch leider nur für ein sehr kleines Segment der deutschen Wirtschaft, nämlich das der steuerberatenden Berufe.

Sehr geehrte Damen und Herren, Verschonungsregeln für die Zeit der Neuregelung, immerhin über einen Zeitraum von zwei Jahren, führten zum Entzug von rund 100 Milliarden Euro Vermögen über Schenkungen oder steuerfreies Vererben – Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Es ist schon erstaunlich, wie sich Finanzminister der Länder hierzu verhalten. Auf solche Beträge verzichtet bisher nur der irische Finanzminister und mit Blick auf zurückgehende Mittelzuweisungen steht es uns nicht anheim, auch noch auf diese Einnahmen zu verzichten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht nicht um eine überdurchschnittliche Belastung der familiengeführten Unternehmen des deutschen Mittelstands. Vielmehr können auch unter den neuen Regeln rund 99 Prozent aller Firmenerben ohne weitere Prüfung weitgehend oder komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden, sofern sie für einige Jahre nicht im großen Stil Mitarbeiter entlassen oder Gehälter kürzen. Nach wie vor sind diese Ausnahmen, die zu einer Quasi-Steuerbefreiung führen, Befreiungen, die Nicht-Firmenerben nicht erzielen können. Hier gilt es unserer Meinung nach, ein Mindestmaß an Gerechtigkeit herzustellen. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Dr. Pidde für die Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, 6,3 Milliarden Euro haben die 16 Bundesländer 2015 an Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen. Die Erbschaftsteuer ist eine reine Ländersteuer. 6,3 Milliarden Euro sind übrigens 15 Prozent mehr als 2014 und in den Jahren davor. Hier sieht man Vorzieheffekte, die auf der Angst beruhen, künftig mehr Erbschaftsteuer bezahlen zu müssen.

(Beifall Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In Thüringen ist die Erbschaftsteuer nur eine kleine Steuer. Wir haben hohe Freibeträge und dadurch nur wenige Personen, die überhaupt zahlen. 500.000 Euro ist der Betrag für Ehe- und Lebenspartner, für den keine Steuern zu zahlen sind, 400.000 Euro, wenn an Kinder vererbt wird. Und so kommt es, dass diese Beträge nur bei wenigen Personen in Thüringen überhaupt zustande kommen und die Erbschaftsteuer also bei uns 26,6 Millionen Euro im Jahr 2015 betragen hat. Das ist nur knapp über der Biersteuer von 23 Millionen Euro.

Wenn man es ins Verhältnis setzt, 6,3 Milliarden Euro in Deutschland und nur 26 Millionen Euro in Thüringen, dann fragt man sich: Wo sitzen denn die reichen Erben? Schaut man einmal in die Tabelle, dann sehen wir für das Jahr 2015: in Bayern 1,6 Milliarden Euro Erbschaftsteuereinnahmen, in Baden-Württemberg 1 Milliarde Euro, in Hessen 600 Millionen Euro. Gerade diese Länder sind die Geberländer im Länderfinanzausgleich. Und jetzt braucht man sich auch nicht zu wundern, dass insbesondere die CSU sich im Vermittlungsausschuss auf die Hinterbeine gestellt und gemauert hat, sie verzichten lieber auf Erbschaftsteuer, als in den Länderfinanzausgleich den entsprechenden Betrag einzuzahlen. Dann würde das Geld nämlich in den Osten kommen. Es sind über 100 Millionen Euro, die wir dadurch weniger haben, dass die Erbschaftsteuer so ist, wie sie ist. Das ist die wahre Solidarität, die wir hier spüren.

Meine Damen und Herren, das Vermittlungsergebnis sehe ich nicht als Erfolg.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man etwas Positives sucht, dann sind es zwei Fakten. Das Erste: Die Erbschaftsteuer bleibt erhalten, anders als bei der Vermögensteuer, die das Bundesverfassungsgericht kritisiert hat, und die Regierung Kohl hat damals nicht reagiert, sondern hat das einfach auslaufen lassen und die Vermögensteuer war weg.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Skan- dal!)

Und der zweite positive Fakt: Die Firmen wissen nun, woran sie sind. Nach fast zweijähriger Phase der Unsicherheit für die Unternehmen liegen nun die Fakten auf dem Tisch und sie können sich danach ausrichten.

Allen Kritikern sage ich: Es ist ein Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD, zwischen drei ganz unterschiedlichen Standpunkten. Natürlich ist es logisch, dass keiner die Maximalforderung drin hat, und genauso logisch ist es, dass Linke und Grüne das jetzt verreißen, die in Berlin in der Opposition

(Abg. Müller)

sitzen. Die SPD hat sich mehr gewünscht, auch ich hätte mir mehr gewünscht. Die SPD alleine hätte es auch ganz anders gemacht. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Und da brauchen wir nicht nur die Erbschaftsteuer zu betrachten; ich habe die Vermögensteuer genannt, die es nicht mehr gibt, über die man noch mal reden muss, und wir müssen das in eine grundsätzliche Debatte einpacken, nämlich dass die Reichen immer reicher werden, dass sie sich ums Steuernzahlen drücken, ganz legal, zum einen, weil sie eine große Lobby haben, die ins Gesetzgebungsverfahren hineinwirkt, zum anderen, weil sie spitzfindige Juristen haben, die die Lücken im Gesetz finden. Die Reichen werden immer reicher, die Armen zahlen gar nichts und das Mittelfeld zahlt alles. Meine Damen und Herren, gerade der Faktor Arbeit ist in Deutschland so stark belastet wie in keinem anderen Land. Er trifft die Mitte der Bevölkerung. Und wenn wir sehen, dass jemand, der 52.800 Euro Jahreseinkommen hat, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen muss, das sind nicht die Einkommensmillionäre, sondern das sind die Leute, die knapp über 4.000 Euro brutto im Monat haben, die zahlen schon die Spitzensteuer, und darüber muss man nachdenken.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Wenn ich die Besteuerung von Kapitalerträgen sehe …

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Redezeit dem Ende entgegenläuft.