Dann mein letzter Satz. Bei der Kapitalertragsteuer ist es so: Wer arbeitet, wird schlechter gestellt als derjenige, der Dividende kassiert. So sieht es mit der Gerechtigkeit aus im Steuersystem und deshalb müssen wir dringend über die einzelnen Punkte diskutieren. Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, nicht dass Sie sich wundern, ein Teil der Abgeordneten regelt zurzeit nicht die Erbfolge, sondern ist auch parallel auf der Ver
Die Aktuelle Stunde der Linken zum Thema „Reformnotwendigkeit der Erbschaftsteuer und Stand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern“ kann kaum in 5 Minuten Redezeit vollumfänglich bestritten werden. Dafür ist das Thema „Erbschaftsteuer“ viel zu komplex. Deshalb habe ich auch durchaus Zweifel daran, dass die Linke an dieser Stelle wirklich eine sachliche und fachliche Diskussion will.
Einige statistische Punkte wurden an dieser Stelle schon genannt. Die Neuregelung der Erbschaftsteuer geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 zurück. Vor zwei Jahren wurde die bisherige Regelung verworfen und es wurden wenige Ausnahmen für Firmenerben verlangt. Das Erbschaftsteuerrecht ist durchaus komplex, das haben wir auch an der bisherigen Diskussion gesehen. Es besteht die Gefahr, dass am Ende auch das Verfassungsgericht gefragt ist.
Die Einigung zwischen Bund und Ländern ist ein solider Kompromiss; der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den Kompromiss allerdings gegen die Stimmen Brandenburgs und Thüringens gefunden. Es ist schon sehr auffällig, meine Damen und Herren, dass mit Thüringen und Brandenburg zwei Länder mit Regierungsbeteiligung der Linken dagegen stimmen. Offenbar geht es den linken Regierungen nicht um praktikable Lösungen, sondern nur um Ideologie und es zeigt auch, Rot-Rot-Grün ist die Zukunft der Familienunternehmen völlig egal. Das haben wir auch an ihren Wortmeldungen eben gesehen. Gerade in Thüringen zeigt sich, unsere familiengeführten mittelständischen Unternehmen sind das Rückgrat der Thüringer Wirtschaft. Sie sind vor Ort verankert und leisten ihren Beitrag im sozialen Bereich und im öffentlichen Leben.
Gerade die Beispiele von Herrn Dr. Pidde haben aufgezeigt, wo sich die Wirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten hervorragend entwickelt hat. Das war doch nicht in der ehemaligen DDR und das hatte doch auch seine Gründe. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum gerade die Linke hier an dieser Stelle Vorwürfe macht. Sie sollte sich selber fragen, welche Verantwortung sie in den 40 Jahren DDR auf sich genommen hat.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass Unternehmen nicht in ihrem Bestand durch die Erbschaftsteuer gefährdet werden. Firmenerben werden auch künftig steuerlich begünstigt, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Ar
beitsplätze erhalten. Eine von Linken beabsichtigte flächendeckende Steuererhöhung ist gerade mit Blick auf den Erhalt von Arbeitsplätzen sehr kurzsichtig. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde sich auf eine politische Lösung zur Erbschaftsteuer verständigt. Es steht auf jeden Fall fest, dass eine Entscheidung auf dem parlamentarischen Weg besser ist als eine Entscheidung, die am Ende durch das Bundesverfassungsgericht gefällt wird. Wenn die Linken an dieser Stelle beim Kompromiss der Erbschaftsteuer vom Rückfall in den Feudalismus sprechen, dann zeigen sie ihr wahres Gesicht. Sie wollen keinen Kompromiss und sind augenscheinlich noch immer nicht richtig in der parlamentarischen Demokratie angekommen. Es wäre schlimm, wenn die großen Familienunternehmen aus Deutschland verschwinden würden. Hier braucht es eben einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuer und keinen Unternehmerpranger durch die Linke. Es besteht sonst die Gefahr, dass deutsche Unternehmen unserem Land den Rücken kehren. Das gilt es zu verhindern.
Die Linken-Kritik an den Unternehmenserben, den Kindern, ist völlig unverständlich. Wenn die Kinder die Verantwortung der Unternehmensführung nicht wahrnehmen können oder wollen und verkaufen das Unternehmen, wandern vielleicht aus nach Südtirol oder sonst wohin, dann wird es eben auch mit der Erbschaftsteuer entsprechend eine Abgabe geben, die greift.
Meine Damen und Herren, im Vermittlungsausschuss – das habe ich gesagt – wurden entsprechende politische Lösungen gefunden. Die sollten auch akzeptiert werden. Sie sollten sich aber davor hüten, einen Generalverdacht auszurufen, wenn die Tochter und der Sohn ein Unternehmen und damit Verantwortung übernehmen. Da kann ich nur sagen: Frau Taubert, setzen Sie sich bei den Linken durch, und zwar mit einer guten, soliden Finanzpolitik. Liebe Koalitionsfraktionen, machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben und setzen Sie sich für die Menschen ein und für die Unternehmen, die unsere Thüringerinnen und Thüringer in Arbeit, Lohn und Brot bringen.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, sodass ich Frau Ministerin Taubert das Wort gebe.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bin sehr dankbar, dass wir heute zur Aktuellen Stunde über dieses Thema reden. Wir können sicher auch an anderer Stelle noch darüber
sprechen. Ich sehe dem mit Freude entgegen, weil es sich lohnt, über die Frage von Steuergerechtigkeit auch bei uns in Thüringen zu sprechen. Zunächst mal möchte ich ein Stück weit auf die Reden eingehen. Herr Kießling hat etwas von Bier gesagt. Da muss ich sagen, zu viel Bier trinken ist auch nicht gut, obwohl ich den Brauereien die Erträge gönne. Aber das hat gar nichts mit der Erbschaftsteuer zu tun.
Es ist auch keine Doppelbesteuerung, wie Sie gesagt haben. Nein, es ist keine Doppelbesteuerung. Nein, Herr Kießling, Sie haben gesagt, es wäre eine Doppelbesteuerung, und das ist es nicht. Genauso gut könnte ja jemand sagen, der sein Haus mit seinem Rest des Einkommens gebaut hat, es ist eine Doppelbesteuerung, wenn er dann in die Erbschaftsteuer fällt. Insofern müssen Sie konsequenterweise die Abschaffung der Erbschaftsteuer fordern. Das habe ich von Ihnen heute nicht gehört.
Herr Kowalleck, ich rate gar nicht zu so viel Aufregung. Wer sind denn die beiden Fraktionen im Deutschen Bundestag, denen die Verfassung am Ende recht schnurz ist, auf Deutsch gesagt? Das sind doch CDU und CSU.
Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern hat mit Freude gesagt, er hat schon an der letzten Erbschaftsteuerreform ganz aktiv teilgenommen. Ganz aktiv haben CDU/CSU bei der letzten Erbschaftsteuerreform und auch bei der vorletzten genau das aus dem Auge verloren: Was ist verfassungsrechtlich richtig? Ich persönlich kenne nur wenige Menschen in der CDU/CSU und ich will nur den benennen, den ich manchmal dienstlich treffe, das ist der CDU-Bundesfinanzminister, Herr Schäuble. Dem war wichtig, dass ein Gesetz verfassungskonform ist. Und er hat nicht die Unterstützung der CDU/ CSU-Fraktion – insbesondere der CSU – gehabt. Es ist auch kein Kompromiss, der im Vermittlungsausschuss gefunden wurde. Es ist ein schlechter Kompromiss von einem schwierigen Kompromiss, den CDU/CSU und die SPD im Bundestag schon einmal geschlossen hatten zum Thema „Erbschaftsteuer“. Wir sind ja deswegen in der Bredouille, weil es wiederum das Verfassungsgericht ist, das sagt: Ihr müsst euch jetzt endlich mal entscheiden und ihr müsst als Gesetzgeber eure gesetzliche Verantwortung auch wahrnehmen. Davor drückt sich CDU/CSU schon seit vielen, vielen Jahren und insbesondere hier bei dieser Frage der Erbschaftsteuer. Deswegen kam schon ein Kompromiss zustande, der den Bundesländern insofern nicht gefallen hat, weil das Thema „Steuergerechtigkeit“ eben nicht im Zentrum stand, sondern andere Aspekte. Ich will mit der Mär aufräumen, dass all die Leute, die die Erbschaftsteuerreform oder das Gesetz, das
jetzt noch zustimmungspflichtig ist, kritisieren, dagegen sind, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben. Es ist völlig unstrittig im gesamten Bundestag, im gesamten Bundesrat, dass natürlich die Ausnahme von der Regel begründet sein muss. Und die Ausnahme von der Regel ist, dass ein Betrieb weitergeführt wird. Gerade die großen Firmen, die großen Familienunternehmen, die haben bei all den Länderfinanzministern, bei denen sie auch – sage ich mal – die Zuständigkeit für ihr Bundesland finden, immer gesagt: Uns ist wichtig, dass wir den Betrieb fortführen können und dass die Erbschaftsteuer nicht dazu führt, dass wir am Ende dieses nicht tun können. Aber wie können Sie mit diesem Argument begründen, dass selbst dann, wenn – nach Gewinnentnahme – noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die Erbschaftsteuer trotzdem nicht gezahlt werden muss? Es bleibt immer noch ein ganzes Jahr, wo die Erbschaftsteuer zinslos gestundet wird. Und erst nach dem Vermittlungsausschuss – das hat der CSU überhaupt nicht gepasst – sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wenigstens dann die sechs Jahre, die noch möglich sind gestundet zu bekommen – das kann im Einzelfall ja auch notwendig sein –, dass dann zumindest die Zinsregelungen so gelten wie für Sie alle, wie Sie hier zum Beispiel auf dem Podium sitzen oder auch hier unten im Plenum. Das kann doch nicht sein, dass man bei reichen Firmenerben ohne Grund eine Ausnahme macht. Das ist verfassungswidrig und auch deswegen habe ich große Bedenken – neben vielen anderen Dingen, die momentan noch in diesem Kompromiss drin sind –, dass das Gesetz wieder beim Verfassungsgericht landet und wir als Gesetzgeber wiederum ins Stammbuch geschrieben bekommen: „Merkt euch endlich, Gesetze müssen verfassungskonform sein!“
Wir können das übrigens auch Erben in den Bundesländern, die erwähnt wurden, wo Erbschaftsteuer in hohem Maße anfällt, nicht erklären. Erklären Sie das doch mal jemandem, dessen Eltern 1960 in der Nähe von München oder am Stadtrand von München ein Haus gebaut haben, das war damals genauso viel wert wie überall in der Provinz, jetzt können Sie das gleiche Haus mit 1.000 Quadratmetern Gartenland für anderthalb Millionen erben. Das heißt, die Erbschaftsteuer greift. Die müssen auch sofort zahlen. Da fragt keiner: Hast du das Geld? Kannst du das Haus schnell verklopfen? Gar nichts. Da muss gezahlt werden. Deswegen: Wir wollen nur, dass im Erbschaftsteuerrecht die gleichen Regeln für alle gelten – nicht mehr und nicht weniger.
Dass, wie gesagt, die Familienunternehmen besondere Leistungen erbringen – im Übrigen ist der Mittelstand bei uns so klein, dass er vielfach gar nicht in die Erbschaftsteuer fällt, währenddessen die Baden-Württemberger mit 20.000 Beschäftigten auch
noch den Mittelstand für sich definieren – also ganz, ganz unterschiedlich. Insofern, Herr Kowalleck, unser Mittelstand ist am wenigsten betroffen von diesen Regelungen. Aber wir haben hier schon gesagt, es gibt Ausnahmen, Ausnahmen zum Beispiel, indem man sagt, es gibt die Möglichkeit, ohne Bedürftigkeitsprüfung Verschonung zu haben. Aber es gibt auch die Möglichkeit, dass jemand sagt: „Ich kann das nicht leisten, die Erbschaftsteuer!“, dann gibt es eine Bedürftigkeitsprüfung.
Und hier ging es zum Beispiel um die Frage des Verwaltungsvermögens. Verwaltungsvermögen heißt, Sie haben Geld auf dem Konto liegen, damit Sie bestimmte Prozesse im Betrieb ablaufen lassen können, also ein Stück Finanzstock, der notwendig ist. Aber dazu gehört eben auch zum Beispiel die Jacht. Dann kann mir doch keiner erzählen, wenn Sie eine Wurstfirma haben, dass die Jacht unbedingt zum Betriebszweck gehört. Das kann ja nun keiner erklären. Das war zum Beispiel so eine Regelung, die in das Gesetz hineingekommen ist, die dann im Vermittlungsausschuss wieder herausgekommen ist, dass solche Luxusgegenstände – ich will das mal weit fassen – auch wieder herauskommen und dass Menschen, die das dann von ihren Vorfahren erben, auch die Besteuerung ertragen müssen.
Ich will auch zu dem Kapitalisierungsfaktor noch etwas sagen. Es geht darum, wie ich ein Unternehmen bewerte. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer, sondern natürlich auch auf andere Steuerarten. Jetzt hat man mit dem Kapitalisierungsfaktor einen festen Wert genommen. Wir haben momentan eine Niedrigzinsphase und das bedeutet, der Kapitalisierungsfaktor wäre, wenn man sich nach dem Basiszins richtet, höher, als wenn wir eine Hochzinsphase haben. Das heißt, der Wert des Unternehmens wird dann anders berechnet, wenn wir eine Hochzinsphase haben, als wenn wir eine Niedrigzinsphase haben. Momentan haben wir die Regelung – jetzt auch im Vermittlungsausschuss zwar etwas verbessert, aber dennoch –, das Unternehmen wird weniger wert gerechnet. Darauf wird dann die Erbschaftsteuer berechnet. Auch das hat nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun.
Ein weiterer Punkt war die Frage: Was ist denn überhaupt ein Familienunternehmen? Wir können uns gut vorstellen, wenn wir in die Bäckerei gehen, wenn wir zum Klempner gehen oder in kleinere und mittlere Handwerksbetriebe, das kann man „Familienunternehmen“ nennen. Das kann man fassen. Da arbeiten alle mit und es sind ein paar Angestellte da. Aber große Familienunternehmen, wie es sie gerade in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg gibt und zum Teil auch in Hamburg, müssen ganz anders definiert werden. Deswegen ist da auch die Frage, wenn der Grundansatz stimmt, was große Familienunternehmen sagen: „Wir wollen aus
schließlich die Sicherheit haben, dass wir unseren Betrieb weiterführen können“, dann bedeutet das natürlich auch im Wesentlichen, dass das Kapital im Unternehmen bleibt und dass ich nur einen bestimmten Teil an Kapital als Erbe herausnehmen kann. Der ist jetzt auf bis zu 30 Prozent begrenzt worden, aber auch da ist die Frage neben anderen Möglichkeiten, die der Erbe oder die Erbin haben, ob das tatsächlich für eine Steuerminderung ausreicht.
Summa summarum bleibt – und deswegen habe ich im Vermittlungsausschuss nicht zugestimmt –, dass dieser Kompromiss vom Kompromiss beim Verfassungsgericht nicht tragfähig ist. Ich finde, es steht uns als Ministerinnen/als Minister, als Ministerpräsidenten – in allen Ebenen – gut an, wenn wir die Verfassung achten und ehren und natürlich auch Gesetze so schaffen, dass wir sagen können, die sind verfassungsfest. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde schließen kann.
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Megafusion der Agrokonzerne – Gefahr für die Gentechnikfreiheit Thüringens?“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/2694
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der vergangenen Woche wurden die lang anhaltenden Gerüchte Wahrheit: Die Großfusion der international bedeutendsten Agrarfirmen Bayer und Monsanto ist beschlossene Sache – zwei Firmen, die zukünftig unter einem Dach nicht nur den internationalen Markt im Bereich des Saatguts und der Agrochemikalien beherrschen werden, sondern auch auf die nationale und Thüringer Landwirtschaft Auswirkungen haben werden. Monsanto, bekannt – international, national, europäisch – für Umweltschäden auf der ganzen Welt, Lieferant für das
Entlaubungsmittel Agent Orange im Vietnamkrieg, marktbeherrschender Hersteller gentechnisch veränderten Saatguts, wird durch den Systemhersteller Bayer übernommen. Hier wurde eine Fusion beschlossen, die sich nachhaltig auf das Angebot gentechnikfreien Saatguts auswirken wird. Es ist zu befürchten, dass die in Isseroda liegenden Versuchsfelder der Bayer AG das Einfallstor für Thüringen bilden werden. Derzeit werden dort auf 6,5 Hektar Weizen, Gerste, Raps, Rüben und Mais gentechnikfrei angebaut. Zwar sind die Freisetzungsversuche in den vergangenen Jahren bis auf null zurückgegangen, doch durch die neue Marktmacht steht zu befürchten, dass der neue BayerMonsanto-Konzern einen erneuten Anlauf unternehmen wird, um neue gentechnisch veränderte Sorten, wie beispielsweise den ehemals kreierten Gentech-Mais MON 810, auch auf Thüringer Felder zu bringen, und sei es in einem ersten Schritt über die Versuchsfelder in Isseroda. Die Folgen für Natur und Umwelt, aber auch für die Thüringer Landwirtschaft wären verheerend. Von Monsanto ist bekannt, dass sie eine perfide Kontrolle der Landwirte über Knebelverträge ausüben. Diese Verträge untersagen Landwirten unter anderem, die eigene Ernte als Saatgut zu verwenden oder über Vertragsverletzungen seitens Monsanto überhaupt zu sprechen. Eine Fusion zweier marktbeherrschender Konzerne wie Bayer und Monsanto lässt befürchten, dass sich auch diese Praxis auf Thüringen ausweitet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der MonsantoKonzern blickt auf eine lange Skandalchronik zurück, die von Agent Orange über PCB bis hin zu Dioxin reicht. Wenn über Skandale von Agrokonzernen gesprochen wird, dann ist der Name „Monsanto“ stets der Vertreter, der in diesem Kontext erwähnt wird. Beide Unternehmen gehören mit zu den größten Lieferanten von Glyphosat. Auch hier findet eine unheilsame Konzentration auf dem Markt statt.
Während uns, Bündnis 90/Die Grünen, der Vorwurf ereilt, nur einschlägige Gutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Untersuchungsergebnisse der Konzerne zu negieren, werden diese lediglich in einem Leseraum, ähnlich dem TTIP-Leseraum in Brüssel, unter maximaler Einschränkung der Öffentlichkeit präsentiert. Transparenz eines Konzerns sieht meiner Meinung nach anders aus. Hier existiert keinerlei Wille, die Sorgen der Bevölkerung und/oder auch die fachliche Kritik ernst zu nehmen.
Politisch wird der beschlossene Zusammenschluss die Landschaft sicherlich verändern. Schon heute ist der Lobbydruck Bayers auf die Politik nicht zu übersehen. Es ist zu befürchten, dass nach einer erfolgreichen Fusion die Interessen der Gentechnikindustrie in Deutschland und auf EU-Ebene weitaus aggressiver vertreten werden als bisher. Derzeit ist es für Monsanto ausgesprochen schwie
rig, als ein aus den USA stammendes Unternehmen in Europa zu agieren. Es überwiegen auch in den einschlägigen Kreisen kritische Stimmen. Im Schlepptau von Bayer mit Sitz in Leverkusen lassen sich die Monsanto-Interessen in Brüssel oder Berlin wesentlich leichter vertreten. Bekommen wir nun über die Fusion von Bayer und Monsanto und durch deren unübersehbare Lobbyarbeit in Brüssel demnächst doch gentechnisch verändertes Saatgut auf Thüringer Felder oder in das Thüringer Futter der Tierzuchtbetriebe? Ich hoffe, nicht! Werden wir durch die schiere Größe und die Macht dieses Unternehmens die legitimen Rechte von Verbraucherinnen halten können? Auch das frage ich mich. Oder gehen sie uns auch verloren? Hier gilt es nach unserer Auffassung, wachsam zu sein. Wir, Bündnis 90/Die Grünen, hoffen auf eine ablehnende Entscheidung der Kartellwächter in Brüssel. Vielen Dank.