Protokoll der Sitzung vom 28.09.2016

Vielen Dank. Mit dem heutigen Tag wird die Umsetzung des Landesprogramms Hochwasserschutz und die damit verbundene Finanzierung per Gesetz sichergestellt. Damit hätte meine Rede eigentlich aufhören sollen, aber, meine Damen und Herren, die Reden meiner Vorredner Kießling und Gruhner sind es schon wert, ein wenig darauf einzugehen.

Herr Kießling, zuerst zu Ihnen. Wenn Sie sich die Bilder, die in den Medien gebracht wurden von den Hochwasserschutzmaßnahmen in Eisenach, angesehen hätten, hätten Sie gesehen, dass die Maßnahmen zur Umsetzung von Hochwasserschutz in Thüringen auf Hochtouren laufen. Es ist beeindruckend, was die Landesanstalt für Umwelt und Geologie dort leistet. Es ist das größte Hochwasserschutzprojekt, das im Moment in Thüringen läuft, was sicherstellt, dass zum Beispiel das Opelwerk in Eisenach, wo es bloß einen 25-jährigen Hochwasserschutz gibt, endlich einen vernünftigen Hochwasserschutz bekommt. Das sind Hausaufgaben,

die frühere Landesregierungen hätten machen müssen, die heute erledigt werden, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist eine große Leistung, die auch zeigt, wie wichtig uns der Hochwasserschutz ist.

Zu der Frage Gewässer erster und zweiter Ordnung: Wissen Sie, warum es Gewässer erster und Gewässer zweiter Ordnung gibt? Die Einstufung erfolgte per Gesetz, das letzte Mal per Wassergesetzänderung im Jahr 2009, wo Kommunen auch den Antrag gestellt haben, dass ihre Gewässer den Status „Gewässer erster Ordnung“ erhalten, unter anderem wegen der großen Abflussmengen und wegen der Hochwassergefahr, die sich an diesen Gewässern ergibt. Der Gesetzgeber hat es damals abgewogen. Ich sage Ihnen ganz deutlich, es gab damals eine absolute Mehrheit der CDU und die legte fest, warum welches Gewässer in welcher Kategorie ist. Im Moment wird das Wassergesetz überarbeitet; dann werden wir sehen, welche Neubewertungen hier anstehen.

Jetzt zu Herrn Gruhner. Herr Gruhner, ich finde es wirklich spannend, wie sich die CDU vor allem in Sachen Finanzen aufstellt. Sie haben der rot-rotgrünen Landesregierung beim letzten Doppelhaushalt vorgeworfen, dass der Landeshaushalt aufgebläht würde, haben aber selber keine Vorschläge gemacht, wo Geld gespart werden soll. Heute haben Sie der Landesregierung vorgeworfen, dass es keine Finanzierung im Haushalt für den Hochwasserschutz gibt und dass der Wassercent nicht kam. Den Wassercent hat Ihre Fraktion in der letzten Legislatur genauso verhindert – damals eine Idee des Umweltministers Reinholz. –

(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Zu Recht!)

Sie haben aber damals eben nicht die Notwendigkeiten des Hochwasserschutzes durch eine höhere Zuführung im Landeshaushalt honoriert. Frau Becker ist auf die Anfrage der Grünen in der letzten Legislatur und den desaströsen Zustand bei den Hochwasserschutzeinrichtungen im Land eingegangen. Welchen Vorschlag haben Sie denn zur Finanzierung der Umsetzung? Soll ich Ihnen sagen, wie es gelaufen wäre, wenn es die CDU gemacht hätte?

(Beifall SPD)

Sie hätten ein Sondervermögen gebildet und wahrscheinlich wäre es gut gewesen, wenn Rot-RotGrün diese Legislatur begonnen hätte mit einem Sondervermögen CDU-Altlasten, wo wir natürlich die Hochwasserschutzfinanzierung mit hätten sicherstellen können, indem wir sagen, wir führen eine Million im Jahr zu und geben 100 Millionen aus. Ähnlich haben Sie das gemacht bei dem Sonder

(Abg. Kießling)

vermögen wasserwirtschaftliche Strukturen, beim Sondervermögen ökologische Altlasten. Das ist CDU-Finanzpolitik. Wir haben uns aber einer nachhaltigen Finanzpolitik verschrieben.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Dafür seid ihr bekannt!)

Dafür sind wir bekannt, ja, das ist wohl wahr. Deswegen sagen wir: Wir machen uns die Arbeit als Koalition und suchen dieses Geld, was heute per Sondergesetz beschlossen wird, im Landeshaushalt. Das wird im nächsten Doppelhaushalt sichergestellt werden, meine Damen und Herren.

Da Sie noch ein Lieblingsthema von mir angesprochen haben, Herr Gruhner, will ich dazu noch ein paar Worte sagen: die Situation der Thüringer Fernwasserversorgung. Auch dort haben wir es mit einem Sondervermögen zur Finanzierung der damaligen Probleme zu tun, was uns heute noch im Landeshaushalt belastet. Der Kollege Gruhner kann leider nicht zuhören, weil er abgelenkt wird. Nichtsdestotrotz ist es für das Haus vielleicht auch insgesamt interessant.

Wenn man sich ansieht, was damals dem Landtag zugesagt wurde: Als die Thüringer Talsperrenverwaltung und der Fernwasserzweckverband Nordost mit 200 Millionen Euro entschuldet wurden, um die Thüringer Fernwasserversorgung auf den Weg zu bringen, da war die zentrale Botschaft, dass es in Zukunft, weil durch diese Fusion eine leistungsfähige Einheit entstehen würde, keine weiteren Förderungen der Thüringer Fernwasserversorgung braucht. Das Land zahlt den hoheitlichen Anteil für Hochwasserschutz und Mindestabfluss und alles andere stemmt die Thüringer Fernwasserversorgung, weil sie einfach leistungsfähiger geworden ist. So hat es zumindest damals die Kienbaum-Studie ergeben. Dann stand kurz darauf das Problem vor der Tür, dass die Talsperre Leibis zwar fertig war, aber dass irgendjemand vergessen hatte, dass Leitungen dahin gelegt werden müssten, die das Wasser dann auch dahin bringen sollten, wo es denn an den Kunden kommt. Es kostete das Land, wenn ich mich recht entsinne, noch mal 70 Millionen Euro, um diese Leitungsinfrastruktur zu gewährleisten: Investitionen in den gewerblichen Bereich der Thüringer Fernwasserversorgung, die vorher dem Landtag verschwiegen worden sind.

Meine Damen und Herren, das sind Finanzierungen, wie sie die CDU hier auf den Weg gebracht hat und wie sie nicht mehr gehen. Ich habe vorhin gesagt, die Talsperre Weida hat im Rahmen dieses Gesetzes im Online-Diskussionsforum eine wesentliche Rolle gespielt. Seit 2006 haben wir eine Gefahrenabwehranordnung wegen des fortschreitenden Versagensrisikos der Staumauer. Herr Gruhner, 2012 ist uns im Untersuchungsausschuss 4/4 zugesichert worden, dass diese Staumauer saniert wäre. Ihre Landesregierung hat hier nicht gehan

delt. Das sind die Finanzprobleme, die wir mit uns rumschleppen, die wir jetzt in der nächsten Zeit lösen müssen, bei denen ich von Ihnen gern mal einen Vorschlag hören würde, wie wir es denn tun sollten. Wir sagen mit diesem Gesetz, was heute hier vorliegt, wir suchen das Geld im Haushalt. Wir stellen uns unserer Verantwortung, das finde ich gut so. Deshalb bitte ich um Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE)

Zu den beiden Anträgen, die heute noch von der AfD und von Herrn Krumpe vorliegen: Beide Anträge wollen einen Bericht in zwei Jahren. Sie wissen genau, wir werden im nächsten Jahr einen Doppelhaushalt für die Jahre 2018/19 verabschieden. Das heißt, wenn ich in zwei Jahren einen Bericht kriege, habe ich gar keinen Haushalt mehr, um nachzusteuern.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Es steht „bis“ drin!)

Bis – ja. Ich sage mal, dass Geld für den kommenden Doppelhaushalt gesucht werden muss, und dann sollte man sich vor dem nächsten Doppelhaushalt verständigen, ob das, was hier in die Wege geleitet wurde, ausreichend ist, ob nachgesteuert werden muss. Dann brauchen wir einen Bericht. Das wird mit Ihrem Antrag nicht abgebildet, deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Aber nichtsdestotrotz werden wir uns dann vor dem nächsten Doppelhaushalt den entsprechenden Bericht geben lassen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann erteile ich der Landesregierung das Wort. Frau Ministerin Siegesmund.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am Anfang steht der Dank, der Dank nicht nur an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, sondern an die TLUG, der Dank natürlich an die Arbeit im Ausschuss, an die Abgeordneten, die sich in den vergangenen Monaten Gedanken darüber gemacht haben, wie wir den Hochwasserschutz auf neue, auf andere Füße stellen können. Ich bedanke mich dafür, dass wir heute die Möglichkeit haben, mit dem Thüringer Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes das Landesprogramm Hochwasserschutz tatsächlich auszufinanzieren und bis 2021 in eine riesige Aufholbewegung dessen zu gehen, was nö

(Abg. Kummer)

tig ist, um Sicherheit zu haben und hier neue Akzente setzen zu können.

Wenn Sie sich an die Ereignisse, die uns im Jahr 2013 – ein Jahrhunderthochwasser, übrigens das dritte HQ100 in diesem Jahrhundert – ereilten, noch erinnern können, dann wissen Sie auch, warum es nottut, hier in die Vorwärtsbewegung zu gehen. Gera, Greiz, Gößnitz, Serbitz, Walschleben, viele andere Kommunen, gerade der Ostthüringer Raum, waren sehr betroffen. Ich, meine Damen und Herren, habe das nicht vergessen. Deswegen ist Hochwasserschutzpolitik, wer sich an das Jahr 2013 erinnert, eben nicht nur Umweltpolitik. Hochwasserschutzvorsorge ist Wirtschaftspolitik, weil, wenn Sie sich daran erinnern, in Silbitz stand Silbitz Guss beispielsweise unter Wasser. Es ist nicht nur Umweltpolitik, sondern auch Sozialpolitik. In Jena stand unter vielen anderen ein Haus des Saale Betreuungswerks unter Wasser, frisch saniert. Es ist nicht nur Umweltpolitik, es ist Finanzpolitik. Deswegen sage ich grundsätzlich auch ganz herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Kabinett, die ermöglicht haben, dass die Landesregierung insgesamt dieses Gesetz vorgelegt hat, weil 2013 einige Erkenntnisse gebracht hat.

Zum Ersten, Hochwassergefahren sind real, sie vernichten nicht nur gigantische Werte, sie gefährden Existenzen und im Extremfall auch Menschenleben. Wir haben im Jahr 2013 mit einem ausnahmslos hohen Engagement und mehr als 10.000 Einsatzkräften gegen diese Fluten ankämpfen müssen. Mehr als 2.400 Personen, meine sehr geehrten Damen und Herren, mussten 2013 evakuiert werden. Trotz allem – Gott sei Dank – gab es keine Schäden, die auf Menschenleben rekurrierten. 450 Millionen Euro an materiellen Schäden sind zusammengekommen. Solche Schäden immer wieder zu beheben, ist – und das muss man sich eigentlich auch relativ schnell erschließen können – auf Dauer viel kostspieliger, als rechtzeitig im Hochwasserschutz zu investieren. Herr Gruhner, seit heute weiß ich, dass nicht nur der Satz „Opposition ist Mist“ gilt, sondern Opposition, das zeigte mir Ihr Vortrag eben, ist bei der CDU in Thüringen auch immer das Suchen nach dem Haar in der Suppe,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil Sie vergessen haben, was 2013 bedeutet hat. 2013 war nämlich auch das Jahr einer sehr ernüchternden Bestandsaufnahme zum Hochwasserschutz in Thüringen. Bei den jährlichen Investitionen lag Thüringen damals unter Ihrer Regierung weit abgeschlagen im Vergleich zu anderen Ländern. Sie haben einen Investitionsstau sondergleichen produziert, den wir, den Rot-Rot-Grün sauber abarbeitet.

90 Prozent des Deichsystems in Thüringen entsprechen nicht dem Stand der Technik. Vielerorts fehlen Alarm- und Einsatzpläne und eine systemati

sche Analyse der örtlichen Hochwasserrisiken. Das machen wir mit dem Landesprogramm Hochwasserschutz mit all dem, was durch das Gesetz möglich ist. Klar ist auch, dass Sie das über Jahre einfach unterschätzt und verschlafen haben. Durch die enge Eindeichung unserer Flüsse, zum Beispiel der Unstrut, wurden die Hochwassergefahren durch technische Maßnahmen eher forciert als gemindert. Nicht nur, dass Sie nicht erkannt haben, in welch schlechtem Zustand zum Teil die Deiche waren, Sie haben durch das Setzen allein auf technischen Hochwasserschutz zum Teil die Risiken auch noch erhöht.

Wenn wir heute das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes verabschieden, dann haben wir in dieser Hinsicht auch schon einen ersten großen Schritt nach vorn getan. Ich meine mich zu erinnern, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dass es die Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht war, die nach 2013 nicht nur allen Helferinnen und Helfern dankte, sondern auch sagte, mindestens 10 Millionen Euro mehr müssen jährlich in den Topf, um Hochwasserschutz zu finanzieren. Und wer nicht gehandelt hat, war damals die regierungstragende Fraktion bzw. das Vorgängerhaus.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie sich also heute hinstellen, Herr Gruhner, und sagen, Sie wissen nicht, warum wir dieses Gesetz machen, dann muss ich sagen, gucken Sie einfach mal in die Annalen der letzten Legislatur. Meiner Ansicht nach waren diejenigen, die die Fachpolitik in Ihrem Bereich damals betrieben haben, durchaus schon klarer aufgestellt, die konnten sich nur nicht durchsetzen.

Was haben wir bislang getan? Wir haben die EUMittel für den Hochwasserschutz um mehr als das Doppelte steigern können. Wir investieren in diesem Jahr 30 Millionen Euro in den Hochwasserschutz insgesamt. Das ist doppelt so viel wie 2012. Obwohl wir die Summe des Schutzes verdoppeln, finden Sie das Haar in der Suppe. An vielen Stellen im Land wird derzeit geplant, gebaut und fertiggestellt. Erst im Sommer war ich mit dem Ministerpräsidenten an mehreren Tagen an verschiedenen Stellen und wir haben uns übrigens auch angeschaut, welche Ergebnisse wir aus der Situation damals in Gera ziehen können. Und da auch in Richtung AfD: Herr Brandner hat uns bei diesem Hochwassertermin in Gera begleitet. Auch er müsste besser wissen – und Herr Kießling, damit auch Sie –, warum dieses Gesetz nottut.

Ja, wir sind das erste Bundesland, was sogar inzwischen auf freiwillige Ausgleichsregelungen für Landwirte setzt und überlegt, wie wir der Idee, Flüssen mehr Raum zu geben, auch Inhalt beigeben können.

(Ministerin Siegesmund)

Ja, wir haben inzwischen endlich eine Vorreiterrolle bei den größten Deichrückverlegungsmaßnahmen im nationalen Hochwasserschutz des Bundes übernommen. Ja, wir unterstützen die Kommunen, aber auch erst seit 2015, bei der Verbesserung der Hochwasserabwehr durch Schulungen, durch Handlungsanleitungen und Förderung. Was mich schon umtreibt – ich muss das so klar sagen in Richtung CDU und AfD –, dass, obschon Sie in den Ausschüssen sitzen, obschon wir darüber informieren, was wir da tun, Sie das einfach nicht zur Kenntnis nehmen können oder wollen oder bewusst auch mit falschen Argumenten im Land unterwegs sind und damit nicht erkannt haben, in was für eine große Verantwortung wir uns im Gegensatz zur Vorgängerlandesregierung begeben haben.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Hab es zur Kenntnis genommen – 2018!)

Das sind alles Maßnahmen des Landesprogramms Hochwasserschutz. Wir wollen mit mehr als 3.200 Einzelmaßnahmen den Hochwasserschutz gemeinsam mit Kommunen und Landkreisen grundhaft verbessern und die dafür eingeworbenen Bundes- und EU-Mittel durch Landesmittel ergänzen. Das wird durch das vorliegende Gesetz möglich. Uns allen muss aber auch klar sein, dass hohe Deiche allein keine Sicherheit bringen – mehr Raum für Flüsse, das muss das neue Credo sein, das ist der Paradigmenwechsel. Deswegen setzen wir auf eine Neuausrichtung des Hochwasserschutzes. Unser wichtigster Anspruch für die Zukunft ist, unsere Bürgerinnen und Bürger besser vor den Folgen solcher Naturereignisse zu schützen. Dem dient dieses Gesetz und deswegen denke ich, dass wir den Weg frei machen für die vielen aufgelaufenen Defizite, damit wir diese zielgerichtet abarbeiten können.

Da es offensichtlich nottut, möchte ich schon an der einen oder anderen Stelle jetzt noch mal Eckdaten aus dem Landesprogramm Hochwasserschutz in Erinnerung rufen. 35.000 Thüringerinnen und Thüringer werden mit diesem Programm zusätzlich bzw. besser vor Hochwasser geschützt. Ich denke an Eisenach. Die Stadt besitzt derzeit einen HQ20-Schutz. Das Land investiert in den kommenden Jahren 55 Millionen Euro in den Hochwasserschutz. Das ist eines der bundesweit größten und investiv auch voluminösesten Projekte in Höhe von 180 Millionen Euro und verhindert damit potenziell neue Schäden. Das ist gut investiertes Geld. Die Arbeiten haben begonnen. Ich war am 28. Juli vor Ort. Davon profitiert nicht nur der Standort Opel, davon profitieren auch die Menschen in Eisenach. Deswegen sage ich, das Geld ist gut angelegt.

An 800 Kilometern Gewässer sollen zur Verhinderung neuer Risiken bis 2021 auch neue Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden – Flüssen mehr Raum geben. In diesen Gebieten ist künf

tig keine Bebauung mehr möglich. Wer das Landesprogramm gelesen hat, hat das darin auch erkannt, Herr Gruhner, das Hochwasser 2013 hat eben auch an vielen Stellen Bausünden der Vergangenheit aufgezeigt, wo schlicht und ergreifend durch verfehlte Baupolitik klar ist, hier besteht ein Risiko, wir müssen das Ganze jetzt kenntlich machen und verhindern, dass weiter in Hochwasserrisikogebieten gebaut wird. Auch das hätte man längst auf den Weg bringen können. Wir tun das jetzt.

Für 1.320 Kilometer Gewässer erster Ordnung werden integrale Hochwasserschutzkonzepte erstellt. An 540 Kilometern ist das bereits durch die TLUG erfolgt oder sie ist noch dabei, eine Riesenaufholbewegung, die man zur Kenntnis nehmen muss.

Auch viele Kommunen an den Gewässern zweiter Ordnung übernehmen Verantwortung. Die Stadt Altenburg – was mich sehr freut –, die derzeit ein Hochwasserschutzkonzept für 115 Kilometer Gewässer aufstellt, ist, wie ich finde, ein sehr gutes Beispiel. Hierfür habe ich beispielsweise auf der Sommerreise mit dem Ministerpräsidenten Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro übergeben können, weil es dort vorwärtsgeht – und das ist gut so.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

107 Kilometer Deiche des Landes werden im Rahmen des Landesprogramms bis 2021 zur Verbesserung des Hochwasserschutzes baulich verändert. Der technische Hochwasserschutz konzentriert sich allein auf die Siedlungsbereiche. Maßnahmenschwerpunkte des Landes hier sind neben Eisenach natürlich die Städte Gera und Greiz. In Gera – ich erwähnte es schon – hat sich seit 2013 viel getan. Zwei wichtige Maßnahmen konnten schon abgeschlossen werden. Das Thema „Kommunale Gefahrenabwehr“ ist dort auch hervorragend aufgestellt. Das fokussiert die Stadt stark. Man wird bei dem nächsten Hochwasser besser vorbereitet sein.

1.500 Hektar Fläche zwischen den rückgebauten Deichen und den neuen Deichen sollen bis 2021 wieder als natürlicher Retentionsraum gewonnen werden. Als aktuell wichtigstes Projekt ist hier die Deichrückverlegung in der nördlichen Gera-Aue zu nennen. Circa 840 Hektar Retentionsraum sollen hier wiedergewonnen werden. Für Landwirte, deren Flächen davon betroffen sind, wird eine Ausgleichsregelung vorbereitet.