Drittens: Es gebietet die Fairness und die Gleichbehandlung, dass eigentlich gar keine steuerfreien Pauschalen, ich hatte es ja schon anfangs angekündigt, gewährt werden. Denn nach dieser Logik müsste jeder Arbeitnehmer eine steuerfreie Pauschale erhalten, der täglich zur Arbeit fährt. Es gibt in unserem Land – vielleicht wissen Sie das alles nicht – sehr viele Menschen, die täglich 100 Kilometer und mehr pendeln müssen. Die erhalten keine Netto-Pauschale vorab, die müssen jeden Kilometer nachweisen und dann in einer ausufernden Steuererklärung einsetzen und das Finanzamt davon überzeugen. Es gibt auch keinen Grund, warum wir es steuerfrei bekommen sollen und die Ausschussvorsitzenden auch noch doppelt. Dafür ist nicht der leiseste Anlass da.
Und schließlich, viertens, gibt es die Möglichkeiten des § 10 Abgeordnetengesetz, Fahr- und Übernachtungskosten, die tatsächlich einmal mehr als über Gebühr anfallen sollten, gegen Nachweis abzurechnen, spitz gegenüber dem Landtag. Ich reiche einen Beleg ein, lasse mir das genehmigen und kriege mein Geld wieder, auch als Ausschussvorsitzender. Es gibt also überhaupt keine Lücke.
Damit kommen wir zum letzten Punkt, das sind die Fahrkosten, die das Feigenblatt dieser Selbstbedienungsmaßnahme sein sollen. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Unzulässigkeit der Zusatzentschädigungen für Ausschussvorsitzende wurde ein Weg gesucht, wie sich die Altparteien Pfründe sichern konnten. Das Sechste Änderungsgesetz strich deswegen scheinbar die Zusatzentschädigungen. Es war aber nur der öffentliche Teil. Im
Verborgenen wurde dann im Ausschuss ein Änderungsantrag eingebracht, der doch eine zusätzliche pauschale Aufwandsentschädigung vorsah. Doch diese Regelung scheiterte wiederum vor dem Verfassungsgerichthof, und zwar aus gutem Grunde. Im Urteil heißt es – das ist das Verfassungsgericht, nicht die AfD –, dass nur tatsächliche finanzielle Mehraufwendungen geltend gemacht werden können und nicht irgendwelcher pauschaler Aufwand oder zeitlicher Mehraufwand, Frau Rothe-Beinlich. Deswegen wurde dann mit einer Stellungnahme des Rechnungshofs versucht, nachzuweisen, dass die tatsächlichen monatlichen Mehraufwendungen allein aus den Fahrtkosten für die Ausschussvorsitzenden bei ungefähr 464 Euro im Monat liegen können. Unseres Erachtens – Herr Dette, Entschuldigung – nicht gerade überzeugend, was da niedergeschrieben wurde. Waren Sie da schon Präsident? Nein, dann liegt es nicht an Ihnen. Mich überzeugt es jedenfalls nicht, was darin stand. Deshalb ist das System der zusätzlichen steuerfreien Aufwandspauschalen für Ausschussvorsitzende abzuschaffen.
Nun noch zu den Vizepräsidenten – jetzt kommt wieder der zeitliche Ablauf für die CDU. Sie stellen ja gern immer die Sachen etwas anders dar als sie waren. Bereits am 26. Februar 2015 forderte ich für die AfD die Abschaffung der zusätzlichen Entschädigung von 70 Prozent, also rund 3.600 Euro monatlich, für die Vizepräsidenten. Zuvor hatte die AfD schon auf den ihr zustehenden Vizepräsidenten hier im Landtag verzichtet, woraufhin die Grünen auch zähneknirschend verzichten mussten, weil es dann mit dieser Altparteienallianz nicht mehr ging, wodurch wir als AfD
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht! Sagen Sie die Wahrheit! Völlig falsch erinnert! Das steht in der Geschäftsordnung, wer gewählt wird!)
dem Steuerzahler unter dem Strich für diese Wahlperiode 1 Million Euro gespart haben. So war der Gang der Dinge, wenn Sie sich alle erinnern, oder haben Sie politische Demenz, meine Damen und Herren?
Wir halten noch einmal fest: am 26.02.2015 meine Forderung, Wegfall der Zuschläge für Vizepräsidenten. Einen Monat später, liebe CDU, nämlich am 25. März 2015, kamen dann Sie aus dem Gebüsch – typisch CDU: erst die AfD, dann die CDU. AfD wirkte damals schon, wie Sie sehen. Einen Monat später kamen Sie dann mit Ihrem Antrag und sagten: Wir wollen jetzt die Absenkung der zusätzlichen Entschädigungen auf 25 Prozent.
mals vor eineinhalb Jahren. Diesen Vorschlag greifen wir aus guten Gründen jetzt hier wieder auf, denn es gibt überhaupt gar keinen Grund, warum einem Vizepräsidenten 70 Prozent zusätzliche Entschädigung für seine Arbeit gezahlt werden sollte. Im Plenum an einer anderen Stelle zu sitzen als hier, rechtfertigt keinen Zuschlag und schon gar nicht die 70 Prozent. Gelegentlich mal hier und da hinzufahren, wie Frau Rothe-Beinlich das erklärt, das rechtfertigt keinen Zuschlag. Das macht jeder Abgeordnete.
Frau Rothe-Beinlich, Ihre rechtlichen Kenntnisse kennen wir jetzt. Noch einmal zu Ihren rechnerischen Fähigkeiten: Bei der Diskussion um die Landtagsverkleinerung
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: § 2 Abs. 1! Sie können ja nicht mal lesen!)
hatten Sie gesagt, der Arbeitstag eines Abgeordneten hätte etwa 16 Stunden. 16 Stunden! Wenn ich das mal so im Hinterkopf behalte und sage, die Vizepräsidenten arbeiten 70 Prozent mehr, dann haben die Vizepräsidenten einen 27-Stunden-Tag, Frau Rothe-Beinlich. Das haut hinten und vorn nicht hin. Sie sehen, das passt alles nicht zusammen, was Sie von hier vorn immer wieder erzählen. Deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir alle die Möglichkeit nutzen, heute hier ein Zeichen zu setzen und den Bürgern draußen und den paar Bürgern, die hier drin sitzen, zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit deren Geld und auch verantwortungsvoll mit verfassungsrechtlichen Vorgaben umgehen. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zuzustimmen. Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt wieder erlebt, womit sich oder wovon sich die AfD hier abzugrenzen versucht bzw. wie sie versucht, hier Dinge darzustellen, die nicht nur falsch, sondern einfach gelogen sind.
Ich will es Ihnen ganz deutlich sagen, Herr Brandner. Sie agieren immer mit Ihrem großen Rechtswissen. Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags scheinen Sie nicht gelesen zu haben.
In § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags steht ganz klar: „Der Landtag wählt den Präsidenten und die zwei Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache geheim durchgeführt.“ Nun frage ich mich ganz verzweifelt, mit welcher Genugtuung oder mit welcher Größe Sie verzichtet haben. Haben Sie verzichtet auf Grundlage der Geschäftsordnung des Landtags?
Sie versuchen von diesem Pult hier immer wieder etwas zu suggerieren, damit Bürgerinnen und Bürger glauben, dass andere Parteien und Fraktionen sich hier – egal welcher Couleur, ob es CDU ist, ob es SPD ist, ob es Bündnis 90/Die Grünen sind oder ob das die Linke ist – etwas anmaßen, was ihnen nicht zusteht. Es gibt eine Geschäftsordnung des Landtags und entsprechend dieser Geschäftsordnung ist hier auch gewählt worden.
Damit ist eines doch schon wieder ganz klar: Der Nachmittag hat so begonnen und geht so weiter, wie der Vormittag begonnen hat. Da muss ich meinem Kollegen Emde sehr wohl zustimmen: Es ist wieder eine populistische und unausgegorene, inhaltlich inkonsequente Aktion der AfD in Form dieses Gesetzentwurfs.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können das auch weiterführen, warum es unausgegoren ist, warum es populistisch ist. Ich will hier vieles gar nicht mehr wiederholen. Ich könnte einiges ausführen, was aber meine Kolleginnen und Kollegen hier auch schon gesagt haben, sowohl Herr Emde als auch Frau Rothe-Beinlich.
Sie wissen auch, sehr geehrte Kollegen von der AfD, dass es seit mehreren Monaten eine Diskussion innerhalb dieses Hauses über die Veränderung der Geschäftsordnung gibt. Ja, auch wir sind nicht ganz glücklich darüber, dass diese Diskussion zur Veränderung oder Anpassung der Geschäftsordnung so lange dauert. Ich gehe aber davon aus, dass in den nächsten Monaten – ich hoffe bis zum Jahresende – eine mögliche Entscheidung getrof
Und ich gehe davon aus, dass die Fraktionen diesen großen Willen haben. Nach meinem Kenntnisstand ist die Mitarbeit der AfD-Fraktion in dieser Arbeitsgruppe nicht gerade von sehr großer Intensität geprägt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von Ihnen kommt ja nichts, da kann man gar nichts ablehnen!)
Jetzt will ich eines noch einmal deutlich sagen: Auch hier in diesem Haus sind sich zumindest die Koalitionsfraktionen einig – und wir wollen die Diskussion natürlich auch mit der Fraktion der CDU führen –, dass es nach dieser Diskussion zu einer neuen Geschäftsordnung auch die Diskussion zu einer umfassenden Reform des Abgeordnetenrechts geben soll, sehr geehrte Damen und Herren.
Doch der Vorgriff der AfD auch an dieser Stelle, auf diese anstehende Reform des Abgeordnetenrechts – das will ich ganz deutlich sagen – ist nicht der alleinige und auch nicht der Hauptgrund der Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Für die linke Fraktion ist hier ganz deutlich vor allem die inhaltliche Inkonsequenz und Widersprüchlichkeit ein Grund dieser Ablehnung. Es erschließt sich uns wahrlich nicht, warum, wenn man mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs die steuerfreien Aufwandspauschalen für Ausschussvorsitzende streichen will, man die Aufwandspauschalen für Parlamentarische Geschäftsführer aber belässt. Diesen Unterschied hat mir bisher noch niemand begründet. Inkonsequent, mehr als inkonsequent, denn in der Begründung des Gesetzentwurfs der AfD angeführte Argumente zur Streichung der Aufwandspauschalen bei den Ausschussvorsitzenden treffen nach unserer Auffassung, wenn überhaupt – wenn überhaupt, sage ich ganz bewusst –, natürlich auch auf die Parlamentarischen Geschäftsführer zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist notwendig, dass wir zu einer umfassenden Diskussion kommen, dieses Abgeordnetenrecht zu reformieren
und uns dazu zu verständigen. Die Fraktion der PDS hatte schon in der vierten Legislaturperiode einen Antrag eingebracht, in dem es um eine umfassende Veränderung des Thüringer Abgeordnetenrechts gehen sollte. Er war angelehnt an die Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen heute auch schon gang und gäbe sind. Kollegin Astrid RotheBeinlich ist schon auf diese Möglichkeiten eingegangen, deshalb erspare ich mir das. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das alles muss nun in einer Diskussion um eine konzeptionelle Gesamtlösung im Landtag hinsichtlich der Reformen des Abgeordnetenrechts angegangen werden. Inhaltlich halbgewalkte – wie hier heute vorliegend – und inkonsequente Gesetzentwürfe, wie der vorliegende von der AfD, helfen da nicht weiter, sind aus meiner Sicht heraus eher sogar kontraproduktiv, da der Eindruck erweckt wird, es würde nicht gearbeitet werden. Deshalb wird die Linke-Fraktion diesen AfD-Gesetzentwurf natürlich ablehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal an dieser Stelle sagen, ich finde es schon ein wenig anmaßend, immer wieder aufgewärmten Kaffee hervorzuholen. Allein dieser Gesetzentwurf, der hier heute von der AfD vorliegt, lag im Juni schon vor. Im Juni wurde er wieder zurückgezogen. Jetzt liegt er wieder vor. Ich weiß nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, was Sie überhaupt noch damit bezwecken wollen oder ob Sie wissen, was Sie wollen. Ich glaube nicht, dass Sie überhaupt wissen, was Sie wollen. Danke.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen und verehrte Besucherinnen und Besucher, sofern Sie uns hier noch lauschen können und dürfen, natürlich weiß die AfD, was sie will. Sie möchte hier wieder mal stückchenweise nachweisen, dass sich angeblich die Altparteien in gar verfassungswidriger Weise irgendwelche Selbstbedienungspfründe geschaffen haben und die wahren Helden von der AfD, die Unbefleckten, die Lichtgestalten der politischen Moral, erklären uns, dass das alles gar nicht richtig ist und dass sie das natürlich komplett abgeschafft haben wollen und dass es anders geht.