2. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die in Frage 1 genannte Kommune – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Liebetrau beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir dabei zunächst eine kurze Vorbemerkung: Bestandsschutz bedeutet, dass Rechtsverhältnisse im Hinblick auf die Rechtssicherheit bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben. Im Kommunalrecht gilt dieser Bestandsschutz allerdings nicht uneingeschränkt. Die Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz steht Gebiets- und Bestandsänderungen einzelner Gemeinden nicht entgegen. Auflösungen von Gemeinden, Gemeindezusammenschlüsse, Eingemeindungen und sonstige Gebietsund Bestandsänderungen beeinträchtigen
den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts deshalb grundsätzlich nicht.
Auch in der Vergangenheit neu gebildete Gemeindestrukturen können geändert werden, wenn eine erneute Regelung abweichenden Inhalts wegen veränderter Verhältnisse oder neuer Erkenntnisse notwendig oder zweckmäßig erscheint. Eine entsprechende Neuregelung liegt durch das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016 vor.
Zu Frage 1: Die Stadt Brotterode-Trusetal hat zwar ein eigenes Grundzentrum, wird im Jahr 2035 aber nur noch 4.427 Einwohner aufweisen. Die Stadt Brotterode-Trusetal entspricht daher nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes, es besteht also Handlungsbedarf.
Zu Frage 2: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – unter anderem vom 12.05.1992 zur kommunalen Neugliederung der Stadt Papenburg – hat der Gesetzgeber den für die Regelung erheblichen Sachverhalt dem Gesetz zugrunde zu legen und die im konkreten Fall angesprochenen Gemeinwohlgründe sowie die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelung in die vorzunehmende Abwägung einzustellen. Bei Mehrfachneugliederungen ist mit Blick auf die Rechtfertigung aus Gründen des öffentlichen Wohls in der gesetzgeberischen Abwägung insbesondere ein Vertrauen der bereits einmal neu gegliederten Gemeinde wie auch der Bürgerinnen und Bürger in die Beständigkeit staatlicher Organisationsmaßnahmen in Rechnung zu stellen. Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen wird die Landesregierung bei sämtlichen Neugliederungsmaßnahmen beachten.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, liegen Ihnen Informationen aus Brotterode-Trusetal vor, ob die Stadt überhaupt auf einen Bestandsschutz Wert legt, oder ist es nicht vielmehr so, dass im Stadtrat bereits über verschiedene Varianten der Neugliederung beraten wird und entsprechende Gespräche stattfinden?
Letztendlich müsste sich das, wenn man darauf verzichten möchte, in einer entsprechenden Beschlusslage des Gemeinderats, des Stadtrats wiederfinden. Mir sind derartige Beschlüsse nicht bekannt.
Es mag sein, dass da entsprechende Gespräche laufen. In welchem Stadium die sich jetzt befinden und ob die schon in konkrete Beschlüsse gemündet sind, weiß ich nicht.
Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Frage – Drucksache 6/ 2926 –, eine von Herrn Abgeordneten Wucherpfennig, CDU-Fraktion.
Am 8. August 2016 hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der 32. Ausgabe des Thüringer Staatsanzeigers einen Aufruf zur Förderung von „Modellprojekten der Regionalentwicklung – Daseinsvorsorge im demografischen Wandel“ veröffentlicht. Darin werden juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie öffentlich-private Partnerschaften aufgerufen, sich bis zum 15. September 2016 mit innovativen Maßnahmen und Projekten zur Weiterentwicklung, Stabilisierung oder Verbesserung der Funktionen der Daseinsvorsorge im Hinblick auf den demografischen Wandel zu bewerben. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 haben mehrere Antragsteller aus dem Landkreis Eichsfeld eine Ablehnung erhalten.
1. Wie hoch war das finanzielle Gesamtvolumen aller Bewerbungen, die bis zum 15. September 2016 beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eingegangen sind?
2. Wie viele Mittel stellt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft für das Projekt „Förderung von Modellprojekten der Regionalentwicklung – Daseinsvorsorge im demografischen Wandel“ bereit?
3. Wie viele Bewerber und mit welchem Gesamtvolumen haben einen positiven Förderbescheid und wie viele haben einen negativen Förderbescheid erhalten?
4. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben bereits wie viele positive Förderbescheide erhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wucherpfennig, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bis zum 15. September haben sich 150 Projektträger mit 159 Vorschlägen am Projektaufruf beteiligt. Das Gesamtvolumen aller eingereichten Bewerbungen beläuft sich auf 43,78 Millionen. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent, maximal jedoch 200.000 Euro pro Projekt. Daher liegt der Gesamtwert der beantragten Maßnahmen bei 21,54 Millionen.
Zu Frage 2: In den Haushalt des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft sind für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 600.000 Euro, insgesamt somit 1,2 Millionen Euro für die Förderung von Modellprojekten der Regionalentwicklung eingestellt.
Zu Frage 3: Von den 159 eingereichten Projektvorschlägen wurden sechs Vorhaben von sechs Antragstellern durch eine Jury unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Dr. Klaus Sühl ausgewählt. Diese sechs geförderten Projekte haben ein Gesamtvolumen in Höhe von 725.530 Euro. Die übrigen Antragsteller haben eine Absage erhalten.
Zu Frage 4: Der Aufruf zur Förderung von „Modellprojekten der Regionalentwicklung – Daseinsvorsorge im demografischen Wandel“ wurde erstmalig im August 2016 veröffentlicht. Ein Rückblick auf eine bisherige Förderung, die demnach nicht existiert, kann daher nicht gegeben werden.
Das ist zum einen als Antragsteller die Handwerkskammer Ostthüringen, Stadt Gera „Perspektive Deutschland – Ausbildung und Beschäftigung im regionalen Handwerk“. Das ist der Förderverein Schloss Bedheim, Landkreis Hildburghausen, ein Wirtschaftsgebäude für das Schloss Bedheim. Das ist die Stadt Stadtilm im Ilm-Kreis, Jugendtreffpunkt Stadtilm, dann Antragsteller Zweckverband Allianz „Thüringer Becken“, Landkreis Sömmerda, Projekttitel „Allianz Thüringer Becken – Info-App“; die EW Bus GmbH als Antragsteller aus dem Landkreis Eichsfeld mit dem Projekttitel „RadBus Eichsfeld“ und Antragsteller Förderverein Burgberg Posterstein e. V. im Landkreis Altenburger Land, der Projekttitel „Gemeinsam nicht einsam – Burg Posterstein“.
Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Frau Ministerin. Nächster Fragesteller ist Abgeordneter Kießling, AfD-Fraktion, mit der Drucksache 6/2952.
Einer Pressemitteilung der „Thüringer Allgemeinen“ vom 17. Juli 2013 ist zu entnehmen, dass im besagten Gebiet des Grundwasserkörpers Ohrdrufer Muschelkalkplatte Erdreich und Bauschutt abgelagert wurden, welche fremdstoffbelastet sind. Hier befindet sich auch ein EU-Vogelschutzgebiet. Weitere Aufschüttungen im Bereich des Landschaftsschutzgebiets sollten laut Landratsamt Gotha wieder zurückgenommen werden. Diese Ablagerungen befinden sich dort aber noch heute in Form von meterhohen Bergen am Rande des alten Sägewerks Crawinkel. Das Landratsamt Gotha ist hierüber bereits seit Jahren informiert, jedoch ändert sich am Zustand nichts. Es ist auch im Gespräch, dass Giftstoffe aus den aufgebrachten Ablagerungen in das
1. Welche Materialien genau und Giftstoffe wurden im Landschaftsschutzgebiet abgelagert und wer trägt hierfür die Verantwortung?
2. Wann genau und durch wen ist mit einer Beseitigung der Ablagerungen sowie einer Wiederherstellung des ehemaligen naturgemäßen Zustands zu rechnen?