Protokoll der Sitzung vom 07.12.2016

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe AfD)

und an welchen Stellen sie sich mit denjenigen gemeinmacht, die rechten Hass und rechte Kampagnen befördern, unterstützen, und das unter anderem auch durch entsprechende neonazistische Netzwerke und Strukturen auch hier in Thüringen. Da empfehle ich Ihnen, sich vielleicht mal mit Ihrem Kollegen Walk hinzusetzen und sich mit ihm darüber zu unterhalten, wer da alles mitwirkt und wer da an dieser Amadeu-Antonio-Hasskampagne hier in Thüringen Mitverantwortung hat.

Dann habe ich mir überlegt: Was ist eigentlich die Jugendbildung der AfD? Ich glaube, dazu sollten wir uns hier mal verständigen, wenn denn die AfD „Tendenziöse Jugendbildung“ hier in den Raum stellt und das in einer Aktuellen Stunde behandelt haben will. Ich habe gedacht, ich schaue einfach mal, was denn in den letzten Wochen und Monaten im Bereich Jugendpolitik und Jugendbildung oder auch der Jugendorganisation der AfD gelaufen ist. Da gibt es ein paar schöne Beispiele. So erst vergangene Woche: Die Landesvorsitzende der Jungen Alternative hier in Thüringen organisiert eine Kundgebung gegen Frau Merkel und steht dann dort gemeinsam mit circa 30 organisierten Neonazis aus NPD, Thügida, gemeinsam rufen sie „Merkel muss weg!“, gemeinsam fordern sie „Merkel soll ins Gefängnis 2017“. Die Distanzierungserklärungen, die im Vorfeld kamen, sind, zumindest gemessen an dem, wie dann vor Ort zusammen agiert wurde, letztlich nichts anderes als ein versuchtes Feigenblatt, sich zu distanzieren. Das ist nur ein Beispiel. Ein zweites Beispiel: Auch die AfD hat ja eine jugendpolitische Sprecherin. Deren Jugendpolitik sieht wohl so aus, den Landtag um entsprechende Mittel zu betrügen und zu versuchen, Geld für sich selber herauszuholen und dann letztlich auch zu einer Geldstrafe

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

von 6.000 Euro verurteilt zu werden. So zumindest auch, glaube ich, vergangene Woche Frau Muhsal passiert, die ja auch in ihrer Zeit als Landesvorsitzende der Jungen Alternative damit bekannt und berühmt wurde, dass der Jugendverband der AfD mit einer Schusswaffe auf einem Facebook-Bild posierte. Auf den AfD-Demonstrationen, die im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr in Thüringen, insbesondere in Erfurt stattfanden, gab es bis Mai 2016 43 Straftaten von rechts, die aus diesen Demonstrationen hervorgegangen bzw. von Teilnehmern dieser Demonstrationen verübt worden

(Abg. Tischner)

sind. Und die AfD stellt sich hier hin und will über tendenziöse Jugendbildung sprechen und letztlich nichts anderes als weiter eine Hetzkampagne betreiben! Wissen Sie, dass Sie das tun, entlarvt letztlich Sie. Denn das Landesprogramm gegen rechts, welches ganz konkreten Bezug sowohl auf die Thüringer Verfassung als auch auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nimmt, versucht eines, nämlich Rassismus, Antisemitismus und auch dem als Neonazismus bezeichneten Bereich etwas entgegenzusetzen, auf vielfältige Art, auf vielfältige Weise.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass Sie das diskreditieren, dass Sie sich hier dagegen hinstellen und Ihnen nichts anderes als Hetze einfällt, beweist letztlich nur eines, nämlich wie notwendig und wie wichtig dieses Landesprogramm ist. Die rot-rot-grüne Koalition wird sich weiterhin

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit.

ich weiß – dafür einsetzen und ich hoffe, dass es die CDU irgendwann mal schafft, sich aus diesem Schatten der AfD herauszubewegen und klar Position zu beziehen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, kritische Beobachter könnten vermuten, dass die Fraktion der AfD mit dem Titel der Aktuellen Stunde „Tendenziöse Jugendbildung?“ und auch mit den Aussagen, die Sie eben hier getroffen haben, versucht, Ängste zu schüren, indem sie unterstellt, das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beeinflusse junge Menschen einseitig. Ebenso könnte interpretiert werden, dass es Ihnen nicht um eine konstruktive Debatte, sondern lediglich um die Diskreditierung des Landesprogramms gehe. Als Vertreterin der Landesregierung mache ich mir eine solche Interpretation nicht zu eigen, will aber gleich zu Beginn ganz klar feststellen: Eine tendenziöse Jugendbildung ist nicht Fördergegenstand des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie aus dem Namen des Landesprogramms ersichtlich, handelt es sich um ein Programm für Demokratie, für Toleranz und für Weltoffenheit. Es wurde in der letzten Legislatur von allen Fraktionen des Thüringer Landtags gemeinsam initiiert. Das Verfahren der Mittelvergabe im Rahmen des Landesprogramms ist in der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beschrieben und damit transparent. In dieser Richtlinie sind auch die Ziele benannt, in deren Rahmen Träger Projektanträge einreichen können: die flächendeckende Bereitstellung von Unterstützungsangeboten in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens, die Kooperation von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, die Aktivierung und Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure, die Verzahnung der einzelnen Programmelemente, wie die Beratungsstrukturen und die lokalen Aktionspläne, die Sensibilisierung der Bevölkerung für die bestehenden Problemlagen. Seit 2011 wurden circa 2.500 Broschüren und circa 10.000 Flyer zum Landesprogramm gedruckt und zu den verschiedensten Gelegenheiten wie Fachveranstaltungen, Fortbildungen und Demokratiefesten verteilt, sodass davon auszugehen ist, dass das Verfahren zwischenzeitlich in der Fachöffentlichkeit bekannt ist. Bei der quantitativen Aufzählung von Maßnahmen zur Bewerbung des Landesprogramms dürfen auch die parlamentarischen Aktivitäten nicht außer Acht gelassen werden. Allein die Fraktion der AfD hat in der laufenden Legislatur bisher knapp 50 Kleine Anfragen zum Landesprogramm gestellt. Hinzu kommen zahlreiche Mündliche Anfragen. Damit werden die verschiedenen Projekte in beispielloser Weise transparent.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, dass die Grundsätze des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit bekannt sein sollten. Wie eingangs erwähnt, eine tendenziöse Jugendpolitik ist nicht Fördergegenstand des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Wir fördern gute, engagierte Projekte, Frau König hat darauf hingewiesen. In der außerschulischen Jugendbildung geht es darum, junge Menschen mit jugendgemäßen Mitteln zur Selbstverwirklichung, zur Verantwortlichkeit und zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft anzuregen.

Dafür gibt es klare Grundprinzipien: Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung, Freiwilligkeit der Teilnahme, Offenheit der Angebote für alle, unabhängig von sozialer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Nationalität und Geschlecht. Projekte im Rahmen des Landesprogramms haben genau das zum Ziel, was sein Titel aussagt: Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Letztlich geht es um die Vermittlung der Grundwerte unserer Verfassung: Achtung der Menschenwürde, Freiheit und

(Abg. König)

Gleichheit vor dem Gesetz. In diesem Sinne ist das Landesprogramm Verfassungsschutz im besten Sinne.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich diesen Teil der Aktuellen Stunde und den Tagesordnungspunkt 41.

Bevor ich jetzt den Tagesordnungspunkt 40, die Fragestunde, aufrufe, habe ich noch zwei Informationen für die Abgeordneten. Zum Ersten, 10 Minuten nach Beendigung der Plenarsitzung, das wird also nach Ende der Fragestunde der Fall sein, trifft sich der Petitionsausschuss im Raum F 002. Und vorausschauend eine Information für morgen früh: Um 8.30 Uhr findet eine außerplanmäßige Sitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien im Raum F 202 statt.

Nun rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 40

Fragestunde

Der erste Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mohring, CDU-Fraktion, mit der Drucksache 6/3002. Herr Abgeordneter Emde nimmt das vertretungsweise vor. Bitte schön.

Danke, Herr Präsident.

Bestandsgarantie für die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)

In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Auch im Jahr 2007 kam es zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2007 (GVBI. S. 201) wurde die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel erweitert.

Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet dies die Landesregierung?

2. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Inneres und Kommunales, Herr Dr. Poppenhäger.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir zunächst eine kurze Vorbemerkung, gerade im Hinblick auf die früheren Anfragen weiterer Abgeordneter der CDU-Landtagsfraktion zum Bestandsschutz verschiedener Kommunen. Bestandsschutz bedeutet, dass Rechtsverhältnisse im Hinblick auf die Rechtssicherheit bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben. Im Kommunalrecht gilt dieser Bestandsschutz allerdings nicht uneingeschränkt. Die Selbstverwaltungsgarantie gemäß Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz steht Gebietsund Bestandsänderungen einzelner Gemeinden nicht entgegen. Auflösungen von Gemeinden, Gemeindezusammenschlüsse, Eingemeindungen und sonstige Gebiets- und Bestandsänderungen beeinträchtigen den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts deshalb grundsätzlich nicht. Auch in der Vergangenheit neu gebildete Gemeindestrukturen können geändert werden, wenn eine erneute Regelung abweichenden Inhalts wegen veränderter Verhältnisse oder neuer Erkenntnisse notwendig oder zweckmäßig erscheint. Eine entsprechende Neuregelung liegt durch das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016 vor.

Zu Frage 2, durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel – im Falle einer erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen: Bei der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ist zu beachten, dass sie erst am 1. Juli 2002 durch das Thüringer Gesetz zur Bildung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel vom 21. Juni 2002 durch den freiwilligen Zusammenschluss von zunächst elf bis dahin selbstständigen Gemeinden entstanden ist. Durch § 7 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2007 vom 29. November 2007 wurden die Gemeinden Großkochberg und Heilingen aufgelöst und mit Wirkung vom 1. Dezember 2007 in das Gebiet der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel eingegliedert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber den für die Regelung erhebli

(Staatssekretärin Ohler)

chen Sachverhalt dem Gesetz zugrunde zu legen und die im konkreten Fall angesprochenen Gemeinwohlgründe sowohl die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelung in die vorzunehmende Abwägung einzustellen. Bei Mehrfachneugliederungsgesetzen ist im Hinblick auf die Rechtfertigung aus Gründen des öffentlichen Wohls in der gesetzgeberischen Abwägung insbesondere ein Vertrauen der bereits einmal gegliederten Gemeinde wie auch der Bürgerinnen und Bürger in die Beständigkeit staatlicher Organisationsmaßnahmen in Rechnung zu stellen. Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen wird die Landesregierung bei sämtlichen Neugliederungsmaßnahmen beachten.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann komme ich zur nächsten Anfrage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lieberknecht, CDU-Fraktion, mit der Drucksache 6/ 3040. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Bestandsgarantie für die Landgemeinde IlmtalWeinstraße (Landkreis Weimarer Land)

In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden.

Gemäß § 18 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 vom 19. Dezember 2013 (GVBl. S. 353) konnte die Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße neu gebildet werden.

Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wenn nicht, wie begründet die Landesregierung diese Entscheidung?

2. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Poppenhäger.

Herr Präsident, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lieberknecht beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße im Landkreis Weimarer Land wird im Jahr 2035 allein nur noch bei 3.443 Einwohnern liegen. Das ist die Schätzung des Statistischen Landesamts. Selbst mit der von ihr erfüllten Gemeinde Kromsdorf wird sie im Jahr 2035 nur noch 4.547 Einwohner haben. Zudem ist für sie derzeit kein eigenes Grundzentrum ausgewiesen. Damit entspricht sie nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes und es besteht also für sie Veränderungsbedarf.

Zu Frage 2: Gemäß § 18 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 wurden die damalige Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße sowie die Gemeinden Liebstedt, Mattstedt, Niederreißen, Niederroßla, Nirmsdorf, Oberreißen, Oßmannstedt, Pfiffelbach und Willerstedt aufgelöst. Aus den Gebieten der aufgelösten Gemeinden wurde mit Wirkung vom 31.12.2013 die Landgemeinde IlmtalWeinstraße gebildet. Die Landgemeinde nimmt als erfüllende Gemeinde nach § 51 ThürKO die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft für die Gemeinde Kromsdorf war. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem vom 12.05.1992 zur kommunalen Rückgliederung der Stadt Papenburg hat der Gesetzgeber den für die Regelung erheblichen Sachverhalt dem Gesetz zugrunde zu legen und die im konkreten Fall angesprochenen Gemeinwohlgründe sowie die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelung in die vorzunehmende Abwägung einzustellen. Bei Mehrfachneugliederungsgesetzen ist im Blick auf die Rechtfertigung aus Gründen des öffentlichen Wohls in der gesetzgeberischen Abwägung insbesondere ein Vertrauen der bereits einmal neugegliederten Gemeinde wie auch der Bürgerinnen und Bürger in die Beständigkeit staatlicher Organisationsmaßnahmen in Rechnung zu stellen. Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen wird die Landesregierung bei sämtlichen Neugliederungsmaßnahmen beachten.