Protokoll der Sitzung vom 08.12.2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind ja hier einige Dinge vorgetragen worden; es wäre nichts Konkretes gekommen. Ich will nur mal kurz einige Punkte herausnehmen, Herr Prof. Hoff. Ich habe mir an der Stelle noch mal angekreuzt, was auch der Gemeinde- und Städtebund gesagt hat. Ich könnte Ihnen jetzt das Ganze vom Landkreis noch mal vortragen. „Vonseiten der Thüringer Landkreise wurden uns erhebliche Bedenken sowie eine Reihe von wichtigen Anmerkungen übermittelt, die im Ergebnis zu einer Ablehnung in der vorgelegten Form führen“ – keine klare verbindliche Aussage usw. usf.

Herr Abgeordneter Fiedler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Adams?

Meine Zeit ist zu knapp.

Deswegen möchte ich noch mal auf einige Punkte eingehen – ich greife nur einige heraus –, die der Gemeinde- und Städtebund ganz klar gesagt hat: „Zudem führt dieser Prozess schlussendlich zu einer zeitlichen, personellen und finanziellen Mehrbelastung der Kommunalverwaltungen. Insoweit fordern wir den Nachweis, dass jede einzelne Aufgabe

(Minister Prof. Dr. Hoff)

infolge einer Übertragung aus Sicht der Verwaltung kostengünstiger, effizienter, bürgernaher und zügiger als zuvor bearbeitet werden kann.“ Oder: „Diese Forderung gilt gleichermaßen und erst recht für die Überlegung der Landesregierung, in Anknüpfung an die Übertragung einzelner Aufgaben sogar ganze Aufgabenblöcke und Verwaltungsbereiche auf die kommunale Ebene zu übertragen. Wir verstehen den Entwurf so, dass das Erreichen von finanziellen Einspareffekten auf Landes- sowie auf kommunaler Verwaltungsebene trotz der perspektivisch sinkenden Finanzausstattung des Thüringer Landeshaushalts bis zum Jahr 2020 aufgrund sinkender Zuweisungen“ – zumindest vom Bund als auch von Europa – „nicht im Vordergrund steht. Dieses Ziel wäre aus kommunaler Sicht allerdings vorrangig anzustreben, um letztlich die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungs- und -gestaltungsfreiheit in der Praxis umsetzen zu können. Andernfalls wird die Möglichkeit zur Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben praktisch nahezu auf ein Mindestmaß reduziert, was letztlich zu einer Schwächung der kommunalen Ebene führen würde. Insofern erachten wir es als unerlässlich, eine dahingehende Korrektur des Kommunalisierungsziels ausdrücklich vorzunehmen, um nicht zuletzt die Umsetzung des Ziels einer Stärkung der kommunalen Ebene nachvollziehbar evaluieren zu können.“

Meine Damen und Herren, ich könnte das fortführen, was dort alles aufgeführt ist, weil man so tut, als ob da gar nichts gekommen wäre. Die Anzuhörenden haben mindestens in der überwiegenden Zahl – und da meine ich schon, dass man Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund wirklich als diejenigen bezeichnen kann und wahrnehmen muss, die über viele Jahre das ganze Schiff hier im Land mit gesteuert haben. Da kann man das nicht einfach abhaken und sagen: Ach, so schlimm war es doch gar nicht. Und Uwe Höhn, deswegen – Uwe! Herr Höhn! –

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Ja ja, rede nur weiter!)

empfehle ich dir, auch die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds mal ausführlich zu lesen, weil dort vieles drinsteht, wo man wirklich ernsthaft sagen muss... Dass hier bei den Gewerkschaften nachgesteuert wird, das ist vollkommen in Ordnung. Auch diese Dinge müssen geklärt werden, das ist ja klar. Ich will nur für meine Fraktion noch mal deutlich machen, da das alles ein Durcheinander, ein Kauderwelsch ist, keiner richtig weiß, wo es langgeht: Deswegen bleiben wir dabei und wir werden uns auch jetzt nicht etwa beteiligen, indem wir irgendwas vorlegen. Wir sagen mit den zwei Spitzenverbänden: Das Ganze funktioniert alles nicht, in der zeitlichen Abfolge funktioniert es nicht. Die Zeit ist einfach zu eng, als dass man das ausgiebig …

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … Behauptung! Sie wollen ja nicht mal meine Frage beantworten!)

Freilich ist das eine Behauptung, die ich aber belegen könnte, die man belegen kann, indem man in andere Länder guckt, vor allen Dingen in die neuen Länder, wie lange die für ihre Gebietsreformen gebraucht haben – und in der Regel haben die nur eine Kreisgebietsreform gemacht –, wie lange das gedauert hat. Man muss doch die Leute mitnehmen und nicht von oben einfach sagen: So ist es. Das ist der neue Stil dieser Koalition. Den wollen wir nicht!

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hat er Angst vor Fragen?)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann möchte ich Ihnen bekannt geben, dass der Abgeordnete Krumpe seinen Änderungsantrag in Drucksache 6/3159 zurückgezogen hat.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3162. Wer für den Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus den Koalitionsfraktionen, der Fraktion der CDU und von den fraktionslosen Abgeordneten. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/3183. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Krumpe. Gegenstimmen? Die Fraktionen der CDU und der AfD. Enthaltungen? Der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 6/3137 unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Krumpe. Gegenstimmen? Die Fraktionen der CDU und der AfD. Stimmenthaltungen? Der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen nun zur namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in

(Abg. Fiedler)

Drucksache 6/2275 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung. Ich eröffne die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Hatten alle Gelegenheit Ihre Stimme abzugeben? – Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich darf ich Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben: Anwesende Abgeordnete 89, abgegebene Stimmen 78, mit Ja stimmten 48 Abgeordnete, mit Nein 29, bei 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge).

Damit ist der Gesetzentwurf in Drucksache 6/2275 angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf – ach nein. Die Schlussabstimmung, Entschuldigung. Wir kommen noch zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenenthaltungen? Bei den Jastimmen der Koalitionsfraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten Krumpe, den Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und der Enthaltung des Abgeordneten Gentele ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich schließe jetzt den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2276 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/3124 ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Lukasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung.

Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Hier im Thüringer Landtag steht jetzt der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/2276 mit der offiziellen Bezeich

nung „Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz der Berufsbezeichnungen“, kurz auch das Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz genannt, auf der Tagesordnung.

Am 31.08. hat der Landtag das Gesetz an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in vier seiner Sitzungen inhaltlich beraten, einmal in seiner 28. Sitzung am 22. September, danach in seiner 29. Sitzung am 28. September, dann in seiner 30. Sitzung am 3. November und schließlich abschließend in seiner 31. Sitzung am 1. Dezember. Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/3124 liegt Ihnen heute vor.

Die 30. Sitzung am 3. November wurde für die Durchführung einer mündlichen Anhörung genutzt. 36 Anzuhörende wurden angeschrieben, 28 Zuschriften haben wir erhalten. Dabei nahmen insgesamt 15 Institutionen die Gelegenheit wahr, ausführlich zum Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung zu nehmen. Die mehrheitlichen Positionierungen, Wünsche und Korrekturen fanden dann Einmündung in einen Änderungsantrag zum Gesetz in zwei Punkten. Der Änderungsantrag wurde von den Ausschussmitgliedern in der 31. Sitzung am 1. Dezember einstimmig verabschiedet. Er ist auch der wesentliche Inhalt der Beschlussempfehlung, die Ihnen heute hier zur Beschlussfassung vorliegt.

Zusammenfassend geht es in den Änderungsanträgen einmal um die Führung der Berufsbezeichnung auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben, also im Ruhestand – das ist eine Einzigartigkeit, denn wir sind das einzige Bundesland, dass damit diese Berufsbezeichnungen nach dem Berufsleben im Ruhestand einführt –, und vor allem um eine einvernehmliche Regelung der Mindestversicherung bei Bauvorhaben. Dies bedeutet sowohl für den Verbraucher als auch für die Architektinnen und Architekten eine starke Verbesserung. Wir unterscheiden uns da wirklich deutlich von allen anderen Bundesländern.

(Beifall SPD)

Zum Schluss erlaube ich mir ein paar persönliche Anmerkungen: Auf dem Gebiet hat es eine Sachzusammenarbeit mit allen Abgeordneten gegeben, bei denen ich mich ganz besonders bedanken möchte, auch für die Sachlichkeit in der Debatte, die konstruktiv mit der Architektenkammer, mit der Ingenieurkammer geführt wurde, sodass im Ausschuss ein einstimmiger Beschluss gefasst werden konnte. Insbesondere möchte ich mich bei Eleonore Mühlbauer bedanken, die uns auch über den Arbeitskreis hinaus in unserem Arbeitskreis immer wieder mit ihrem Fachwissen zur Verfügung gestanden hat. Bedanken möchte ich mich auch beim Ministerium, welches den Gesetzentwurf gut vorbereitet hat. Es ist wohl eine Seltenheit, dass ein Gesetz

(Vizepräsidentin Jung)

verabschiedet wird, das ohne zusätzliche Richtlinien und Verordnungen auskommen wird. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung und das Wort hat Abgeordneter Brandner, Fraktion der AfD.

Meine Damen und Herren, Frau Lukasch, ganz so rosarot, wie Sie es hier dargestellt haben, ist es nicht. Ich weiß gar nicht, Sie werden vielleicht mitgezählt haben, zum wievielten Mal ich zu diesem Gesetz oder zu dieser Problematik jetzt rede. Aber ich weiß genau, dass es vor ungefähr einem Jahr der Fall war und wir einen Gesetzentwurf eingebracht hatten, der von allen Altparteien in diesem Hause abgelehnt worden war.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lassen Sie es einfach!)

Aus rein ideologischen Gründen haben Sie damals den Thüringer Architekten und Ingenieuren und damit den Leistungsträgern oder vielen der Leistungsträger hier in diesem Lande schweren Schaden zugefügt, Sie alle von den Altparteien, und Sie haben damit einen Wettbewerbsnachteil zementiert.

(Beifall AfD)

Denn wir wollten schon damals ermöglichen, Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Haftung zu bilden. Im Juni dieses Jahres, nachdem die Ramelow-Regierung durch uns geweckt und die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie längst verstrichen war, wurde ein offenbar hektisch gestrickter Gesetzentwurf eingebracht, der postwendend die Kritik vor allem der Berufsverbände und Hochschullehrer erntete. Wieder einmal musste also die AfD als einzig wirkliche Opposition hier im Hause die Rot-Grünen zum Jagen tragen, wie man so schön sagt. Aber selbst danach bekamen Sie es nicht hin. So lassen Sie den Gesetzentwurf heute mit nur kosmetischen Änderungen abstimmen. Die überzeugenden Einwände der Hochschullehrer und der Berufsverbände verhallten ungehört. So sieht Ihre Beteiligung übrigens überall aus – Offenheit heucheln, Anhörungen durchführen, aber dann doch das machen, was Sie wollen, und das ist meistens auch noch falsch.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Im Ausschuss kein Wort!)

So stellt sich für uns als AfD die Frage: Was tut man? Stimmt man einem Gesetzentwurf zu, der die Zustimmung der Betroffenen vermissen lässt, der

wenigen Regelungen wegen, die für Thüringer Architekten und Ingenieure vorteilhaft und seit Langem überfällig sind? Oder zeigt man Konsequenz und lehnt diesen Murks-Entwurf ab und hofft auf einen Erziehungs- und Lerneffekt bei der Landesregierung und den hier herrschenden Mehrheiten?

Wir haben darüber nachgedacht und die Erfahrung der letzten zwei Jahre Revue passieren lassen, wobei wir festgestellt haben, dass Herr Ramelow und seine Regierungs- und Unterstützertruppe weder lernwillig noch lernfähig sind und meinen, einen absoluten Sendungs- und Wahrheitsanspruch zu haben. Herr Fiedler hat das vorhin bei der Gebietsreform schön gesagt: „Die Partei hat immer recht“ – der Spruch zählt hier bei Ihnen offenbar auch noch. Dazu kommt dann noch neben der Partei: Herr Ramelow hat immer recht und Herr Hoff hat immer recht.

(Beifall AfD)

Und damit ist die Sache für Sie erledigt. Aber so einfach ist es nicht.