Protokoll der Sitzung vom 08.12.2016

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2676 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/3182 ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.

Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz vom 18. November 2010, zuletzt geändert am 6. November 2015, tritt mit dem 31. Dezember 2016 außer Kraft. Am 29. September 2016 brachte die Landesregierung aus diesem, aber ebenso aus inhaltlichen Gründen das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes in den Landtag ein. Es soll die Frage der Gültigkeit

(Abg. Brandner)

sowie eine Reihe von inhaltlichen Aspekten in der Materie des Erwachsenenbildungsgesetzes neu geregelt werden, um auch aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden.

Nach der ersten Lesung im Landtag am 29. September wurde der Entwurf an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur weiteren Beratung überwiesen. Der Ausschuss behandelte den Gesetzentwurf in seiner 30. Ausschusssitzung am 30. September 2016. Es wurde beschlossen, eine mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 wurden auf Vorschlag der Fraktionen insgesamt 38 Anzuhörende angeschrieben und für den 23. November zur Anhörung in den Thüringer Landtag eingeladen. Zudem wurden der Thüringer Rechnungshof und der Landesdatenschutzbeauftragte um Stellungnahme ersucht. Die Anzuhörenden wurden gebeten, wenn möglich bereits im Vorfeld der Anhörung ihre Stellungnahmen schriftlich einzureichen. Zu Beginn der mündlichen Anhörung am 23. November 2016 wurden zudem mit Beschluss des Ausschusses noch weitere drei Anzuhörende zugelassen. Bis zum 21. November lagen dem Thüringer Landtag 24 Stellungnahmen von Trägern, in der Thüringer Erwachsenenbildung tätigen Personen, von Verbänden und öffentlichen Institutionen vor. Darunter von den Landesorganisationen der Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und freien Träger, von einzelnen freien Trägern, von den Vertretungen der Kirchen, der Gleichstellungsbeauftragten, dem Gemeinde- und Städtebund, dem Landesrechnungshof sowie aus der Wissenschaft.

In ihren Stellungnahmen bewerteten die Anzuhörenden zunächst positiv, dass mit der Bildung für nachhaltige Entwicklung, mit der Aufgabe der Bildungsberatung und der Aufnahme der Ziele der Inklusions- und Integrationsförderung die Aufgabenstellung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes an die aktuellen Herausforderungen angepasst und moderner ausgestaltet werden soll. Die Anzuhörenden begrüßten die im Gesetz für Anfang 2018 vorgesehene Erhöhung der Sockelbeträge in der Grundförderung um jeweils 30.000 Euro pro Einrichtungsgruppe. Gleichzeitig verwiesen die Anzuhörenden in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit eines Schlechterstellungsverbots für den variablen Anteil der Grundförderung, da sonst die Gefahr bestünde, dass die Verbesserung in der Sicherung der organisatorischen Struktur oder der Grundstruktur zulasten der Mittel gehen würde, die zur Finanzierung der geleisteten Unterrichtseinheiten zur Verfügung stehen.

Andererseits äußerte eine größere Zahl von Anzuhörenden Kritik, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen nicht weit genug gingen. Die im Landeshaushalt insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel reichten nicht aus, um die breite Palette der Aufgaben der Erwachsenenbildung ins

gesamt abzubilden. Es wurde ein genereller Wegfall des Haushaltsvorbehalts, ein Rechtsanspruch auf Förderung für die Träger vermisst wie auch das Fehlen von Zuschüssen für die notwendigen Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur. Mehrfach wurde von den Anzuhörenden auch eine Dynamisierung der Förderung angemahnt, um die in den kommenden Jahren zu erwartenden Kostensteigerungen abzufangen.

Mit dem Gesetzentwurf setzte sich nach den finanziellen Einschnitten des Jahres 2005 der Erholungsprozess in der Erwachsenenbildung zwar fort; wie es von den Anzuhörenden dargestellt wurde, war der Prozessverlauf aber weiter zu langsam.

Neben den Fragen der finanziellen Ausstattung gaben die Anzuhörenden an verschiedenen Stellen Empfehlungen für Formulierungen oder inhaltliche Veränderungen, beispielsweise beim Themenbereich „Alphabetisierung“, wo die Vertreterinnen der freien Träger anboten, stärker als im Gesetz vorgesehen neben den Volkshochschulen Aufgaben zu übernehmen, um gleichgestellt in diesem Feld ein Angebot in Thüringen schaffen zu können.

Ebenso wurde betont, dass die Träger der Erwachsenenbildung längst ein wichtiger Partner im Bereich der Integration und Inklusion sind und diese Aufgaben auch gesetzlich untersetzt werden sollten.

In der außerordentlichen Sitzung des Bildungsausschusses am gestrigen 7. Dezember wurde der Gesetzentwurf erneut beraten. Vorgelegen haben zwei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung, zum einen von der Fraktion der CDU und zum anderen von den Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion beinhaltete einen Vorschlag zur Finanzierung der Veranstaltung zum Erwerb externer Schulabschlüsse und die Aufnahme von Integrationsmaßnahmen in den Aufgabenbereich der Erwachsenenbildung. Der weitergehende Antrag der Koalitionsfraktionen beinhaltete zusätzlich zu den beiden genannten Punkten die Implementierung einer Dynamisierung der Sockelbeträge, ein Schlechterstellungsverbot, damit die Erhöhung der Sockelbeträge nicht zulasten der variablen Förderung geht, eine Öffnung des Angebots der Alphabetisierungskurse für die freien Träger ebenso wie die Aufnahme der beiden vorhin angesprochenen Punkte im Antrag der CDU-Fraktion.

Nach der Beratung ist der Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf mit den von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen zur Beschlussempfehlung und damit zur Annahme empfiehlt. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung und zunächst hat sich Abgeordneter Grob zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht darf ich – bevor ich anfange – noch jemanden begrüßen, weil die Schulklassen begrüßt worden sind. Ich möchte nicht versäumen, auch mal den ehemaligen Alterspräsidenten hier zu begrüßen. Herzlich willkommen, Siegfried Jaschke.

(Beifall im Hause)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Der kommt ja öfter!)

Das ist übrigens einer der treuen Begleiter unserer Debatten hier.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zurückblickend auf unsere Arbeit zu dem Gesetz würde ich sagen: Es geht doch! Die allgemeine Erwachsenenbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Bildungslandschaft. Seit elf Jahren verfügt Thüringen über ein Erwachsenenbildungsgesetz, welches die Erwachsenenbildung neben der frühkindlichen Bildung sowie der Schul- und Hochschulbildung als eigenen, gleichberechtigten Bereich des Bildungswesens verankert. Sie verfolgt das Ziel, zur Selbstverantwortung und zur Selbstbestimmung des Menschen beizutragen. Auch hinsichtlich der noch eine Weile bestehenden Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen ist unser System der Erwachsenenbildung von großer Bedeutung.

Als im September die Gesetzesnovelle vorgelegt wurde, sagte ich, dass es leider noch nicht der große Wurf geworden ist. Im von mir geleiteten Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport konnten wir uns inzwischen eingehend mit dieser Gesetzesnovelle beschäftigen. Im Rahmen einer intensiven und mehrstündigen Anhörung erlangten wir Erkenntnisse, die in einem Änderungsantrag meiner Fraktion aufgegriffen wurden. Dazu zählt eine Verbesserung hinsichtlich der Förderfähigkeit von Schulabschlussklassen ebenso wie Zuschüsse für zahlreiche Integrationsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenbildung. Denn bisher fehlte eine Regelung, dass bei Kursen zur Erlangung von Schulabschlüssen die Teilnehmerzahl zu Beginn des Kurses für die Förderung zählt. Diese Formulierung ist erst im Rahmen der Novellierung im Jahr 2010 aufgenommen worden und muss unserer Ansicht nach auch künftig unbedingt Bestandteil dieses Gesetzes sein. Mit der Aufnahme dieser Formulierung besteht nämlich für die Teilnehmer an dieser Maßnahme die Verlässlichkeit der Durchführung bis zum Schluss. Wenn im Laufe des Kurses Teilnehmer abspringen, so soll das weiterhin gelten. Außerdem befürworten wir ausdrücklich, dass neben

den Alphabetisierungsmaßnahmen auch die Integrationsmaßnahmen als besondere Aufgabenstellung der Erwachsenenbildung im Gesetz verankert werden. Dies ist gerade in der heutigen Zeit ein wichtiger Ansatzpunkt. Die anerkannte Erwachsenenbildung ist der größte Träger in Thüringen für die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen für zugewanderte Menschen. Demzufolge müssen die Einrichtungen auch in die Lage versetzt werden, diese zunehmend wichtige und umfangreiche Aufgabe personell und sachgerecht ausüben zu können.

Ein weiterer Punkt ist eine Flexibilisierung der Mindestteilnehmerzahl bei einer bestimmten Prozentzahl der angebotenen Kurse. Diese ist vor allem für die Volkshochschulen im ländlichen Raum wichtig. Hier setzen wir auf eine Regelung im Sinne der Träger in der entsprechenden Rechtsverordnung, wie es beispielsweise die Thüringer Volkshochschulen in ihrer Stellungnahme ausgeführt haben. Scheinbar durch Gedankenübertragung fanden die Vorschläge der CDU-Fraktion Eingang in einen gestern vorgelegten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, worüber wir ausgesprochen froh sind.

(Beifall CDU)

Aber vielleicht der Reihe nach. Auf Drängen der Koalitionsfraktionen fand gestern Mittag, folgerichtig noch vor dem Plenum, eine Sondersitzung des Bildungsausschusses statt. Eine Stunde vor Sitzungsbeginn legten die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsantrag vor. Dieser enthält – wie schon gesagt – Punkte unseres Änderungsantrags vom 5. Dezember, was natürlich gut ist. Aber nun komme ich zu dem – wie ich meine – Possenspiel der Koalitionsfraktionen, was dem eigentlich guten Vorhaben eine anrüchige Note gibt. Es ist schon sehr merkwürdig, dass die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen den Änderungsantrag der CDUFraktion bis zur gestrigen Ausschusssitzung nicht kannten, weil sie ihn angeblich nicht erhalten haben. Alle anderen haben diesen nämlich bekommen und er lag den nicht zur Regierung gehörenden Fraktionen auch vor. Ich lasse deswegen prüfen, wie es dazu gekommen ist und ob es bei der Verteilung des CDU-Antrags zu einem Fehler gekommen ist. Ich mache das auch deshalb, damit kein begründeter Vorwurf bei der Poststelle hängen bleibt. Die Aussage, Ihr Antrag wäre der weitergehende, wie wir im Ausschuss gehört haben, nehme ich jetzt mal spöttisch hin. Wenn man ein paar Kommas hinzufügt, kann man vielleicht erkennen, dass das der weitergehende ist, aber dazu hören wir noch die Reden im Nachhinein.

Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt herrscht bei dem Anliegen, die Erwachsenenbildung in Thüringen zu stärken, große Übereinstimmung. Die Erhöhung der Grundfinanzierung ist da

bei sicher ein wichtiger Schritt. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung dieses wichtige Anliegen dann auch im Haushalt 2018/2019 entsprechend berücksichtigen wird. Die CDU-Fraktion sieht in dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine gute Grundlage für die Arbeit der Erwachsenenbildung in den nächsten Jahren. Wenngleich wir bisher einige Punkte kritisierten, die wir in unserem Änderungsantrag aufgriffen haben – der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb stimmt meine Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Auch wenn dieser längst nicht alle Probleme in der Erwachsenenbildung berücksichtigt und löst, aber es geht doch. In diesem Sinne hoffen wir auf eine gute Abstimmung. Danke.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordnete Rosin das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes haben wir uns ausführlich bereits bei deren ersten Lesung und anschließend im Bildungsausschuss befasst. Ich will daher nicht noch einmal alles wiederholen, was bisher schon von der Regierungskoalition, aber auch von Teilen der Opposition zur Bedeutung und Funktion der Erwachsenenbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens und im Hinblick auf eine möglichst breite Bildungspartizipation gesagt worden ist. Über diese Punkte dürfte in unserem Haus ohnehin – so habe ich die bisherige Debatte jedenfalls wahrgenommen – weitestgehend Einigkeit bestehen.

Die Regierungskoalition zeigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, aber auch mit der im Bildungsausschuss gefassten Beschlussempfehlung zu dieser Novelle, dass sie aus der allgemeinen Wertschätzung der Erwachsenenbildung die richtigen Schlüsse zieht und bereit ist, Träger und Einrichtungen in ihrer wichtigen Arbeit nachhaltig zu unterstützen und die Erwachsenenbildung in der Fläche weiter zu stärken. Dies wird schon mit Blick auf den Gesetzentwurf deutlich. Er sieht vor, bei der Grundförderung den Sockelbetrag für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung ab 2018 um jeweils 30.000 Euro zu steigern. Das entspricht einem Plus von 1,2 Millionen Euro im Jahr bzw. einer Erhöhung der Gesamtaufwendung des Landes für die Erwachsenenbildung um nicht weniger als 17,4 Prozent. In den Diskussionen der letzten Wochen ist dieser Mittelaufwuchs manchmal aus dem Blick geraten und mitunter auch kleingeredet worden. Ich finde aber, dass sich eine Erhöhung der Landes

ausgaben um 17,4 Prozent wahrlich sehen lassen kann. In welchen anderen Politikbereichen stehen schon jetzt Mittelaufwüchse für den Doppelhaushalt 2018 und 2019 fest? Die Koalition braucht sich mit diesem deutlichen Signal in Richtung der Erwachsenenbildung also nicht zu verstecken. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille; wahr ist natürlich auch, dass die Erwachsenenbildungslandschaft noch immer nicht das drastische Zusammenstreichen der Landesförderung durch die CDU-Regierung im Jahr 2005 verwunden hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seinerzeit wurden die Landeshaushaltsansätze binnen eines Jahres von zuvor 8,7 Millionen Euro auf dann 4,7 Millionen Euro zusammengestrichen, also nahezu halbiert. Auch mit dem im Gesetzentwurf angelegten deutlichen Mittelaufwuchs lässt sich die Ausgabenhöhe des Jahres 2004 noch nicht wieder erreichen. Das erklärt die eher zögerliche Begeisterung, mit der Träger und Einrichtungen bisher auf den Gesetzentwurf reagiert haben. Dies erklärt auch, warum die Koalitionsfraktionen die letzten Wochen für intensive Diskussionen mit Trägern und Einrichtungen, aber natürlich auch untereinander genutzt haben, um herauszufinden, an welchen Stellen die Novelle noch sinnvoll nachgebessert werden kann. Sinnvoll ist dabei immer so zu verstehen gewesen, dass wir auf der einen Seite weitere Verbesserungen für die Erwachsenenbildung auf den Weg bringen wollten und auf der anderen Seite aber den Pfad eines sorgsamen Umgangs mit den Landesfinanzen nicht ohne Not verlassen wollten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dieser Spagat ist den Koalitionsfraktionen gelungen. In der mit Ausschussmehrheit gefassten Beschlussempfehlung an das Plenum wird eine jährliche Dynamisierung des Sockelbetrags der Grundförderung um 1,9 Prozent ab 2019 festgeschrieben. Mit einem Schlechterstellungsverbot haben wir außerdem dafür gesorgt, dass eine Erhöhung des Sockelbetrags nicht zulasten des variablen Anteils der Grundförderung gehen darf, denn sonst hätte das nur neue, von der Koalition ungewollte Verschiebungen im System gegeben.

Wichtig ist für uns auch, dass künftig die Durchführung von Integrationsmaßnahmen der Erwachsenenbildung vom Land gefördert werden kann. Hier haben uns Träger und Einrichtungen integrationsbedingt hohe Bedarfe signalisiert, weshalb ihnen eine entsprechende Anpassung der Förderregularien äußerst sinnvoll erschienen ist. Diesem sachlich gerechtfertigten Änderungsvorschlag sind wir natürlich gern gefolgt. Die Opposition hat das ebenfalls getan, wenn auch in anderer Form.

Lassen Sie mich aber in diesem Zusammenhang noch ein Wort zum Änderungsantrag der CDU sagen. Anders als die Opposition haben wir den von

(Abg. Grob)

einigen Anzuhörenden vorgeschlagenen Katalog förderfähiger Maßnahmen aus zwei wichtigen Gründen nicht übernommen. Zum einen erscheint uns die Auflistung teilweise recht unbestimmt. Ich nenne hier nur einmal die Stichworte „Argumentationstraining“ oder „Förderung des gesellschaftlichen Dialogs“. Zum anderen haben abschließende Aufzählungen auch immer den Nachteil, dass der Förderungszuwender nicht flexibel auf sich ändernde oder neu entstehende Bedarfe reagieren kann. Daher belassen wir an dieser Stelle die konkrete Ausformulierung der Fördermodalitäten ganz bewusst dem fachlich zuständigen Bildungsministerium.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beschlussempfehlung enthält noch weitere Änderungen des Gesetzentwurfs, auf die ich hier im Detail nicht eingehen möchte. Sie entsprießen alle unseren intensiven Gesprächen mit Trägern und Einrichtungen in den letzten Wochen bzw. der umfangreichen Anhörung im Bildungsausschuss. An diesen Stellen zeigt die Koalition also, dass sie die Anregungen aus der Erwachsenenbildungspraxis ernst nimmt und bereit ist, entsprechende Verbesserungen an der Novelle vorzunehmen.

Die drei Schwerpunkte unseres Änderungsvorhabens sind jedoch – wie bereits erwähnt – die jährliche Dynamisierung des Sockelbetrags ab 2019, die Festschreibung eines Schlechterstellungsverbots und die Ausweitung der Fördermöglichkeiten auf Integrationsmaßnahmen der Erwachsenenbildung.

Zusammen mit der bereits im Gesetzentwurf angelegten Erhöhung der Gesamtaufwendungen des Landes um nicht weniger als 17,4 Prozent schnüren wir also ein Gesamtpaket, das die Erwachsenenbildung nachhaltig stärken und ihre kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung spürbar unterstützen wird. Daher bitte ich um Zustimmung zum Koalitionsentwurf mit den vom Bildungsausschuss gefassten Änderungen. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin Frau Rosin sehr dankbar für ihren Beitrag. Sie hat vieles gesagt, was ich ähnlich ausgeführt hätte.

Allerdings, lieber Herr Grob, muss ich auch auf Sie noch einmal eingehen. Sie selbst haben ja den An

trag der Koalitionsfraktionen, den Änderungsantrag zum Gesetz, im Ausschuss als weitergehenden Antrag abstimmen lassen und ich will Ihnen auch noch einmal begründen, warum Sie das völlig richtig gemacht haben. Unser Antrag geht nämlich an mindestens drei Stellen weiter und die möchte ich Ihnen auch noch einmal benennen. Das ist zum einen der Gedanke der Dynamisierung, den haben Sie nicht aufgriffen. Sie wissen, dass wir 1,9 Prozent für den Sockelbetrag vorschlagen. Das ist natürlich finanzwirksam. Da waren wir mutiger, will ich sagen. Da haben wir auch mehr zugesagt. Das werden wir dann natürlich auch bei den entsprechenden Haushaltsverhandlungen so vertreten müssen. Das ist zum zweiten der Gedanke, dass im Bereich der Alphabetisierung auch die freien Träger Angebote machen können und die Möglichkeit haben, sich diese fördern zu lassen, natürlich immer in Abstimmung mit den Volkshochschulen, das ist klar, aber auch da sind wir der Anhörung gefolgt. Zum Dritten – auch das enthält Ihr Änderungsantrag nicht, das hatten wir schon in der ersten Beratung hier ausführlich – gab es den ausdrücklichen Wunsch der Träger, dass es zumindest bei einem bestimmten Anteil an Kursen auch eine Unterschreitung der notwendigen Teilnehmerzahl geben sollte. Das hilft insbesondere auch den Trägern, die auf dem Land unterwegs sind, die Angebote machen, die vielleicht nur kleine Zielgruppen haben. Auch das haben wir aufgegriffen und da geht unser Antrag über Ihren hinaus. Ich freue mich aber sehr, dass Sie zugesagt haben, auch dem Gesetzentwurf und unseren Anliegen folgen zu wollen.

Ich glaube, entscheidend ist in der Tat, dass wir als Thüringen uns zur Erwachsenenbildung als vierte Säule bekennen. Wir erinnern uns alle – und Frau Rosin hat es eben noch einmal ausgeführt – an die bittere Debatte vor elf Jahren, als nämlich die CDU in der Tat das Budget für die Erwachsenenbildung faktisch um die Hälfte gekürzt hat. Ich wunderte mich ein wenig über Ihren Redebeitrag, Herr Grob, weil Sie davon sprachen, dass wir erst seit elf Jahren ein Erwachsenenbildungsgesetz hätten. Das erste Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz wurde im Übrigen bereits 1992 hier im Thüringer Landtag verabschiedet. Wir stehen da also in einer guten Tradition; die allerdings nicht immer so gut ausfinanziert war, das muss man ganz deutlich sagen. Da ist – wie gesagt – vor elf Jahren von der CDU eine drastische Mittelhalbierung vorgenommen worden. Wir legen im Gegensatz dazu etwas drauf und das ist auch gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Koalitionsvertrag haben wir uns fest vorgenommen, der Thüringer Erwachsenenbildung mehr Unterstützung zukommen zu lassen und den Bereich der Erwachsenenbildung als gleichberechtigten