Protokoll der Sitzung vom 26.02.2015

(Beifall DIE LINKE)

und dass Sie den politischen Gestaltungswillen Ihres früheren Koalitionspartners falsch einschätzen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unmittelbar nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs war es Christoph Matschie als Bildungsminister, der die freien Schulträger eingeladen hat, um mit ihnen zusammen die Voraussetzungen für ein abgestimmtes und zukunftsfähiges Gesetz zu schaffen. Ich möchte mich hier auch noch mal im Namen meiner Fraktion bei den freien Schulträgern bedanken, dass sie seitdem sehr konstruktiv und intensiv mit der Landesregierung zusammengearbeitet haben, um eine Vorlage rechtzeitig mit zu erstellen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In mehreren Planungsrunden wurden die Grundlagen für einen reibungslosen Übergang auch in diesem Bereich gelegt. Ministerin Dr. Klaubert wird auf dieser Grundlage fristgerecht einen Gesetzesvorschlag einbringen, der sowohl den Anforderungen des Urteils, worauf ich noch eingehen werde, als auch einer zukunftsfähigen Finanzierung gerecht

werden wird. Anderseits bezweckt Herr Mohring wohl, wie er öffentlich mitteilt , die Fraktion der Grünen mit seiner Gesetzesinitiative auch ein Stück weit zu begeistern. Hier sei Ihnen – das liegt für Sie schon einige Jahre zurück – gesagt, wir haben einen Koalitionsvertrag auf Augenhöhe verhandelt und verabschiedet. In diesem ist alles erfasst, was wir umsetzen werden. Wir werden uns da Diskussionen mit Ihnen – um beste Lösungen natürlich – nicht verschließen. Aber das, was Sie vorgelegt haben, wird es sicher nicht sein, was wir beschließen werden.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seitdem sich der frühere Finanzminister Dr. Voß via Medien offiziell von Thüringen verabschiedet hat, scheint die CDU neue Geldquellen gefunden zu haben, denn im Gesetzentwurf der CDU steht mal eben ein famoser Betrag von 17,5 Millionen Euro. Wie kommen Sie darauf? Sie sagen, auf den Sockel von 2010 geben Sie 10 Prozent drauf und dann sollen die freien Schulen jährlich pauschal 3 Prozent mehr bekommen. Mir macht dabei nicht so sehr der Betrag Sorgen. Da wird Frau Dr. Klaubert einen eigenen, mit den Schulträgern abgestimmten Vorschlag unterbreiten.

Ich finde Ihren Methodenwechsel erstaunlich. Die von Ihnen geführte Diskussion in 2010 war geprägt, und zwar geprägt von der Finanzministerin damals, von einem Vergleich staatlicher und freier Schulen. Dies ist ein durchaus zulässiger Vergleich. Das hat auch der Landesverfassungsgerichtshof festgestellt. Denn mit dem Istkosten-Modell, auf dem Sie nun wieder aufsetzen, werden in der Tat die Überhänge an den staatlichen Schulen mit erfasst und an die freien Schulen weitergereicht. Gerade in 2010, wo wir noch gut 1.500 Lehrer mehr im staatlichen Schulsystem hatten, waren die Überhänge, die heute bestenfalls noch als Lehrer-Schüler-Relation im Ländervergleich zu finden sind, noch an den staatlichen Schulen.

Nun können die staatlichen Schulen weit weniger schnell auf sich verändernde Schülerzahlen reagieren, was man bereits mit Blick auf die Personalstatistik mit 60 Prozent verbeamteten Lehrern sehen kann. Auch haben Ihre Fehler in der Personalpolitik in der Vergangenheit – Thema „Teilzeitverbeamtung“ – nicht dazu beigetragen, den Überhang mit einer gesunden Nachwuchsgewinnung verbindend abzubauen.

Ihre alte Koalition hat eine neue Methode eingeführt: das Sollkosten-Modell. Was Sie jetzt machen, ist, auf das Istkosten-Modell aufbauend, wo die Überhänge drin sind, einen Betrag X, nennen wir ihn Sockel, draufzubauen, und ab diesem Haushaltsjahr sollen qua Gesetz die freien Träger unabhängig der Kostenentwicklung der staatlichen Schulen einen prozentualen Aufschlag erhalten.

Hier stellen sich dann doch noch ein paar Fragen an Sie, Kolleginnen und Kollegen der CDU. Gilt denn bei Ihnen noch das in der letzten Legislatur von Ihnen beschlossene Personalabbaukonzept? Wenn ja – und davon gehe ich bei Ihnen aus – sind die staatlichen Schulen gezwungen, bei gleichbleibender Schülerzahl bis 2020 mit deutlich weniger, in etwa 2.000 Lehrerinnen und Lehrer weniger, auszukommen. Dadurch würde sich das Lehrer-Schüler-Verhältnis an den staatlichen Schulen deutlich zuungunsten der freien Schulen verschlechtern. Auch würde der erwartete Schülerrückgang ab 2022/2023 etwa – Stichwort „demografisches Echo“ – einseitig zulasten der staatlichen Schulen gehen. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag gleiche Bedingungen für alle Schüler festgeschrieben. Das ist für uns Maßstab, das werden wir realisieren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir müssen diesbezüglich zu einem ausgeglichenen Gesetz kommen, schon weil eine Vollfinanzierung oder gar Überfinanzierung grundgesetzwidrig wäre. Aber offensichtlich wollen Sie mit diesem Gesetz, mit Ihrem Gesetzesvorschlag, eine ganz neue Richtung einschlagen. Nach Ihren Vorstellungen sollen unter anderem Genehmigungsverfahren zum Beispiel bei Schulleitungen, Genehmigungen einzelner Bildungsgänge, Schulformen einzelner Fachrichtungen, bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ganz gestrichen werden. Auch erfassen Sie nicht mehr die in § 4 Abs. 4 in der jetzigen Fassung enthaltenen Erzieherinnen und Erzieher oder vergleichbaren Berufsgruppen im Ganztag. Sie machen hier wieder von Ihrer Grundhaltung Gebrauch, dass der Ganztagsbereich Ihrer Meinung nach keine pädagogischen Fachkräfte benötigt, da es so ja viel billiger geht.

Auch fehlen bei Ihnen § 5 Abs. 8 – dort enthalten: „Wesentliche Änderungen […] bedürfen der erneuten Genehmigung“ – und Abs. 9: Einsatz von Lehrkräften ohne schulart- und fachspezifische Ausbildung. Das, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, nennen Sie: Unverhältnismäßige Hürden in den Genehmigungsverfahren sollen abgebaut werden. Ich nenne das eine Zone der Rechtsunsicherheit, in die Sie freie Träger schicken, und die Verringerung von weitgehend bewährten Qualitätsstandards.

(Beifall DIE LINKE)

Nun haben Sie ein vergleichbares Anliegen wie die rot-rot-grüne Koalition. Sie wollen ein Gesetz vorlegen, welches Anforderungen des Landesverfassungsgerichtshofs genügt. Dementsprechend ist ein Gesetz vorzulegen, welches vom Landtag beschlossen wird und alle maßgeblichen Berechnungsmodi für den Landtag und die Träger transparent und nachvollziehbar enthält. Keine Aussage – zumindest keine substanzielle – wurde aber seitens

des Landesverfassungsgerichtshofs getroffen, was die Höhe der staatlichen Finanzhilfen anbetrifft. Das Gericht hat aber nachdrücklich auf die drei Säulen verwiesen: eigene Beiträge – durch Spenden, Kapital und selbst Kredite –, Elternbeiträge – natürlich nach dem grundgesetzlichen Sonderungsverbot – und staatliche Finanzhilfe als Defizitdeckung. Genau das wurde ausgeführt.

Damit bin ich bei Ihrem Entschließungsantrag. Obwohl ich mich Ihrem Anliegen grundsätzlich anschließen kann, sage ich Ihnen auch, Ihr Entschließungsantrag greift zu kurz, denn auskömmliche staatliche Finanzhilfe kann nur ermittelt werden, wenn klar ist, wie hoch der erbrachte Eigenanteil und die Elternbeiträge sind. Da gibt es durchaus unterschiedliche Reaktionen bei den freien Trägern. Es gibt freie Träger, die sind heute schon sofort bereit, ihre Kostenstruktur, ihre Finanzstruktur offenzulegen, und es gibt freie Träger – das sage ich aus persönlicher Erfahrung –, da werden andere defizitäre Bereiche durch das Geld vom Staat aus den Schulen zum Beispiel im Bereich Pflege oder Kita noch mit gedeckt.

Eine staatliche Vollfinanzierung – darauf verweist der Landesverfassungsgerichtshof – ist weder grundgesetzkonform noch mit der Thüringer Landesverfassung vereinbar. Daher sind natürlich auch die Träger aufgefordert, dem Ministerium ihre Kostenstruktur und Finanzierungsbedingungen offenzulegen, damit der auskömmliche staatliche Finanzierungsanteil tatsächlich erhoben werden kann.

Sie sehen, es gibt genügend Klärungsbedarf und daher beantragen wir die Überweisung der Drucksachen 6/226 und 6/227 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wolf. Jetzt hat Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Präsident, freie Schulen sind seit der friedlichen Revolution 1989 auch in Thüringen zu einem festen Bestandteil des öffentlichen Schulwesens geworden. Mehr als 10 Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler besuchen inzwischen einer der 158 freien Schulen in Thüringen und die

Schülerinnenund Schülerzahlen werden wohl auch absehbar weiter zunehmen. Freie Schulen sind also nicht nur eine Bereicherung für das Schulwesen insgesamt, sondern tragen wesentlich zur Vielfalt und zur Bildungsqualität in Thüringen bei und sind beliebt bei den Thüringer Schülerinnen und Schülern. Damit die Vielfalt und die guten Bedingungen an freien Schulen auch weiterhin gewährleistet werden können, ist jedoch eine verfassungskonforme und auskömmliche Finanzierung durch das Land unerlässlich. In Thüringen sind wir von einer fairen Finanzierung freier Schulen leider meilenweit entfernt. Seit dem 2010 neu gefassten Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft entspricht die Finanzierung freier Schulen aus unserer Sicht nicht mehr dem Verfassungsgrundsatz der Existenzsicherung. Dass die Finanzierung so niedrig bemessen ist, dass an einigen Schultypen gerade einmal knapp die Hälfte der Kosten erstattet werden, die ein staatlicher Schüler bzw. eine staatliche Schülerin verursacht, ist auch ein Ergebnis von mehr als 20 Jahren CDU-Regierung. Wir haben aufgrund der Gesetzesnovellierung in 2010 im September 2011 eine abstrakte Normenkontrolle beim Thüringer Verfassungsgericht in Weimar eingereicht. Das war hier schon Thema. Das Thüringer Verfassungsgericht hat uns im Mai 2014 recht gegeben. Das derzeit geltende Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft wurde für verfassungswidrig erklärt. Der Verfassungsgerichtshof hat drei wichtige Klarstellungen über die Rechtsstellung von freien Schulen in Thüringen vorgenommen. Der Verfassungsgerichtshof hat betont, dass Bildung und Kultur nach der Thüringer Verfassung zentrale Staatsziele sind. Demnach haben genehmigte Schulen in freier Trägerschaft Anspruch auf Bezuschussung, was im Schulwesen des Freistaats Thüringen nicht nur ihre Existenz, sondern auch ihren Fortbestand sicherstellt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Zuschüsse müssen so ausgestaltet sein, dass nicht nur das Existenzminimum für freie Schulen sichergestellt ist, sondern die Zuschüsse müssen so ausgestattet sein, dass dauerhaft die Gewährleistung der Genehmigungsvoraussetzung ermöglicht wird.

Drittens hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass der Gesetzgeber die Entscheidungen selbst und hinreichend bestimmt zu treffen hat, die für die Förderungshöhe wesentlich sind. Es ist eben nicht zulässig, dass die wesentlichen Parameter, die die Förderhöhe bestimmen, von der Landesverwaltung bestimmt werden.

Summa summarum lässt sich also festhalten, dass Vielfalt im Bildungswesen nach Grundgesetz und Thüringer Landesverfassung nicht nur gewollt ist, sondern auch, dass der Schutz dieser Vielfalt staatliche Aufgabe ist. Der Verfassungsgerichtshof hat

(Abg. Wolf)

dem Landesgesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. März die staatliche Finanzhilfe für freie Schulen neu zu regeln, und zwar so, dass sie transparent, nachvollziehbar und vor allem auskömmlich für die freien Schulen ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sowohl staatliche Schulen als auch Schulen in freier Trägerschaft den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen. Entsprechend des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs werden wir in Kürze eine Neuregelung der Finanzierung freier Schulen vornehmen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung befindet sich in den letzten Erarbeitungszügen. Wir werden in diesem Gesetzentwurf ein Festbetragsmodell mit jährlichen Steigerungsraten in das Gesetz aufnehmen. Zudem werden wir die Genehmigungspflichten für das pädagogische und das Leistungspersonal abbauen und die Verwendungsnachweisführung vereinfachen. Die bisher festgelegten Wartefristen entfallen, wenn es sich um Schulen bewährter Träger oder die Weiterentwicklung bestehender Schulen handelt. Außerdem werden wir Flexibilität auch der Berufsschulen in freier Trägerschaft gewährleisten, um auf die Erfordernisse des Thüringer Arbeitsmarkts reagieren zu können. Zudem werden Kooperationen zwischen staatlichen und freien Schulen, die ausdrücklich gewünscht sind, gefördert werden. Außerdem werden in den ersten Jahren mindestens 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit diesen Änderungen werden wir den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs entsprechend ein modernes Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft für Thüringen schaffen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die CDU hat nun einen Gesetzesvorschlag aus den Reihen der Opposition vorgelegt. Das ist ihr gutes Recht. Allerdings ist das Gesetz kein großer Wurf. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Aufnahme von pauschalierten Fördersätzen je Schüler in das Gesetz. Zugrunde gelegt werden dabei die Fördersätze aus dem Jahr 2010 unter Hinzurechnung einer zehnprozentigen Steigerung. Das ist auch schon erwähnt worden. Außerdem schlägt die CDU eine dreiprozentige jährliche Steigerung der Personalkostensätze und Sachkostenansätze vor. Eine Regelung für bewährte Träger soll eingeführt werden, die vorsieht, dass die Wartezeit für die staatliche Finanzhilfe dann wegfallen kann, aber nur, wenn der kommunale Schulträger dem auch zustimmt. Außerdem sind Vereinfachungen bei der Lehrkräftegenehmigung und die Schaffung einer zehnprozentigen Quote für freie Schulen bezüglich der Plätze, die das ThILLM für Fortbildung anbietet, geplant.

Wie schätzen wir das ein, was die CDU hier vorgelegt hat? Zunächst ist es gut, dass es nun auch den Willen der CDU gibt, sich an einer Novellierung des

Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft zu beteiligen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gut wäre sicherlich auch, wenn die CDU zu ihrer Verantwortung bezüglich der Kürzungen in der Vergangenheit stehen würde. Der Unionsvorschlag bleibt jedoch auch inhaltlich in wichtigen Punkten weit hinter dem aktuellen Stand der Diskussion zurück. So findet die Weiterentwicklung der Thüringer Schularten, beispielsweise die Umwandlung von Förderschulen zu inklusiven Schulen, keinen Niederschlag im Gesetz. Uns Grünen geht beim Blick auf den CDU-Vorschlag jedenfalls keineswegs das grüne Herz auf, wie vom Vorsitzenden der CDUFraktion Mike Mohring behauptet. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter den Feststellungen der rot-rot-grünen Koalition zurück.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es soll zwar mehr Geld bereitgestellt werden und auch die bürokratischen Hürden beispielsweise bei der Lehrkräftegenehmigung sollen gesenkt werden. Das sind durchaus richtige Ansätze, aber bereits die Wiedereinführung der bewährten Trägerregelung ist jedoch eher Schein als Sein, da die Zustimmung des kommunalen Schulträgers vorausgesetzt sein soll. Auch die Art und Weise, wie die CDU auf die in ihrem Gesetzentwurf festgelegten Festbeträge kommt, ist mehr als fragwürdig. Einfach nur die Zahlen von 2010 zugrunde zu legen und lediglich 10 Prozent Erhöhung hinzuzurechnen, ist reine Willkür. Außerdem sind die Beiträge von 2010 mittlerweile bereits veraltet.

Da in Kürze der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vorliegen wird, stehen wir einer konstruktiven Beratung beider Gesetzentwürfe im Ausschuss sehr aufgeschlossen gegenüber. Wir sind jedenfalls guten Mutes, eine breit getragene Novellierung des Gesetzes über freie Schulen im Thüringer Landtag verabschieden zu können, und das gemeinsam und im Konsens mit den Trägern der freien Schulen. Vielen Dank.

Vielen Dank. Es hat nun Abgeordnete Wiebke Muhsal für die Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Artikel 7 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz und durch Artikel 26 Abs. 1 der Thüringer Landesverfassung garantiert. Gemäß Artikel 26 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Landesverfassung haben genehmigte Ersatzschulen einen Anspruch auf öffentliche Zuschüsse. Da es jedem

(Abg. Henfling)

Schüler nach unserem Grundgesetz möglich sein muss, eine freie Schule zu besuchen und das Schulgeld, dass die Schulen erheben, deswegen nicht zu hoch sein darf, müssen die staatlichen Zuschüsse so hoch sein, dass das Schulgeld, dass die freien Schulen zur Deckung ihrer Ausgaben noch erheben müssen, diese Grenze nicht überschreitet.

Wir als AfD-Fraktion sehen darüber hinaus den hohen Stellenwert, den freie Schulen für unser Schulsystem in Thüringen haben. Die freien Schulen bieten nicht nur generell ein gutes Bildungsniveau, sondern beleben auch durch ihre vielfältigen Bildungskonzepte die Thüringer Schullandschaft. Ich bin ganz froh, dass das offenbar andere Fraktionen auch so sehen.

(Beifall AfD)

Herr Tischner, ich muss Sie enttäuschen. Wenn Sie beim Gedanken an Interesse für freie Schulen an sich selbst, die Grünen und die FDP denken, dann liegen Sie falsch. Die Alternative für Deutschland hat sich auch schon vor der Landtagswahl dafür ausgesprochen, die Privatschulfreiheit zu stärken. Wir wollen die freien Schulen in ihrer personellen und sachlichen Ausstattung den staatlichen Schulen weitgehend gleichstellen. Weitgehend gleichstellen, das bedeutet definitiv, die Finanzhilferegelung, die die CDU von 85 auf 80 Prozent dessen, was die staatlichen Schulen bekommen, reduziert hatte, wieder zu erhöhen. Auch die freien Schulen nehmen einen öffentlichen Bildungsauftrag wahr, sodass es keinen Grund gibt, die freien Schulen gegenüber den staatlichen Schulen zu benachteiligen.

Besonders wichtig ist uns dabei auch der Grundsatz, dass alle Kinder, auch diejenigen, die nicht unbedingt aus gut situierten Elternhäusern kommen, die freien Schulen besuchen können. Die CDU schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, als Berechnungsgrundlage für den neuen Zuschuss die Pauschale der staatlichen Finanzhilfe aus dem Jahr 2010 zu nehmen, also die Sätze vor der Reduzierung auf 80 Prozent. Nur wegen der Steigerung der Personal- und Sachkosten soll dieser Betrag um 10 Prozent erhöht werden. Mit anderen Worten: Die CDU will auf das alte Niveau zurück. Wenn wir aber anerkennen, dass auch freie Schulen einen öffentlichen Bildungsauftrag wahrnehmen und dass in den allermeisten Fällen, wenn die freie Schule nicht da wäre, eine staatliche Schule errichtet werden müsste, kann die Frage ja nicht sein: Kehren wir auf das alte Niveau zurück? Sondern die Frage muss sein: Wie viel von den 100 Prozent, die die staatlichen Schulen bekommen, sollen wir denn überhaupt gerechterweise abziehen?