Aber jetzt noch mal die Ansage an Sie, man kann natürlich – und dazu sind Juristen gut, ich gehöre ja selbst zu dieser Zunft – jetzt mit allen möglichen juristischen Begründungen und Winkelzügen auch durchaus juristisch vertretbare Argumente aus Ihrer Sicht finden, warum man jetzt einen möglichen Rückforderungsanspruch möglicherweise mit diesen ganzen Argumenten – ist verjährt, guter Glaube, ist verbraucht – abwenden könnte. Aber ich will Ihnen sagen, was hier abläuft, ist doch auch eine Frage der politischen Moral. Das wird doch auch draußen
von den Bürgerinnen und Bürgern genauso wahrgenommen. Wenn ich einen Bescheid bekomme, in dem steht, du hast was bekommen, was dir nicht zusteht, und ich sage dann „ätschibätschi“, ich finde aber rechtliche Argumente, dass ich es nicht zurückgeben muss, dann kommt das verdammt schlecht an. Deswegen ist es auch eine Frage des Anstands und der Aufrichtigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass die CDU von solchen Einreden, wenn der Rückforderungsbescheid vielleicht doch noch kommt, keinen Gebrauch machen sollte.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich, dass wir uns dann im Justizausschuss mit nicht mehr so vielen Einwänden auseinandersetzen müssen, weil wir dieses Gesetz dann verabschieden können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Gibt es weiteren Redebedarf? Herr Abgeordneter Brandner, Sie haben noch 8 Minuten.
Herr Präsident, 8 Minuten reichen dicke. Frau Marx, ich hoffe, Sie bekommen kein Problem in Zukunft, denn ich muss Sie ausdrücklich loben für Ihre überzeugenden Ausführungen, die Sie gerade von hier aus gemacht haben.
Und es kommt auch kein Aber, das war einfach richtig toll, was Sie hier gesagt haben. Es hatte Hand und Fuß – Respekt, muss ich Ihnen sagen. Da stehen wir voll dahinter.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die Alt- parteien! Da können Sie sich mal eine Schei- be abschneiden!)
Frau Marx ist ja nicht die verkörperte Altpartei, sie ist ja nur ein ganz kleiner Bruchteil von den Altparteien. Womit ich mich gar nicht einverstanden erklären konnte, waren die wirklich – ich muss sagen – unterirdischen Ausführungen des Herrn Korschewsky zur Frage der Verjährung. Allein der Spruch „Verfassung verjährt nicht“, Herr Korschewsky, Entschuldigung, da kann man nur den Kopf schütteln. Wenn ich Herr Blechschmidt wäre, dann würde ich wahrscheinlich sagen: Dieser Beitrag, Herr Korschewsky, der war inhaltlich total falsch und vor Dummheit strotzend. Ich bin aber nicht Herr Blechschmidt, deshalb sage ich das auch nicht und bekomme deshalb auch keinen Ordnungsruf. Also, was Sie da gesagt haben: unter aller Kanone!
Herr Emde, Ihnen reiche ich die Hand, Ihr Einwand, dass die Verfassung von der Thüringer Bevölkerung, von den Einwohnern Thüringens in einer Volksabstimmung angenommen wurde, ist völlig richtig. Aber soweit ich mich erinnere – das mag falsch sein – bestand nur die Möglichkeit, die Verfassung als Ganzes anzunehmen oder als Ganzes abzulehnen. Also die Möglichkeit, einzelne Verfassungspassagen auszunehmen, gab es nicht. Von daher biete ich Ihnen an, wir können das ja überprüfen. Wir können das ja vorschlagen, hier vielleicht im nächsten Thüringen-Monitor, dass wir mal
fragen, wer denn diese automatische Diätenanpassung nach wie vor in der Verfassung gut findet und wer nicht. Und uns daran orientierend könnten wir ja dann das weitere politische Vorgehen abstimmen und vielleicht eine Volksabstimmung über die Frage machen. Das wäre ein Angebot – oder?
Ihnen, Herr Korschewsky, reiche ich zwar nicht die Hand, muss Ihnen aber sagen: Ich erkenne Sie so ein bisschen als Bruder im Geiste, wenn ich Sie richtig verstanden habe,
dass auch Sie so wie wir dafür sind, die zusätzlichen steuerfreien Aufwandsentschädigungen zumindest
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Der Tatbestand der Beleidigung ist nicht von der Immunität gedeckt!)
für Parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende abzuschaffen. Da muss ich sagen: Prima, da machen wir mit. Das ist doch gar nicht so schwierig, aus diesem Ein- oder Zwei-Artikel-Gesetz ein Drei- oder Vier-Artikel-Gesetz zu machen. Schreiben wir es einfach dazu im Ausschuss und stimmen nächstes Mal darüber ab. Unsere Zustimmung haben Sie in dem Fall. Danke schön.
Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Es ist Ausschussüberweisung des Antrags beantragt, und zwar an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke schön. Ich glaube, alle anderen Abstimmungsfragen erübrigen sich. Die Überweisung ist damit beschlossen.
Künftige Strategie des Freistaats Thüringen zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Altlastengroßprojektes K + S Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/209
Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht zu Num
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bedanke mich für den fraktionsübergreifenden Antrag des Landtags, mit dem die Landesregierung bei den schwierigen Herausforderungen im Großprojekt Kali unterstützt wird, und gebe folgenden Sofortbericht ab:
Das Kabinett hat beschlossen, eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltministeriums einzurichten. Wir werden uns wie sicher auch die Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen mit Fragen aus den drei Verträgen beschäftigen, die das Parlament auch in der vergangenen Legislatur und weit darüber hinaus immer wieder beschäftigt haben. Die Öffentlichkeit erwartet auch, dass wir uns damit auseinandersetzen.
Im Vordergrund unserer Arbeit wird sicherlich die Frage stehen, wie der Bund an den weiteren Zahlungen, die der Freistaat gegenüber K+S zu leisten hat, zu beteiligen ist. Eine zweite Frage wird darauf ausgerichtet sein, ob die K+S durch die Altlastensanierung wirtschaftliche Vorteile hat, die zu berücksichtigen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aber zunächst zur Entscheidung des VG Meiningen bezüglich der Klage des K+S-Konzerns noch einige Erläuterungen geben. K+S hat zwei Klagen erhoben: eine Zahlungsklage und eine Feststellungsklage. Das Gericht hat vergangene Woche nur über den Freistellungsvertrag, das heißt, den zwischen K+S und dem Land Thüringen, entschieden, nicht jedoch über den Vertrag zwischen der BvS und dem Land Thüringen, also den Generalvertrag, und auch nicht über den Kalifusionsvertrag und den Rahmenvertrag zwischen K+S und dem Bund. Das ist wichtig, damit man das Urteil des VG Meiningen auch einordnen kann.
Zum ersten Teil der Entscheidung und was das Ganze für das Land heißt: Aus der Entscheidung des Gerichts ist zunächst jedenfalls bis zur Höhe von 409 Millionen Euro zuzüglich 20 Prozent ein Zahlungsanspruch der K+S zu entnehmen. Zu den genannten Zahlen 409 Millionen Euro zuzüglich 20 Prozent bedarf es auch hier einer kurzen Erläuterung. Der Betrag von 409 Millionen Euro, auf den K+S einen Anspruch hat, ist aus dem Generalvertrag entnommen, den das Land Thüringen mit dem Bund abgeschlossen hat. Außerdem sieht der Generalvertrag vor, dass Mehrkosten von bis zu 20 Prozent über diesen Betrag hinaus vom Land Thüringen allein zu tragen sind. Was darüber hinaus geht, also größer 491 Millionen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurde nicht entschie
den, da dies nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens war. Das Gericht hat eindeutig auf die Notwendigkeit der Eingrenzung des Klageantrags durch K+S hingewiesen. Das Gericht, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Auffassung, dass es nicht den Vorstellungen der Parteien entsprochen habe, „die Freistellung von den Kosten für die zur Sanierung erforderlichen Maßnahmen ihrer Höhe nach zu begrenzen“. Das heißt, Risiken von Mehroder Minderkosten seien von den Vertragsparteien bewusst hingenommen worden, daher könne bei Änderung der Kosten keine Anpassung des Vertrags beansprucht werden. Bislang, meine sehr geehrten Damen und Herren, war der Freistaat der Auffassung, dass die Verträge miteinander zusammenhängen und die im Generalvertrag vereinbarte Kostenbegrenzung auch für den Freistellungsvertrag durchgreift.
Zum zweiten Teil der Entscheidung: Da hat das Gericht entschieden, dass alle Kosten der Laugenhaltung in Merkers, Springen und Unterbreizbach bis zu einer erfolgreichen Abdichtung oder anderweitigen Lösung des Problems vom Land zu übernehmen sind. Das Land hatte argumentiert, dass es seinerzeit gemeinsame Auffassung der K+S, des Bundes und der Thüringer Behörden gewesen sei, dass es gelingen würde, die Laugen abzudichten. In einem solchen Fall wäre die Laugenhaltung als vorläufige Sicherungsmaßnahme anzusehen. Wenn es aber nicht gelingt, die Laugen abzudichten, dann läuft die Laugenhaltung auf eine Ewigkeitsmaßnahme hinaus. Das ist etwas anderes als eine vorläufige Sanierungsmaßnahme, nicht nur, weil es deutlich mehr Kraft bedeutet, sondern auch vor allen Dingen deutlich höheren finanziellen Aufwand, und wir bewegen uns auf einem ganz anderen rechtlichen Hintergrund, das heißt, auch hier gibt es viel zu diskutieren. Bislang war das Land Thüringen davon ausgegangen, dass das Sanierungsziel, nämlich die Abdichtung der Laugenzuflüsse, Geschäftsgrundlage aller Verträge ist, auch im Vertrag der K+S. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch liegt uns die Urteilsbegründung nicht vor. Solange die Urteilsbegründung nicht vorliegt, kann ich auch über weitere Anträge des Landes im Rahmen der anhängigen Zahlungsklage von K+S noch keine seriöse Prognose abgeben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass vor uns schwierige Gespräche liegen und wir hier ein Erbe antreten, was uns sehr fordern wird, alle miteinander. Das Gericht hat ein Mediationsverfahren vorgeschlagen und in der mündlichen Verhandlung geäußert, dass es die Berufung wohl nicht zulassen werde. Die IMAG wird sich zum weiteren Verfahren bei beiden Klagen abstimmen, das heißt, liegt uns die Urteilsbegründung vor, können wir auch die entsprechende Frage, ob wir in Berufung gehen oder nicht, klären.
Was sind weitere fachliche Maßnahmen? Unter Zugrundelegung des Urteils ergibt sich für die weitere Finanzierung zunächst Folgendes: Zum Abschluss des Generalvertrags erfolgte die Zahlung allein durch den Bund, nach Abschluss des Generalvertrags im Jahr 1999 erfolgten die Zahlungen aus dem Sondervermögen „Ökologische Altlasten“. Dabei gingen die Parteien fälschlicherweise davon aus, dass sich die Gesamtkosten auf circa 409 Millionen Euro bemessen werden und vereinbarten, dass, wenn es zu Mehrkosten käme, der Freistaat darüber hinaus 20 Prozent, also bezogen auf Kali+Salz zusätzlich rund 82 Millionen Euro, allein zahlen sollte. Bei gleichbleibendem Maßnahmefortschritt wird diese Summe 491 Millionen Euro – ich erwähnte sie bereits – ungefähr Anfang des Jahres 2018 erreicht werden. Die K+S hat für das Jahr 2015 Maßnahmen in einem Gesamtumfang von circa 23 Millionen Euro geplant. Darin enthalten sind neben Versatzmaßnahmen für das Nordfeld Merkers und Maßnahmen der Laugenhaltung beim Querort 23 auch weitere Maßnahmen über Tage, wie zum Beispiel messtechnische Überwachungsmaßnahmen, und die Prüfung der Minimierung der Laugenzuflüsse am Querort 23.
Was ist zu tun? Zu tun ist vor allen Dingen, dass wir Gespräche mit dem Bund führen. Nebst den eben skizzierten rechtlichen und fachlichen Herausforderungen sehe ich, sieht die Landesregierung die Lösung des Problems vorrangig auch auf politischer Ebene. Für mich ist klar, Bergbaufolgelasten aus der Zeit vor 1989 sind von Bund und Ländern gemeinsam zu tragen. Das kann das Land Thüringen nicht allein stemmen.
Das sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, Folgekosten der Wiedervereinigung. Das kann nicht allein dem Thüringer Steuerzahler aufgebürdet werden. Wir werden deswegen die Gespräche mit dem Bund fortführen.
Fortführen – was heißt das? Ich beziehe mich auf eine Zusage des damaligen Bundesfinanzstaatssekretärs Beus mit meinem Amtsvorgänger, Herrn Minister Reinholz, und Herrn Minister Voß im April 2013. Darüber hinaus gab es auch das Gespräch zwischen der ehemaligen Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und Bundesfinanzminister Dr. Schäuble, auch hier sind Gespräche und die Fortsetzung des Dialogs zu diesem Thema immer im Raum gewesen und daran werden wir anknüpfen.
Jetzt ist die große Frage: Über welche Summe reden wir denn? Man ist von 409 Millionen ausgegangen. Die große Frage ist: Über welche Zukunftskosten sprechen wir hier eigentlich? Es gestaltet sich äußerst schwierig, die zukünftigen Kosten der Projekte zu ermitteln. Sie wissen, dass wir einen unterirdischen Wasserzufluss haben, der in der Fach
sprache allgemein als Laugenzufluss bezeichnet wird. Das habe ich bereits skizziert. Derzeit gibt es keine technische Möglichkeit, diesen Laugenzufluss zu stoppen. Die Fachleute suchen nach Lösungen. Im Moment werden alle unterirdischen Laugenzuflüsse abgepumpt. Darüber hinaus wurden von der K+S weitere Versatzfelder angemeldet, auch hier gilt es zu bewerten, ob der Versatz tatsächlich erforderlich ist, um die Tagesoberfläche zu schützen. Aber es geht auch darum, gegebenenfalls Versatz einzubringen, um weitere unterirdische Laugenzuflüsse zu verhindern. Zu diesen fachlichen Aspekten arbeitet eine Facharbeitsgruppe und beschäftigt sich damit, wie wir diesem Problem am allerbesten begegnen. Mitglieder dieser Facharbeitsgruppe sind Vertreter der Thüringer Behörden, Vertreter von K+S sowie ein Vertreter des Bundes. Hinsichtlich des Umfangs des Versatzes rechnen wir mit ersten Ergebnissen erst Ende des Jahres 2015. Diese Informationen werden wir Ihnen zukommen lassen. Ich kann Ihnen aber jetzt sagen, dass wir derzeit noch nicht absehen können, wie die technische Lösung dafür aussieht. Es kann aufgrund der dargestellten Unsicherheiten auch noch niemand sagen, welche Kosten künftig von der öffentlichen Hand zu finanzieren sind, wir bewegen uns im Raum der Schätzung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nichtsdestotrotz müssen wir vorankommen. Die Gespräche mit dem Bund müssen gut vorbereitet sein. Hier geht Sorgfalt vor Schnelligkeit. Die IMAG wird dazu Empfehlungen für die Verhandlungen mit dem Bund erarbeiten. Es geht, ich will das noch einmal ausdrücklich betonen, um Interessen des Landes von großer finanzieller Tragweite, deswegen bedanke ich mich für den fraktionsübergreifenden Antrag und hoffe auf einen guten fachlichen Austausch und auf Ihre Beiträge. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich frage jetzt erst einmal in die Richtung der Fraktionen, ob die Aussprache zum Sofortbericht gewünscht wird. Ich sehe kollektives Nicken aller Fraktionen. Damit steigen wir in die Aussprache ein. Als Erster hat sich Abgeordneter Primas von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank für den Bericht, den wir schon einmal gehört haben jetzt aufgrund des Punktes 1 b. Wir werden dann hoffentlich den gemeinsamen Antrag nachher beschließen, sodass dann, wenn die Zeit dran ist, weiter berichtet werden kann.