Protokoll der Sitzung vom 26.02.2015

Meine Damen und Herren, die Ursache dafür, und da muss man doch die Vergangenheit bemühen, ist eine katastrophale Vertragsgestaltung früherer Landesregierungen mit dem Bund und mit der Kali+Salz.

(Beifall SPD, AfD)

Dass der Generalvertrag notwendig war, um Altlastensanierung auf den Weg zu bringen, um eine weitere Verzögerung durch den Bund zu beenden, das sehe ich auch so. Aber das ist kein Grund, dass man damals versäumte, klare Bedingungen zu formulieren, wann dieser Vertrag nachgebessert werden muss.

Meine Damen und Herren, Ziel der heutigen Beratung und Ziel dieses vorliegenden Antrags ist es, eine Neugestaltung der Verträge zur Abwendung der Risiken für den Freistaat Thüringen zu erreichen und eine Gleichbehandlung Thüringens, die damals unserem Freistaat, der als Erster einen solchen Vertrag wie den Generalvertrag abgeschlossen hat, zugesichert wurde, ebenfalls hinzubekommen. Es kann nicht sein, dass Thüringen, bloß weil es damals Vorreiter war, schlechter behandelt wird als die anderen ostdeutschen Bundesländer.

Meine Damen und Herren, in der letzten Legislatur haben wir deshalb so große Fortschritte bei den Erkenntnissen zu diesem Thema machen können, weil der bis dahin geheime Kalifusionsvertrag auftauchte. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht der ehemaligen Landesregierung danken dafür, dass sie vor das Gericht in Meiningen gezogen ist. Ich sage mal, das war ja nicht freiwillig. Kali+Salz hat uns verklagt. Und ich finde es auch heute noch eine schlechte Idee, dass man Zahlungen einstellt für Aufträge, die man selbst ausgelöst hat und die vom Landesbergamt bestätigt worden sind.

(Beifall SPD)

Nein, ich glaube, das, was viel eher Druck auf den Kessel gebracht hat, war das Auftauchen dieses geheimen Vertrags, und da noch mal einen ganz herzlichen Dank an Herrn Dossier,

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Der Absender!)

so war zumindest der Absender. Ich denke, er wird heute zusehen. Ich muss noch mal ganz deutlich sagen, es ist damit viel auf den Weg gebracht worden. Es resultierte daraus eine umfassende Arbeit im Landtag mit dem federführenden Umweltausschuss. Landesregierung und Landtagsverwaltung haben Berge von Unterlagen aufgearbeitet. Ich möchte all denen, die daran beteiligt waren, hier noch meinen herzlichen Dank aussprechen. Es galt herauszufinden, was der vollständige Inhalt der damaligen Verträge war, wie es zu diesen Verträgen kam und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Das Ergebnis war der Beschluss der letzten Legislatur, der einstimmig hier im Landtag zustande gekommen ist durch die Fraktionen, die auch heute diesen Antrag gestellt haben. Es sind damals ein Auftrag an die Landesregierung und eine Bitte an den Rechnungshof bezüglich des weiteren Umgangs mit der Altlastenproblematik formuliert worden. Die damals Handelnden waren sich ei

nig darin, dass dieser Antrag in der neuen Legislatur wieder auf den Weg gebracht werden muss, weil er der Diskontinuität anheim fiel. Deshalb haben wir heute einen novellierten, der gegenwärtigen Zeit angepassten Antrag vorgelegt, wobei dieser Antrag nicht die Aufgabe erfüllen konnte, ein Handeln für die Landesregierung bezüglich der Klage vor dem Verwaltungsgericht in Meiningen zu beschreiben, da uns hier noch die Urteilsbegründung fehlt und wir dementsprechend nicht hinreichend Auskunft geben konnten.

Wir müssen auf Basis dieses Beschlusses klären, ob der Generalvertrag „Ökologische Altlasten“ und der Freistellungsvertrag mit Kali+Salz durch Rechtsverstöße zustande kam. Dafür gibt es Hinweise. Beim Generalvertrag zum Beispiel war nach Auffassung unserer Fraktion der Haushaltsgesetzgeber nicht hinreichend einbezogen.

Es gibt inzwischen ein Urteil vom Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg zum EnBW-Vertrag, das klar sagt, dass der Haushaltsgesetzgeber bei Verträgen mit solch gravierenden Auswirkungen auf den Haushalt eines Landes entsprechend einzubeziehen ist. Nun kann man ja sagen, dass der Thüringer Landtag beim Generalvertrag auf gewisse Art und Weise beteiligt war. Also eine umfassende Beteiligung, wie es im Rahmen eines Haushalts erfolgt, war es definitiv nicht. Was aus meiner Sicht klar ist, ist, dass der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber des Bundes nicht hinreichend beteiligt war, denn auf den kamen die meisten Kosten zu.

Außerdem ist die Frage zu klären, warum Kali+Salz die Gruben Merkers und Springen übernahm. Das war für uns eine ganz spannende Frage, denn daraus resultiert ja, ob wir es hier mit einem sogenannten Versatzbergwerk zu tun haben oder ob andere Gründe dahinter standen. Üblicherweise sind stillgelegte Gruben damals nicht von Unternehmen übernommen worden, sondern die sind damals in die GVV gewandert.

Wenn man dann die hier im Landtag liegenden Anhänge des Kalifusionsvertrags liest – was ich Ihnen übrigens allen nur ans Herz legen kann, Sie haben alle die Chance, sich bei der Landtagsverwaltung dafür zu melden –, dann kommt man zu der Erkenntnis, dass es einen klaren Grund gab, warum Kali+Salz sich damals entschied, diese Gruben zu übernehmen. Wir haben nämlich in diesen Gruben die mit Abstand beste Rohsalzqualität im gesamten Grubenverbund an der Werra.

(Beifall SPD)

Man hat damals gesagt, dass die höchste Arbeitsproduktivität im Werk Merkers erreicht werden kann, wollte allerdings nicht von Merkers aus die Grube anfahren, sondern von Hattorf. Deshalb steht für mich als zentrale Frage, ob denn in der

Grube Merkers im damaligen Grubenfeld, was von Kali+Salz erworben wurde, Bergbau betrieben wird zur Rohstoffgewinnung. Das, meine Damen und Herren, ist aus meiner Sicht klar, dass das passiert.

(Beifall SPD)

Wenn das jedoch passiert, muss die Frage gestellt werden – und dieser Antrag, der vorliegt, beauftragt diesbezüglich die Landesregierung –, ob denn das nicht dazu führt, das sich Kali+Salz zumindest an der Altlastensanierung finanziell beteiligen muss. Merkers ist ein Bergwerk, was bekannt dafür war, dass es dort immer wieder zu CO2-Austritten kam. Ein CO2-Austritt in Unterbreizbach hat im vergangenen Jahr zu verheerenden Wirkungen geführt, als wir dort drei Tote zu beklagen hatten.

Meine Damen und Herren, natürlich muss man, wenn man in einer solchen Region Bergbau betreiben will, dafür sorgen, dass nichts einfällt, wenn es zu einem solchen CO2-Austritt kommt. Dementsprechend sind höhere Sicherungsmaßnahmen anzusetzen, wenn noch aktiver Bergbau betrieben werden soll, als wenn in dieses Bergwerk hinterher keiner mehr reingeht. Genauso muss man es auch betrachten, wenn es um Laugenzutritte geht. Man kann ein Bergwerk fluten. Diese Möglichkeit besteht, wenn man denn Laugenzutritte – also von ungesättigten Wässern – vermeiden will. Die Firma ERCOSPLAN hat ein Gutachten dazu vorgelegt, wonach sie zum Ergebnis kam, dass eine Abdichtung der Grube Springen, wo wir es mit den Laugenzutritten zu tun haben, möglich wäre und dementsprechend eine Flutung dieser Grube mit Magnesiumchloridlösung, was dann verhindern würde, dass es weiterhin Laugenzutritte gäbe. Dann kann ich aber dort keinen Bergbau mehr betreiben. Das ist vielleicht der Grund, warum die trockene Verwahrung von Springen festgeschrieben war. Auch diese Geschichte muss überprüft werden.

Meine Damen und Herren, was wir ebenfalls prüfen müssen, gerade beim Freistellungsvertrag von Kali+Salz, ist die Frage, ob Kali+Salz nicht in gewisser Weise für die Altlasten mitverantwortlich ist, die wir hier sanieren. Ich sage das aus einem zentralen Grund: Die meisten von Ihnen können sich noch an den Gebirgsschlag Völkershausen erinnern. Es gab damals ein Gutachten der DDR, wonach Kali+Salz verantwortlich für diesen Gebirgsschlag gewesen sein soll. Nun kann man ja sagen, DDR-Gutachten waren Polemik. Fakt ist, dass die Mitteldeutsche Kali nach der Wende in einem weiteren Gutachten eine Mitschuld von Kali+Salz durch die Versenkung beschrieb. Der Freistaat Thüringen hat sich mit dieser Frage nicht weiter auseinandergesetzt. Er hat einen Gebirgsmechaniker mit einem Gutachten beauftragt und dieser Gebirgsmechaniker hat in seinem Gutachten, was im Umweltministerium vorliegt, gesagt, dass es natürlich einen erhöhten

Druck im Gebirge gegeben hat durch die Versenkung, er ist aber kein Hydrologe und dementsprechend kann er sich mit dieser Frage nicht näher auseinandersetzen. Aber er hat schwankende Drücke durch die Versenkung zwischen 0 und 3 bar beschrieben. Jetzt sage ich mal, jede Haftpflichtversicherung würde einem sagen, Entschuldigung, es gibt eine Mitschuld, wir können darüber verhandeln, wie hoch die Mitschuld ist, aber diese schwankenden Gebirgsdrücke hatte die DDR nicht mit ihrer Pfeilerstabilität abzusichern, weil sie dafür wirklich nicht verantwortlich war. Dass diese Frage nicht weiter betrachtet wurde, finde ich schon merkwürdig. Ich denke, wir sollten sie noch mal stellen. Die Frage, wie weit dieser erhöhte Gebirgsdruck durch die Versenkung eventuell auch Einflüsse auf die Laugenzutritte in der Grube Springen haben kann, müsste ebenfalls diskutiert werden. Das, denke ich, ist eine Aufgabe, die ebenfalls vor uns liegt.

Meine Damen und Herren, vor dem Gericht in Meiningen stand die Frage, was denn für den Freistaat Thüringen bezüglich des Freistellungsvertrags von Kali+Salz Gründe für den Wegfall der Geschäftsgrundlage wären. Der Richter hat gesagt, gegenüber Kali+Salz ist kein Grund für den Wegfall der Geschäftsgrundlage, dass wir gestiegene Kosten haben, weil Kali+Salz uns gegenüber einen ungedeckelten Anspruch hat. Aber Fakt ist, dass Fragen, ob Kali+Salz Vorteile von der Altlastensanierung hat, einen Wegfall der Geschäftsgrundlage bedingen würden, wenn diese positiv beantwortet werden könnten.

(Beifall AfD)

Ich glaube, diesbezüglich müssen wir uns die Urteilsbegründung genau ansehen, um zu schauen, welche Chancen der Freistaat Thüringen aus diesem Urteil gewinnen kann und wie er hier in Zukunft handeln kann.

Meine Damen und Herren, wir haben uns lange genug von Kali+Salz an der Nase herumführen lassen. Der Kalifusionsvertrag war geheim – das war immer die Begründung für die Geheimhaltung –, um wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen zu verhindern. Wirtschaftlicher Schaden wäre aus der frühzeitigen Bekanntmachung des Kalifusionsvertrages für Kali+Salz wahrscheinlich dadurch entstanden, dass eine so umfassende Altlastenfreistellung, wie sie durchgeführt wurde, nicht zustande gekommen wäre. Ein solcher Schaden für Kali+Salz wäre aber zugunsten der öffentlichen Hand gewesen und es wäre sehr gerechtfertigt gewesen, wenn hier frühzeitig hätte gehandelt werden können.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, dieser Zustand muss beendet werden. Ich wünsche der Landesregierung viel Erfolg, auf der einen Seite bei den Verhandlun

gen mit dem Bund auch über die Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage – wo wir hier auch über Kosten reden können, weil der Bund kostenmäßig in der Mitverantwortung ist –, ich wünsche aber auch viel Erfolg bei der Betrachtung, wie wir gegenüber Kali+Salz weiter vorgehen sollten, denn auch hier hat der Richter Wege gezeigt, wie wir eine Vertragsanpassung bezüglich der Freistellung zuwege bringen könnten. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Als Nächster auf der Rednerliste steht Herr Abgeordneter Kießling von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, werte Gäste an den Bildschirmen, diesen netten Antrag, Frau Siegesmund – schönen Dank, aber ich muss Sie korrigieren –, hatten nicht alle Fraktionen eingereicht.

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Die demokra- tischen Fraktionen!)

Ach, die demokratischen, ach so, die AfD ist nicht demokratisch. Tolle Sache. Aber ich hatte irgendwie die Regierungsrede von Herrn Ramelow gehört, dass eigentlich auch die Opposition in die parlamentarische Arbeit einbezogen werden sollte. Deswegen wünsche ich mir vielleicht, dass man dann diesen Worten auch entsprechende Taten folgen lässt.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Wir sind hier aber nicht bei „Wünsch Dir was“!)

Genauso ist es.

Deswegen fangen wir mal an. Wie gesagt, die Fraktionen Die Linke, CDU und die Grünen hatten im Prinzip hier gemeinsam einen Antrag gestellt.

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Die SPD war auch dabei!)

Die SPD war auch dabei. Danke, dass Sie mich daran erinnern.

Es geht um die künftige Strategie des Freistaats Thüringen zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Altlastengroßprojektes K+S. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Altlastengroßprojekt. Aber fragen wir uns erst einmal, wie ist es eigentlich dazu gekommen? Wir haben gerade schon gehört von Vorrednern, da gab es diesen netten Vertrag von …

(Zwischenruf aus dem Hause)

(Abg. Kummer)

Genau das ist es, denn der ist nicht nett. Wie konnte es geschehen? Man hat da ein paar Fehler gemacht in der Vergangenheit. Ursächlich waren im Prinzip damals zur Wende ein paar Sachen aufgelaufen aus den Altlasten. Die Idee 1999, diese finanziellen Verpflichtungen auf den Bund zu übertragen, dafür eine Einmalentschädigung zu kassieren, das rächt sich nun. Denn Thüringen hat seitdem circa 400 Millionen Euro dafür bezahlt für die Altschäden in den Kaliwerken Merkers, Springen und auch Unterbreizbach. Die alte CDU-Landesregierung hatte damals mit dem Bund, K+S und auch mit der Treuhand, die da entsprechend beteiligt waren, einen sehr nachteiligen, geheimen Vertrag verabschiedet und ausgehandelt. Man fragt sich schon, wer so etwas aushandelt.

Im Jahre 1999 kam dann der nächste fatale Vertrag hinzu. Der Bund zahlte damals in diesen Altlastenfonds ein, wo insgesamt 500 Millionen Euro dann gedeckelt waren. Alles, was darüber hinausgeht über die 500 Millionen, zahlte dann der Freistaat Thüringen. Das haben wir dann ja nun mal so, wo wir entsprechend zahlen dürfen. Spätestens seit 2012 ist eigentlich klar gewesen, dass Thüringen wieder in die Pflicht genommen werden wird. Dieser Ursprungsvertrag ist ein sehr umstrittener Vertrag, weil damals diese Altlastenvereinbarung ohne Öffnungsklausel vereinbart wurde. Dass eine so umfassende Altlastenvereinbarung ohne Öffnungsklausel abgeschlossen wurde, ist mehr als fahrlässig, hätte normalerweise niemals sein dürfen. Denn die geschätzten Mehrkosten, die dann bis zum Jahre 3000 entstehen können aufgrund dieser Altlasten, durch diese Abpumpung, sollen wohl 2 Milliarden betragen, aber das sind geschätzte Zahlen. Das Gericht hat nur entschieden, dass das Land Thüringen weiter für die Kosten aufkommen darf und K+S dort nicht beteiligt ist als aktueller Betreiber der Kaligruben. Nun darf der Steuerzahler erst einmal zahlen. Aber man soll natürlich auch wissen, dass die Kaligruben Merkers, die damals geschlossen worden sind, im Rahmen von diesem Fusionsvertrag heute Unterbreizbach Süd-Ost heißen, man hat das damals umbenannt. Seit den 90er-Jahren bis heute wird in diesem Grubenfeld Merkers mit Hochdruck entsprechend hochwertiges Salz aus dem Untergrund gebrochen, deswegen kann ich dem Grünen-Vorredner entsprechend zustimmen. Unter dem CDU-Kabinett Vogel wurde damals dieser Staatsvertrag geschlossen, wo entsprechend dieses 24 Quadratkilometer große Grubenfeld dem K+S-Konzern als Arbeitsort zugewiesen wurde. Allein 2005 wurden beispielsweise 20 Millionen Euro Unternehmensgewinn realisiert, allein aus diesen Feldern, die dort entsprechend abgegeben worden sind. Dass die Sanierung unter Tage von Kali+Salz einer Weiterentwicklung ihrer Produktionsmethoden direkt nutzt, legt auch ein Gutachten aus dem Jahre 2002 nahe. Da ist man schon geneigt zu fragen, wer hat jetzt hier wirklich Vorteile gezogen. Die

Bauexpertin Dagmar Becker sieht klare Hinweise, dass Thüringen nicht nur die Altlasten beseitigt habe, sondern überhaupt erst die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, die laufende Produktion zu optimieren. Millionen wurden von den Steuerzahlern entsprechend hier aufgewendet für die Kaligruben. Allein das Abpumpen des einbrechenden Wassers dient zur Stabilisierung der Stollen. Sehr umstritten ist auch die Einleitung von salzhaltigen Abwässern auf hessischer Seite, welche bei der Förderung von Rohsalz in Verbindung mit der Produktion und Aufhaldung anfallen. Für die Produktion von 23 Tonnen Rohsalz fallen etwa 10 bis 30 Millionen Kubikmeter dieser Abwässer an, was je nach Salzgehalt direkt in die Werra eingeleitet wird oder dann auch in den Untergrund verbracht wird. Wir haben vom Vorredner gehört, dass da Drücke entstehen, es ist auch fraglich, wo dann das Wasser hinläuft. Im September 2014 hat die hessische Umweltministerin Priska Hinz einen Vier-Stufen-Plan vorgestellt, der das Versenken der Salzabwässer bis zum Jahre 2075 beenden soll. Ich frage mich: Was soll das werden? Am Bergbau hängen natürlich Tausende Jobs, das ist richtig, das soll man nicht vergessen. Der K+S-Konzern pocht weiter auf die Unbedenklichkeit dieser Versenkung der Abwässer in den Untergrund auch in Bezug auf die Trinkwassergewinnung in Hessen. Die K+S AG ist ein weltweit führender Anbieter von kali- und magnesiumhaltigen Produkten für Landwirtschaft und ihre Anwendungsbereiche. Der Umsatz der K+SGruppe betrug im Jahre 2004 2,5 Milliarden Euro, im Jahre 2013 3,9 Milliarden Euro. Das Eigenkapital erhöhte sich von 880 Millionen im Jahre 2004 auf in 2013 3,396 Milliarden Euro Eigenkapital und da zahlt der K+S Konzern momentan nichts für diese Sachen. Momentan sind 14.421 Mitarbeiter in der K+S-Gruppe beschäftigt; in den Regionen, wo das Problem auftritt, sind circa 4.000 Mitarbeiter beschäftigt. Natürlich sprechen da die Fakten eine klare Sprache. Wir sind auch für eine grundsätzliche Neubewertung der Zahlungsverpflichtung für Thüringen, denn es kann nicht sein, dass Verträge, die damals nicht korrekt gemacht worden sind, nun zulasten der Allgemeinheit gehen. Da unterstützen wir natürlich auch die Bestrebungen, hier eine neue Regulierung zu finden, weil da ein hoher Gewinn des K+S-Konzerns zulasten des Steuerzahlers eingefahren wird. Das kann nicht sein.

Hier hätte sich auch die AfD-Fraktion im Vorfeld gewünscht, dass man irgendwo was hört, was mitbekommt, dass hier nicht nur einfach so ein Antrag gemacht wird von CDU, Rot-Rot-Grün und dann heißt es: Weiter so wie bisher. Das ist schlecht, das unterstützen wir auf gar keinen Fall. Wir könnten hier gern zusammenarbeiten. Es sollte hier auf alle Fälle eine juristische Prüfung der bisherigen Verträge stattfinden, um entsprechend diesen verlorenen Prozess doch noch irgendwo wieder zum Positiven zu wenden.

Es kann auch nicht sein, dass sich das Bundesfinanzministerium seit 1999 aus der Pflicht entlassen sieht, sich an den Altlasten zu beteiligen; das ist für uns hier nicht die Lösung. Hier muss eine bundeseinheitliche Lösung her und ebenso müssen die Verträge noch mal geprüft werden. Auch sollte ein neuer Vertrag zwischen K+S, dem Land Thüringen und dem Bund ausgehandelt werden. Hier sollten die Beteiligten, die damals in den Vertrag mit involviert waren, Mut zur Wahrheit haben. Wir brauchen hier eine lückenlose Aufklärung. Deswegen können wir diesem Antrag so einfach nicht zustimmen. Der Antrag geht in die richtige Richtung, aber nach unserer Meinung nicht weit genug. Wir müssen wirklich schauen, dass wir K+S entsprechend hier mit einbinden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kießling. Nun hat Frau Abgeordnete Becker von der Fraktion der SPD das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Lieber Egon Primas, ist ja schön, dass du immer in den Analen suchst und darauf hinweist, dass die CDU-Fraktion zu den Kumpels in Unterbreizbach steht. Ich glaube, das ist kein Alleinstellungsmerkmal der CDU. Wir haben immer zu den Kumpels gestanden, ob 1996 beim ersten Staatsvertrag, ob 1998 beim Generalvertrag. 1999 bei der Freistellung sind wir nicht gefragt worden, das hat Herr Illert ganz alleine gemacht. Und im Jahre 2002 gab es das nächste Rollloch und den Staatsvertrag und immer haben wir zu den Kumpels in Unterbreizbach gestanden und haben gesagt:

(Beifall DIE LINKE, SPD; Abg. Primas, CDU)