verfassungsrechtliche Grundsätze, Petitionsrecht oder die Frage von Einzelrechten, wie die Fraktionslosen, oder die Stärkung des Parlaments mit Blick auf die Vertretung vor dem Verfassungsgericht – weiterführt. Das ist ein Erfolg.
Jetzt beginnt meine Kritik: Wenn in der Begründung dieses Ergebnis mit der Installation von zwei Wasserbehältern gleichgesetzt wird, dann wird nicht nur die Arbeit der Arbeitsgruppe, an der man selber behauptet intensiv mitgearbeitet zu haben, sondern im Grunde genommen auch das Ergebnis herabgewürdigt und in keiner Weise, in keiner Weise sozusagen …
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie wollen im- mer alles absichtlich falsch verstehen! Was haben wir denn erreicht, bis auf zwei neue Wasserspender?)
Sie können doch das jetzt mittragen, was wir erarbeitet haben. Ich wiederhole mich gern noch mal: Wir haben jetzt endlich diese Onlineforen in der Geschäftsordnung fixiert – und werden die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ermutigen, weil das, was sich momentan beim Onlineforum darstellt, noch nicht befriedigend ist –, um Öffentlichkeit und Transparenz in der Bearbeitung von Gesetzentwürfen besser in die Öffentlichkeit zu tragen und das bekommen können. Oder die Frage – ich bleibe dabei – des vorläufigen Petitionsausschusses und damit das Petitionsrecht als hohes verfassungsrechtliches Gut von Bürgerinnen und Bürgern, dass wir den jetzt auch in einer gewissen Übergangszeit, am Anfang einer Legislaturperiode, wo wir manchmal selber organisatorische Probleme bei der Installation von Ausschüssen haben, fortführen können.
Im Gegensatz zu Parlamentsentscheidungen, was Gesetze und Anträge angeht, die der Diskontinuität unterfallen, unterfallen Petitionen nicht der Diskontinuität, sondern werden weiter bearbeitet.
Wenn das kein Fortschritt ist, was wir hier erreichen, dann muss ich schon sagen, dann kann man oder will man – um das Wort aufzugreifen, was Sie zugeworfen haben, Kollege Möller – es auch nicht verstehen und unterstellt Falsches.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den Dank an die Verwaltung richten. Herr Dr. Poschmann und – wenn ich es richtig mitbekomme – Herr Heyer, vielen Dank! Nicht nur, dass Sie der Mut nicht verlassen hat, sondern Sie haben auch immer die Geduld und die Intensität in ihre Synopsen gesetzt,
Jetzt möchte ich noch ein paar Argumente aus der Rede von Kollegen Möller aufgreifen. Zur Frage, warum wir in der – war es die 10. Sitzung der AG? –, da die Arbeit beendet haben. Ich sage Ihnen deutlich: Wir haben die Arbeit da noch nicht beendet. Den Punkt haben Sie gesetzt, indem Sie den Antrag gestellt haben. Damit haben Sie deutlich gemacht, dass für Sie die Debatte zu Ende ist. Wir waren gar nicht mehr in der Lage, weitere Arbeiten vorzunehmen, sondern mussten jetzt mit den Überlegungen, die noch nicht am Ende gewesen sind,
in eine fraktionsübergreifende Debatte eintreten. Das Ergebnis liegt heute auf dem Tisch. Sprichwörtlich bis zur letzten Minute haben wir daran gearbeitet, haben nach Konsens gesucht. Das, was heute auf dem Tisch liegt, ist – ich bleibe dabei – ein Fortschritt in der Geschäftsordnung.
Sie haben nie verstanden, dass dieser Prozess – und deshalb haben Sie sich rechtzeitig ausgeklinkt, nach ihrem eigenen Verständnis auch konsequent, und haben gesagt: Wir arbeiten daran nicht mehr mit, weil ein Konsens aus unserer Sicht nicht möglich ist. Wenn wir der Auffassung waren, dass wir noch weiterarbeiten wollen, dass wir noch nicht am Endergebnis angekommen sind, und Sie es einreichen und sagen „Schluss, Punkt, aus“...
Ich würde mal für mich in Anspruch nehmen, Herr Möller, dass ich ein wenig intensiver an der GO gearbeitet habe.
Meine Damen und Herren, einen zweiten Punkt will ich noch einmal aufgreifen, das ist die Frage der Fraktionsanträge.
Ja, ausdrücklich. Dieses Papier, was jetzt auf dem Tisch liegt, ist ein Konsenspapier. Die Frage mit den Fraktionsanträgen hätte man sich auch anders vorstellen können. Dort hat aber kein Konsens stattgefunden.
Nein, es gab im Endeffekt keinen Konsens. Wenn Sie zu einem Zeitpunkt einen Konsens erkannt haben, dann mag das für Sie vielleicht zu einem Zeitpunkt richtig gewesen sein. Aber wir haben im Nachgang in der Diskussion keinen Konsens mehr feststellen können, was aus meiner Sicht sicherlich bedauerlich ist. Aber wir wollten, um an den Ausgangspunkt meiner Rede zurückzukommen, hier eine große gemeinsame, fraktionsübergreifende Initiative starten.
Meine Damen und Herren, ich ermutige Sie alle, diese Änderung der Geschäftsordnung, die eine Fortführung, eine Verbesserung der aktuellen Geschäftsordnung darstellt, zu unterstützen. Ich werbe um Ihre Stimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Federführend bei uns in der Fraktion hat der Kollege Möller diese Angelegenheit bearbeitet. Er hat das auch wunderbar dargestellt, was in dieser Kommission oder in diesem Arbeitskreis oder wie auch immer das genannt werden mag, abgelaufen ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wissen Sie doch gar nicht! Sie waren gar nicht dabei!)
Frau Rothe-Beinlich, wir kommunizieren in der Fraktion untereinander. Ich weiß nicht, wie Sie das handhaben. Sie schicken sich wahrscheinlich gegenseitig immer E-Mails.
Ich habe mich tatsächlich, Herr Blechschmidt, nicht an all Ihre Reden erinnert. Aber als Sie diesen Landtagsdirektor Linck erwähnt hatten, erinnerte ich mich wieder an Ihre erste Rede in der 1. oder
2. Sitzung hier. Ein Spruch von Linck oder was er geschrieben hat, war ja auch: Regeln der Geschäftsordnung stimmen alle zu oder keiner – oder irgendwie so was.
Ja, aber die Geschäftsordnung sollte nicht mit Mehrheit durchgeboxt werden. So habe ich Ihren Spruch aus der ersten Rede noch im Hinterkopf, zwei Jahre her, vielleicht ein bisschen verfälscht in der Vergangenheit.
Jetzt taktieren Sie natürlich hier so rum wie auf einem Grünen-Parteitag mit irgendwelchen billigen Geschäftsordnungstricks und weitergehenden Anträgen, damit bloß nicht über unseren Antrag abgestimmt wird. Um auf den Kern der Sache zu kommen: Es geht eigentlich um eine einzige Vorschrift, die es verhindert, dass heute hier einstimmig eine relativ große Reform der Geschäftsordnung verabschiedet wird. Um einen Punkt geht es, nämlich die Punkte 12 und 13 in unserem Antrag, 13 ist nur eine Folgeänderung der 12, also geht es inhaltlich um einen Punkt. Das dient natürlich auch dazu, dass man – wie der Kollege Möller sagte – nicht bei anderen Fraktionen betteln gehen muss, damit man Anträge in die Ausschüsse bekommt. Es dient natürlich auch dazu, die Plenarsitzungen zu entlasten und Kleine Anfragen einzudämmen. Das ist logisch. Alles, was wir im Ausschuss nicht auf die Tagesordnung bekommen,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben Sie nicht bean- tragt, das waren wir!)
landet entweder im Plenum und wird hier debattiert oder es landet in den Ministerien als Kleine Anfrage und muss dort beantwortet werden. Indem Sie noch signalisieren, unserem Ansinnen nicht zuzustimmen, erhöhen Sie die Arbeitsbelastung für das Plenum und Sie erhöhen die Arbeitsbelastung für das Ministerium.
Vor diesem Hintergrund geht es also darum, dass Sie ein Minderheitenrecht, wo Sie doch ach so demokratisch sein wollen, beschneiden. Oder ist es so zu verstehen, Frau Rothe-Beinlich, dass Sie es jetzt in Ihren Antrag aufgenommen haben?