Protokoll der Sitzung vom 09.12.2016

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: So ist das! Genauso ist das!)

Purer Nationalismus von hier vorne, das ist mit uns nicht zu machen. Werden Sie mal vernünftig, Herr Blechschmidt. Und für jemanden, der wahrscheinlich noch vor einigen Jahren zu seinem Pflichtprogramm Karl-Eduard von Schnitzler gezählt hat, auf Knien das wahrscheinlich abends immer empfangen hat, für den haben Sie eine ganz schön dicke Backe geschwungen hier vorne, das will ich Ihnen mal sagen. Dann sind wir uns doch wohl einig, dass in allen Rundfunkstaatsverträgen ein Kündigungsrecht drinsteht. Oder nicht? Das steht drin.

(Beifall AfD)

Und warum soll ein Kündigungsrecht drinstehen, wenn man es nicht ausüben darf? Weil es dann ketzerisch sein soll? Es steht natürlich drin, dass man kündigen kann. Und, Herr Wucherpfennig, da muss ich Ihnen widersprechen, Kündigungen sind nun mal nie konsensual. Kündigungen sind – die eine oder andere Hobbyjuristin aus der Linksfraktion wird das vielleicht auch noch wissen – einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen. Da geht es nicht um Konsens, da geht es um eine Kündigung, dass ich das beende, was ich will. Deshalb geht es auch nicht um Konsens – hier wird gekündigt, und genau das ist in den Verträgen vorgesehen und so wird es gemacht.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, wir haben in Deutschland ein duales Rundfunksystem, einmal den sogenannten öffentlich-rechtlichen Bereich und einmal den Bereich der sogenannten privaten Anbieter. Beide Säulen dieses Systems stehen in einem Wechselverhältnis. Das ergibt sich aus Artikel 5

(Abg. Dr. Pidde)

Grundgesetz, den Landesverfassungen und insbesondere den Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichts. Danach kommt den öffentlich-rechtlichen Sendern der Auftrag zu, die sogenannte Grundversorgung zu gewährleisten. Und Grundversorgung meint dreierlei: nämlich erstens, dass die öffentlich-rechtlichen Programme allgemein flächendeckend empfangen werden können – das ist, denke ich mal, gewährleistet –, zweitens, dass sie einem inhaltlichen Standard genügen und ein Vollprogramm senden – das ist nicht mehr der Fall –, und drittens, dass dabei die Meinungsvielfalt sichergestellt werden muss – das ist auch nicht mehr der Fall –. Die Grundversorgung ist aber zu gewährleisten, denn sie ist die Begründung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit erheblichen Privilegien ausgestattet sind, namentlich dem Finanzierungsprivileg – Stichworte „GEZ“ und „Zwangsbeitrag“. Die privaten Anbieter hingegen müssen sich hauptsächlich über Werbung finanzieren. Die Zwangsabgabe, die den Öffentlich-Rechtlichen zufließt, beschert den Anstalten jährlich viele Milliarden Euro, im Jahr 2015 über 8 Milliarden Euro; das ist fast so viel, wie der gesamte Jahreshaushalt von Thüringen umfasst, der für Tausende Polizisten und Lehrer usw. vorsorgt. Das alleine fließt in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Weil er so gemästet wird, ist ihm eine fortgesetzte Expansion immanent, verbunden mit steigenden Ausgaben und entsprechend steigenden Zwangsgebühren, die auch beschönigend „Rundfunkbeiträge“ genannt werden; eigentlich ist es nichts anderes als eine Wohnungssteuer. Jeder, der in Deutschland irgendwo wohnt, muss das bezahlen. Da wird nicht gefragt, ob ich das will oder nicht, es ist eine Wohnungssteuer. Diese Expansion – Herr Blechschmidt ist darauf eingegangen – des öffentlich-rechtlichen Bereichs findet statt, weil der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff zu weit und zu unbestimmt ist. Die Grenzen der Grundversorgung sind darüber hinaus unklar. So wundert es nicht, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen immer weiter krakenhaft ausgedehnt haben – 3Sat, ARTE, Phoenix sind nur drei Beispiele. Es gibt noch viele andere oder Spartensender, die gegründet oder auch wieder zugemacht wurden. Neuerdings erfolgt auch eine Expansion ins Netz, also ins Internet, mit dem unsäglichen „Jungen Angebot“ von ARD und ZDF, wo das Programm für Demokratie, Toleranz und Gedöns bei Ihnen wahrscheinlich teilweise auch Regie führt. Den Eindruck hat man jedenfalls.

(Beifall AfD)

Diese Einrichtung des „Jungen Angebots“ zeigt exemplarisch, wie so was läuft im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, nämlich nach dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein. Zunächst versuchte nicht etwa die AfD, sondern die KEF – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, also eine Art Finanzauf

sicht –, dem Ausgreifen der Öffentlich-Rechtlichen ins Netz entgegenzuwirken. Auch aus rechtlicher Sicht – Herr Blechschmidt hat das am Rande angesprochen – ist es ja nicht ganz unproblematisch, dass die Öffentlich-Rechtlichen sich plötzlich ins Internet ausdehnen. Mit der gleichen Begründung könnten sie sich auch in die Druckpresse ausdehnen, auch das wird ja teilweise über Journalistenschulen und so schon angedacht. Also da ist einiges im Gange. Genützt haben die Proteste der KEF genauso wenig wie die rechtlichen Einwendungen. Die Öffentlich-Rechtlichen haben sich inzwischen voll auf die sogenannte Trimedialität eingerichtet und wollen damit nun YouTube, Facebook und Co. Konkurrenz machen.

Dieser Sender- und Programmexpansion auf der einen Seite entspricht auf der anderen Seite nicht allein eine unaufhaltsame Kostensteigerung mit entsprechenden Erhöhungen der Zwangsabgabe. Vielmehr entspricht ihr insbesondere ein Prozess der Kommerzialisierung und inhaltlichen Anpassung und Anbiederung an die Privaten sowie der massive Verlust – dazu komme ich gleich noch – der Meinungsvielfalt und objektiven Berichterstattung. Beide Entwicklungen stehen aber – ich habe das eingangs ausgeführt – den Aufträgen, also auch der Grundversorgung, diametral entgegen.

Schauen wir auf die Kommerzialisierung oder auch die Selbstkommerzialisierung der Öffentlich-Rechtlichen. Hierzu gibt es ein Gutachten der Bundestagsfraktion der Linkspartei, das sie in Auftrag gegeben hat. Das hat den Titel „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk zwischen Wettbewerb und Kultur“ und sieht – Herr Blechschmidt – den Kommerzialisierungstrend durchaus kritisch, in diesem Falle zu Recht, wie ich meine. Ich zitiere mal aus dem Gutachten, es ist nicht viel: „Die Suche nach dem dritten Weg, zwischen Qualität und Quote, ist vorläufig entschieden. Allerdings zugunsten der massenkompatiblen Verramschung von Sendezeit an qualitativ minderwertige Serien, effekthaschende Shows und abendfüllende ‚Familiensendungen‘.“ Die Folge der so beschriebenen Kommerzialisierung besteht nun darin, dass die Bildungssendungen und die kulturellen Inhalte ganz an den Rand gedrängt und zu abwegigsten Sendezeiten, meist so um Mitternacht, gesendet oder gebracht werden. Zur Hauptsendezeit hingegen laufen Serien, Spielfilme, Ratespielchen, meist auf Kleinkindniveau, bei denen man einen Teil der Zwangsabgaben zurückgewinnen kann, und es gibt komische Verbrauchertestserien, deren tieferer Sinn sich eigentlich keinem erschließt.

(Beifall AfD)

Diese ganzen Sachen, also diese KleinkindniveauRatesendungen und so was, sind natürlich wesentlich besser im Privatfernsehen aufgehoben, die können das besser, machen es billiger, da kostet es nämlich nichts. Mit anderen Worten: Durch die

Kommerzialisierung der Öffentlich-Rechtlichen gleichen sich diese immer mehr an die Privatsender an. Im Unterhaltungsbereich hecheln sie den Privaten geradezu hinterher, auf niedrigem Niveau. Und damit geben sie genau die Rolle preis, meine Damen und Herren, die ihnen in dem dualen Rundfunksystem, also dem System zwischen Privaten und Öffentlich-Rechtlichen, zukommt und die maßgeblich das Finanzierungsprivileg rechtfertigt. Also wenn sich die Öffentlich-Rechtlichen nur noch durch ihre Privilegien und nicht mehr durch ihr Programm von den Privaten unterscheiden, dann geben sie ihre Existenzberechtigung von selbst auf. Und genau das ist bereits geschehen.

(Beifall AfD)

Zum Verlust der Ausgewogenheit und Objektivität, also der Meinungsvielfalt im öffentlichen Rundfunk, auch noch ein paar Worte: Diese Problematik hängt nicht ursächlich mit der Expansion zusammen, läuft aber in weiten Teilen damit parallel. Über das Phänomen wird in den letzten Jahren nicht nur von der AfD, sondern eigentlich flächendeckend viel gesprochen und es ist auch Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen.

Längst ist unstreitig – das ist keine AfD-Empfindung –, dass die Öffentlich-Rechtlichen eine erschreckende Meinungskonformität und Monokultur verbreiten und repräsentieren und im schlechtesten Sinne, meine Damen und Herren, meinen, einen Volksbildungsauftrag zu haben. Es gibt hier, also in den Öffentlich-Rechtlichen, einen nahezu einheitlichen Meinungsstrom, der sich selbst als sakrosankt begreift und mit dem Anspruch auftritt und antritt, die für Deutschland allein maßgebliche Position darzustellen und zu senden. Und dieser vermeintliche Anspruch bewegt sich dann, nicht zufällig, mit dem Selbstverständnis der Altparteienpolitik im Gleichschritt. Denn der öffentlich-rechtliche Nachrichtenjournalismus ist von den Altparteien, und zwar von allen Altparteien, durchdrungen. Er sitzt mit der Politik aller Regierungskonstellationen – bekanntlich kann ja von Ihnen jeder mit jedem, alles und immer – einträchtig in einem Boot und verkündet von dort aus dem Volk, was es zu glauben hat, was wichtig ist und vor allem, was es für richtig zu halten hat.

Jetzt sehe ich gleich – also zwei Redner waren ja schon dran, glaube ich, zwei kommen noch –, dass uns vielleicht der eine oder andere wieder den Ausdruck „Lügenpresse“ vorwerfen wird. Aber achten Sie mal darauf, den Ausdruck verwende ich selbst eigentlich gar nicht. Das machen Sie, das macht der Herr Carius gern, Herr Ramelow macht es gern – der ist gerade auf der Flucht, habe ich gesehen –, Herr Hoff macht es gern, aber der Ausdruck „Lügenpresse“ ist eigentlich eine Erfindung von Ihnen allen.

(Beifall AfD)

Sie haben mal zwei, drei Worte aufgegriffen – wo sie gefallen sind, weiß ich nicht – und nudeln das immer wieder runter.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ihr macht das doch!)

Von den ordentlichen Medienpolitikern der AfD haben Sie diesen Begriff garantiert noch nicht gehört. Vielleicht hören wir uns mal an, was der kürzlich frisch ausgekungelte Bundespräsidentenkandidat, also Herr Steinmeier, dazu sagt. Ich lese mal vor, was er vor zwei Jahren festgestellt hat: „Es gibt eine erstaunliche Homogenität in deutschen Redaktionen, wenn sie Informationen gewichten und einordnen. Der Konformitätsdruck in den Köpfen der Journalisten scheint mir ziemlich hoch.“ Und das, meine Damen und Herren, was Herr Steinmeier hier erstaunlich knallhart feststellt, gilt gerade auch für die Öffentlich-Rechtlichen. Die sind an Einseitigkeit und Bevormundungsattitüde nicht zu überbieten. Ich verweise nur auf dieses Beispiel, das Herr Höcke gerade genannt hat, diese unrühmliche Berichterstattung über den Mord in Freiburg, über den mutmaßlichen Mord und die mutmaßliche Vergewaltigung durch einen sogenannten Flüchtling, der wegen Merkel nach Deutschland gekommen ist: Vertuscht wurde es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ehrenmorde kommen kaum vor, brennende und hinter Autos hergeschleifte Ehefrauen kommen nicht vor; da fallen einem noch viele Sachen ein. In vorauseilendem Gehorsam zu Mutti Merkel und Konsorten hielt sie die „Tagesschau“ wegen angeblich fehlender überregionaler Relevanz nicht für berichtenswert. Wenn Sie demgegenüber mal an Clausnitz denken – da wackelte ein Bus –: Im Februar 2016 war tagelang beim Staatsfunk kaum anderes zu hören als diese angeblichen Krawalle und rassistischen Übergriffe in Clausnitz, von weltweiter Bedeutung aus Sicht der Öffentlich-Rechtlichen. Da wurde berichtet. Morde, Ehrenmorde, brennende Ehefrauen finden leider gar keine Erwähnung.

(Beifall AfD)

In diesem einen Fall, was Freiburg angeht, ist das widerliche Manöver der Öffentlich-Rechtlichen im Gleichschritt mit den Altparteien aufgeflogen. Aber viel zu oft und wahrscheinlich hundertfach oder sogar tausendfach – ich sage nur: Kölner Silvester – wird die Masche eben nicht auffliegen. Die Zuschauer werden durch Verfälschung oder Wegoder Unterlassung falsch informiert und an der Nase herumgeführt. Die Öffentlich-Rechtlichen wollen bevormunden und Meinungen machen, deshalb werden zunehmend nur bestimmte gewünschte Tatsachen und Meinungen präsentiert.

(Beifall AfD)

Genau das aber widerspricht dem Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen. Es ist daher Zeit, dieses System einer Kernsanierung zu unterziehen. Dabei

geht es nicht zuvorderst um die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – das haben Sie nicht ganz verstanden –, sondern er muss kernsaniert und drastisch verkleinert und wesentlich kostengünstiger werden, um seinen eigentlichen Kernaufträgen wieder nachzukommen, anstatt niveaulose Massenware zu präsentieren. Ein öffentlicher Rundfunk, der keinen Journalismus alimentiert, der die Leute im Lande bevormundet und wie Deppen behandelt. Wir wollen Pluralismus und Meinungsvielfalt, wir wollen nicht Mittelverschwendung – Frau Präsidentin, ich bin sofort fertig – und keine quasi-staatliche einseitige Propaganda. Mit der Kündigung der Rundfunkstaatsverträge machen wir den Weg frei für einen Neuanfang. Wir hoffen, dass Sie uns nach dieser tollen Rede von mir folgen werden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das war mal wieder nichts!)

Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Blechschmidt hat es schon angesprochen, die Gesellschaft für Deutsche Sprache hat heute das Wort „postfaktisch“ zum Wort des Jahres 2016 gewählt. Ich würde gern aus der Begründung dieser Wahl zitieren: Die Jahreswort-Wahl richtet „das Augenmerk auf einen tiefgreifenden politischen Wandel. Das Kunstwort ‚postfaktisch‘ […] verweist darauf, dass es […] heute zunehmend um Emotionen anstelle von Fakten geht. Immer größere Bevölkerungsschichten sind in ihrem Widerwillen gegen ‚die da oben‘ bereit, Tatsachen zu ignorieren und sogar offensichtliche Lügen […] zu akzeptieren. Nicht der Anspruch auf Wahrheit, sondern das Aussprechen der ‚gefühlten Wahrheit‘ führt zum Erfolg.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der AfD ist ein Meisterstück genau dieser postfaktischen Beschreibung!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will ganz kurz, auch wenn ich finde, dass viele gute Journalistinnen und Journalisten dazu in den letzten Tagen etwas gesagt haben, auf den hier aufgeworfenen Fall der getöteten jungen Frau in Freiburg eingehen. Die AfD hat, das passte ja ganz wunderbar, Sie bringen so einen Antrag in unterschiedlichen Landtagen in die Parlamente ein und dann können Sie auch gleich noch so eine Debatte mit hochziehen. Ich glaube, dass die „Tagesschau“

hier deutlich und vor allen Dingen auch sehr gut begründet erklärt hat, warum sie über diesen Fall nicht berichtet hat. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir im Jahr 2015 in Deutschland 331 versuchte und vollendete Morde an Frauen durch ihre Partner bzw. Ex-Partner hatten. Stellen wir uns vor, dass jeder dieser Fälle in der „Tagesschau“ erwähnt würde. Das hieße, dass wir faktisch – und nicht postfaktisch – jeden Abend einen dieser Fälle in der „Tagesschau“ hätten. Wenn wir das dann auch noch runterbrechen auf andere Verbrechen, die sich aus den Statistiken des Bundeskriminalamts ergeben, dann hätten wir wohl 15 Minuten die Aneinanderreihung von BKA-Berichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat relativ wenig mit Journalismus zu tun.

Journalistinnen und Journalisten sind dazu verpflichtet – und das liegt, glaube ich, in der Berufswahl auch ganz besonders verankert –, auszuwählen, was überregionale, national relevante Sachen sind. So schlimm und so schrecklich an dieser Stelle jeder einzelne dieser Morde und versuchten Morde ist, ist es nicht relevant – und in diesem besonderen Fall vor allen Dingen nicht –, dass der Mensch, der im Übrigen immer noch der mutmaßliche Täter ist, ein Geflüchteter ist. Genauso wenig relevant ist es zu erwähnen, dass in Deutschland häusliche Gewalt insbesondere von Bio-Deutschen ausgeübt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Wer den öffentlichen Rundfunk als Staatspropaganda bezeichnet, der einen Bevormundungsjournalismus, der bewusste Manipulation betreibe, verkennt Zusammenhänge, Wirkungsweisen und Entwicklungslinien des Rundfunksystems und zielt auf plumpe populistische Kritik ab.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das kann man an dem Antrag und im Folgenden vor allem an der Begründung des Antrags hervorragend nachvollziehen. Das dürfte Sie peripher tangieren – wie hier schon gesagt wurde, haben Sie den Antrag nicht selbst geschrieben; der Antrag wurde von Ihren Parteikolleginnen und -kollegen aus Sachsen erstmalig eingebracht und neben Brandenburg letzte Woche auch im Landtag von Baden-Württemberg diskutiert. Dabei haben Ihre sächsischen Kollegen besonders mit der zeitgleich erschienenen Großen Anfrage zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon für einige Lacher gesorgt. Sie haben sich mit 630 Fragen aus der Kindergartenkiste

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

an die Staatsregierung gewandt. Ich zitiere Frage 145: „Welche Rolle spielen Infografiken, Dia

(Abg. Brandner)

gramme und Tabellen usw.? Für welche Themen werden sie eingesetzt?“ Das offenbart, meine sehr geehrten Damen und Herren, die enormen Wissenslücken in Fragen der Medienkompetenz Ihrer Partei. Der Antrag unterstreicht das noch mal deutlich.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ihr Antrag beginnt mit dem Vorwurf eines unkontrollierten Wildwuchses der Öffentlich-Rechtlichen als Folge eines völlig überdrehten Rundfunkbegriffs – und beweist bereits an dieser Stelle deren juristische Unkenntnis. Die Eigenschaften und Aufgaben des Rundfunks ergeben sich weniger aus einer einfachgesetzlichen Ausgestaltung als vielmehr aus ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den sogenannten Rundfunkurteilen, zur Rundfunkfreiheit beispielsweise auch aus dem Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz.

Die Idee, es gebe einen ordentlichen, ausdefinierten Begriff, der durch die Dekadenz der Zeit aufgebläht wurde, entbehrt jeglicher Grundlage und jeglichen Rechtsverständnisses. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 1991 weist eindeutig die Entwicklungsgarantie der ÖffentlichRechtlichen aus. Diese müssen zukunftsfähig aufgestellt werden, um den Erfordernissen sich ändernder Gesellschaftszustände gerecht zu werden. Ihre Forderung – Internetangebot aus Staatsverträgen raus – verkennt ebenfalls die rechtliche Entwicklung. Bereits im 5. Rundfunkurteil vom März – jetzt halten Sie sich fest! – 1987 wurde der dynamische Rundfunkbegriff aufgenommen, und damit wurden auch rundfunkähnliche Kommunikationsdienste in den Rundfunkbegriff aufgenommen, explizit auch Onlineangebote. In Ihrem Antrag schreiben Sie: der Rundfunkbegriff, „der inzwischen sogar Internetkanäle umfassen soll“. Das „inzwischen“, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist mittlerweile 30 Jahre her – ein antiquierter Antrag für eine antiquierte Partei!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Der größte Teil Ihres Antrags bezieht sich auf die Qualität der Berichterstattung. Hier bemühen Sie Begriffe wie den bereits angesprochenen „Bevormundungsjournalismus“; eine konkrete Unterfütterung dieses Begriffs lassen Sie außen vor. Sie fordern eine öffentlich-rechtliche Berichterstattung, die Ihre Realitätssicht abbildet. Es gibt aber einen Grund, warum es der Bericht zu einem vermeintlichen Vorfall im Maxim-Gorki-Park nicht in die öffentlich-rechtlichen Medien geschafft hat. Dieser Grund heißt nämlich „journalistische Sorgfalt“, meine sehr geehrten Damen und Herren.