Wir würden, wie gesagt, diese Anregungen schon jetzt mit in die Diskussion, in die Anhörung einbringen, sind uns aber bewusst, dass wir es jetzt nicht an diese Gesetzesänderung koppeln können. Aber ich bitte Sie um die Unterstützung, vielleicht auch um die Diskussion vorher mit uns, dass wir im Frühjahr oder im Sommer zusammen gut vorbereitet die Thüringer Bauordnung noch mal anfassen. Vielen Dank.
Danke, Herr Kobelt. Aber Elektroräder sind nicht nur etwas für ältere Menschen. Ich habe jetzt auch eins und ich fühle mich etwas diskriminiert von Ihnen.
Gut, aber das liegt vielleicht im Auge des Betrachters. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, gut, sodass wir die Aussprache jetzt schließen. Ausschussüberweisung ist noch nicht richtig beantragt worden, deswegen frage ich Herrn Blechschmidt.
Wunderbar, dann habe ich es nicht genau gehört. Das liegt vielleicht am Alter. Wer also für die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen
Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, damit einstimmig an den Ausschuss überwiesen.
Thüringer Gesetz zur Sicherstellung von Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum durch Sparkassen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3297 ERSTE BERATUNG
Ich frage, ob jemand das Wort zur Begründung wünscht. Das ist Abgeordneter Möller. Bitte schön, Herr Abgeordneter Möller.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zurzeit findet in Thüringen ein Sparkassensterben im ländlichen Raum statt. Kaum ein Monat vergeht, in dem nicht irgendwo in einer kleineren Gemeinde eine Sparkassenfiliale ihren Dienst einstellt oder ein Sparkassenautomat, Geldautomat abgeschraubt wird.
Was ganz allmählich begann, hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt. Zwei Zahlen verdeutlichen das Ausmaß der Ausdünnung: Gab es vor 15 Jahren in Thüringen noch 539 Geschäftsstellen und Selbstbedienungsbereiche, so sind davon inzwischen nur noch 326 übrig. Das Filialnetz in Thüringen hat sich also binnen 15 Jahren fast halbiert und ein Großteil dieser Demontage fand im ländlichen Raum von Thüringen statt. Auch die Zukunft verheißt nichts Gutes: Schon 2015 wurde bekannt, dass in den nächsten Jahren jeder dritte der verbliebenen Standorte geschlossen werden soll. Es verbleiben dann nur noch Rumpfsparkassen, die ihren Auftrag in den ländlichen Regionen nicht mehr erfüllen können. Welche Konsequenzen für das Filialnetz zudem mit den anstehenden Sparkassenfusionen und der Gebietsreform einhergehen werden, kann man nur erahnen. Aber schon jetzt muss man feststellen, dass die Sparkassen in vielen Regionen Thüringens ihren öffentlichen Auftrag kaum noch erfüllen können. Das geht nämlich nur, wenn sie auch auf dem Land vergleichsweise wohnortnah vertreten wären. Diese Kompetenz, die sie mal hatten, fällt nun Stück für Stück dem Sparzwang zum Opfer. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es jetzt Zeit zu handeln. Wenn wir den ländlichen Raum in Thüringen als Heimat für Hunderttausende Menschen nicht nur erhalten, sondern für junge Familien und ältere Menschen auch attraktiver machen möchten, dann müssen wir natürlich auch für eine entsprechende Infrastruktur sor
gen. Das gilt natürlich auch für eine angemessene Versorgung mit Bargeld und anderen Finanzdienstleistungen, auf die auch in ländlichen Regionen komfortabel zugegriffen werden können muss. Wir haben dazu auch eine Lösung, das ist dieser Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, über den wir heute debattieren. In erster Linie geht es uns bei diesem Gesetzentwurf darum, dass die Sparkassen in der Fläche erhalten bleiben. Wenn Sparkassen dort ihre Leistungen einstellen, ist das eine Katastrophe für die entsprechende Region. Menschen ziehen jetzt schon aus ländlichen Regionen weg und das wird durch solchen Infrastrukturabbau auch noch gefördert. Der regionale Einzelhandel leidet ganz besonders, denn wer zum Geldabheben in die nächste Stadt fährt, der geht dann natürlich auch gleich noch einkaufen. Um das zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts verpflichtet sind, dem Gemeinwohl auch dadurch zu dienen, dass sie eine Bargeldversorgung im ländlichen Bereich sicherstellen, denn eine der wenigen Finanzdienstleistungen, die noch nicht im Internet verfügbar ist, das ist das Abheben von Bargeld.
Unser Gesetzentwurf betrifft neben der Vorhaltung eines angemessenen Bargeldangebots aber auch das Angebot anderer Beratungs- und Finanzdienstleistungen, denn nach wie vor gibt es viele Menschen, die ihre Bankgeschäfte nicht über OnlineBanking erledigen können, weil sie entweder keine Affinität zum Internet haben oder weil das Internet in der ländlichen Region – das ist ja auch gerade hier in Thüringen ein Problem – noch gar nicht so in dem Maße verfügbar ist, wie das dafür erforderlich wäre.
Zu guter Letzt sieht unser Entwurf außerdem die Verpflichtung vor, dass die Sparkasse jeder natürlichen und jeder juristischen Person ein Konto auf Verlangen eröffnen muss. Es ist also ein sogenannter Kontrahierungszwang im Gesetzentwurf enthalten und der gilt jetzt auch für juristische Personen. Die Sparkasse kann also nicht mehr die Kontoeröffnung wie bisher verweigern, wenn ihr das – aus welchen Gründen auch immer – im Einzelfall angeblich nicht zuzumuten ist. Das Ganze hat seinen Grund darin, dass natürlich das heutige soziale Leben ohne ein Konto überhaupt nicht mehr möglich ist, und einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist es zuzumuten, entsprechende Voraussetzungen bereitzustellen, auch dann, wenn ihr die Nase des Anspruchstellers im Zweifel nicht passt.
All das – wie gesagt – sind die Änderungen, über die wir heute diskutieren können. Ich freue mich auf die anregende Debatte. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Besucher auf der Tribüne und am Livestream, werte Kolleginnen und Kollegen, uns liegt ein Gesetzentwurf der AfDFraktion vor, „Thüringer Gesetz zur Sicherstellung von Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum durch Sparkassen“. Ich finde das grundsätzlich richtig und wichtig, hier auf ein Problem aufmerksam zu machen, das viele von uns schon wahrgenommen haben und das uns schon einige Sorgen bereitet. Die Situation der Versorgung mit Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum gestaltet sich immer schwieriger. Die Antworten der Landesregierung in Kleinen Anfragen darauf lassen allerdings kein statistisches Datenmaterial zu, sodass wir hier eigentlich einen subjektiven Eindruck haben, dass Sparkassenfilialen schließen und Geldautomaten auch weniger werden. Aber die Gefahr der Ausdünnung der Beratungsangebote und des Zugangs zu Bargeld sehen auch wir. Ihre Lösungsansätze dazu haben uns allerdings sehr verwundert und die vermeintliche Antwort Ihrer Fraktion mit Ihrem Gesetzentwurf ist mehr als dürftig. Sie verletzen mit Ihrem Gesetzentwurf grundlegende Prinzipien des Sparkassenwesens und die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung sowie allgemeine Rechtsgrundsätze des Wirtschafts- und Aufsichtsrechts. Aber das spiegelt auch den neuen Kurs Ihrer Partei wider, die ursprünglich neoliberale Einstellung haben Sie über Bord geworfen. Ihre Vorschläge lassen eine reelle Umsetzbarkeit gänzlich vermissen und die Hälfte Ihrer Vorschläge lässt sich bezeichnen mit „staatliche Regulierung, überspitzt mit Sozialismus“.
Wir sind in einer veränderten Lebenswelt, in einer Zeit, in der über das Internet gekauft und bezahlt wird. Wo Menschen Angebote und Anbieter online vergleichen, ist es immer schwieriger, niedergelassene Standorte zu erhalten. Die Sparkassen arbeiten nach dem Thüringer Sparkassengesetz. In § 2 Abs. 3 heißt es: „nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrags“. Einen am Markt befindlichen Anbieter kann ich nicht zwingen, kostenverursachende Leistungen vorzuhalten, wenn die Nachfrage hiernach permanent abnimmt.
Um das klarzustellen: Unserer Fraktion gefällt diese Entwicklung auch nicht. Man muss sich aber real darauf einstellen und echte Lösungen bieten. Ihre Vorschläge bieten keine echte Lösung. Ich komme jetzt im Einzelnen dazu. Als Erstes wollen Sie die
Thüringer Kommunalordnung dahin gehend ändern, dass die Versorgung mit Finanzdienstleistungen der Sparkassen Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden wird. Danach müsste jede der 849 Gemeinden in Thüringen diese grundsätzlich vorhalten können. Gleichzeitig könnte man das auch auf die VGs übertragen. Eine Festschreibung in der Thüringer Kommunalordnung geht aber aus unserer Sicht zu weit.
Im zweiten Artikel des Gesetzesvorschlags wollen Sie Änderungen am Thüringer Sparkassengesetz vornehmen. Unter 1.b) schlagen Sie vor, dass die Sparkassen ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten haben. Dieser Passus ist aber überflüssig. Hierfür existiert bereits ein Gesetz. Dieses Gesetz heißt: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen. Das ist in Kraft seit dem 18. Juni 2016. Maßgeblich ist hier der § 31 – Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags –.
Ihr Anstrich 2 enthält Änderungen des § 6 des Sparkassengesetzes zum Geschäftsgebiet. Das bringt auch keine wirkliche Neuerung, denn Sie formulieren hier nur aus, was schon erlaubt ist. Sie wollen dabei eine Verpflichtung zu Beratungsleistungen im Geschäftsgebiet verankern. Ich kenne aber keine Sparkasse, die in ihrem Geschäftsbereich nicht eine Beratungsstelle unterhält. Vielleicht nennen Sie uns dann diese Sparkasse. Auch das Vorhalten eines Bargeldangebots ist inhaltlich kein Novum.
Im dritten Punkt zur Änderung des Sparkassengesetzes fordern Sie die Ergänzung des § 8 um eine umfassende Unterrichtung der beteiligten Kommunen bei Strukturveränderungen. Sie wollen außerdem die Beteiligung der Sparkassenaufsichtsbehörde für Strukturveränderungen festschreiben. Hier geht es nicht mehr nur um eine Beteiligung, sondern ein Einvernehmen muss hergestellt werden. De facto bedeutet das dann, dass man im Thüringer Finanzministerium jede Standortentscheidung der Sparkassen genehmigen lassen muss. Damit kontrolliert die Regierung nicht mehr nur, ob die Sparkassen nach geltendem Recht agieren, sondern sie wird integraler Unternehmensteil, integraler Teil der Unternehmensführung; sprich, die Aufsichtsbehörde, das Thüringer Finanzministerium, wird Teil des Unternehmens und hat damit direkt Einfluss auf das Unternehmen.
Das sind die Vorstellungen der Staatswirtschaft der AfD. Sie reiht sich damit neuerdings ein in die immer wiederkehrenden zentralistischen Vorstellungen der Linksregierung. Der Entwurf hätte durchaus vor 40 Jahren geschrieben werden können.
Aber wahrscheinlich wollen Sie jetzt auch noch Stimmen bei den Linken abholen. Eine Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Markterfordernisse, wie es der § 2 des Sparkassengesetzes verlangt, erfolgt jedenfalls so nicht.
Dann missachten Sie auch noch die Vorgaben schlanker Verwaltung, wenn man sich die Punkte 4 und 5 Ihrer Gesetzesvorlage genau anschaut. Bei der vierten Änderung des Sparkassengesetzes wollen Sie sowohl einen Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden im Verwaltungsrat verankern als auch ein Mitglied der Sparkassenaufsicht. Bei den Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden frage ich mich, wie das festgelegt werden soll. Wenn überschlagene 50 Gemeinden in einem Sparkassengebiet vorhanden sind, dann dürften hier jede Menge potenzielle Vertreter infrage kommen. Und dass die Sparkassenaufsichtsbehörde Teil des Verwaltungsrats werden soll, dürfte Sie auch vor erhebliche Probleme stellen. Wir haben in Thüringen 16 Sparkassen. Das sind die Kreissparkassen Eichsfeld, Gotha, Hildburghausen, Nordhausen, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt, die Sparkasse Altenburger Land, Arnstadt-Ilmenau, Gera-Greiz, Jena-Saale-Holzland, Mittelthüringen, Sonneberg, Unstrut-Hainich, die Kyffhäusersparkasse, die RhönRennsteig-Sparkasse und die Wartburg-Sparkasse – 16 Sparkassen. Tagt der Verwaltungsrat einmal im Quartal, ergeben sich hieraus schon 64 Sitzungstermine. Bei angenommenen drei Stunden Sitzungszeit ist hier ein Mitarbeiter der Landesverwaltung allein einen Monat lang beschäftigt, dort physisch anwesend zu sein. Hinzu kommen die Anund Abreise und die Vor- und Nachbereitung dieser Sitzungen. Das klingt dann eher nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und nicht mehr nach effizienter Verwaltung. Als intendierten Nutzen haben Sie unterstellt, dass die Aussagefähigkeit der Landesregierung dadurch steigt, aber ich denke, sowohl die Landesregierung als auch die Sparkassen haben andere Aufgaben.
Um das noch mal festzuhalten: Die Ausdünnung der Sparkassen vor allem im ländlichen Raum ist auch für uns ein Problem, aber die Lösung kann nicht „mehr Staat“ sein. Aus meiner Sicht ist das nicht nur nicht zielführend, sondern auch mit den Prinzipien der kaufmännischen Ausrichtung nicht vereinbar und unterminiert deren Selbstverwaltung. Aus unserer Sicht liegt der Lösungsansatz weniger in Thüringen, sondern eher im europäischen Kontext. Die Niedrigzinspolitik der EZB verstellt den Sparkassen eine wichtige Einnahmequelle; hier muss endlich umgeschwenkt werden. Profitieren würden nicht nur die Sparkassen, die dann mehr Geld für Personal und auch Standorte hätten, sondern auch der deutsche Sparer. Unsere Fraktion hatte ja bereits im Frühjahr letzten Jahres dazu die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Freiheit des Barzahlungsverkehrs einzu
setzen, sich auf Bundesebene und europäischer Ebene für eine verlässliche Geldpolitik der EZB einzusetzen und insbesondere auch alle Initiativen zur Beendigung der Niedrigzinspolitik zu unterstützen.
Wie jeder am Markt agierende Akteur ist auch die Sparkasse dem Prinzip der Marktwirtschaft unterlegen. Wenn die Menschen eben andere Institute suchen, nützt es nichts, dass man zwanghaft Filialen vorhält. Erst der Bedarf kann eine Abhilfe schaffen. Dabei ist uns bewusst, dass Standortschließungen kontraproduktiv für die Attraktivität sind. Vielleicht sagt die Landesregierung dann noch mal etwas über die Angst in der Debatte um die Gebietsreform, denn auch das schwächt die Sparkassenmitarbeiter, die um ihren Kreisstatus fürchten. Vielleicht sagt die Landesregierung noch etwas, wie sie sich da die Zukunft im Zuge der Gebietsreform vorstellt. Das könnte man gleichzeitig mit beantworten, denn die Fragen stehen natürlich im Raum, vor allem bei den Sparkassenmitarbeitern, aber auch bei den Kunden.
Der Ansatz jedenfalls der gezwungenen Vorhaltung von Standorten ist vielleicht kurzfristig für den Bürger erfreulich, aber spätestens wenn die Sparkassen dann ihre Gebühren erhöhen müssen, verkehrt sich Ihr Ansatz total ins Gegenteil und wird zu einer Abwanderung der Sparkassenkunden führen, denn bereits im letzten Jahr haben einige Sparkassen angekündigt, ihre Gebühren erhöhen zu wollen. Auch das hat schon zu einem Aufschrei geführt. Wenn Ihr Gesetzesvorhaben so umgesetzt werden würde, würde das die Situation noch mal verschärfen. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab und sehen auch keine Notwendigkeit für eine Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Floßmann. Als Nächster erhält Abgeordneter Pidde für die SPDFraktion das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die AfDFraktion unterbreitet einen Gesetzentwurf, der rechtlich problematisch ist, in sich widersprüchlich und fachlich nicht fundiert.
Es ist fadenscheinig – und das ist ja bei Ihnen oft so –, dass Sie ein Thema, was Menschen bewegt, aufgreifen und dann so tun, als würden Sie dieses Problem lösen können. Heute geht es um die Sicherstellung von Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum. Das ist ein Thema, was durchaus die
Wir erleben seit der Wiedervereinigung einen ständigen Aderlass vieler ländlicher Regionen in Bezug auf vorhandene Einrichtungen des Handels und der Versorgung. Das Gleiche gilt auch für die Gastronomie, die ärztliche Versorgung und auch das Finanzwesen. Und nicht nur in Thüringen ist das so.
Meine Damen und Herren, wir erleben den Rückzug vieler Einrichtungen aus der Fläche hin zu den bestehenden Grundversorgungszentren. Das ist noch eine vergleichsweise günstige Konstellation. In vielen Fällen sind selbst die Grundversorgungszentren nicht mehr attraktiv und wirtschaftlich genug für die Versorgungseinrichtungen. Die beschriebene Entwicklung ist ein Grund dafür, warum sich die Regierungskoalition mit der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg gemacht hat, die Zentralen Orte, darunter auch die Grundversorgungszentren, zu stärken. Wir brauchen die Zentralen Orte als Anker und als einen zentralen Anlaufpunkt in schwach entwickelten und benachteiligten Gebieten.
Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat sich dafür entschieden, einen kleinen Teilbereich der geschilderten Entwicklung herauszugreifen, nämlich die Sicherstellung von Finanzdienstleistungen. Ich will erläutern, warum der vorgelegte Gesetzentwurf ungeeignet ist, um die diagnostizierten Probleme zu lösen.
Die AfD erhebt ja oft Vorwürfe gegen die Regierungskoalition; aber wer Vorwürfe formuliert, muss sich natürlich auch daran messen lassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die AfD-Fraktion die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Sparkassen gängeln. Die vorgeschlagenen Regelungen dokumentieren aus meiner Sicht nicht nur mangelnde Achtung der kommunalen Selbstverwaltung, sie sind auch ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Sparkassen als kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.