Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist in der Regel nicht üblich, dass ich hier vorn ans Pult getrieben werde, aber das, was sich auch mal für die Zuschauerinnen und Zuschauer dort oben auf der Tribüne in den letzten Minuten hier in diesem Haus abgespielt hat, das spottet wirklich jeder Beschreibung.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein lieber Herr Möller, ich weiß nicht, ob Sie im Raum waren, der Kollege Höhn hat es hier schon mehrfach als Zwischenruf präsentiert, Ihr Gesetzentwurf wurde von den Kolleginnen und Kollegen geradezu seziert. Selbstverständlich gibt es fachliche und sachliche Gründe.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Phrasen, Phrasen!)

Das sagen Sie, dass das Phrasen sind. Wissen Sie, ich will nur sagen – da oben sitzen junge Leute –, das hier sind steuerfinanzierte Abgeordnete. Die haben sogar Smartphons und die machen so etwas in diesem Parlament in dieser Form täglich. Das muss man wirklich mal deutlich sagen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da sage ich Ihnen eines, lieber Herr Möller: Wie Sie hier – genauso wie Ihr Kollege, der da hinter Ihnen sitzt und der uns als „Spezialdemokraten“ bezeichnet hat, der sagt, wir sind hier die Kandidaten der Nationalen Front usw. usf. – durch dieses Parlament irrlichtern, da sage ich Ihnen mal ganz deutlich als angebliche Alternative für Deutschland: Sie erinnern mich sehr stark an Kolumbus. Den – muss ich sagen – schätze ich aus historischer Sicht sehr, aber der hat damals auf dem Seeweg – hören Sie gut zu! – versucht, aus seiner Sicht heraus Indien zu entdecken. Als er Land sah, hat er geglaubt, es sei Indien, und hat die dortigen Einwohner auch „Indians“, die „Indianer“ genannt. Es war aber eigentlich Amerika. Ihm verdanken wir einen neuen Kontinent. Aber – das muss ich deutlich sagen – Sie erinnern mich sehr an ihn, weil Kolumbus losfuhr und nicht wusste, wohin. Als er ankam, wusste er nicht, wo er war. Als er zurückkam, wusste er nicht, woher. Und das alles mit fremder Leute Geld! So agieren Sie hier in diesem Parlament. Danke schön.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Kuschel hat das Wort für die Fraktion Die Linke.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir sind uns einig, wir wollen keine Nazi-Sparkasse ein- führen!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Möller wollte hier noch mal eine Darstellung, wo der Gesetzentwurf der AfD aus unserer Sicht gegen geltendes Recht verstößt. Es zeigt sich damit, dass man natürlich mit solchen Reden, wie sie hier von der AfD gehalten werden, draußen immer gut ankommt, weil es ja so dargestellt wird, hier in diesem Haus sitzen außer der AfD nur Vollidioten und in den Kommunen auch

(Beifall AfD)

und nur die AfD würde Lösungen anbieten können. Das wird nicht lange Zeit Wirkung erzielen, kurzzeitig vielleicht, aber nicht lange Zeit, weil Sie sich selbst entlarven. Ich werde das jetzt ganz sachlich an einigen Fakten festmachen. Der erste Verstoß ist natürlich: Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Wollen Sie den Zentralstaat oder wollen Sie kommunale Selbstverwaltung stärken?

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Damit ken- nen Sie sich ja aus!)

Bei Debatten um die Gebietsreform geben Sie sich als Hüter der Selbstverwaltung. Bei dem Gesetzentwurf sprechen Sie deutlich für das Konzept des Zentralstaats, denn die Sparkassen sind in kommunaler Trägerschaft und wir als Land können über das Sparkassengesetz und die Kommunalordnung nur einen Rahmen vorgeben. Die Entscheidungen werden vor Ort getroffen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das hat doch mit Zentralstaat nichts zu tun!)

Ich stelle fest, dass alle Träger – die Landkreise und kreisfreien Städte, die Vorstände, die Verwaltungsräte in den Sparkassen – sich seit Jahren mit der aktuellen Entwicklung am Finanzmarkt und eben auch in Thüringen im Speziellen auseinandersetzen und nach Lösungen suchen,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Was ist dabei herausgekommen?)

weil es natürlich falsch ist, so wie Sie es darstellen, dass angeblich die Sparkassen nur auf Gewinnmaximierung aus sind. Wenn Sie sich mit den Jahresabschlüssen der Sparkassen beschäftigen – und das gemessen an den Bilanzsummen –, werden Sie feststellen, dass die erwirtschafteten Gewinne um die 1 Prozent schwanken. Keine Privatbank würde sich mit einer solchen Rendite zufriedengeben. Aber die Sparkassen machen das, weil sie eben bewusst einen öffentlichen Auftrag wahrzunehmen haben.

Meine Damen und Herren, deshalb haben wir ein hohes Vertrauen in die Akteure vor Ort, dass sie

sich tatsächlich mit den Herausforderungen auseinandersetzen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Argumente tun weh!)

Ich gestehe zu, ich habe noch kein Patentrezept für die Entwicklung des ländlichen Raums. Aber auch hier müssen wir uns entscheiden.

Da komme ich zum zweiten Komplex, der bei Ihnen problematisch ist. Wollen wir in der Wirtschaftsordnung, in der wir uns befinden, verbleiben oder wollen wir Teile der Wirtschaft in eine staatliche Regulierung, was hier zu Recht zugespitzt wird, also unter sozialistischen Maßstäben, hin entwickeln? Wir wollen das nicht. Wenn Sie das wollen, sollten Sie es deutlich sagen. Es gab in den letzten Jahren doch eine harte Auseinandersetzung zu den Sparkassen auf europäischer Ebene und es hat der Bundesregierung, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden viel Kampf gekostet, mit der Europäischen Union einen Kompromiss zu finden, dass das deutsche Sparkassenwesen als eine Besonderheit erhalten bleibt. Es gibt nirgends, in keinem anderen EU-Land mehr die Sparkassen in kommunaler Trägerschaft. Die österreichischen Sparkassen heißen zwar noch so, haben auch dieses Logo, sind aber nicht mehr in kommunaler Trägerschaft. Das müssen wir respektieren und können jetzt nicht so tun, als würde diese Verständigung, die nur eine Verständigung ist und damit wacklig, weil sie kein Gesetz zwischen Europäischer Kommission und der Bundesrepublik ist, infrage stehen.

Da will ich Ihnen die zwei wesentlichen Punkte, die damals eine Rolle gespielt haben, noch mal sagen: Das Erste war, die Kommunen durften nicht mehr Gewährträger der Sparkassen sein, sondern nur noch Träger, und die Anstaltslast, das heißt die Garantie für den Bestand, musste aus den Sparkassengesetzen gestrichen werden. Nur unter der Maßgabe, hat die Europäische Kommission gesagt, lassen wir diesen deutschen Sonderweg von kommunalen Finanz- und Kreditinstituten zu. Wir haben die Sparkassengesetze geändert und jetzt ist es so, dass das Verhältnis zwischen Träger und Sparkasse so gestaltet sein muss wie zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Das heißt, die Sparkassen sind viel stärker autonom und müssen sich den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten und den besonderen Gegebenheiten der Finanzwirtschaft unterwerfen. Die Kommunen dürfen nicht hineinreden und dürfen zum Schluss noch die Gewährträgerschaft und die Anstaltslast sichern. Das müssen auch Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, respektieren. Wenn Sie da Vorschläge machen, die dem entgegenlaufen, gefährden Sie das Sparkassenwesen als Ganzes.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das könnte dann dazu führen, dass das Dreisäulensystem in unserer Finanzwirtschaft, nämlich öffentliche Banken – dazu gehören die Sparkassen –, genossenschaftliche Banken und Privatbanken aus dem Ruder laufen. Übrigens war dieser Dreiklang, dieser starke öffentliche Bereich, Garant, dass wir noch einigermaßen glimpflich durch die letzte Finanzkrise oder die jüngste Finanzkrise gekommen sind. Das ist ein hoher Verdienst der Sparkassen und auch der Genossenschaftsbanken. Die Privatbanken allein hätten unser Gemeinwesen überfordert mit ihren spekulativen Geschäften. Insofern müssen wir sehr behutsam mit diesem Instrument Sparkassen umgehen und müssen dafür Sorge tragen, dass sie in kommunaler Trägerschaft bleiben, aber andererseits auch die Finanzregularien sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene einhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wogegen verstößt Ihr Gesetz auch noch? Gegen das Sparkassengesetz, darauf hatte ich schon verwiesen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ändern wir doch!)

Ihre Änderungen stehen im Widerspruch zu höherrangigem Recht, und auch gegen das Zahlenkontengesetz des Bundes gibt es Ansätze, die Sie nicht berücksichtigen. Insgesamt stehen wir vor der Herausforderung, nicht nur die Sparkasse, sondern den ländlichen Raum insgesamt in den Fokus zu nehmen. Wir haben uns nach langer Abwägung für ein Konzept entschieden. Dieses Konzept heißt „Stärkung der Zentralen Orte“, weil die Zentralen Orte Umlandfunktionen wahrnehmen; davon profitiert der ländliche Raum. Wobei wir uns noch mal verständigen müssten: Was verstehen wir überhaupt unter ländlichem Raum in Thüringen? Wenn ich raumordnerisch und landesplanerisch herangehe, ist ganz Thüringen – außer Erfurt – ländlicher Raum. Damit ist natürlich das, was wir machen, immer auf den ländlichen Raum ausgerichtet, weil wir nicht nur Politik für die Stadt Erfurt machen. Das ist schon mal fraglich. Was Sie sicherlich meinen, sind die tatsächlichen kleinen Kommunen außerhalb der Zentralen Orte. Wenn wir aber die Zentralen Orte, also die 80 Grundzentren, die 30 Mittelzentren, die drei Oberzentren stärken, profitiert davon der ländliche Raum. Die Städte, die Zentralen Orte, wissen genau: Wir brauchen auch einen leistungsfähigen ländlichen Raum als Ergänzung zu den städtischen Funktionen. Insofern haben wir beides im Blick, da spielen Sparkassen eine Rolle; eine von vielen Funktionen wird da wahrgenommen. Ihr Ansatz gefährdet aber das Sparkassenwesen und würde damit dem Konzept, nämlich den ländlichen Raum zu stärken, zuwiderlaufen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor, sodass ich Frau Finanzministerin Taubert das Wort erteile. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst einmal stelle ich fest, dass die gesamte Diskussion um diesen Antrag den Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion, Herrn Höcke, nicht interessiert hat, denn er war die ganze Zeit nicht anwesend, ist erst wiedergekommen.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Er hat die Rede geschrieben!)

Wenn Herr Höcke noch Lehrer gewesen wäre und Sie die Aufgabe gehabt hätten, eine Lösung vorzulegen, dann hätte er Ihnen zu Recht eine Fünf gegeben, weil wesentliche Grundlagen auch in diesem Antrag, aber auch in der Überlegung der AfDFraktion nicht berücksichtigt worden sind. Ich will die Aussage, dass die AfD-Fraktion jetzt die Frage als Daseinsvorsorge einführen will, widerlegen, weil das jetzt schon in der Kommunalordnung steht. Also Sie haben gar nichts Neues gemacht, sondern – im Gegenteil – Sie verschlechtern die Situation; die Kolleginnen und Kollegen sind darauf eingegangen. Wenn wir mal ein kleines Gedankenexperiment machen und sagen würden, der Gesetzentwurf würde durchgehen, wir würden ihn beschließen und ein Träger der Sparkasse würde klagen, dann würden die Abgeordneten der AfD-Fraktion, die in ihrem Beruf Juristen sind, leider auch unterliegen – so sagt man das ja taktisch. Man würde Ihnen den Gesetzentwurf um die Ohren hauen, weil Sie nicht sorgsam genug gearbeitet haben, das gilt sowohl für Herrn Brandner als auch für Herrn Möller, denn Sie haben einen ganz entscheidenden Paragrafen vergessen, schlicht vergessen. Man liest nur die ersten und macht Populismus, das ist schön einfach, Herr Möller, aber Sie haben den § 71 vergessen. Sie haben den § 71 vergessen, weil Sie nur den Anfang lesen und sagen, das reicht soundso, die Bürger wissen eh nicht, was im Gesetz steht, und da kann man auch solche Kleinigkeiten vergessen. § 71 Abs. 4 sagt nämlich, dass Gemeinden keine Bankunternehmen gründen dürfen. Das haben Sie schlicht vergessen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sparkassen!)

Das heißt, Sie würden hier einen Konflikt im Gesetz haben, den Sie nicht lösen können. Sie würden mit hängenden Ohren aus dem Gerichtssaal gehen, und das zu Recht.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, und dafür kriegen Sie auch noch Oppositionszuschlag, das muss man auch mal sagen. Sie sind ja nicht nur zu zweit, sondern Sie kriegen auch noch Geld dafür, dass Sie hochkarätige Leute beschäftigen, und auch die haben es nicht gemerkt, eben weil Sie so luschig an die Sachen gehen.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der AfD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Vordergründig soll er der Sicherung und Sicherstellung von Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum durch Sparkassen dienen. Im Kern jedoch zeigt er, die AfD unterstellt den Sparkassen und ihren kommunalen Trägern, dass diese ihre Aufgabe nicht verantwortlich erfüllen. Jeder Vorstand müsste entlassen werden, jeder Landrat, jede Landrätin, jedes Mitglied im Kreistag und im Stadtrat müsste deshalb belangt werden. Die AfD hält es für nötig, dass die Landesregierung den Sparkassen in jeder Verwaltungsratssitzung Landesbedienstete zur Seite stellt. Der Gesetzentwurf der AfD zielt damit darauf ab, dass die Landesregierung als Sparkassenaufsicht den Sparkassen und ihren kommunalen Trägern Vorgaben macht. Im Ergebnis ist der vorliegende Gesetzentwurf der AfD in Gänze abzulehnen.

(Beifall SPD)

Das Betreiben der Sparkasse ist eine freiwillige kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit der Landkreise und kreisfreien Städte. Dementsprechend ist die Sparkassenaufsicht eine reine Rechtsaufsicht und das müsste Juristen natürlich auch einleuchten. Was ist Rechtsaufsicht? Was ist Fachaufsicht? Also eine reine Rechtsaufsicht.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD)

Ja, aber Sie übersehen es, Herr Höcke.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Möller!)

Oder Sie wollen es nicht sehen. Wenn ich nur eine Rechtsaufsicht habe – ich werde es Ihnen gleich erklären, Sie wollen ja auch lernen hier, na ja, man darf die Hoffnung nicht aufgeben. Geschäftspolitische Entscheidungen, und um solche handelt es sich grundsätzlich beispielsweise bei Filialschließungen, unterliegen nicht der Rechts- und damit auch nicht der Sparkassenaufsicht. Dies ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung sowie des Subsidiaritätsprinzips. Der Gesetzentwurf der AfD würde, wenn er denn umgesetzt würde, einen unverhältnismäßigen Eingriff des Landesgesetzgebers in die Selbstverwaltung der Sparkassen als kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts darstellen. Im Ergebnis würde der Landesgesetzgeber nach den Vorstellungen der AfD den Thüringer Sparkassen als kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts intensivere Strukturvorgaben machen als ihren kommunalen Trägern selbst. All dies widerspricht dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung in eigenen Angelegenheiten und wäre

darüber hinaus auch noch unverhältnismäßig. Nach Einschätzung der Landesregierung kommen die Thüringer Sparkassen ihrem öffentlichen Auftrag im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten sehr verantwortungsvoll nach. Für diesbezügliches Misstrauen, wie von der AfD vorgetragen, sieht die Landesregierung keine Anhaltspunkte.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, die im Gesetzentwurf angesprochene Sicherstellung der Finanzdienstleistungen, auch für den ländlichen Raum in Thüringen, ist auch für die Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Im Gegensatz zur AfD vertraut die Landesregierung jedoch auf eine verantwortungsvolle Aufgabenerfüllung durch die Sparkassen und ihre kommunalen Träger.

(Beifall DIE LINKE)

Aber wir können von diesen nicht erwarten, dass sie sich frei von wirtschaftlichen Zwängen bewegen können. Denn trotz gemeinnützigen Auftrags sind die Sparkassen Wirtschaftsunternehmen. Es ist ja auch schon im Plenum dargestellt worden. Die Sparkassen sind dabei gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäfte nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen. Da will ich noch mal auf § 2 Abs. 3 des Thüringer Sparkassengesetzes verweisen, weil Sie immer sagen, wir würden keine konkreten Hausnummern nennen. Zusammenfassend empfehle auch ich, den Gesetzentwurf der Landesregierung abzulehnen. Herzlichen Dank!