Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Aber wir können von diesen nicht erwarten, dass sie sich frei von wirtschaftlichen Zwängen bewegen können. Denn trotz gemeinnützigen Auftrags sind die Sparkassen Wirtschaftsunternehmen. Es ist ja auch schon im Plenum dargestellt worden. Die Sparkassen sind dabei gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäfte nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen. Da will ich noch mal auf § 2 Abs. 3 des Thüringer Sparkassengesetzes verweisen, weil Sie immer sagen, wir würden keine konkreten Hausnummern nennen. Zusammenfassend empfehle auch ich, den Gesetzentwurf der Landesregierung abzulehnen. Herzlichen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Der Gesetzentwurf der AfD!)

Zusammenfassend empfiehlt die Landesregierung, den Gesetzentwurf der AfD abzulehnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: So viel Zeit muss sein!)

So, jetzt ist alles klar und wir kommen zur Abstimmung. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfDFraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und von Herrn Gentele. Damit ist die Ausschussüberweisung mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur beantragten Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Danke schön. Ge

genstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und vom Abgeordneten Gentele. Damit auch mit Mehrheit abgelehnt.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktags für die Opfer des islamisti- schen Terrorismus) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3308 ERSTE BERATUNG

Wünscht jemand das Wort zur Begründung? Herr Brandner oder Herr Möller? Herr Brandner, bitte schön.

Ja, meine Damen und Herren, Frau Taubert, Sie merken, ich arbeite hart für meinen Oppositionszuschlag, schon wieder bin ich hier und Ramelow ist weg. So ist es eigentlich gut.

(Heiterkeit und Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, wir haben in dieser Legislaturperiode bereits zwei Gedenktage in den öffentlichen Kalender eingefügt: den 8. Mai und den 17. Juni. Dem waren intensive Debatten um die Frage des angemessenen öffentlichen Gedenkens an die deutschen Gewaltregime und ihre Opfer vorausgegangen. Ich persönlich hatte gehofft und erwartet, dass damit die Diskussion beendet und einer Gedenktagsinflation, dieses Wort stammt – glaube ich – von mir, Einhalt geboten werden kann. Aber wir wissen auch alle, Frau Marx: Tempora mutantur, nos et mutamur in illis. Deshalb stehe ich jetzt vor Ihnen und muss heute feststellen, dass es geboten ist, einen weiteren Gedenktag einzuführen, nämlich einen Gedenktag für die Opfer des islamistischen Terrorismus. Wir von der AfD bringen diesen Gesetzentwurf ein, weil wir die Beobachtung machen, dass man hierzulande über gewisse Opfer lieber öffentlich schweigen als ihrer gedenken will – das allein, um der Konfrontation mit der Problematik der Opfer islamistischer Gewalttaten aus dem Weg zu gehen. Genau dieser Eindruck ist entstanden infolge der schrecklichen Ereignisse in Berlin am 19. Dezember 2016, als ein muslimischer Fanatiker mit einem Lkw auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz raste, zwölf Personen tötete und über 50 zum Teil lebensgefährlich verletzte; viele liegen immer noch in den Krankenhäusern. Während Menschen in Deutschland vielfach ihre Erschütterung über dieses barbarische Attentat und ihre Anteilnahme mit den Opfern zum Ausdruck

(Ministerin Taubert)

brachten, versuchte man von regierungsoffizieller, parlamentarischer und Einheitsmedienseite, möglichst rasch zur Tagesordnung überzugehen und so zu tun, als sei nichts so Schlimmes passiert. Erst durch den Aufschrei der Hinterbliebenen des Anschlags und auf öffentlichen Druck konnten sich das Berliner Abgeordnetenhaus und der Bundestag dazu durchringen, eine Geste der Anteilnahme in die Welt zu senden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unverschämtheit!)

Die AfD-Fraktion hält einen derartigen Umgang mit den Ereignissen und der ganzen Problematik für nicht angemessen. Nicht nur verdienen die Opfer des islamistischen Terrors unsere öffentliche Anerkennung, es ist auch notwendig, dass wir uns mit klaren Zeichen der islamistischen Gewalt entschieden entgegenstellen.

(Beifall AfD)

Es ist bezeichnend, dass da nur ein paar Leute klatschen. Ich hätte hier viel mehr Einigkeit erwartet, das muss ich Ihnen sagen. Aber Sie machen lieber Kasperletheater so wie gestern, als sich mit derartigen Sachthemen auseinanderzusetzen.

Ein Gedenktag für die Opfer des islamistischen Terrorismus wird so neben einem Zeugnis unserer Trauer zugleich Ausdruck dafür sein, dass wir uns vom Terror nicht einschüchtern lassen, dass wir unsere Werte und unsere Lebensweise nicht zerstören lassen und dass wir uns vornehmen, den Terror aus Deutschland zu vertreiben und den Terror zu besiegen. Hieran soll dieser Gedenktag gemahnen. Seine Einführung wird einen Beitrag zur Stärkung der politischen Kultur in unserem Land leisten und ich bitte Sie, in angemessener Atmosphäre darüber zu debattieren. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Damit eröffne ich die Beratung. Frau Abgeordnete Walsmann erhält für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher hier im Landtag, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die AfD-Fraktion an den islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 erinnern und ihn zum Gedenktag erheben. Der Anschlag vom 19. Dezember auf den Weihnachtsmarkt hat uns alle schockiert. Zwölf Menschen aus Deutschland, Tschechien, Italien, Israel, Polen und der Ukraine wurden durch einen in Deutschland bisher unbekannten Akt der Gewalt in den Tod gerissen, 55 weitere wurden verletzt.

Meine Damen und Herren, das ist kaum in Worte zu fassen und es hat uns alle berührt. In dieser Weise hat es auch die betroffen, die vielleicht sonst nie an so etwas gedacht haben. Dessen ungeachtet – das will ich betonen – muss man einen Blick auf die Feiertags- und Gedenktagsgesetze von Bund und Ländern werfen, ob das, was Sie vorhaben, mit dem wirklich erreicht werden kann. Die Feiertags- und Gedenktagsgesetze des Bundes und der Länder sind durch die christlichen Wurzeln unseres Landes und ebenso einschneidende, ins kollektive Gedächtnis eingeprägte Ereignisse unserer Geschichte bestimmt, meine Damen und Herren, Ereignisse, zu denen sich eine weitgehend unumstrittene Lesart durchgesetzt hat.

Wir sollten uns davor hüten, die Tat eines islamistischen Terroristen dort einzuordnen. Richtiger ist es, dem islamistischen Terror entschlossen zu begegnen, und zwar mit allen dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln.

(Beifall CDU)

Der Versuch, den Anschlag vom 19. Dezember 2016 unter die eine oder die andere Überschrift – Gedenk- oder Feiertag – subsumieren zu wollen, schlägt fehl und er wird auch dem schrecklichen Ereignis, das sage ich ganz deutlich, vom Dezember 2016, dem Tod der Menschen nicht gerecht. Sie wollen mit Ihrem Vorschlag ein Deutungsmuster erzeugen. Ich sage, auch mit Ihrer Begründung wird es nicht besser und ich glaube, Ihnen geht es nicht wirklich um die Opfer.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deutungsmuster bergen immer die Gefahr einer Schwarz-Weiß-Sicht in sich. Und oft werden Deutungsmuster, Feindbilder auch sehr gern von Populisten benutzt.

Meine Damen und Herren, Terror will Angst und Schrecken in die Mitte der Gesellschaft tragen. Durch systematische, für die Masse der Bevölkerung willkürlich erscheinende Gewaltanwendung soll die Bevölkerung eingeschüchtert werden. Wollen Sie allen Ernstes dem religiösen Terrorismus via Gedenktag Türen zu unserer Gesellschaft öffnen?

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das macht ihr schon selbst!)

Hätten dann nicht diejenigen, die Terror, Angst und Schrecken unter uns verbreiten wollen, genau dieses Ziel erreicht? Wie rechtfertigen Sie eigentlich den hier beantragten Gedenktag beispielsweise gegenüber den Opfern der linksextremistischen RAF, den Opfern von Rechtsextremisten oder von Reichsbürgern? Sicherlich kann man geteilter Meinung sein, ob die in Berlin im Anschluss an den 19. Dezember stattgefundene Trauer- und Gedenk

(Abg. Brandner)

veranstaltung angemessen oder ausreichend war. Angehörige der Opfer beklagten eine mangelnde Trauerkultur durch den Bund und das Land Berlin. Aber zuvor müsste auch abgesteckt werden, wie genau man denn „angemessen“ und „ausreichend“ definiert. Für viele Schüler und Schülerinnen an Schulen hier in Erfurt war es zum Beispiel das Bedürfnis, eine Minute einfach in Schweigen zu verharren und wirklich der Menschen, der Opfer zu gedenken. Im Anschluss würde dann die Frage stehen: Ist es denn angemessen, den Angriff auf den Breitscheidplatz in all seinem Schrecken und seiner Tragik insbesondere für die Opfer und deren Angehörige mit anderen Gedenktagen, die aus dem von mir im Vorhinein genannten Kontext der Gedenktage in Bund und Ländern ergangen sind, mit diesen Ereignissen gleichzusetzen? Was ist mit den über hundert Männern und Frauen, die außerhalb Deutschlands islamistischen Attacken zum Opfer fielen? Was ist mit den zwei Schülerinnen, die bei dem Anschlag in Nizza ihr Leben verloren, meine Damen und Herren? Was ist überhaupt mit der Wahl des Termins für diesen Gedenktag, dass der 19. Dezember der Gedenktag des Bundesrats für die vom NS-Regime verfolgten Sinti und Roma ist? Das eine gegen das andere ausspielen? Das wäre doch schäbig. Ich vermag nicht daran zu denken.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem braucht es keinen besonderen Gedenktag, denn wir haben bereits einen Gedenktag. Wir haben einen Gedenktag, der uns an die Opfer von Kriegen, von Gewaltherrschaft und Terrorismus erinnert und mahnt, der über Ihre Forderung hinausgeht. Es ist der Volkstrauertag, der in jedem Jahr sowohl als zentrale Feier als auch in den 16 Bundesländern begangen wird. Mit der Wahl eines Datums am Ende des Kirchenjahrs, welches theologisch eine Zeit im Erkennen von Endlichkeit ist – und ich betone, für Christen sind diese Tage mit der Hoffnung verbunden, dass der Tod nicht das letzte Wort über das Leben ist –, mit diesem Tag stellt die thematische Ausrichtung bewusst den Schrecken von Krieg, Gewaltherrschaft und Terrorismus und nicht die Glorifizierung von Gewalttaten in den Vordergrund. Unabhängig von politischer Gesinnung, Religionszugehörigkeit oder sozialem Status entsteht damit ein einheitliches Gedenken an die Toten, wirklich an die Menschen, an die Opfer, und ergibt wirklich eine Sinnhaftigkeit in Verbindung mit dem Streben nach Frieden und einem mahnenden Gedenken. Und hier zeigt sich, wer wie mit Gedenk- und Trauerkultur umgeht – übrigens auch an der Teilnahme an einem solchen Tag. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat Abgeordneter Möller, AfD-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Frau Walsmann, vielleicht zunächst mal zu Ihrer Feststellung, die aus meiner Sicht eigentlich auch ganz klar nicht zutrifft; das müsste eigentlich aus dem Gesetzentwurf herauszulesen sein: Es geht uns nicht nur um die Opfer des Anschlags am Breitscheidplatz; es geht uns selbstverständlich um die Millionen Opfer des Islamismus.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!)

Der Islamismus metzelt Menschenleben auf der ganzen Welt dahin.

(Beifall AfD)

Er hat sie in Nizza hingemetzelt, er hat sie in Istanbul hingemetzelt. Sie finden das im Nahen Osten, Sie finden das in Afrika – überall. Der islamische Terrorismus hat eben jetzt auch die Grenze zu Deutschland überschritten. Klar, man kann sagen, das ist eine sicherheitspolitische Frage, um die muss man sich sicherheitspolitisch kümmern. Das haben wir als AfD-Fraktion auch getan. Wir haben es, glaube ich, viel eher getan, als es der Rest hier im Haus getan hat.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie denn?)

Wir haben es sehr eindeutig gemacht und haben dafür auch viel Dresche bezogen. Wir müssen aber, wenn es um islamistischen Terrorismus geht, natürlich auch die Frage beantworten, wie wir öffentlich mit den Opfern dieser islamistischen Gewalt und deren Angehörigen umgehen. In dieser Hinsicht – Sie haben es selbst erwähnt – war die staatsoffizielle Reaktion auf den Anschlag am Breitscheidplatz extrem ernüchternd. Ganz offenkundig ging es den politischen Entscheidungsträgern im Bund und auch im Land Berlin vor allem darum, möglichst schnell wieder zur Tagesordnung überzugehen. Daher hat man auf die Ausrichtung einer staatlichen Trauerveranstaltung verzichtet. Man beschränkte sich zunächst im Wesentlichen darauf, für einen Tag Trauerbeflaggung aufzuziehen. Das ist ziemlich beschämend, das ist dürftig und es ist auch bezeichnend für die typischen Reaktionen der etablierten Politik in unserem Land auf Herausforderungen. Das haben die Menschen in unserem Land und sogar die Presse klar zum Ausdruck gebracht. Die Angehörigen der Opfer fühlten sich im Stich gelassen. Eine trauernde Öffentlichkeit brachte zum Ausdruck, dass sie einen solchen Umgang mit dem Terrorakt und seinen Opfern für unwürdig

(Abg. Walsmann)

und unangemessen hält. So fühlte sich das offizielle Berlin dann am Ende doch noch genötigt, ein Signal der Anteilnahme und Trauer auszusenden. Nun könnte man sagen: „Lieber spät als nie!“, wenn da nicht das ungute Gefühl zurückbliebe, dass hinter dem Gezerre um ein angemessenes Gedenken auch ganz schnell politische Botschaften sichtbar werden. Denn wir müssen uns fragen, warum man so rasch zum Tagesgeschäft übergehen wollte und wie etwa die Pietätlosigkeit zu erklären ist, dass der Weihnachtsmarkt in Berlin drei Tage nach dem Gemetzel wieder eröffnet wurde. Was steckt hinter einem solchen emotionalen Versagen von Leuten, die sonst höchste moralische Ansprüche an andere stellen?

(Beifall AfD)

Nun, die Antwort liegt auf der Hand: Natürlich liegt der Grund darin, dass gerade der Berliner Anschlag die Folgen unkontrollierter Einwanderung einmal mehr veranschaulicht hat. Natürlich zeigt gerade der Fall Anis Amri auf, wie erschreckend groß das Versagen im behördlichen und politischen Umgang mit illegal ins Land gekommenen und verbrecherischen Pseudoflüchtlingen ist.