Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, die Linksfraktion hatte in der Debatte wegen der abgelaufenen Redezeit nicht mehr die Möglichkeit, zum veränderten Wortlaut des Antragstexts zu sprechen. Mir ist aber wichtig, Folgendes zu betonen: Bereits die Einsetzung der Enquete-Kommission gemeinsam durch die im Landtag vertretenen demokratischen Fraktionen betrachten wir als einen Meilenstein, einen Meilenstein, den wir der Arbeit
des ersten NSU-Untersuchungsausschusses und dem einstimmigen Beschluss der Mitglieder dieses ersten Thüringer Untersuchungsausschusses zum Behördenhandeln und dem Verhalten der Sicherheitsbehörden im Fall NSU verdanken. Es ist uns wichtig, meine Damen und Herren, dass wir den Ausschuss mit der CDU gemeinsam einsetzen und im Ausschuss, in der Kommission gemeinsam mit der CDU Ursachen und Erscheinungsformen von Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit untersuchen und gemeinsam zu Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen zur Eindämmung rassistischer Einstellungsmuster und Ideologien der Ungleichwertigkeit kommen. Gerade angesichts erstarkender rechtspopulistischer und neonazistischer Gruppen ist ein gemeinsames Vorgehen der Demokratinnen und Demokraten so wichtig und deswegen tragen wir den vorliegenden Beschlusstext mit. Danke für den einmütigen Beschluss der demokratischen Fraktionen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Kommission ihrer Aufgabe gerecht wird und wir uns der Verantwortung zur Eindämmung von Rassismus stellen. Vielen Dank.
Vorlage eines Zwischenberichts durch den Untersuchungsausschuss 6/2 „Aktenlager Immelborn“ Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3310
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen von Linken, SPD, Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Vorlage eines Zwischenberichts durch den Untersuchungsausschuss „Aktenlager Immelborn“ gemäß § 28 Abs. 5 des Thüringer Untersuchungsausschussgesetzes. Das Gesetz selbst knüpft das Berichtsverlangen an keinerlei Voraussetzungen. Gleichwohl möchte ich einige Gründe anführen. Erlauben Sie mir hier, dazu kurz die Ereignisse, die der Einsetzung des Ausschusses zugrunde liegen, in Erinnerung zu bringen. Im Juli 2013 schreckten die Öffentlichkeit Medienberichte auf, die von einem verlassenen Aktenlager in der Gemeinde Immelborn bei Bad Salzun
gen berichteten. Dort sollten seit Jahren unbeaufsichtigt vertrauliche Patientenunterlagen, Personalakten sowie Unterlagen aus diversen Insolvenzverfahren gelagert worden sein. Die Schätzungen zum Umfang gingen dabei von bis zu 450.000 Akten aus. Sehr schnell entwickelte sich hieraus ein teilweise öffentlich ausgetragener Streit zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem damaligen Thüringer Innenministerium, ob zur Beräumung des Lagers unter Aufsicht des Landesbeauftragten Polizeibeamte im Wege der Amtshilfe tätig werden könnten. Höhepunkt der Auseinandersetzung war die diesbezügliche Klageerhebung durch den Landesbeauftragten vor dem Verwaltungsgericht Weimar im Jahr 2014. Letztendlich kam es zur Einsetzung eines Nachtragsliquidators und der Beräumung des Lagers in den ersten Monaten des Jahres 2015.
Die Abgeordneten der CDU-Fraktion vermuteten daraufhin eine parteipolitische Instrumentalisierung des Aktenlagers zuungunsten der damaligen Landesregierung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und legten im Februar 2015 einen Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses vor. Sicher erinnern Sie sich, meine Damen und Herren, dass insbesondere die Koalitionsfraktionen große Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit einer parlamentarischen Untersuchung der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten hegten und eine umfängliche Rechtsprüfung durch den Justizausschuss veranlassten. Im Ergebnis kam der Justizausschuss zu dem Schluss, dass es keine verfassungsrechtlichen, gleichwohl aber europarechtliche Bedenken gegen die Einsetzung gebe.
Der dann in der 10. Sitzung des Landtags am 26.03.2015 eingesetzte Untersuchungsausschuss muss daher besonders sorgfältig die Grenzen der Überprüfbarkeit des Wirkens des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einhalten und vor allem auch darauf achten, auch die Verantwortlichkeiten und möglichen Fehlverhalten anderer Thüringer Landesbehörden in den Blick zu nehmen. Dem trägt der ausführliche Fragenkatalog Rechnung, der eine chronologische und umfängliche Überprüfung der Vorgänge um das Aktenlager Immelborn in Bezug auf die gesetzlichen Regelungen und Behördenhandlungen ermöglicht. Nachdem der Untersuchungsausschuss, meine Damen und Herren, seit nunmehr zwei Jahren tätig ist und umfängliche Beweise erhoben hat, gehen wir davon aus, dass bereits eine Vielzahl von Fakten zusammengetragen worden sind, die geeignet sind, die Vorgänge um das Aktenlager und die Ursachen zu erhellen, die dazu führten, dass sensible Akten verlassen und nicht hinreichend gesichert bzw. ungesichert aufgefunden wurden. Wir halten es für unabdingbar, noch in dieser Legislaturperiode gegebenenfalls gesetzgeberisch initiativ zu werden,
um eventuell bestehende Missstände beim Umgang mit Personal- und Patientenakten abstellen zu können. Nehmen wir das ernst, was insbesondere in den letzten Wochen aus dem Ausschuss verlautete, ist aber mit einem baldigen Abschluss der Beweisaufnahme, die die parlamentarische Reaktion noch vor Eintritt der Diskontinuität ermöglichen würde, nicht zu rechnen. Das dem Landtag zur Verfügung stehende Mittel, sich in die Lage zu versetzen, bereits vor Abschluss der Untersuchung handeln zu können, ist der Zwischenbericht. Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen zügig und zielgerichtet aktiv werden, weshalb eine Befassung sobald wie möglich stattfinden sollte. Gleichwohl ist auch dem Ausschuss die erforderliche Zeit einzuräumen, den erforderlichen Bericht verantwortungsvoll und sorgfältig zu erstellen und seine Bewertung zu treffen. Der Abwägung dieser wechselseitigen Interessen und Bedürfnisse trägt die im Antrag gesetzte Frist von heute gerechnet etwa vier Monaten für die Erstellung des Berichts Rechnung. Wir gehen davon aus, dem Ausschuss damit hinreichend Möglichkeit zu geben, die bisherigen Beweisergebnisse zusammenfassen zu können und zu bewerten. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer im Saal und an den Fernsehern, es war einmal ein Abgeordneter, der hatte schon am 27. Februar 2015 einen prophetischen Eindruck vom Sachverhalt „Immelborn“. Mein Kollege Brandner sagte damals, es ginge hier um Querelen zwischen zwei Altparteien, Querelen zwischen einem Datenschutzbeauftragten mit SPD-Parteibuch und einem Innenminister mit CDU-Parteibuch. Das eigentliche Problem waren die wild durcheinander liegenden, nicht fachgerecht gesicherten Akten mit zum Teil höchstpersönlichem Inhalt. Kein Bürger wünscht sich das. Gut, dass diese Akten bereits vor fast zwei Jahren vernichtet wurden. Warum tagt der Untersuchungsausschuss dann immer noch Monat für Monat? Ich denke, es geht nicht mehr um die Akten, es geht darum, ob der SPD-Datenschützer Fehler gemacht hat, gravierende Fehler möglicherweise.
schusses ankündigte, nicht in den Weg stellen. Doch ein erklärtes Ziel unserer Fraktion war es von Anfang an ebenso, den Ausschuss zu einem baldigen Ende zu bringen. Der vorliegende Antrag von Rot-Rot-Grün ist dafür kontraproduktiv. Ein Zwischenbericht müsste abgefasst und abgestimmt werden. Das würde uns nur unnötig in der Aufklärungsarbeit behindern.
Mal abgesehen davon zeugt die Begründung davon, dass Sie gar nicht verstanden haben, was in einem Zwischenbericht stehen würde. Eine inhaltliche Bewertung vor Abschluss der Beweisaufnahme ist – gelinde gesagt – nicht möglich. Ich weiß nicht, wie groß die Aufmerksamkeit hier im Plenum wäre, wenn Frau Henfling die Zahlen vorliest: soundso viele Beweisanträge, soundso viele Aktenordner, soundso viele Zeugen geladen. Ich appelliere an Sie, meine verehrten Kollegen: Stimmen Sie dem Antrag nicht zu. Ein angestrebter zügiger Abschluss des Ausschusses erfordert, dass wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Bitte keine unnötigen Zeugenbefragungen mehr, keine Vertretungshausmeister usw.
Die Kosten des Ausschusses belaufen sich mindestens auf 30.000 Euro im Monat. 30.000 Euro, die in einer Straße, einer Kita oder einer Schule fehlen. Die Untersuchung muss zu einem Ende kommen, statt einem Zwischenbericht lieber möglichst bald ein Abschlussbericht. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann es im Prinzip relativ kurz machen. André Blechschmidt hat diesen Antrag schon umfangreich für die Koalitionsfraktionen begründet. Ich werde Sie gleich ein bisschen mit Zahlen langweilen. Das mache ich sehr gern, Herr Rudy. Sie sind ja einer der engagiertesten Mitglieder dieses Untersuchungsausschusses.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Recht auf einen Untersuchungsausschuss ist ein hohes Gut, auch wenn die AfD das hier wieder infrage stellt und mit Argumenten wie dem um die Ecke kommt, es würde zu viel Geld kosten, weil sie immer noch nicht begriffen hat, dass Demokratie Geld kostet. An dieser Stelle sage ich das auch mit Blick darauf, dass natürlich insbesondere die CDU einen besonderen Anspruch an diesen Untersuchungsausschuss hat und den hier auch eingebracht hat. Das akzeptieren wir natürlich. Das respektieren wir auch in den anderen demokratischen Fraktionen in diesem Hause.
Wie schon erwähnt wurde – das hat André Blechschmidt gesagt –, läuft dieser Untersuchungsausschuss bereits seit dem 26.03.2015. Wir haben mittlerweile 20 Sitzungen absolviert, davon haben wir in 15 Sitzungen bereits Beweisaufnahmen und Zeugenvernehmungen durchgeführt. Die Zeugenvernehmungen begannen bereits im November 2015. Wir haben 61 Zeugenvernehmungen und daneben auch umfangreich die Verlesung von Schriftstücken durchgeführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das öffentliche Interesse an diesem Untersuchungsausschuss ist sicherlich nicht das kleinste. Gerade wenn es um personenbezogene Akten geht, mit denen wir uns dort auseinandersetzen, denke ich, ist es sinnvoll, dass wir in dieser Legislatur aus den eventuellen Problemen, die in diesem Komplex aufgetreten sind, auch Konsequenzen ziehen. Ich denke, das sind wir den Menschen schuldig, und auch, dass wir ihnen erklären, wie wir in Zukunft solche Vorgänge verhindern wollen. Dafür brauchen wir die Zeit. Ich denke, ein Zwischenbericht ist an dieser Stelle angebracht, und mit diesem Zwischenbericht können wir dann auch entsprechend dem öffentlichen Interesse unsere Schuldigkeit zollen. Von daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, von dieser Stelle aus den herzlichen Gruß an meinen Kollegen Manfred Scherer zu übersenden, der erkrankt ist und für den ich nun die Rede hier halte. Wir wünschen ihm von dieser Stelle aus alles Gute und dass er bald wieder bei uns ist.
Was wir heute, jetzt eben hier, zur Begründung Ihres Antrags gehört haben, ist – lassen Sie es mich deutlich sagen – oberflächlich und ein ziemlich inszeniertes Marionettentheater. In Wirklichkeit bzw. in Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es der Koalition hier und heute nicht um die Information gegenüber dem Parlament und schon gar nicht um die zu beschleunigende Aufklärung der Verfehlungen des Datenschutzbeauftragten, sondern genau um das Gegenteil. Konkret geht es Rot-Rot-Grün hier um den Versuch des Vertuschens und Verharmlosens und um den Versuch, Verantwortung vom Datenschutzbeauftragten wegzuschieben, der einmal mehr im Hintergrund Regie führt.
Ihr Antrag ist der Versuch, die Verantwortung für das bereits festgestellte und noch weiter festzustellende unrühmliche und rechtswidrige Vorgehen des Datenschutzbeauftragten auf andere Personen und andere Stellen, staatliche und nicht staatliche Stellen, zu verlagern.
Dieser Bühnennebel wird aber bald und ganz schnell verziehen. Was Sie, meine Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, weiter beabsichtigen, ist der untaugliche Versuch, uns im Untersuchungsausschuss mangelnden Aufklärungswillen, zögerliche Stellung von Beweisaufträgen und Ähnliches zu unterstellen.
Wenn Sie das unterstellen, täuschen Sie sich ganz gewaltig. Der von uns bereits in den Ausschuss eingebrachte Antrag auf Einholung eines Rechtsgutachtens, Herr Kräuter, wird nämlich ergeben, dass der Datenschutzbeauftragte rechtswidrig agierte. Dies kann aus unserer Sicht nur die rechtliche Konsequenz haben, dass er dann auch seinen Hut nehmen muss.
Sie allein sind es, die sich in taktischen Spielereien versuchen. Das haben Sie nachdrücklich bereits im Vorfeld der Einsetzung dieses Ausschusses durch die Überweisung an den Justizausschuss unter Beweis gestellt; Herr Blechschmidt hat es gerade auch noch mal aufgegriffen und erläutert. Sie belegen dies jetzt erneut durch den Antrag am heutigen Tag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Antrag der Koalition muss man auch wissen, dass die CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss 6/2 bei
der letzten Sitzung des Ausschusses am 16. Januar dieses Jahres einen zentralen Beweisantrag, die Einholung des gerade erwähnten Rechtsgutachtens, eingebracht hat. Dieses Gutachten soll die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens des Datenschutzbeauftragten von Beginn bis zur Räumung des Aktenlagers untersuchen. Allein weil die Koalitionsfraktionen in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses darum gebeten haben, die Beschlussfassung zu unserem Antrag zu verschieben, angeblich um einige Ergänzungen unseres Antrags vorzunehmen, hat unsere Fraktion den Antrag auch noch mal zurückgestellt. Es war zugegebenermaßen großherzig, sich darauf einzulassen und die Beschlussfassung in der letzten Sitzung zurückzustellen, zumal die Vorsitzende bereits vor Monaten gegenüber meiner Fraktion geäußert hatte, selbst rechtliche Fragen zu haben, die man einer gutachterlichen Klärung zuführen müsse.
Und jetzt stellen sich die Koalitionsfraktionen hin und unterstellen direkt oder indirekt, wir hätten das Untersuchungsverfahren ein weiteres Mal nicht fördern wollen. Ich bin schon gespannt, ob die Ausschussvorsitzende, wie schon vor Wochen geschehen, jetzt weiter gegenüber der Presse den Eindruck vermitteln wird, es sei ja nichts weiter aufzuklären, man sei am Ende der Beweisaufnahme angekommen, die Kernfragen seien bereits beantwortet usw. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das Gegenteil ist der Fall.