Protokoll der Sitzung vom 22.02.2017

seit dem Jahr 2010, also seit ungefähr sieben Jahren. Seit 2013, also seit ungefähr vier Jahren, ist das Thüringer Justizministerium dafür zuständig. Seit 2012, also seit ungefähr fünf Jahren, gibt es einen Grundlagenentwurf des Strafvollzugsausschusses der Länder. Zudem hat man das hessische Gesetz zur Therapieunterbringung beispielgebend herangezogen. Das gibt es übrigens seit ungefähr vier Jahren, nämlich seit 2013. Jetzt fragen wir uns: Warum in aller Welt braucht die Landesregierung bis in das Jahr 2017, um ein eigenes, notwendiges, seit Jahren absehbares und grundrechtsbeschränkendes Gesetz auf den Weg zu bringen? Vielleicht kümmert man sich im Justizministerium wirklich in Zukunft um wichtige Dinge, nämlich um solche, wie sie in diesem Gesetz geregelt werden sollen, und weniger um Auslandsreisen der Ministerkinder, weniger um Rechtskundeunterricht für Flüchtlinge und auch weniger um die „Refugee Law Clinic“ in Jena. Überhaupt, meine Damen und Herren, sollte sich das Justizministerium weniger um den Bereich Migration kümmern und zur Kenntnis nehmen, dass der Schwerpunkt der ministeriellen Arbeit auf Justiz liegen muss und soll.

(Beifall AfD)

Zwei Leute hören mir zu und klatschen!

Dann passieren auch weniger unter anderem terminliche Pannen so wie diese hier. Weniger würden auch – das meine ich ernst – die an mich herangetragenen Beschwerden auch führender Mitarbeiter, Herr Lauinger, aus Ihrem Ministerium, die sich seit Ihrem Amtsantritt über die Art und Weise beklagen, wie Sie das Ministerium führen, und die sich darüber beklagen, welche aus ihrer Sicht haarsträubende Schwerpunktsetzung in Ihrem Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stattfindet. Mir wurde sinngemäß mitgeteilt, das ehemals stolze Justizministerium wäre nicht weit davon entfernt, verkommen zu sein.

Inhaltlich diskutieren, meine Damen und Herren, im Ausschuss müssen wir dann vor allem die Erfahrungen der vergangenen Jahre, vor allem die Erfahrungen in Hessen, wo es so ein Gesetz gibt, und auch die Erfahrungen, die Betroffene und Betroffenenverbände gemacht haben. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung und die sachliche Debatte im Justizausschuss und – ich weiß nicht, ob es schon beantragt wurde – ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann schließe ich die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dem zu

(Minister Lauinger)

stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen einschließlich der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 10.

Ich habe das unmissverständliche Signal bekommen, jetzt den Tagesordnungspunkt 11 zum Aufruf zu bringen, was ich hiermit tue.

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur An- passung der Altersentschädi- gung der Abgeordneten) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3438 ERSTE BERATUNG

Herr Präsident, entschuldigen Sie, dass ich Ihnen ins Wort falle, aber der Ältestenrat war übereingekommen, nach 18.30 Uhr nichts mehr aufzurufen. Herr Höcke hat sich darauf verlassen. Herr Höcke will unsere Einbringungsrede halten; er ist nicht da. Sie können jetzt nicht plötzlich das außer Kraft setzen, was im Ältestenrat vereinbart wurde.

Es gab in der Tat die Vereinbarung des Ältestenrats. Es ist an mich der Wunsch mehrerer Parlamentarischer Geschäftsführer herangetragen worden. Dann gibt es nur eine Möglichkeit, darüber abstimmen zu lassen, ob wir diesen Tagesordnungspunkt aufrufen, weil der Souverän immer noch das Plenum ist.

Dann lasse ich darüber abstimmen, ob wir den Tagesordnungspunkt 11 jetzt noch zum Aufruf bringen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDUFraktion, der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen aus der AfD-Fraktion. Damit ist jetzt eine Mehrheit dafür, diesen Punkt aufzurufen.

Ich wiederhole noch einmal meinen Aufruf des Tagesordnungspunkts 11, die erste Beratung des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes, ein Gesetz zur Anpassung der Altersentschädigung der Abgeordneten, ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, in der Drucksache 6/3438.

Gibt es seitens der Einreicher den Wunsch nach Begründung des Gesetzentwurfs? Herr Abgeordneter Brandner?

Ich beantrage die Vertagung dieses Tagesordnungspunkts und darüber namentliche Abstimmung.

Eine namentliche Abstimmung über einen Geschäftsordnungsantrag sieht die Geschäftsordnung so nicht vor. Wir haben eben darüber abgestimmt, ob dieser Tagesordnungspunkt zum Aufruf kommt. Es ist beschlossen worden, diesen Tagesordnungspunkt jetzt aufzurufen. Das habe ich damit getan. Ich habe jetzt die einreichende Fraktion gefragt, ob es den Wunsch nach Begründung ihres Gesetzentwurfs gibt. Die Frage ist bislang noch nicht beantwortet worden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nichtantwort heißt Nein!)

Weil ich die Vertagung des Tagesordnungspunkts beantragt habe. Ich suche gerade in der Geschäftsordnung, wo der Antrag steht: Auf Antrag einer Fraktion kann das beantragt werden. Das beantrage ich hiermit.

Ich kann Ihnen helfen, § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung: „Namentliche Abstimmung ist unzulässig über“ – dann schauen wir mal 1., 2., 3., 4., – „5. Vertagung der Sitzung, 6. Vertagung der Abstimmung, 7. Vertagung der Beratung“. Herr Kollege Brandner, meine Feststellung, dass dieser Antrag unzulässig ist, bleibt bestehen und …

Herr Präsident, da brauchen Sie jetzt in Ihrer Stimmlage nicht eine Oktave höher zu rutschen. Ich habe beantragt, …

Wie meine Stimmlage ausgestaltet wird, das entscheiden Sie nicht.

Ich habe beantragt, über die Vertagung dieses Tagesordnungspunkts abzustimmen. Dieser Antrag dürfte ohne Zweifel zulässig sein.

Dieser Antrag ist ohne Zweifel unzulässig. Ein Blick in die Geschäftsordnung könnte Ihnen darüber Aufschluss geben und ich lasse jetzt keine Diskussion darüber mehr zu. Die Beratung wird fortgesetzt. Ich

(Vizepräsident Höhn)

frage noch mal nach dem Wunsch nach Begründung dieses Tagesordnungspunkts.

Herr Präsident, ich möchte Stellung nehmen. Wir beantragen, den Justizausschuss zur Beantwortung dieser Frage einzuberufen – das ist § 113.

Herr Kollege Brandner, schauen Sie bitte in die Geschäftsordnung § 44.

Nein, wir schauen mal in den § 120, ist das, glaube ich, oder? § 121 Abs. 2.

Nein, er hat ja namentliche Abstimmung beantragt.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Er wollte na- mentliche Abstimmung!)

Oder habe ich mich da verhört? Namentlich wird darüber nicht abgestimmt.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Einen nor- malen Geschäftsordnungsantrag hat er gestellt!)

Das kann er. Wenn Sie wünschen, lassen wir im Plenum darüber abstimmen, ob dieser …

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Ich habe einen Antrag gestellt. Jetzt lassen Sie da- rüber abstimmen!)

Herr Kollege Brandner, Sie haben jetzt nicht das Wort. Sie haben jetzt nicht das Wort! Sie haben einen Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt, von dem ich Ihnen erklärt habe, dass er unzulässig ist.

Den habe ich erst gestellt und dann nicht mehr, Herr Präsident.

Der Antrag auf Abstimmung ist sehr wohl zulässig. Und dann lasse ich jetzt darüber abstimmen, ob dieser Punkt …

Herr Präsident, ich beantrage namentliche Abstimmung darüber.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herrgott noch mal! Die namentliche Abstimmung – noch einmal, ich versuche es im Guten mit Ihnen, ich versuche es wirklich im Guten – über einen solchen Antrag ist unzulässig. Der Antrag an sich ist zulässig. Deswegen hat das Plenum die Möglichkeit, jetzt über Ihren Antrag per Handzeichen abzustimmen.

Entschuldigen Sie bitte, ich deute jetzt Ihre Entscheidung so, als wollten Sie sagen, der Antrag auf namentliche Abstimmung sei unzulässig. Ja und gegen diese Entscheidung lege ich nach § 121 Abs. 2 GO namens der AfD-Fraktion Einspruch ein und beantrage, den Justizausschuss einzuberufen.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das können Sie gern tun. Dann wird sich jetzt in wenigen Minuten umgehend der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz treffen und ich unterbreche so lange die Sitzung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Auf Antrag der AfD-Fraktion hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags nach § 121 der Geschäftsordnung über die Entscheidung des Präsidenten, dass eine namentliche Abstimmung über die Absetzung eines Tagesordnungspunkts als unzulässig einzustufen ist, zu befinden und diese mit Mehrheit bestätigt. Entsprechend der Geschäftsordnung hat jetzt der Landtag darüber abzustimmen, ob diese Auffassung vom Landtag bzw. vom Plenum so geteilt wird. Wer sich dieser Auffassung anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU und der Abgeordneten Krumpe und Gentele. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Punkt, zumindest was die Geschäftsordnung betrifft, abgehandelt.

Meine Damen und Herren, bevor wir jetzt weitermachen – ich sehe Ihre Wortmeldung, Herr Abgeordneter Brandner –, mache ich Ihnen einen Vorschlag. Angesichts über 200 wartender Handwerkerinnen und Handwerker, die jetzt schon da sind, und der noch vorzunehmenden Umbaumaßnahmen hier in diesem Plenarsaal schlage ich Ihnen vor, die Sitzung jetzt zu unterbrechen und die entsprechende Geschäftsordnungsdebatte, die ich überhaupt nicht an dieser Stelle abwürgen möchte, am morgigen Vormittag fortzusetzen. Ich sehe da keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich schließe die

(Vizepräsident Höhn)

Sitzung für den – Entschuldigung, habe ich da jetzt ein Nein gehört? Die Frau Abgeordnete HennigWellsow hat sich gemeldet.

Dann formuliere ich jetzt hier den Widerspruch.

Das heißt, dem Vorschlag von mir möchte die Mehrheit des Hauses offenkundig nicht folgen. Das nehme ich jetzt so wahr. Dann setzen wir den Tagesordnungspunkt 11 an der Stelle fort. Ich sehe Einverständnis und ich sehe eine Wortmeldung des Abgeordneten Brandner. Zur Geschäftsordnung nehme ich an?