Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

Herr Abgeordneter Helmerich, ich bitte Sie, zum Thema zu reden. Es geht um politischen Extremismus, es geht nicht um die AfD!

Das ist politischer Extremismus, Herr Präsident. Ich bin auch schon am Ende. –

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Oh, scha- de!)

… darf keine Aufträge mehr erhalten, da nicht gewährleistet ist, dass diese Umfragen nicht manipuliert werden.

Den vorliegenden Antrag werden alle demokratischen Parteien ablehnen, da es absurd ist, wenn dieser von politischen Extremisten gestellt wird. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat Abgeordneter Fiedler für die CDUFraktion das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist immer interessant – ich werde gleich zu TOP 18 und 19 reden –, wenn sich ein ehemaliges AfD-Gründungsmitglied, heute bei der SPD, mit seinen alten Kollegen hier so fetzt und am Thema vorbeiredet. Ich habe nichts gegen die Inhalte.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das stimmt nicht, Wolfgang!)

Ruhe, mit dir rede ich doch jetzt gar nicht. Du hast heute den Hut auf, also ruhig.

Ich finde es einfach nicht sachgerecht, was Sie hier zu dem Thema machen, das hier aufzurufen, aber nichtsdestotrotz, es ist halt Ihr Recht und das Präsidium hatte Sie darauf hingewiesen.

Also, ich will zu den beiden Punkten, TOP 18 und 19, beides Anträge der AfD, kurz einige Punkte sagen, denn ich glaube, wir müssen uns nicht übermäßig ausufernd damit befassen. Die Forderung nach einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Staatsschutzdelikte bringt meines Erachtens gar nichts. Was wir stattdessen viel dringender brauchen, ist schlicht mehr Personal in der Justiz. Auch dort fehlt Personal, dass dort ordnungsgemäß gehandelt werden kann.

(Beifall CDU)

Denn nur wenn wir über hinreichend Personal bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten verfügen, kann der gestiegenen Zahl von Staatsschutz

delikten juristisch adäquat begegnet werden und eine schnelle Ahndung erfolgen. Es ist nun mal unbestritten, dass das so ist. Hierzu gehört natürlich auch die Forderung nach mehr Personal bei den Staatsschutzabteilungen der Polizei und dem Verfassungsschutz, meine Damen und Herren. Sie wissen, dass die Staatsschutzabteilung nach wie vor ziemlich unterbesetzt ist und dass dort einiges passieren muss.

Verfassungsschutz, ich glaube, das lohnt sich nicht mehr. Der einzige, der da noch zuhört, ist der zuständige Minister. Die anderen hören eh nicht mehr zu. Auch das geforderte landesweite Verbot von extremistischen Vereinen ist meines Erachtens einfach zu kurz gedacht.

(Unruhe DIE LINKE)

Wer sich radikalisiert und extremistischen Tendenzen nachgeht, dem ist es egal, ob sein Verein verboten ist. Das haben wir übrigens vor dem NPDVerbotsverfahren auch schon gesagt, dass das in diese Richtung geht.

(Beifall CDU)

Zudem ist es für den Verfassungsschutz wesentlich einfacher, potenzielle Extremisten zu überwachen, wenn sie noch bekannt sind. An dieser Stelle begrüße ich ausdrücklich eine Pressemitteilung von Minister Poppenhäger, der im Kontext der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2017 angekündigt hat, den Einsatz von V-Leuten bei der NPD wieder forcieren zu wollen.

(Beifall CDU)

Das ist eben einer, der noch weiß, wie Sicherheitsdinge gehen, weil er nämlich nicht nur hier in der Küche in Thüringen herumschwirrt, sondern weil er mit seinen Kollegen der anderen Länder und des Bundes zusammenkommt. Wir wollen es nicht mehr dazu kommen lassen, dass wir hier keine Informationen kriegen. Mit dieser Aussage hat zumindest einer – ich will es noch mal betonen –, einer in der Koalition ein klares Bekenntnis zum Verfassungsschutz abgegeben, im Gegensatz zu den Linken. Na ja, Herr Dittes, wir sind uns da in der Einigkeit uneinig, dass V-Leute ein elementares nachrichtendienstliches Mittel darstellen. Aber, ich glaube, da werden wir auch nicht mehr in Übereinstimmung kommen, da kann man nur auf die anderen Koalitionäre setzen.

Auch zum zweiten Antrag, TOP 19, will ich noch wenige Worte verlieren. Meine Damen und Herren, für mich und meine Fraktion ist es eine Selbstverständlichkeit – das haben wir zigmal hier gesagt –, dass alle Arten des politischen oder religiösen Extremismus im Widerspruch zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und daher keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.

(Beifall CDU)

Das ist so was wie die Muttermilch, die man aufnimmt, das muss ja wohl langsam jeder wissen. Dass dies in Thüringen einige Chaoten, insbesondere aus den Reihen der links- und rechtsextremen Szene, immer wieder anders sehen bzw. nicht verstehen, ändert nichts daran, dass es einer gesonderten Feststellung durch den Landtag hier und heute nicht bedarf. Das brauchen wir nicht. Ebenso wenig wird es diese Chaoten interessieren – und schon gar nicht religiöse Extremisten –, wenn der Landtag bekräftigt, dass er alle Formen der Gewalt verurteilt. Das wird die aber sehr interessieren und jucken. Erstens gehe ich davon aus, dass auch dies hier im Hohen Haus selbstverständlich ist und zweitens bedarf es zur Abwehr dieser Formen von Gewalt anderer Maßnahmen als Landtagsbekräftigungen. Im Ergebnis wird Sie da wenig überraschen, dass wir beide Anträge ablehnen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Fiedler, für diesen Beitrag zur Sache. Damit rufe ich als Nächsten Herrn Abgeordneten Höcke für die AfD-Fraktion auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, mein Kollege Jörg Henke hat schon darauf hingewiesen, dass es heute, auch wenn Herr Fiedler gerade eben anderes behauptet hat, vielleicht doch kein Konsens mehr des Hohen Hauses ist, alle Formen des Extremismus, also des politischen Extremismus und des religiösen Extremismus, wirklich von Grund auf abzulehnen. Wir bedauern das außerordentlich – das hat mein Kollege Henke auch schon festgestellt. Ich will im Folgenden einige Fälle beschreiben, die leider Teil des Hohen Hauses sind, nämlich Mitgliedschaften gerade der Abgeordneten der Fraktion der Linken in extremistischen, also linksextremen Vereinigungen. Für mich ist eine Mitgliedschaft etwas anderes als ein Gespräch mit jemandem, der vielleicht extreme und radikale Gedanken mit sich bringt.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Stimmt. Mitgliedschaft in der AfD ist etwas anderes!)

Für mich ist eine Mitgliedschaft auch etwas, was oft als nachhaltig beschrieben werden könnte, eine nachhaltige Zustimmung zu einer Einstellung bzw. zu den Zielen einer entsprechenden Vereinigung, der man durch seine Mitgliedschaft dann auch anzeigt, dass man dazugehören will. Also wir haben hier schon sicherlich einen besonderen Befund vorliegen. Wir finden das auch außergewöhnlich und bedenklich, was hier im Folgenden auszuführen sein wird.

Wie gesagt, die Beispiele sind leider unter uns Abgeordneten. Wir brauchen uns da nur den Herrn Kollegen Schaft anzusehen, der seines Zeichens stolzes Mitglied der Roten Hilfe e. V. ist, einer Organisation,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

die laut Bundesverfassungsschutzbericht … Ich weiß nicht, ob das hier jetzt zu Jubelstürmen Anlass bieten sollte

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kann er doch selbst ent- scheiden!)

und ich bitte den Innenminister des Landes Thüringen jetzt bitte zuzuhören, weil das, was hier an Informationen geliefert wird, sicherlich auch interessant für die Gespräche innerhalb der Regierungskoalition ist.

Diese Rote Hilfe wird seit 2015 vom Bundesverfassungsschutzbericht erwähnt und zwar als eine Organisation, die „Straf- und Gewalttätern aus dem linksextremistischen Spektrum politische und finanzielle Unterstützung, beispielweise bei anfallenden Anwalts- und Prozesskosten sowie bei Geldstrafen und Geldbußen“ angedeihen lässt und Institutionen der Demokratie, insbesondere Sicherheitsbehörden, als Repressionsapparat diskreditiert. Darüber hinaus wird die Rote Hilfe vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Vereinigung beschrieben, die linksextremistische Gewalttäter ermuntert – ich zitiere –, „grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich der Aufklärung von Straftaten zu verweigern“ und damit unter Umständen auch zur Strafvereitelung beiträgt. Und auf Strafvereitelung steht laut Strafgesetzbuch eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren.

Es ist unerhört, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, dass eine Fraktionsvorsitzende des Hohen Hauses, die jetzt leider gerade nicht da ist, an ihrem Wahlkreisbüro Werbung für eben diese Institution namens Rote Hilfe macht.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Nein, das ist genau richtig!)

Andere, wie Frau König, die bemerkenswerterweise jetzt gerade hier ist, und ihr Vater …

Herr Höcke, ich möchte auch Sie bitten, dass wir vielleicht weniger über Mitglieder des Hauses reden, als mehr über die allgemeinen Phänomene des Extremismus.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Fiedler)

Ja, ich muss aber trotzdem darauf hinweisen, Herr Präsident, dass wir natürlich Mitglieder des Hohen Hauses haben, die in extremistischen Vereinigungen Mitglied sind. Ich finde das schon berichtenswert und auch wissenswert für das Hohe Haus. Frau König hat sich in letzter Zeit immer wieder damit hervorgetan, dass sie die Polizeieinsätze bei Thügida-Demos bzw. bei den Gegendemonstrationen, die dann auch zu entsprechenden Unruhen geführt haben, kritisiert hat und zwar hat sie kritisiert, dass die Polizei ihren Dienst nicht richtig und ordentlich versehen hätte. Das ist in unseren Augen eine infame Unterstellung. Und wenn es jemanden gibt, der diesen Vergleich wirklich verdient, dann sind es diejenigen, die ihn aufstellen, aber niemals unsere vollständig überarbeiteten Polizisten, die noch alles in ihren Kräften Stehende tun, um die Versammlungsfreiheit und die Ordnung in diesem Staat aufrechtzuerhalten.

(Beifall AfD)

Eine Steigerung ist auch noch möglich. Frau Dr. Scheringer-Wright, die jetzt auch gerade nicht im Hause ist, ist Mitglied der im Bundes- und Landesverfassungsschutzbericht erwähnten Kommunistischen Plattform und ebenso wie Herr Schaft Mitglied im Bundesvorstand der Linken. Und diese Kommunistische Plattform, die auch in Thüringen aktiv wird, wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als – ich zitiere – „mitgliederstärkste[r] offen extremistische[r] Zusammenschluss“ in der Partei Die Linke bezeichnet.

(Heiterkeit DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Mitglie- derstärkste ist gut!)

Wenn man sich zu solch einer Organisation bekennt, in ihr sogar Mitglied ist, die ja augenscheinlich das Endziel hat, eine kommunistische Herrschaft zu errichten, dann frage ich Sie: Ist Ihnen bewusst, dass der Kommunismus weltweit mindestens 94 Millionen Menschenleben gefordert hat oder ist Ihnen das vielleicht einfach egal?

(Beifall AfD)

Es war Herr Dittes – und auch das möchte ich beklagen –, der meinte, dass sich die Kommunistische Plattform konstruktiv und aktiv in die Gestaltung unseres Wahlprogramms eingebracht hat – also das Wahlprogramm der Linken meinte er –, das jetzt die Partei einmütig vertreten würde. Und da kann man mit anderen Worten sicherlich auch nicht zu weit hergeholt sagen: Die Linke vertritt das Programm der Kommunistischen Plattform und dann ist es wohl mit dem Aufbau des Sozialismus in einem Land nicht mehr so weit her.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ich denke, es geht um Extremismus!)