Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

Wissen Sie, Frau Tasch, ich habe fast darauf gewartet, dass Sie mir die Frage stellen, ob ich das jetzt schon weiß. Ja, wir wissen, wer in den Jahren 1991 bis 2000 geboren wurde. Das heißt, wir kennen alle Namen, wenn man das so sagen möchte.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Vorsicht, Vorsicht!)

Wir kennen das wunderbare Lied aus dem Kindergarten „Da kennt jemand alle Namen“…

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aber es dür- fen welche nach Thüringen ziehen!)

Ja, Frau Tasch, vielen Dank für den Hinweis, wer hierher zieht. Wir haben im Jahr 2015 eine Zuwanderung zum Freistaat Thüringen gehabt. Um 16.000 ist die Bevölkerung gestiegen, nachdem sie über viele, viele Jahre um 10.000 gesunken ist. Das heißt, es ist in der Tat so, Frau Tasch, wenn wir eine Zuwanderung wie im Jahr 2015 über zehn Jahre hätten, könnten wir heute die Gebietsreform abbrechen. Sagen Sie uns bitte, dass Sie das wünschen und mit einem Einwanderungsgesetz auf den Weg bringen, dann diskutieren wir noch über die Modalitäten, da wären wir an Ihrer Seite, aber erzählen Sie den Menschen nicht, dass heute niemand wüsste, wie es im Jahr 2035 aussehen wird, zumal...

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aber Sie tun so, als ob Sie es wissen! Was Sie für einen Quatsch erzählen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen, wie sich der demografische Wandel entwickeln wird. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass die CDU sich dieser Erkenntnis verweigert. Eine Gebietsreform kann dabei helfen. Frau Tasch, sorry, es ist mehr als schwer…

Frau Tasch, ich bitte Sie wirklich, sich zu mäßigen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da kann man sich nur aufregen!)

Ich probiere es noch einmal. Frau Tasch, stellen Sie mir doch eine Zwischenfrage, ich will ja mit Ihnen diskutieren, aber es zu verunmöglichen, dass hier vorn noch mal jemand strukturiert etwas zu einem Thema sagt, das Sie auf die Tagesordnung gesetzt haben, das ist, glaube ich, nicht fair.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es ist einfach nicht fair.

Also, die Gebietsreform kann hier Lösungen schaffen und Studien, die in der Diskussion in den letzten Monaten hier auch eine Rolle gespielt haben, die bestreiten, dass Gebietsreformen hier helfen können, sind – von ihrer wissenschaftlichen Sicht her – mindestens mit Vorsicht zu genießen, vielleicht auch wirklich energisch zu hinterfragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unter dem Punkt 2 stellen Sie eine große Forderungsliste zum Thema der Funktionalreform auf. Kernthese dieser Forderung ist es, dass zuerst eine Funktionalreform durchzuführen wäre und danach erst eine Gebietsreform überhaupt ermöglicht oder vernünftig durchgeführt werden könnte. Ich habe hier einige Zitate, aber ich will es nicht in die Länge ziehen. Auch in dem blauen Wunder, im Expertengutachten Ihrer Landesregierung, Frau Tasch, wurde klargestellt, dass diese Forderung, dass es eine klare Regel gibt, was zuerst durchzuführen ist, dass die nicht besteht, zumindest aus wissenschaftlicher Sicht nicht. Ich persönlich erinnere mich auch noch gut an Innenausschusssitzungen mit Innenminister Jörg Geibert, der uns erklärt hat, dass er ja alle Reformen, die er schon ohne Gebietsreform durchführen kann, natürlich auf den Weg bringt. Ich glaube, es sind auch mit Herrn Carius, der damals Minister für Infrastruktur war, einige Sachen auf den Weg gebracht worden. Das heißt, Sie haben selbst gesagt, dass die Funktional… Ich glaube nicht, dass Sie freiwillig mit den Beamten Funktionalreformen durchgeführt haben, sondern dass Sie alle Elemente, die Sie erkannt haben, die man durchführen kann, ohne eine Gebietsreform auf der Funktionalebene durchgeführt haben. Wir halten das einfach einmal fest. Wir halten auch fest, dass alle Sachverständigen in der Anhörung zum Vorschaltgesetz, zur Funktionalreform, um das einfach auszudrücken, gesagt haben, es gibt keine zwingende Reihenfolge, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Der nächste Punkt, den die CDU ankreidet, ist der Vorwurf, es würde hier eine Art Reformismus geben und zu einer Zerschlagung von Ämtern kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube Ihnen gern, dass Sie davon überzeugt sind, denn Sie haben selbst so etwas betrieben – mit der

erwiesenermaßen nicht vernünftigen „Reform“ der Umweltämter, nämlich der Kommunalisierung, die nicht nur vom Landesrechnungshof als Fehler in der Organisationsstruktur erkannt wurde, sondern auch von den Umweltverbänden und all denen, die damals daran beteiligt waren. Sie haben es dennoch gemacht. Ich darf Ihnen versichern, dass wir aus diesem Fehler, den die CDU begangen hat, gelernt haben, dass wir uns sehr genau anschauen, welche Wirkung die Reformschritte haben, die wir angehen. Sie sind herzlich eingeladen – es sind wirklich alle herzlich eingeladen –, in Debatten, wie wir sie im Ausschuss bei Anhörungen oder auch hier im Landtag führen können, über jede Einzelfrage zu diskutieren: Wohin soll welches Amt gehen? Wo ist es sinnvoll, die kommunale Ebene durch neue Aufgaben zu stärken, weil sie dann mehr selbst entscheiden kann? Wo ist es sinnvoll, die kommunale Ebene dadurch zu stärken, indem wir etwas auf die Landesebene heben? Da sind Sie herzlich eingeladen. Wir wollen darauf hören, was Sie schon an Erfahrungen gesammelt haben und das gern mit einfließen lassen. Die große Frage ist nur, ob Sie zu diesem konstruktiven Dialog überhaupt bereit sind oder ob es Ihnen um eine parteipolitisch motivierte Diskreditierung eines jeden Reformvorhabens dieser Landesregierung geht. Das wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Ich hoffe und bleibe dabei immer groß in der Hoffnung, dass Sie es sich überlegen und doch zu einer konstruktiven Mitarbeit hier bereit sind, die gern auch sehr kritisch sein kann. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, die AfD hat bereits im April 2016 einen Antrag eingebracht, in dem die Umsetzung einer umfassenden Aufgabenkritik und einer Verwaltungsreform statt der Gebietsreform gefordert wird. Die Landesregierung wurde darin aufgefordert, eine Verwaltungsund Funktionalreform durchzuführen, deren Kernziel – die Senkung der Personal- und Sachkosten auf Landesebene – unter anderem durch die Zusammenlegung von Ministerien, Schaffung von mehr Länderbehörden, die Überprüfung der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit erreicht werden soll. Nichts anderes fordert die CDU mit dem vorliegenden Antrag.

Durch den Antrag der AfD von April 2016 und dem Alternativantrag der CDU einen Monat darauf war das Thema bereits Gegenstand der Plenardebatte. Doch im Gegensatz zu manchen untoten Anträgen,

die immer wieder durch das Hohe Haus geistern, ist die Beschäftigung mit der Thematik dieses Antrags richtig und wichtig. Seit April 2016 haben wir weitere Erkenntnisse gewonnen, die die Unsinnigkeit der Gebietsreform belegen.

(Beifall CDU)

Unsere Kollegen in Sachsen-Anhalt haben reichhaltige Belege dafür sammeln können, dass die dortige Kreisgebietsreform von 2007 krachend gescheitert ist. So stiegen dort im Vergleich des Jahres 2014 mit dem Jahr 2007 die Personalausgaben auf die laufenden Sachausgaben pro Einwohner so gut wie in allen Landkreisen. Einspareffekte von 3 bis 20 Prozent, wie vom Gutachter der Landesregierung Professor Hesse prophezeit – Fehlanzeige. Was die Gebietsreform kostet, lässt sich beispielhaft auch am Schicksal der Städte verdeutlichen, die durch die Reform ihre Kreisfreiheit bzw. den Kreissitz verlieren.

In Eisenberg, in Sondershausen, in Hildburghausen, in Sömmerda, in Mühlhausen, in Apolda, in Schleiz, in Greiz und anderswo läuten die Alarmglocken. Mühlhausen hat sich an unsere Fraktion gewandt. Dort heißt es: Für Mühlhausen ist die Frage nach dem Kreissitz essentiell, denn für unsere Stadt sind die Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung überlebenswichtig. Allein der Kreisstadtstatus als Konjunkturmotor ist von großem Wert. Mühlhausen muss den Kreissitz behalten, um nicht den politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anschluss gänzlich zu verlieren. Die Kreisverwaltungen gehören gerade in den kleineren Städten zu den größten Arbeitgebern. Durch Kaufkraftverlust und damit den Rückgang der Steuern verfallen die Innenstädte und weiterer Wegzug der Geschäfte und Bewohner ist vorprogrammiert.

Eine Beispielrechnung am Beispiel Eisenberg: Bisher Kreisstadt des Saale-Holzland-Kreises mit 12.000 Einwohnern und laut dem aktuellen Haushaltsplan zum 30. Juni 2016 338 besetzten Stellen in der Kreisverwaltung. Wenn man die durchschnittlichen Konsumausgaben pro Einwohner von 20.029 Euro, Stand 2015, zur Grundlage nimmt, dann entsteht ein Verlust von Kaufkraft von über 6.769.802 Euro, und das pro Jahr. Wird das Land jährlich fast 7 Millionen Euro an Eisberg zahlen? Wohl eher nicht. Am Kreisstatus hängt aber nicht nur die Kreisverwaltung; auch die Kreissparkasse, das Kreiskrankenhaus, die gesamte Struktur der öffentlichen Daseinsvorsorge werden infrage gestellt. Eine Studie des IWH Halle unter Beteiligung von Prof. Rosenfeld kommt nach einer Untersuchung von Städten, die in den neuen Bundesländern ihren Status als Kreissitz behalten konnten, und Städten, die ihn verloren, zu folgendem Ergebnis: Die Beibehaltung des Kreissitzes hat positive Folgen für das Bevölkerungswachstum. Im Umkehrschluss heißt das, dass Städte, die ihren Kreissitz verloren, auch

an Einwohnern und damit verbunden an Kaufkraft und Schlüsselzuweisungen eingebüßt haben. Der Verlust des Kreissitzes setzt einen Teufelskreislauf in Gang. Die Verwaltung zieht weg, die Kaufkraft sinkt, Gewerbesteuereinnahmen sinken, die Arbeitslosigkeit steigt, Menschen ziehen weg, die Einwohnerzahl verringert sich. Schließlich sinken auch die Schlüsselzuweisungen, deren Berechnung pro Kopf erfolgt. Prof. Rosenfeld drückt das theoretisch so aus: „Diese Ergebnisse zeigen, dass die Änderung des Kreissitzes nicht nur zu kurzfristigen Anpassungen beim Bevölkerungswachstum geführt, sondern auf grundsätzliche Weise die Wachstumsdynamik der Städte verändert haben.“ Die Wahrheit ist, der Verlust des Sitzes einer Kreisverwaltung wird gerade für die kleineren Städte katastrophale Folgen haben. Die Gebietsreform kommt bei den Bürgern als Verlust der sozialen Infrastruktur, Verlust der Identität und Verlust der Heimat an.

(Beifall CDU)

Statt diesen Unsinn weiter zu forcieren, sollte man – da hat die CDU sicherlich recht – das Vorschaltgesetz aufheben.

(Beifall CDU, AfD)

Das Gleiche gilt für das grundsätzlich überflüssige Gesetz über die Grundsätze der Funktional- und Verwaltungsreform. Wie kann man ein solches Gesetz beschließen, ohne dass ein konkreter Aufgabenkatalog unter der Leitfrage: „Muss die Aufgabe überhaupt vom Staat erfüllt werden und wenn ja, wer soll sie auf welcher Verwaltungsebene vollziehen?“, bekannt ist. In Brandenburg hat die dortige rot-rote Landesregierung bereits im Leitbild einen Aufgabenkatalog vorgelegt. Dort steht konkret drin, welche Aufgaben vom Land auf die Kommunen und welche von den Landkreisen auf die Gemeinden übertragen werden sollen. In Thüringen fehlt bislang jegliche Konkretisierung. Mit der kleinen Antwort auf unsere Große Anfrage zu den Kosten und Einsparpotenzialen einer Verwaltungs- und Gebietsreform gibt die Landesregierung unumwunden zu, dass die Interministerielle Arbeitsgruppe zum Standardabbau, die konkrete Ergebnisse bis November 2016 vorlegen sollte, versagt hat. Ihr einziges Ergebnis: Wir haben getagt, getagt und getagt.

Zu guter Letzt ein weiteres Beispiel für – vorsichtig ausgedrückt – unzureichendes Nachdenken: Das Landesverwaltungsamt soll zurechtgestutzt werden und nach Meinung von links außen am besten ganz abgeschafft werden. Auch hier wäre es angeraten, aus den Erfahrungen anderer zu lernen. SachsenAnhalt hat bekanntlich schon ein Gesetz zur Verwaltungsreform beschlossen. Der dortige Rechnungshof stellt fest: Es gibt eine Vielzahl von Aufgaben, die auch bei einem hohen Kommunalisierungsgrad, den wir in Sachsen-Anhalt übrigens nicht erreicht haben, auf der Landesebene verbleiben. Hierfür ist ein Landesverwaltungsamt nach

meiner Einschätzung als Bündelungsbehörde effektiver als eine Mehrzahl von Landesoberbehörden. In der Tat, durch das Landesverwaltungsamt wird der einheitliche Verwaltungsvollzug sichergestellt und die Ministerien werden vom Verwaltungsvollzug entlastet.

Es ist sehr schade, dass bei Verwaltungsreformen Pfusch am Bau, statt solides Handwerk herrscht. Dabei wäre die vernünftige Verwaltungsreform genau das, was unser Land jetzt braucht. Unseren Berechnungen zufolge kostet eine aufgeblähte Landesverwaltung 184 Millionen Euro pro Jahr und das ist noch eine vorsichtige Schätzung. Mit 184 Millionen Euro könnte man locker 200 Polizeianwärter sowie 500 zusätzliche Lehrer einstellen und es würde noch ein hoher zweistelliger Millionenbetrag für die Rücklage des Landes und die Schuldentilgung übrig bleiben. Auch das zeigt wieder nur eines: Thüringen braucht eine Aufgabenkritik und Verwaltungsreform, aber keine Gebietsreform auf dem Rücken der Gemeinden, der Landkreise und des ländlichen Raums. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Kuschel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird mir jetzt nicht schwerfallen, das intellektuelle Niveau nach dem Vorredner wieder anzuheben. Grundsätzlich hat eine solche Reform immer Chancen und Risiken. Wir haben zu entscheiden, ob wir uns ausschließlich mit den Risiken beschäftigen, so wie mein Vorredner, und wie in der öffentlichen Debatte oftmals die Risiken auch aus Sicht von der CDU thematisiert werden. Oder ob wir uns auch mit den Chancen einer solchen Reform beschäftigen.

(Beifall Abg. Krumpe, fraktionslos)

Wir sind in der Verantwortung, uns mit beiden Seiten zu beschäftigen, Chancen deutlich zu machen und die Risiken nicht auszublenden, sondern bei den Risiken nach Lösungen zu suchen. Da sind wir nach meiner Überzeugung und nach Überzeugung unserer Fraktion auf gutem Wege.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ist zurzeit die Sachlage? Wir haben seit einigen Monaten ein Vorschaltgesetz und auf Grundlage dieses Vorschaltgesetzes gibt es in allen Regionen Bewegung. Selbst bei den Kritikern – die verweisen immer wieder darauf, sie haben einen Plan B. Einige warten ab, ob noch gesetzliche Veränderungen erfolgen, was aus den Klagen wird, aber im Grunde sind sich alle bewusst, dass die Chancen der Frei

willigkeitsphase keinesfalls ungenutzt bleiben sollten.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Die bleiben ungenutzt!)

Wenn ich die reinen Zahlen herannehme, welche Vorsprachen es im Innenministerium gab und für Veranstaltungen, die allein unsere Fraktion vor Ort gemacht hat, können wir davon ausgehen, dass sich rund 70 Prozent der Gemeinden inzwischen mit Neugliederungsprojekten in der Freiwilligkeitsphase beschäftigen. Das gewinnt an Dynamik. Es sind insbesondere auch CDU-Kommunalpolitiker, die vorangehen. Ja, ich will nur mal einige Beispiele benennen und da wird das Dilemma der CDU deutlich, dass sie hier auf Landesebene als Totalverweigerer

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Och, Herr Kuschel, so ein Käse, den Sie erzählen, Kä- se!)

und Blockierer agieren, während CDU-Kommunalpolitiker in Verantwortung für die Region, für ihre Stadt vor Ort tatsächlich nach Lösungen suchen und vor allem eher die Chance nutzen. Da gibt es das Sonneberger Unterland, es gibt die gesamte Region Ilmenau mit dem Oberbürgermeister der CDU, Seeber, oder die zwei Gemeinden WechmarGünthersleben und Drei Gleichen, Schleusingen mit Nahetal-Waldau, St. Kilian in Schleusingen mit Herrn Brodführer– ein lang gedienter, ganz erfahrener Kommunalpolitiker mit CDU-Parteibuch. Die VG in Straußfurt im Landkreis Sömmerda hat die Bildung einer Landgemeinde beschlossen. Heute war zu vernehmen, dass Unterwellenborn und Kamsdorf beabsichtigen zu fusionieren. Schmölln und Gößnitz im Altenburger Land haben dies beschlossen oder Stadtilm und Ilmtal aus dem Ilm-Kreis. Nordhausen jetzt auch, Nordhausen mit Buchholz. Es bei dieser Faktenlage immer noch so darzustellen, als würde ganz Thüringen diese Reform ablehnen, das ist eine Anmaßung.

Dass es immer noch Bedenken gibt und auch Kritik, das ist doch nachvollziehbar. Aber nehmen Sie doch nicht in Kenntnis dieser Tatsachen für sich in Anspruch, dass Sie hier für das ganze Land sprechen und angeblich das ganze Land gegen diese Reform wäre. Meine Damen und Herren, das ist keinesfalls der Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,...

Herr Abgeordneter Kuschel, gestatten Sie eine Anfrage der Abgeordneten Floßmann?

Aber selbstverständlich. Heute ist Weiberfasching. Machen wir, bitte.

(Abg. Henke)

Herr Kuschel, legen Sie doch einmal das Modell dar, was Sie meinen, das der Herr Bürgermeister Seeber in der Gebietsreform favorisiert und vorantreibt.

Es gab eine große Versammlung, während der feierlich der Fusionsvertrag unterzeichnet wurde, unter Einbeziehung von Langewiesen, Wolfsberg, Pennewitz und Gehren