Die Gründe für die Lieferengpässe sind vielfältig und zum Teil globaler Natur, wie Frau Pfefferlein auch schon zu Recht gesagt hat. Der extreme Preiswettbewerb vor allem bei den Generika ist ein Aspekt, die Verlagerung der Produktion dadurch in Schwellenländer, die anfällig für Produktionsproble
me sind, ist ein Punkt, die Konzentration der Produktion in den Händen von immer weniger Anbietern ist vollkommen bekannt und auch die weltweit steigende Nachfrage nach bestimmten Antibiotika verschärft die Situation zusätzlich und nochmals: Uns ist bewusst, dass es kein Problem ist, das sich auf Landesebene lösen lässt. Das will ich noch einmal betonen, damit man unseren Antrag hier auch nicht missversteht. Deshalb fordern wir ja eine Bundesratsinitiative, also zu sagen, es soll nicht nur im kleinen Thüringen eine Lösung gefunden werden. Das ist vollkommen klar, wir sagen ja auch nicht, Thüringen soll ein Meldewesen einführen, sondern wir sagen, Thüringen soll das Bundesland sein, das auf Bundesebene anstößt, dass wir für Gesamtdeutschland eine Lösung finden.
Warum soll Thüringen da nicht mal vorangehen? Es gibt Stellschrauben, an denen sich drehen lässt, und zwar gibt es Lieferengpasslisten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, in denen Hersteller Engpässe freiwillig melden können. Freiwillig, wie Sie schon betont haben, aber die Hersteller sind eben nicht verpflichtet, Versorgungsengpässe frühzeitig zu melden. Die Krankenhausapotheken und behandelnden Ärzte werden häufig erst informiert, wenn keine Ware mehr vorhanden ist. Das muss man sich vorstellen, mir wurde das tatsächlich so beschrieben, der behandelnde Arzt will das Medikament bestellen, ruft in der Krankenhausapotheke an und kriegt einfach die Antwort, nein, es ist nicht mehr vorhanden, obwohl schon lange bekannt ist, dass es Probleme mit diesem Wirkstoff gibt. Da scheint es – und das ist nicht im Krankenhaus, das ist schon davor –, in dieser Kommunikationskette scheint es Kommunikationsprobleme zu geben und darüber müssen wir im Ausschuss intensiv diskutieren.
Es muss auch umfassend und frühzeitiger über eben diese bevorstehenden Engpässe informiert werden. Nicht dann, wenn der Engpass da ist, sondern schon dann, wenn sich andeutet, dass ein Engpass kommen kann. Es kann nicht sein, dass die Ärzte dann erst vor leeren Regalen stehen.
Das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – das nächsten Monat im Bundestag abschließend beraten wird – hat das Thema auch mit aufgegriffen und sieht vor, dass Bundesbehörden von Herstellern Informationen zu Absatzmenge, Verschreibungsvolumen von Arzneimitteln einfordern können, um Lieferengpässe zu vermeiden. Das ist ein wichtiger Aspekt, den der Bundesgesetzgeber hier aufgegriffen hat. Das heißt, wir beraten das nicht nur hier im Freistaat, sondern auch das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz hat das auf dem Schirm, aber es ist nicht weitreichend genug und ich denke, auf diese Thematik, weil sie auch auf
Bundesebene aktuell thematisiert wird, kann man gut aufspringen und aufsatteln. Das ist auch ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Informationen müssen auch bei denen ankommen, die damit tagtäglich arbeiten.
Zweitens: Es muss eine Strategie entwickelt werden, um die Produktions- und Lieferfähigkeit von Arzneimitteln zu verbessern, auch wenn deren Patentschutz abgelaufen ist. Die Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten muss gewährleistet sein oder die Patientensicherheit ist in Gefahr.
Drittens: Ärzte, Apotheker, Pfleger und andere brauchen Informationen an die Hand, wie sie mit Lieferengpässen dringend benötigter Antibiotika umgehen können. Es müssen Regelungen geschaffen werden, damit es nicht mehr dazu kommt, dass der Wegfall eines Medikaments – hier in diesem Fall eines Antibiotikums – automatisch die Krankenhausärzte dazu zwingt, gegen andere Regelungen zu verstoßen. Hierüber müssen wir noch einmal nachdenken, ob man dort nicht Flexibilität hineinbringt, dass man sagt, wir geben ihnen eine Handlungsanweisung in die Hand, damit dort der Arzt nicht genötigt wird, unter Umständen mit seinem Gewissen gegen Regelungen zu verstoßen. Das Klinikpersonal darf hier nicht mit der Situation alleingelassen werden und es muss eine mit Experten abgestimmte Handlungsempfehlung herausgegeben werden.
Wir haben diesen Forderungskatalog auch nicht aus der Luft gegriffen. Dieser Forderungskatalog ist am gemeinsamen Forderungskatalog des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker und der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie orientiert – also Fachleute, die sich damit entsprechend auseinandergesetzt haben. Ich denke, allein das sollte Beweis genug sein, dass es ein sachlicher und zielführender Vorschlag ist.
Wir freuen uns auf die Diskussion dazu im Ausschuss. Wie gesagt, wir wollen unseren Antrag nicht missverstanden wissen; es geht tatsächlich um eine große Lösung für Deutschland. Lassen Sie Thüringen dabei Vorreiter sein! Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Pelke aus der SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank zunächst einmal an die CDU-Fraktion für die
sen Antrag – da schließe ich mich den Worten von Kollegin Pfefferlein an – und auch für den umfassenden Bericht, den wir von der Ministerin bekommen haben.
Herr Zippel, Sie haben recht, wir haben hier ein Problem in Angriff zu nehmen. Lieferengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten müssen, soweit es irgend geht, vermieden werden, ohne dass wir uns jetzt den Anspruch stellen, dass wir die Weltproblematik in sich lösen können. Wir werden das auch nicht allein stemmen, wenn, dann müssen wir sehen, dass wir die eine oder andere Maßnahme auf Bundesebene begleiten können.
Es ist ja nicht nur die Situation, die Sie beschrieben haben, was Ärzte und Pfleger angeht. Es ist ja oftmals auch selbst der tatsächliche Endverbraucher, also der Patient, der in die Apotheke geht und der bestimmte Ersatzmedikamente bekommt, die möglicherweise dem nicht entsprechen oder bei denen man selbst gar nicht wissen kann, ob sie dem entsprechen. Dies sind Diskussionen, gerade im Bereich von älteren Herrschaften, so wird es mir jedenfalls auch immer gespiegelt. Auch auf diesen Punkt muss man natürlich ein Auge haben.
Deswegen fände ich es gut, wenn wir – möglicherweise auch mit Unterstützung des Ministeriums – im Ausschuss auch noch mit Experten und Fachleuten das Gespräch suchen könnten, beispielsweise mit den Apotheken. Ich weiß, dass natürlich auch schon im Vorfeld Gespräche geführt worden sind. Aber das schließt ja nicht aus – ohne jetzt eine allgemeine Anhörung einzubinden, ich glaube nicht, dass das diesem Thema hier gerecht wird –, dass wir uns Fachleute und Experten mit an die Seite nehmen und das Gespräch führen sollten, damit wir auch schauen können, an welcher Stelle und wie wir am besten die Initiativen, die es ohnehin schon gibt, auf Bundesebene begleiten können.
Ich denke auch, dass die Frage wichtig ist: Was passiert, wenn es passiert, das heißt, wen kann der Arzt oder die Apotheke auf schnellstem Weg anfragen, selbst wenn Sie berechtigterweise beschrieben haben, dass es auch oftmals an den Kommunikationssträngen hängt. Wenn man weiß, dass ein Medikament schon längere Zeit nicht mehr auf dem Markt ist, dann kann die Information natürlich auch schneller entsprechend weitergegeben werden. Sie wissen, dass ich Sie als Kollegen und Fachmann sehr schätze, aber bei aller Wertschätzung: Wenn dann aus dem Krankenhaus der Hilferuf an Sie kommt und nicht direkt an das Ministerium, dann finde ich das auch irgendwo bemerkenswert.
Ja, ja, das ist schon klar. Ich gönne Ihnen auch den kurzen Dienstweg, nur ist die Frage, ob Sie in dem Moment auch direkte Hilfe leisten konnten oder ob
es nicht an anderer Stelle besser möglich gewesen wäre. Ich meine es gar nicht böse, aber das scheint auch noch einmal die Kommunikationsprobleme zu zeigen.
Es ist ja auch das, was Sie wollen, dass wir darüber reden, damit auf schnellstem Weg deutlich gemacht werden kann, wo fehlt, was der Patient braucht und was notwendigerweise verschrieben und ausgegeben werden muss. Die Frage von – und da stimme ich Ihnen auch zu – freiwilligen Informationen ist gerade in diesem Bereich immer schwierig. Inwiefern es uns gelingt, da gewisse Forderungen mit einzubauen, was verpflichtende Maßnahmen angeht, dass es die Information entsprechend gibt oder aus welchen Gründen das eine oder andere von der Pharmaindustrie dann letztendlich entschieden und auch umgesetzt wird, darüber kann man lange diskutieren. Ich weiß auch nicht, ob alles jetzt an dieser Stelle unter der politischen Ägide geregelt werden kann. Ich halte es an der einen oder anderen Stelle für ein bisschen problematisch bzw. sind wir möglicherweise an dieser Stelle etwas machtlos, aber das sollten wir auf jeden Fall sehr umfassend im Fachausschuss diskutieren. Deswegen sind wir natürlich auch dafür, dass dieser Antrag und auch der Bericht im zuständigen Sozialausschuss weiter diskutiert wird. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet! Sehr geehrter Herr Kollege Zippel, ich freue mich sehr, dass Ihnen dieses wichtige Thema „Arzneimittelsicherheit“ eine doch sehr engagierte, flammende Rede wert ist. Es ist nur schade, dass die Mehrzahl ihrer Fraktionskollegen die Wichtigkeit dieses Themas offensichtlich nicht teilt.
Bei Problemen der Gesundheitsversorgung trifft man in Deutschland auf eine hochkomplexe politische Landschaft. Der Antrag greift ein Problem auf, das nicht erst mit der fehlenden Verfügbarkeit der genannten Antibiotika akut wurde. Aufgrund der vielschichtigen Verflechtung von Kassenarzneimittelherstellern und Gesetzgebungsinstanzen wird sich das Problem der Lieferengpässe kurzfristig leider nicht lösen lassen. Es kommt ja nicht allein bei Antibiotika zu Lieferengpässen, dieses Problem tritt auch bei Narkosemitteln, Krebsmedikamenten sowie Herz- und Kreislaufmitteln auf.
Mit Blick auf die Ursachen lässt sich eine ganze Palette von Gründen anführen. Dazu gehört nicht nur die Verlagerung der Produktionsstätten in das Ausland oder die Verringerung der Lagerkapazitäten, dazu zählt auch die exklusive Belieferung von Kassen durch die Hersteller im Rahmen von Rabattverträgen. So kann es durchaus sein, dass ein hier nicht vorrätiges Medikament anderswo lieferbar ist. Zu Lieferengpässen führen aber auch ganz banale Gründe, etwa ein Rohstoffmangel oder die hier dramatisch beschriebenen Produktionsausfälle. Mehr als 80 Prozent der Antibiotika stammen aus Regionen außerhalb der EU.
Bis zu diesem Punkt der Problemanalyse kann man dem Antrag zustimmen. Doch an der Stelle ist fraglich, wie das Problem gelöst werden soll und leider bleibt der Antrag vage, denn er geht nicht an die Wurzel des Problems und vor allem benennt er keine Verantwortlichkeiten. Die Verantwortung für dieses Problem liegt nämlich zu allererst bei der Selbstverwaltung, aber von der steht im Antrag nichts. Wenn bekannt ist, dass die Engpässe auf die Gewinnmaximierung und die Kostenreduktion zurückzuführen sind, dann muss man an dieser Stelle ansetzen, dann müssen Verstöße der Hersteller gegen die Lieferfähigkeit über entsprechende Sanktionen im Arzneimittelgesetz stärker geahndet werden. Ebenso ist es denkbar, bei kritischen Arzneien Sicherstellungszuschläge zu zahlen, um eine inländische Produktion zu fördern. Damit wären zumindest Lieferengpässe aufgrund von Transportschwierigkeiten oder kurzfristigem Produktionsausfall weitgehend zu vermeiden.
Wenn die Rabattverträge mit einem starken Kostendruck und einer Verlagerung der Produktion ins Ausland einhergehen, dann muss das Ausschreibungsmodell geändert werden. Dass die Rabattverträge zu einer Senkung der Arzneimittelausgaben geführt haben, ist unbestritten, doch wenn es in Zukunft zu Unwägbarkeiten und Abhängigkeiten von ausländischen Produktionsstandorten führt, dann muss das Modell überarbeitet werden. Und wenn die Rabattverträge zu einer sinkenden Anzahl von Herstellern führen, dann muss gesetzlich zwingend mehrfach ausgeschrieben werden, um damit individuelle Lieferengpässe eines einzelnen Herstellers einfach zu umgehen.
Es überrascht, dass der Antrag das System der Rabattverträge nicht erwähnt. Die Rabattverträge sind neben den Festbeträgen eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Instrumente im Arzneimittelbereich. Die Rabattverträge haben einen wesentlichen Einfluss auf die Versorgungslage und die Kostenentwicklung. Da scheint es, als wolle sich der Antrag drücken. In den letzten Gesundheitsreformen kamen die meisten Initiativen für Rabattverträge von der CDU. Zumindest bleibt es etwas unscharf
in dem Antrag, wenn im Punkt 2 nur über abgelaufenen Patentschutz gesprochen wird. An dieser Stelle müssen wir fragen, ob den Krankenkassen ein Sicherstellungsauftrag für die Medikamentenversorgung übertragen werden muss. Dann obläge es der Hand der Selbstverwaltung, einen Weg zu finden, wie das Problem gelöst werden könnte. Gesetzliche Regelungen wären dann obsolet und die dafür Berufenen müssten sich der Sache selbst annehmen. Es ist auch nicht ersichtlich, warum der Staat nun an dieser Stelle intervenieren muss. Es ist der gesetzliche Auftrag der Selbstverwaltung und der Krankenkassen, die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. Sie haben diese Aufgabe zu erfüllen und sie haben die Fachkenntnis dazu. Man möge ihnen doch bitte den Auftrag erteilen, die Versorgung der Versicherten mit Medikamenten sicherzustellen. Daran muss man sich vielleicht auch noch einmal in aller Deutlichkeit und Dringlichkeit erinnern. Sie müssen dann die entsprechenden Instrumente und Wege finden. Wenn die Verantwortlichen neu benannt werden müssen, dann muss das gesetzlich geschehen. Alle Erfahrung aber zeigt, dass staatliche Alleingänge und Interventionen in das Gesundheitssystem regelmäßig scheitern. Es gilt, klare Vorgaben zu machen, an die Selbstverwaltung adressiert, mit Zielvorgaben, mit Terminen und notfalls mit Androhung von Sanktionen. Aller Erfahrung nach bewegen sich dann auch die schwerfälligen und großen Apparate von Krankenkassen, Ärzteorganisationen, Apotheken und Arzneimittelherstellern. Wir fordern einen Sicherstellungsauftrag für die Arzneimittelversorgung. Dafür muss künftig stärker als bisher die Verfügbarkeit gesichert werden. Die Produktion sollte, wenn möglich, im Inland erfolgen. Lieferengpässe müssen geahndet werden. Mit Absichtserklärungen wie in dem Antrag ist es leider nicht getan. Wir brauchen hierfür ein klares Bekenntnis zur Garantie der medikamentösen Versorgung aller Patienten. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bin hier der Letzte in der Reihe und hatte schon Angst, ich kann hier gar nichts mehr sagen, weil alles gesagt wurde.
Ach doch, ich habe etwas gefunden. Herr Zippel, ich muss Sie fragen: bei Medikamenten für den Magen haben wir noch keine Engpässe? Nach dieser
Rede der Kollegin Herold brauche ich jetzt wirklich eine Pille, damit ich keine Magenbeschwerden kriege, wegen dem, was hier gesagt wurde. Ich werde auch noch begründen, warum ich hier fast ein Magengeschwür kriege. Dank Ihres Antrags habe ich mich mit dieser Problematik befasst. Es ist eigentlich unglaublich, dass die meisten Grundstoffe für Antibiotika in Fernost produziert werden. Fliegt eine Fabrik in die Luft, ist es aus. Der Apothekerverband hat mir gesagt, es gibt einen Ausgangsstoff für ein Antibiotikum, das einzig und allein in Indien für ganz Europa hergestellt wird. Wenn Indien einmal den Hahn zudreht oder diese Fabrik fliegt auch in die Luft, ist ganz Europa mit diesem Ausgangsstoff nicht versorgt. Jetzt komme ich zu dem Argument, dass daran die Selbstverwaltung schuld ist, wie es Frau Herold sagt. Da bin ich nun doch schon geplättet. Es ist schon wieder ein politisches Problem.
Die Pharmaindustrie leistet es sich, profitorientiert, aus Profitsucht diese Produktion auszulagern. Da kann eine Selbstverwaltung hoch springen, wie sie will, einem Pharmakonzern kann eine Selbstverwaltung oder Krankenkasse nichts entgegensetzen. Deshalb muss politisch darüber nachgedacht werden. Das geht nicht nur bis hoch in die Bundesebene, Herr Zippel, sondern ich behaupte sogar, die Europäische Kommission muss sich damit beschäftigen, wie wir die Sicherheit der Bevölkerung in Europa durch genügend Arzneimittel sicherstellen können. Jawohl, da muss die Politik Rahmenbedingungen schaffen, dass die Pharmakonzerne verpflichtet werden, diesen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Nicht die Selbstverwaltung, die kann das gar nicht, gehört gar nicht zu ihren Aufgaben. Rabattverträge, das ist ein Thema für sich, davon bin ich auch kein Freund, das sage ich an dieser Stelle. Wir haben das bei Heil- und Hilfsmitteln in der Pflege schon vor zehn Jahren gehabt und es war Mist. Aber zu sagen, das machen die Pharmakonzerne, weil sie dem Kostendruck entgehen wollen – nein, die machen das, um noch mehr Profit zu erzielen. Wir haben in Deutschland die höchsten Arzneimittelpreise und es ist nicht zu erklären, warum das Medikament von Hexal, was ich hier bei uns in der Apotheke kaufe, ein Drittel teurer ist, als wenn ich dieses Medikament in Luxemburg oder in Frankreich oder Italien kaufe. Das ist doch im Prinzip das hauptpolitische Problem. Deshalb ist es gut, dass wir auch von Thüringen aus darüber debattieren, aber ich glaube, hier sind die Bundestagsfraktionen auch in der Verantwortung. Hier ist Ihr Bundesgesundheitsminister in der Verantwortung, politische Rahmenbedingungen zu schaffen und Verpflichtungen an die Pharmakonzerne auszugeben und mit den Pharmakonzernen ins Gespräch zu kommen. Aber es ist ja alles dem Profit unterstellt. Meine
Was ich noch einmal betonen möchte, ist: Wir sprechen hier von Lieferengpässen und nicht von Versorgungsengpässen. Also Lieferengpässe heißt noch nicht, dass die Versorgung nicht gewährleistet ist. Das will ich noch einmal für die Allgemeinheit sagen, nicht dass heute Angst ausbricht in Thüringen.
Zum Schluss habe ich mich zum Beispiel mit unseren zwei Krankenhausstandorten im Unstrut-Hainich-Kreis noch einmal verständigt, habe mit Apotheken gesprochen, auch mit einem weiteren Krankenhaus gesprochen. Ich muss sagen, auch die Krankenhäuser haben eine gewisse Pflicht und Verantwortung. Herr Zippel, wenn Sie sagen oder das geschildert haben, da hat der Arzt in seiner Krankenhausapotheke angerufen und die haben gesagt: „April, April, das Medikament haben wir nicht mehr“, dann muss ich sagen, dann hat auch die Krankenhausapotheke eine gewisse Verantwortung, den Arzt rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn in ihren Regalen plötzlich demnächst Leerstand bei dem einen oder anderen Medikament sein kann. Die Kommunikation innerhalb des Krankenhauses muss ebenso funktionieren. Der Geschäftsführer unseres Krankenhauses im Unstrut-Hainich-Kreis hat mir gesagt, Gott sei Dank hat er vor Jahren eine Krankenhausapotheke aufgemacht und eingerichtet und ist dadurch in der Lage, mit einer Einkaufsstrategie Engpässe bisher vermeiden zu können. Er kennt das Problem allgemein in Thüringen, aber er sagt: Ich habe das Problem in meinen Häusern nicht, da mein Apotheker rechtzeitig reagiert und Bevorratungswirtschaft macht oder dergleichen mehr. Der Apothekerverband hat mir auch versichert, die Apotheken, die Krankenhäuser versorgen, sind schon in der Lage und arbeiten mit den Krankenhäusern zusammen. Ein Beispiel hat er genannt: Bei Medikamenten, wo es große Verpackungen gibt, haben sie für die Patienten die Verpackung kleiner gemacht oder haben nur einen Teil der Verpackung ausgegeben. Den Apotheken ist das bekannt und sie geben das im Prinzip auch an die Krankenhäuser weiter und die Apotheken tun alles, damit der Patient mit dem Medikament, was er braucht, rechtzeitig versorgt werden kann.
Herr Kollege Kubitzki, einen kleinen Augenblick. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Abgeordneten Zippel. Würden Sie die zulassen?