Einen letzten Satz: Viele Bürgermeister sagen, diese Regelung jetzt ist praxisnah, das sagt auch der Gemeinde- und Städtebund. Jetzt muss die CDU entscheiden,
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kuschel, ich sehe noch Ihr Kuschelmobil vor mir, mit dem Sie durch die Lande gefahren sind und die Leute gegen Dinge, die den einzelnen Bürger und auch uns nicht erfreuen, aufgehetzt haben.
Und wenn man Geld für Infrastrukturmaßnahmen ausgeben muss und dann noch erklären soll, dass der Wert des Grundstücks erhöht wird usw....
Herr Kuschel, Sie sind durchs Land gefahren und haben den Leuten eingeredet, dass man das alles ganz anders machen kann, dass man eine Steuer machen kann, und dann haben Sie erkannt: Oh, wir haben uns verrannt, das geht gar nicht. Da haben Sie immer wieder dasselbe erzählt und haben Kleindienst und Co. in der Bürgerinitiative – Sie sind noch Schatzmeister in dem Laden – immer wieder was erzählt, was alles kommt, was alles
wird. Aber selbst, wo wir noch gerungen haben mit der Großen Koalition – das sind solche Materien, wo es wirklich nicht so einfach zugeht, wo man wirklich genau hingucken muss. Da hat sich die Rechtsprechung selbst in der alten Bundesrepublik über die letzten Jahrzehnte laufend weiterentwickelt, fortentwickelt und selbst heute gibt es Urteile, die da ganz was anderes wieder sagen. Und immer wieder nur zu betonen: Nehmen wir das doch, wie es in Sachsen ist. Man muss sich immer angucken, wie es gewachsen ist, wie die Gesetze dort sind und wie sie hier sind. Wir haben nicht umsonst zur jetzigen Anhörung gefordert, dass wir dort wirklich auch die Leute noch mal hören, die wir gehört haben. Ich bin nun wirklich dankbar, dass auch das Oberverwaltungsgericht sich nicht gescheut hat, zur Anhörung was zu sagen, weil sie, ich glaube, auch dem Letzten noch klargemacht haben – selbst Kuschel müsste es klar geworden sein –, dass man zwar meint, dass manches schön und gut sei, das aber der Rechtsprechung nicht standhält. Und ich kann Ihnen nur sagen, ich bin seit vielen Jahren im Wasserverband ZWA: Wissen Sie, wie oft wir die Satzung ändern mussten, weil sie angepasst werden musste? Wissen Sie, wie oft wir neue Dinge machen mussten, weil die falsch veröffentlicht wurden – das hat nicht gestimmt, Verwaltungsgericht neues Urteil, Oberverwaltungsgericht neues Urteil. Da werden heute noch Dinge abgeurteilt oder ausgeführt, die über 20 Jahre zurück sind, weil sie teilweise gelegen haben oder weil sich teilweise alles überholt hat. Aber es gibt hier keinen Stein der Weisen, wie Sie immer wieder versucht haben den Leuten zu suggerieren, dass man hier doch irgendwas machen könnte. Und die CDU hat damals was gemacht, weil das Land gebrannt hat, wobei es wirklich darum ging, dass die Leute in Größenordnungen auf die Straße gegangen sind und gesagt haben: Ihr wollt uns durch die kalte Küche enteignen. Deswegen haben wir damals diese große, ich sage mal, teure Geschichte für das Land gemacht. Man kann sich heute trefflich darüber streiten, ob es nun hätte besser oder noch anders gehen können. Fakt ist eins: Wir haben damals Ruhe in den Laden gekriegt. Das ist Fakt. Und deswegen, Herr Kuschel, sich hierhinzustellen, und Sie haben ja ein paar Mal gesagt, dass es Ihre persönliche Meinung ist. Also am Ende sind Sie wohl eine Koalition. Da muss man erwarten, dass die Koalition etwas vorlegt und nicht dass Sie sagen: Ich, der Herr Kuschel, habe eine ganz andere Meinung. Sie regieren doch jetzt, und wenn Sie regieren, dann können Sie doch die Dinge, die Sie meinen alle umsetzen zu müssen, auch machen. Aber auch Sie müssen erkennen, ob Sie wollen oder nicht: Regieren ist zwar manchmal schön und manchmal einfach, aber manchmal nicht einfach. Aber Fakt ist eins: An der Rechtsprechung kommen Regierung und die sie tragenden Fraktionen nicht vorbei.
Ich erinnere mich an das Bayern-Urteil, das wir hier diskutiert haben. Wie oft haben wir das mit unserer Landesregierung, mit unserem Innenminister und mit unserem Innenstaatssekretär hier besprochen und gefragt: Was machen wir denn? Erste Aussage war: Wir müssen erst mal gucken, ob uns das Urteil überhaupt betrifft. Das ist immer so. Nummer zwei ist, dass wir dann gesagt haben: Na ja, wir müssen wahrscheinlich doch was machen, weil wir nicht daran vorbeikommen. Und das Dritte war dann: Ja, wie machen wir es denn? Und wir meinen, dass wir damals – auch mit dem Justizministerium gemeinsam – etwas auf den Weg gebracht haben, das auch heute sattelfest ist. Deswegen – man kann nicht laufend alles auf den Kopf stellen. Man kann auch nicht laufend neue Dinge bringen. Und dann suggerieren Sie heute mit Ihren Dingen: Ja, die Kommunen können es ja richten. Mein Kollege hat es ja schon gesagt, erst 100 Millionen und mehr wegnehmen und dann sagen: Ihr könnt es doch bezahlen. Dann hat man den Schwarzen Peter von oben auf das letzte Glied heruntergeschoben,
auf den Bürgermeister und auf den Gemeinde- oder Stadtrat. Vor Kurzem haben Sie sogar noch das Gesetz verändert, dass die ganz schnell abgewählt werden können, und wenn es ans Geld geht, kann ich Ihnen sagen, da geht das ganz fix. Auf einmal machen sich ein paar Bürger auf, Abwahlantrag und da ist der Bürgermeister weg. So gehen Sie mit der kommunalen Ebene um. Das ist einfach unglaubwürdig, was Sie hier treiben. Ich will Ihnen mal gerade aus Ihrer Bürgerinitiative, ich will nicht alles vorlesen, Bürgerallianz Thüringen hier usw., Landesvorsitzende, und ein Sarkasmus: Unsere Enttäuschung kann nicht größer werden! Und er schrie dann: Sie stärkt unsere Abwehrkräfte! Wahrscheinlich läuft dann Kuschel, holt sein altes Mobil wieder raus, vorneweg und sagt: Ich bin zwar Mitglied in dieser Großen, in dieser Koalition – groß ist sie ja nicht –, aber ich renne wieder vorneweg und wir machen was anderes. Und Sie werden immer wieder gestoppt werden. Da nützt es nichts, dort irgendwelche Dinge auf den Tisch zu bringen.
Da will ich auch noch mal in Richtung AfD – wenn jetzt gerade mal leichte Klopfer kamen – sagen; man ärgert sich; man muss sich ja nicht darüber ärgern. Aber Fakt ist auch eins: Nachdem wir diese Diskussion nun wirklich – ich meine, gut, die alten Parteien beschäftigen sich schon länger damit, weil sie sich beschäftigen mussten. Sie sind ja ein Neuzugang und wollen ja alles neu machen. Alles kommt ja nach Herrn Brandner von der AfD – ich weiß ja nicht, wo Sie das jetzt abgeschrieben haben und ob das Brandner eingefallen ist. Also als Bundestagskandidat muss ich mir ein bisschen
mehr einfallen lassen, als so was zu bringen, was untauglich ist, was nichts hilft, was die Leute noch mehr verrückt macht. Wir sollten abwarten, was jetzt am Ende herauskommt. Es wird sich nicht viel ändern, da können Kuschel und Co. noch mehr erzählen. Wir werden nur das regeln können, und auch nur, wenn die Kommunen Geld haben, können sie dort, wo sie Geld haben, das etwas abmildern, aber mehr nicht. Es muss weiterhin umgesetzt werden, ob es uns passt oder nicht.
Herr Fiedler, wenn ich schon in diese Kommunalabgabendebatte reingezogen werde, da will ich natürlich nicht sprachlos bleiben. Ich bin Ihnen auch dankbar, dass Sie zum Kern der Sache zurückgekommen sind, denn je länger die Debatte oder das Duell zwischen Herrn Kellner und Herrn Kuschel dauerte, desto mehr entfernte man sich ja vom eigentlichen Tagesordnungspunkt, nämlich von unserem doch sehr vernünftigen Gesetzentwurf, und desto mehr wurde klar, dass Sie es lieber haben, hier Schlachten der Vergangenheit zu schlagen, als sich um die Thüringer Zukunft zu kümmern. Diese Thüringer Zukunft ist Gegenstand unseres Gesetzes. Nachdem Herr Kellner und Herr Kuschel das erste Mal ans Rednerpult getreten waren, da habe ich mir die Frage gestellt, ob sie sich jetzt dumm gestellt haben oder ob es den Gegebenheiten entsprach, wie sie von hier vorne agiert haben. So zu tun, als würde unser Gesetz nichts verändern, das gäbe es alles schon, ist schlicht und ergreifend Unsinn. Dazu brauchen Sie einfach nur die Begründung des Gesetzes zu lesen und dann kommen Sie auch auf die Punkte, die neu sind und die besser sind für die Thüringer Bürger. Es ist ganz einfach: Punkt 1, wir haben eine verpflichtende Bestimmung aufgenommen, dass vor der Durchführung einer Maßnahme darüber zu entscheiden ist und nicht danach. Das gibt es bis heute nicht. Punkt.
Wenn Sie dann in § 7 b Abs. 2 reingucken, den haben Sie offenbar nicht gelesen oder Ihre Referenten nicht lesen lassen, da werden Sie feststellen, dass wir einen neuen Satz 2 einfügen. Richtig ist, dass es den Satz 1 gibt, und danach können diese Beiträge gestundet werden, das ist richtig. Aber wir gehen einen Schritt weiter und fügen einen Satz 2
ein, in dem drinsteht: Verpflichtend muss auf Antrag gestundet werden, wenn wir das 0,4-fache des Verkehrswertes haben. Auch das gibt es bisher nicht. Ein Blick in das Gesetz, das wir hier unterbreitet haben, hätte uns die eine oder andere Debatte erspart und die eine oder andere falsche Aussage, meine lieben Herren Kellner und Kuschel. Dumm gestellt oder tatsächlich so, das überlasse ich Ihnen, das zu beantworten.
Schließlich gibt es auch noch das Dritte, was Sie unter der Begründung finden, dass da auch eine Muss-Bestimmung reinkommt, nach der die Bürger vorher aufzuklären sind und nicht lediglich aufgeklärt werden sollen. Das ist auch wieder eine MussBestimmung, also ein Schritt in die richtige Richtung, um mehr Transparenz zu schaffen.
Ich weiß also gar nicht, wo Ihr Problem ist. Herr Kuschel, ich hoffe für Sie zumindest, dass die Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben diese Debatte heute nicht verfolgt, denn dann dürften Sie Ihren Schatzmeisterposten in diesem Verein mal los sein, wenn die mitbekommen haben, was Sie von hier vorn verbreitet haben und dass Sie sich gegen die eigenen Vereinsinteressen gestellt haben. Was wir wollen, meine Damen und Herren, ist auch nicht, dass ab 2019 vielleicht irgendetwas passiert, sondern wir wollen, dass sofort irgendetwas passiert – und deshalb unser Gesetzentwurf. Da sehen Sie schon mal, was der Brandner Ihnen in wenigen Minuten aus dem Hut zaubert: fünf tolle Argumente, fünf tolle Sachen, damit Sie unserem Antrag zustimmen können.
Herr Kuschel schließlich noch mal: Sie haben Marx zitiert. Ich vermute mal, Sie haben Karl Marx gemeint und nicht Dorothea Marx. Da sind wir uns einig, oder?
Deshalb weiß ich gar nicht, warum Sie sich hier vorn hinstellen und uns nahelegen, einen Schreibtischtäter lesen zu sollen, auf dessen Ideologiekonto Millionen von Toten gehen. Das sollten Sie sich mal überlegen, ob Sie sich wirklich hier vorn hinstellen und uns einen solchen Ideologen, der dafür verantwortlich ist, dass ganze Gebiete ausgerottet wurden,
verkaufen wollen als denjenigen, der der Richtige ist, über Thüringer Kommunalabgaben zu richten. Herr Kuschel, ich glaube, da lagen Sie ein bisschen sehr weit neben der Spur. Vielen Dank.
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Staatssekretär Götze, Sie haben das Wort für die Landesregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brandner, selbstverständlich würde Ihr Gesetzentwurf etwas verändern, aber eben nicht zum Besseren. Ich möchte das an einem Beispiel klarmachen, und zwar an dem Beispiel der Stundung von Beiträgen. Die Stundung von Beiträgen zur Vermeidung erheblicher Härten im Sinne des § 222 Abgabenordnung ist bereits jetzt in der Thüringer Kommunalordnung geregelt.
Diese Regelung stellt vor allem auf die wirtschaftliche und persönliche Situation des Abgabenschuldners ab und nicht auf den Verkehrswert des Grundstücks – das ist auch gut so. Entscheidend für die finanzielle Erleichterung durch Stundungsmöglichkeiten muss die persönliche Situation und Leistungsfähigkeit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sein. Auch wenn die Beitragsforderung nicht die im Entwurf der Fraktion der AfD vorgesehene Grenze vom 0,4-fachen des Verkehrswerts des Grundstücks erreicht, kann das für einen sozial schwächer gestellten Beitragspflichtigen eine erhebliche Härte bedeuten. Umgekehrt kann von einem überdurchschnittlich leistungsfähigen Beitragspflichtigen erwartet werden, dass er seiner Verantwortung zur Mitfinanzierung nachkommt, wenn es für ihn keine erhebliche Härte bedeutet, auch wenn der genannte Grenzwert überschritten werden sollte. Im Ergebnis ist also eine solch starre Regelung, wie Sie sie vorschlagen, schlicht ungerecht.
Weiterhin geht der Entwurf der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Kellner hatte bereits darauf hingewiesen – von einem Problem aus, das meines Erachtens gar nicht flächendeckend existiert. Dabei handelt es sich um den Vorschlag, dass die Kommunen zukünftig über das Vorhaben von Maßnahmen, die Beitragserhebungen nach sich ziehen, zu unterrichten haben, anstatt wie bisher unterrichten sollen. Es ist nicht nur so, dass die bestehende ge
setzliche Regelung den Kommunen ohnehin wenig Spielraum lässt – deshalb wird das juristische „sollen“ gern als der kleine Bruder von „müssen“ bezeichnet –, sondern es gilt auch, den ganz überwiegend gut arbeitenden Kommunen zu vertrauen, dass sie weiterhin ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden und selbstverständlich über bedeutende Maßnahmen vorab unterrichten, und das nicht nur, weil das das Thüringer Kommunalabgabengesetz vorschreibt, sondern im eigenen Interesse des gemeindlichen Zusammenlebens. Eine gesetzliche Verschärfung ist deshalb an dieser Stelle völlig unangebracht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.