Protokoll der Sitzung vom 27.02.2015

Solange die Zeit reicht.

Ja, 1 Minute und 30 Sekunden sind es noch, Herr Kellner.

Herr Adams, eine kurze Frage. Sie haben mich gerade nach Erfurt geschickt oder versetzt. Wo nehmen Sie denn das her? Vielleicht wissen Sie mehr als ich, vielleicht ist meine Frau heute umgezogen und ich weiß noch nichts davon und Sie wissen es schon.

(Heiterkeit und Unruhe im Hause)

Herr Kellner, das wünsche ich niemandem. Ich darf Sie allerdings an eine Debatte erinnern, die wir hier im Thüringer Landtag und auch in Ihrer Fraktion geführt haben, da ging es um die Frage, ich glaube, des Alkoholtrinkens in Innenstädten. Da waren wir beide in einen kurzen Disput gekommen und ich habe Ihnen davon erzählt, dass, wenn man in der Erfurter Innenstadt lebt, das Problem, das da beschrieben wurde, mitnichten in dieser Intensität, wie es die CDU sieht – zumindest für meine Wahrnehmung nicht –, nahe ist. Da haben Sie mir erklärt, dass Sie fast immer in der Erfurter Innenstadt unterwegs sind und deshalb besser Bescheid wissen und insofern habe ich das heute zitiert.

Ich will das aufklären: Ich bin nicht umgezogen, ich wohne noch im ländlichen Raum, in der Gemeinde Zimmernsupra.

Im Übrigen ist die Redezeit von Herrn Adams erschöpft, sodass er sich auch keinen weiteren Fra

(Abg. Adams)

gen stellen muss. Herr Abgeordneter Höhn hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich ein wunderbarer Evergreen, den wir nun schon seit – kann man sagen – Jahrzehnten hier in diesem Hause pflegen, die Diskussion über das Für und Wider einer Gebietsreform in Thüringen, jedenfalls nach der, die 1993/94 ins Werk gesetzt worden ist. Wenn die Sache nicht so ernst wäre, meine Damen und Herren, es hat manchmal sogar einen geradezu Slapstick-Charakter, was ich hier an Redeäußerungen teilweise vernehmen muss. Ich muss auch zugeben, dass es mir noch ein bisschen schwerfällt, aber ich sage es ganz deutlich, das, was Kollege Kuschel hier gesagt hat, ich gebe ihm unumwunden recht, wo es darum geht, um den Umbau der Landesverwaltung und unseren Landesstrukturen insgesamt – wie gesagt, es fällt mir noch ein bisschen schwer –, aber er hat an der Stelle eindeutig recht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das steht jetzt im Protokoll, da kommt es nicht mehr raus!)

Wenn wir davon ausgehen – ich habe das am Mittwoch im Rahmen der Aktuellen Stunde schon gesagt –, dass wir einen Abbaupfad in der Landesverwaltung von ungefähr 8.000 Stellen in den nächsten Jahren vor uns haben, wenn wir davon ausgehen, dass uns der Mikrozensus für 2030 – diese Zahlen liegen alle auf dem Tisch – eine Einwohnerzahl in Thüringen von ungefähr 1,9 Millionen Einwohnern beschert, dann kann ich nicht hergehen und die Augen davor verschließen und eine Landesverwaltung und Kommunalstrukturen für 2,5 Millionen Einwohner vorhalten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sind Strukturen, die müssen die Bürgerinnen und Bürger bezahlen. Das können wir uns schlicht nicht mehr leisten. Die Leute wollen Gewissheit. Ich habe es vorhin in einem kleinen Zwischendisput mit den Abgeordneten direkt gesagt. Ich habe den Eindruck – und mir können Sie wirklich glauben, dass ich ein bisschen herumkomme, auch in meiner Heimat und auch im sogenannten ländlichen Raum, ich bin sozusagen der personifizierte ländliche Raum, wenn Sie so wollen –,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Heiterkeit im Hause)

die Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch die gewählten Bürgermeister – und da sind viele von

Ihrer Partei dabei – sind, was das Thema Gemeindegebietsreform betrifft,

(Unruhe CDU)

schon wesentlich weiter, als sie hier in dieser Fraktion überhaupt zu denken bereit sind. Das ist meine Erfahrung, die ich in den letzten Jahren oft genug machen durfte, und dabei bleibe ich. Was die Menschen wollen, was die Bürgerinnen und Bürger wollen und was vor allen Dingen auch Ihre Bürgermeister wollen: Sie wollen Verlässlichkeit, sie wollen endlich Verlässlichkeit darüber, wie es mit den Strukturen weitergeht.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Die wollen keine neue Gebietsreform!)

Herr Kellner, Sie haben sich in Ihren Ausführungen verwundert darüber gezeigt, dass sich die Koalition das Thema Freiwilligkeit auf Ihre Fahnen geschrieben hat. Zum einen darf ich Sie daran erinnern, dass es auch Papiere aus der SPD-Fraktion in den letzten beiden Legislaturen gab und gibt, die nach wie vor ihre Aktualität behalten haben, wo das Thema berührt ist. Im Übrigen darf ich Sie daran erinnern, es gibt aus der – ich will mich jetzt nicht genau festlegen, ob es 1995 oder 1996 war, deswegen sage ich – Mitte der 90er-Jahre ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts, das sogenannte Isserstedter Urteil. Neben der Entscheidung in der Sache zur Gemeinde Isserstedt hat das Gericht uns damals, der Landespolitik sozusagen, einen Fahrplan aufgeschrieben, wie künftige Gemeinde- und Kreisgebietsreformen abzulaufen haben. Da geht es um die Herstellung eines Leitbildes. Das hat Verfassungsrang, das ist notwendig. Darum haben sich Ihre Partei und Ihre Fraktion immer gedrückt. Ich weiß, wovon ich rede, das können Sie mir glauben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Gericht hat auch gesagt, es braucht Verlässlichkeit. Eine solche Reform muss ein paar Generationen überdauern, das heißt, man muss an Strukturen denken, die auch für die Zukunft gerüstet sind angesichts der Einwohnerzahlen, die ich vorhin schon gesagt habe. Letztendlich heißt das für uns, dass wir mit unserem Konzept, was wir auf den Tisch legen werden bzw. wir brauchen da auch nicht bei Null anzufangen, die Zahlen liegen ja alle auf dem Tisch – wir werden dafür sorgen, dass es diese Verlässlichkeit gibt.

Zum Thema „Freiwilligkeit“: Natürlich, die Freiwilligkeit ist ein Prinzip. Das Problem Ihrer Partei ist, es ist Ihr einziges Prinzip, das Sie bisher beim Thema Gemeinde- und Gebietsreform auf den Tisch gelegt haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Präsident Carius)

Das hat zu Strukturen geführt, die hat der Kollege sehr bildhaft geschildert. Ich könnte noch sehr viele Beispiele hinzufügen, gerade mit sogenannten Kragenverwaltungsgemeinschaften, die sich um einen zentralen Ort gruppiert haben, die sogar die Verwaltung in diesen zentralen Ort integriert haben, obwohl der gar nicht zur Verwaltungsgemeinschaft gehört. Solche absurden Gebilde gibt es in unserem schönen Freistaat Thüringen. Oder die ganzen Gemeindezusammenschlüsse, die einem ZentraleOrte-Prinzip ganz klar widersprechen. Ich sage ganz offen, wir haben in der letzten Legislatur in der Koalition mit Ihnen Entscheidungen getroffen, die haben wirklich wehgetan. Als ehemaliger Kommunalpoltiker und als ehemaliger Bürgermeister blutet mir heute noch das Herz, wenn ich so manche Entscheidung überdenke, aber wir haben es aus Koalitionsräson getan. Jetzt haben wir die Chance, vieles von dem wieder mal vom Kopf auf die Füße zu stellen, und glauben Sie mir, wir werden diese Chance nutzen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Die Leute werden euch wissen lassen, was sie davon halten!)

Es hat sich nun der Minister für Inneres und Kommunales, Herr Poppenhäger, gemeldet. Herr Poppenhäger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bedanke mich schon einmal vorab für die äußerst muntere Diskussion, die ja einiges noch erwarten lässt, wenn wir den Weg vom Leitbild dann zum Vorschaltgesetz gehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Debatte hat es gezeigt, wir stehen vor großen Herausforderungen und der Handlungsdruck ist seit Längerem da. Die Rahmenbedingungen hierfür sind Ihnen alle bekannt. Die Einwohner Thüringens werden in den kommenden Jahren weniger und im Durchschnitt älter. Die konjunkturelle Entwicklung der letzten Jahre ist gut, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, dennoch, die finanziellen Spielräume des Landes und der Kommunen werden spürbar geringer, zum einen durch den Einwohnerrückgang und zum anderen aber auch verbunden mit den wegbrechenden Mitteln aus Solidarpakt, Länderfinanzausgleich und Mitteln der Europäischen Union. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten auch gerade von der Union, bis 2020 greift zudem die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für die Länder. Um uns darauf einzustellen, haben wir jetzt noch

weniger als fünf Jahre Zeit. Vor diesem Hintergrund kann eigentlich niemand ernsthaft infrage stellen, dass die Durchführung einer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform zu den wichtigsten Aufgaben gehört, vor denen Thüringen gegenwärtig steht. Für die Landesregierung steht fest, dass diese Reformen notwendig sind für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, der Landkreise, der Städte und der Gemeinden.

Die Landesregierung möchte sicherstellen, dass diese Reformen zu den kommenden Kreistags- und Gemeinderatswahlen wirksam werden. Der Reformbedarf ergibt sich nicht nur aus dem Streben nach Effektivität der Aufgabenerfüllung in den bestehenden Strukturen, sondern unabweisbar auch aus der Pflicht zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Landes und seiner kommunalen Strukturen. Thüringen braucht auf allen Ebenen eine funktions- und leistungsfähige finanzierbare öffentliche Verwaltung mit klaren Verantwortlichkeiten, mit professionellem Personal, mit bestmöglicher Bürgernähe und mit starker kommunaler Selbstverwaltung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch benötigen wir eine Reform der Landesverwaltung, um die Verwaltungsstrukturen den künftigen demografischen und finanziellen Gegebenheiten anzupassen. Welchen Anforderungen muss die Verwaltung nun künftig gerecht werden? Was können, was wollen wir uns noch leisten? Erst, wenn wir diese Fragen beantwortet haben, ist zu entscheiden, wer die Aufgaben in Zukunft wie und wo wahrnehmen soll. Deshalb müssen wir auch die bestehenden Behörden einer Aufgabenkritik unterziehen, insbesondere im Hinblick auf die Kommunalisierung von wahrgenommenen Aufgaben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Landesregierung der letzten Legislaturperiode hat bereits der Bericht der Expertenkommission zur Funktional- und Gebietsreform im Januar 2013 vorgelegen. Nach Vorlage des Berichts wurde unter dem Vorsitz der Ministerpräsidentin eine Regierungskommission unter Beteiligung von fünf Ministern eingesetzt. Auch wenn diese Regierungskommission im Wesentlichen vertraulich getagt hat, so verrate ich an dieser Stelle jedoch keine Dienstgeheimnisse, wenn ich feststelle: Wir waren vor der Sommerpause 2013 in der internen Diskussion deutlich weiter, als dies in der späteren öffentlichen Präsentation sichtbar wurde. Es stand für alle Beteiligten außer Zweifel, dass eine Funktional- und Gebietsreform mit Augenmaß zur Effizienzgewinnung auf kommunaler Ebene, aber auch im Landeshaushalt führen würde. Teile der CDU haben sich seinerzeit entschieden, auch im Hinblick auf die herannahenden Landtagswahlen keine Entscheidungen mehr zu den zu verändernden Gebiets- und Verwaltungsstrukturen zu fällen. Dies mag aus wahltaktischen Gründen seinerzeit auch

(Abg. Höhn)

nachvollziehbar gewesen sein, es hat die notwendigen Entscheidungen, vor denen wir nun stehen, für die Zukunftsfähigkeit des Freistaats Thüringen jedoch um zwei Jahre zurückgeworfen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier musste die neue Landesregierung nun anknüpfen und wir beabsichtigen, den Landtag in die Vorbereitung des Reformpakets partnerschaftlich einzubeziehen. Denn am Ende des Tages, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, das wissen Sie selber, wird auch der Landtag die wesentlichen Entscheidungen treffen müssen. Darüber hinaus wollen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen, den Verwaltungen sowie den jeweiligen Interessenvertretungen frühzeitig den Dialog über die Ziele und Grundsätze der Reform beginnen. Dabei wollen wir besonders auch die Kommunen und ihre Vertretungen einbinden. Es ist heute schon mehrfach auch in der Diskussion so gesagt worden und da gebe ich Ihnen ja auch recht: Die Mandatsträger in den Kommunen kennen die örtlichen Probleme und Entwicklungspotenziale in der Regel besser. Sie wissen, worauf es vor Ort ankommt. Wir wollen noch in diesem Jahr der Öffentlichkeit ein kommunales Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ vorstellen. Die Ergebnisse des sich hieraus ergebenden Diskussionsprozesses wird die Landesregierung bei der Erarbeitung des Entwurfs des Vorschaltgesetzes zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform berücksichtigen. Mit der Vorlage des kommunalen Leitbilds wollen wir aber auch den Kommunen die notwendige Planungssicherheit geben. Denn kommunale Neugliederungen sind letztlich nur sinnvoll, wenn die Kommunen sicher sein können, dass die von ihnen angestrebte Struktur dann auch langfristig Bestand haben kann. Das Leitbild soll den Landkreisen, Städten und Gemeinden die notwendige Orientierung über die künftigen kommunalen Verwaltungsstrukturen geben.

Lassen Sie mich jetzt noch abschließend auf das Wie der Neugliederungen eingehen. Blicken wir auf die kommunalen Neugliederungen in den letzten Legislaturperioden zurück, so hat sich die Freiwilligkeit in der Tat als ein Instrument herausgestellt, das sich teilweise bewährt hat, konnte in vielen Bereichen allerdings – auch das haben wir bereits in der Debatte gehört, Herr Höhn hat darauf hingewiesen – bestehende Problemlagen nicht lösen. Wir greifen den Gedanken der Freiwilligkeit dennoch auf, wollen solchen Modellen auch ausreichend Raum geben. In diesem Zusammenhang ist uns aber bewusst, dass freiwillige Zusammenschlüsse in Einzelfällen auch an ihre Grenzen kommen. Es wird also voraussichtlich auch notwendig sein, die eine oder andere Neugliederung vorzunehmen, die nicht freiwillig zustande kommt. Die Voraussetzungen hierfür werden wir zusammen mit den Betroffenen

entwickeln und Ihnen zur Entscheidung im Rahmen eines Vorschaltgesetzes vorlegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung und das Parlament sind aufgerufen, in dieser Legislaturperiode die bereits in der letzten Legislatur begonnenen Arbeiten zur Funktional- und Gebietsreform abzuschließen. Dabei haben wir nicht nur das Jahr 2019 im Blick, sondern die Reformen müssen auch sicherstellen, dass auch im Jahre 2030 und darüber hinaus die Kommunen, Kreise, aber auch der Freistaat selbst handlungsfähig bleiben.

Herr Minister Poppenhäger, es gibt eine Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

Selbstverständlich. Wo ist sie?

Hier vorn. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Minister Poppenhäger, Sie haben zu Recht gesagt, dass es darauf ankommt, dass die Abgeordneten, die vor Ort eingebunden sind, letztendlich auch ein wichtiger Faktor sind. Vielleicht hat deswegen der Kollege Höhn auch zur Kreisgebietsreform kein Wort gesagt, denn in Südthüringen ist es ja durchaus ein umstrittenes Thema. Der Kollege Adams sagte, man möchte die Bürger mitnehmen. Deswegen meine Frage: Wie planen Sie, das Thema Kreisgebietsreform mit den Bürgern zu diskutieren, bzw. planen Sie vielleicht sogar auch, die Bürger direkt zu beteiligen und darüber zu befragen?

Ich habe gesagt, dass wir natürlich die Bürger beteiligen wollen. Aber lassen Sie uns zunächst mal Folgendes sagen: Wir wollen ein Leitbild erstellen und das Leitbild hat nicht Gesetzeskraft, sondern es soll das Leitbild sein, was später in ein Vorschaltgesetz übergeführt wird von diesem Landtag. Zwischen Leitbild und Beschluss eines Vorschaltgesetzes wird Zeit sein, auch vor Ort die Strukturen zu diskutieren.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Beteiligung ohne Bürger?)

Da Sie gerade Sonneberg ansprechen, ich wollte jetzt nicht auf Einzelbeispiele eingehen, aber Sie haben es in der Tat gesagt: Das ist ein schönes Beispiel. Der Kollege von der AfD hat gesagt, wir

(Minister Dr. Poppenhäger)