Protokoll der Sitzung vom 24.03.2017

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Digitalfunk stellt den primären Kommunikationsweg zur Bewältigung von polizeilichen Einsatzlagen dar. Mit Blick darauf ist die quantitative Ausstattung der Thüringer Polizei mit Mobiltelefonen grundsätzlich ausreichend. Einzig eine Umstellung der Mobiltelefone auf die Möglichkeit zur Datensendung erscheint zeitgemäß. Es wiegen auch hier die Forderungen nach Informationssicherheit sehr schwer und haben uneingeschränkte Berechtigung. Daher wird beim Thüringer Landeskriminalamt an einem System für die Verwaltung von Smartphones gearbeitet, um die technischen Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben umsetzen zu können.

Mit Blick auf die Ausführungen empfehle ich, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion ebenfalls, sodass ich auf deren Verlangen die Aussprache zum Sofortbericht sowie zu Nummer II des Antrags eröffne. Als Erster erhält Abgeordneter Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank an die Landesregierung für den Sofortbericht und die ausführlichen Informationen, die wir dadurch erhalten konnten. Dem ist im Prinzip nichts hinzuzufügen. Es ist nur vielleicht noch mal ganz kurz zu kommentieren, die AfD hat offensichtlich nach vielen Monaten der De

(Abg. Henke)

batte um eine gute Personalausstattung, die hier im Landtag geführt wurde, erkannt, dass auch sie dazu noch mal was machen will. Es ist so bezeichnend, dass Herr Henke hier einen Brief vorliest, den wir im Herbst letzten Jahres schon mal diskutiert haben, den im Übrigen Kollege Fiedler auch schon einmal vorgelesen hat, aufgrund dessen der Innenminister bei den betroffenen Beamten direkt vor Ort war. Die AfD kommt einfach ein halbes Jahr später und möchte den hier noch mal vorlesen. Es ist bezeichnend, dass Sie, nachdem wir viele Monate diskutiert haben, wie leistungsfähig unsere Ausbildungsstätte, unser Bildungshaus, unsere Bildungsstelle in Meiningen ist, wo wir Polizisten ausbilden können, und in allen Debatten festgestellt haben, es sind 200, die AfD sagt dann, lasst uns 300 machen, ohne zu begreifen, dass wir hier an dieser Stelle natürliche Grenzen haben und dass wir mit dem Vorrücken auf 200 – ich würde mich natürlich freuen, wenn es mehr wäre – erst mal eine verlässliche und ehrliche Ankündigung haben. Was Sie machen, ist ja wieder Humbug, weil Sie sagen, man könne auch noch mehr machen. Warum denn nicht 500, Herr Henke? Oder wir machen 1.000. Aber das fasst einfach unsere Ausbildungsstätte nicht, unser Bildungszentrum würde das nicht leisten können.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist auch nicht nötig!)

An diesen Realitäten kommt auch die postfaktische AfD nicht vorbei.

Es ist bezeichnend, dass die AfD – nachdem die Landesregierung und zunächst die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag gesagt haben, wir werden uns die letzte Polizeistrukturreform genau angucken, ob sie denn das, was man sich davon versprochen hat, auch wirklich erfüllen konnte, und nachdem der Bericht des Innenministers vorgelegt wurde und im Innenausschuss auch schon diskutiert wurde – dann kommt und sagt, jetzt nehmen wir mal ein paar Punkte heraus und fordern die hier in so einem kleinen Antrag.

Es ist auch sehr bezeichnend, dass die AfD davon spricht, dass man endlich ordentliche Ausrüstung bringen sollte, nachdem wir wissen, dass gerade vor zehn Tagen der Innenminister neue, endlich auch ballistischen Schutz bietende Helme übergeben hat. Das heißt: Unter dem Strich unrealistische Forderungen der AfD, weit zurückliegende Debatten, die Sie noch einmal versuchen aufzukochen. Deshalb ist es sehr klar, dass wir diesen Antrag ablehnen werden. Vielen Dank.

Danke schön. Als Nächster erhält Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke das Wort.

Meine Damen und Herren, vielleicht am Freitagnachmittag etwas Interaktives für Sie: Wissen Sie, was das ist?

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Ein Zettel!)

Herr Geibert könnte es vielleicht in Erinnerung haben, Herr Walk auch. Es ist ein Auszug aus dem Personalkonzept der Thüringer Polizei aus dem Jahr 2012. In diesem Personalkonzept – und zwar hier auf Seite 16 – ist relativ detailliert ausgewiesen, wie viele Polizeibeamte bis zum Jahr 2020 altersbedingt den Dienst quittieren werden. Und es ist noch hinzugerechnet worden die Zahl möglicher prognostizierter sonstiger Abgänge, die infolge von Entlassung, Kündigung oder Dienstherrenwechsel ohne Tauschpartner eintreten. Was heißt das? Seit 2012 wusste im Thüringer Innenministerium jeder Abteilungsleiter, jeder Innenminister, wie sich die Personalsituation in der Thüringer Polizei entwickeln wird. Trotzdem hat die Landesregierung bis zum Jahr 2014 am Stellenabbaukonzept festgehalten und damit den Zustand mit befördert – und zwar wissentlich –, über den wir hier ein um das andere Mal reden und diskutieren.

Was hat diese Landesregierung gemacht? Das wird man doch mal sagen dürfen. Sie hat als Erstes gesagt, wir setzen den Stellenabbau im Jahr 2015 aus. Sie hat als Zweites gesagt, wir überprüfen das Stellenabbaukonzept für die Thüringer Polizei. Das hat sie gemacht auch in Form einer eingesetzten Expertenkommission, die auch die Strukturreform der Thüringer Polizei mit in Augenschein genommen hat. Sie hat als Nächstes auch darum gestritten und diskutiert, wie viele Beamte nun jährlich in die Ausbildung genommen werden müssen, um dauerhaft die Aufgaben der Polizei in Thüringen bewerkstelligen zu können. Ich will es Ihnen mal sagen: Laut diesem Personalkonzept der Thüringer Polizei aus dem Jahr 2012 scheiden im Jahr 2017 164 Beamte aus dem Dienst und im Jahr 2018 188 Beamte. Das wird sich dann im Jahr 2019 auf 192 Beamte steigern.

Deswegen, denke ich, war es richtig, dass diese Landesregierung beschlossen hat, im Jahr 2016 die Anzahl der Polizeianwärter um 30 Anwärter zu erhöhen, und sich jetzt darauf verständigt hat, in diesem Jahr und in den darauffolgenden zwei Jahren die Anwärterzahl mit 200 Anwärtern festzulegen.

Ich gebe aber meinem Kollegen Dirk Adams ausdrücklich recht: Wir befinden uns hier nicht im Wettbewerb um höher, schneller, weiter oder in dem Fall mehr, mehr, mehr, weil wir müssen uns natürlich auch überlegen, in welche Struktur geben wir diese Polizeianwärter, mit welchen Aufgaben, an welchen Orten. Ich glaube, da sind wir noch nicht an dem Punkt, wo wir aus unserer Sicht sein soll

(Abg. Adams)

ten. Aber ich sage ganz deutlich, wir kommen nicht weiter, wenn die einen sagen, 200 werden wir jetzt einstellen, und die Nächsten werden dazu aufrufen, dass 200 nicht genug sind, weil 300 halt mehr sind als 200. Ich will einmal auch so eine durchaus absurde Zahlenfolge in Erinnerung rufen. Beispielsweise die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte am 5. November 2016 die Einstellung von 170 Polizeivollzugsbeamten/-anwärtern und 40 Polizeiverwaltungsbeamten/-anwärtern, dazu noch 20 Polizeiangestellte, dann einige Wochen später noch mal 230 Neueinstellungen. Am 26. Januar weisen Sie darauf hin, dass Platz für 200 Einstellungen in Meiningen ist, und am 7. Februar verkündet die Deutsche Polizeigewerkschaft, dass sie seit Langem schon die Neueinstellung und Ausbildung von jährlich 300 neuen Polizeianwärtern fordert. Ich glaube, das macht doch deutlich, dass wir mit politischen Diskussionen in diesem Bereich nicht wirklich weiterkommen, sondern uns in der Sache tatsächlich beschäftigen müssen.

Da will ich noch einmal deutlich an das Innenministerium unsere Erwartungshaltung richten, dass wir dieses Personalkonzept und Personalentwicklungskonzept auch fortentwickeln müssen. Wir müssen auch die Empfehlungen der Expertenkommission aufgreifen, diskutieren und auch zu Entscheidungen führen und dann natürlich auch den Beamten in Thüringen sagen, welche Aufgaben sie an welcher Stelle zukünftig erfüllen müssen.

Ich sage es noch einmal: Wir stehen ja vor der Herausforderung – und die Innenpolitiker werden das wissen –, diese ungeheure Diskrepanz von Stellen im Organisations- und Dienstpostenplan zu den Stellen im Haushaltsplan und zu der Stellenuntersetzung im Stellenabbaukonzept in irgendeiner Form in Übereinstimmung zu bringen, denn das, was wir vorgefunden haben in diesen jeweiligen Bereichen, passt überhaupt nicht zu den jeweils anderen Zahlen. Insofern ist das ein erster wichtiger Zwischenschritt gewesen, die 200 Polizeianwärter festzuschreiben, aber wir müssen weiter im Rahmen der Personalentwicklung gehen und müssen weitere Entscheidungen treffen, was die Fortentwicklung der Polizeistrukturreform anbetrifft.

Dann will ich auf den zweiten Punkt eingehen, der auch im Bericht des Innenministeriums hier eine Rolle spielte: Die Fortentwicklung, die Modernisierung der Kommunikation auch innerhalb der Polizeistrukturen und damit natürlich auch Erleichterung der Arbeit von Polizeibeamten und damit auch immer in der Folge deren Entlastung im Dienst und damit ist natürlich, mit der Entlastung, verbunden auch die zusätzliche Zurverfügungstellung von Zeit für Verfolgung von Straftaten, für Bürgerkommunikation und Ähnliches, so wie wir das von unserem Polizeibeamten auch erwarten können und vielfach auch erleben. Da müssen wir feststellen, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzun

gen der Polizei, was moderne Kommunikationsmittel anbetrifft, genau die polizeiliche Arbeit der Beamten momentan noch eher erschwert, weil wir da der Entwicklung in vielen anderen Bundesländern noch hinterherlaufen. Deswegen will ich noch einmal auch auf den Evaluierungsbericht der Expertenkommission verweisen, die sich in einem speziellen Kapitel auch den Fragen der neuen Medien und Kommunikationsmittel zugewendet haben und richtigerweise auf einige Aspekte hingewiesen haben wie Smartphones, Tablett-PCs, damit Zeugen nicht Wochen später noch einmal auf die Polizeidienststelle vorgeladen werden müssen, dass sich dann ein weiterer Bearbeiter bei der Polizei mit dem Vorgang beschäftigt, sondern die unmittelbare Erfassung von Daten und Zeugenaussagen und der Abgleich möglicherweise auch mit Verdächtigen vor Ort passieren kann. Dazu müssen Voraussetzungen geschaffen werden. Ebenso müssen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Online-Wache, wie von der Linken schon seit langer Zeit gefordert, in Thüringen Realität wird. Da stimmt es mich optimistisch, wenn der Pressesprecher des Thüringer Innenministeriums am 21.03.2017 gegenüber Thüringen24 sagt, dass das Konzept der Online-Wache gegenwärtig in Thüringen in der Vorbereitung ist und nur noch rechtliche, technische und personelle Fragen geklärt werden müssen. Da gehe ich davon aus, dass das Thüringer Innenministerium bei der Online-Wache auch den von der AfD beantragten Termin 01.01.2018 deutlich unterschreiten wird. Wir würden uns gemeinsam in der Koalition darüber freuen.

Aber etwas, meine Damen und Herren, fand ich dann doch noch bemerkenswert, denn der Expertenkommissionsbericht weist auf Seite 134 auch darauf hin, dass in Polizeifahrzeugen die Ausstattung mit sogenannten Car-PCs, IT-gestützter Fahrzeuge, fehlt, und verweist in einer Fußnote auf die durchaus guten Erfahrungen im Nachbarland in Sachsen-Anhalt. Ich will das einmal zitieren: „Dort werden Fahrzeuge eingesetzt, die über Computertechnik verfügen und es daher den Beamten ermöglichen, mobil auf polizeiliche Auskunftsdateien und Fachanwendungen zuzugreifen, sodass ein Teil der Sachverhaltsbearbeitung direkt am Einsatzort erfolgen kann und weniger Fahrten zur Dienststelle nötig sind.“

Ich glaube, das sollte uns beispielgebend sein. Herr Staatssekretär, ich hoffe, dass durch die Ernennung von Michael Schulze zum Abteilungsleiter Polizei – der seine polizeilichen Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt mitbringt und dem ich ganz herzlich zu seiner Ernennung beglückwünschen möchte –, dass wir mit den Erfahrungen von Michael Schulze auch in dieser Frage in Thüringen einen deutlichen Schritt nach vorn gehen werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster erhält Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werter Besucher!

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Zwei!)

(Zwischenruf Abg. Rosin, SPD: Drei!)

Ich danke zunächst der Landesregierung für den Sofortbericht. Wir beurteilen den Antrag der AfD als wenig fundierten Versuch, unseren Antrag zur Sicherheitslage im Freistaat anlässlich der Sondersitzung des Thüringer Landtags vom Januar 2017 in minimalistischer Form erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle aus aktuellem Anlass, auf die seit circa zwei Jahren völlig geänderte Sicherheitslage in Europa, Deutschland und damit auch im Freistaat Thüringen hinzuweisen. Sehr geehrter Kollege Dittes, das ist auch der Unterschied – und das ist zu beachten –, wenn Sie hier die Personalplanung aus dem Jahr 2012 heranziehen. Damals hatten wir noch eine andere, eine geänderte Sicherheitslage, die mit heutiger Sicherheitslage überhaupt nicht zu vergleichen ist.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Trotz- dem werden die Beamten jedes Jahr älter! Das hat sich trotz Sicherheitslage nicht geän- dert!)

Wir haben eine geänderte Situation, die andere Maßnahmen erfordert, das wollte ich damit nur sagen, dass das nicht vergleichbar ist mit dem Jahr 2012.

Der traurige und feige Anschlag von London hat abermals gezeigt, der Terror und die damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben sind leider allgegenwärtig. Dazu passen übrigens die aktuellen Umfragen, die belegen, dass die Angst, Opfer von Kriminalität und Terror zu werden, leider einen traurigen Höchststand erreicht hat. Dreiviertel, genau 77 Prozent, der Deutschen befürchten weitere Terroranschläge auch in Deutschland. Zwar wird unsere freiheitliche demokratische Gesellschaft vor diesen feigen Angriffen nicht in die Knie gehen, es hat sich aber einmal mehr gezeigt, dass die Gefahrenlage weiterhin als latent hoch einzustufen ist. Unser Standpunkt zu diesem Thema ist klar und schon immer gewesen: Innere Sicherheit, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Kernaufgabe des Staates und diese Sicherheit muss auch ein Staat leisten können. Die Menschen hier in Thüringen haben ein elementares Recht, sich sicher, frei von Furcht und Angst bewe

gen zu können. Sicherheit ist auch ein Teil der Lebensqualität. Das gilt überall im Freistaat, egal ob in Erfurt oder in Eisenach, am Kyffhäuser oder im Thüringer Wald.

Zurück zur Polizei. Wir teilen vom Grundsatz die Forderung nach mehr Personal bei der Polizei. Allerdings muss diese Forderung auch realistisch und umsetzbar sein, ohne die Qualität der Ausbildung zu verschlechtern. Unausweichlicher Fakt ist auch, dass unsere Polizei gegenwärtig an einer dauerhaften Überbelastung durch Mehrarbeit und Überstunden leidet und im Freistaat zum Erreichen der Belastungsgrenze der Polizei geführt hat. Das Limit ist erreicht, wie die GdP so zutreffend die Sache auf den Punkt bringt. Immerhin hat sich der Minister gegenüber der Finanzministerin Frau Taubert durchgesetzt. Wir wollen in den nächsten drei Jahren – Herr Staatssekretär hat es auch ausgeführt – jeweils 200 neue Polizeianwärter einstellen. Aber ehrlicherweise: Es sind ja nicht 200, die wir neu einstellen. Es sind 175, weil jeweils 25 Kolleginnen und Kollegen im sogenannten Aufstieg bereits eingestellt sind und nur die Laufbahn wechseln werden. Ausreichend ist es nicht.

Natürlich muss ich noch etwas zu den Einstellungszahlen in den anderen Bundesländern sagen, zum Beispiel Brandenburg plus 350, Sachsen plus 600 und auch Sachsen-Anhalt mit 700 Neueinstellungen. Vom Bund, von Bayern oder von Hessen will ich hier gar nicht erst reden. Für die drei Jahre 2017 bis 2019 – das hatten wir im angesprochen Sonderplenum vorgeschlagen – votieren wir dafür, mindestens 255 Einstellungen durchzuführen. Wir hatten auch vorgeschlagen, wie das realistischerweise gehen kann, nämlich durch die Schaffung einer Ausbildungshundertschaft bei der Bereitschaftspolizei in Erfurt. Allerdings – das räume ich gern ein – sind auch andere Varianten vorstellbar, zum Beispiel, wenn wir die Ausbildungsmöglichkeiten an der Fachhochschule in Gotha nutzen. Allerdings – auch das ist noch zu erwähnen – müssen wir die Anstrengungen erhöhen, um Personal zu gewinnen. Schon jetzt hat Thüringen massive Probleme, hinreichend qualifizierte Bewerber zu finden. Das heißt, nicht allein die nackte Zahl ist entscheidend, sondern auch die Attraktivität des Polizeidienstes. Hier will ich nur einige Stichpunkte liefern, die den Handlungsbedarf mehr als deutlich aufzeigen: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, angemessene Besoldung, Zulagenwesen, Gesundheitsmanagement, Aufgabenkritik, Entlastung vollzugsfremder Aufgaben, Personalentwicklungskonzept, magere Beförderungsquoten, nicht zuletzt Führungskultur, Motivation, Anerkennung und Wertschätzung – wie ich meine, sehr große Baustellen, Herr Staatssekretär, die wir endlich in Angriff nehmen müssen. Dass wir hier Nachholbedarfe haben, da sind wir uns, denke ich, einig.

(Abg. Dittes)

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Thema „Ausstattung der Polizei“ und den Forderungen der AfD sagen. Auch diesbezüglich hatte meine Fraktion schon 2015 mehrfach die Verbesserung der technischen und insbesondere der Schutzausrüstung gefordert. Da ist inzwischen nachgebessert worden. Ich will aber auch noch sagen und das meine ich ganz ehrlich: Die ständigen Forderungen nach mehr PCs, nach mehr Handys, nach mehr Druckern, die kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Da bin ich bei Ihnen, Herr Staatssekretär. Sie sprachen von einer bedarfsgerechten Ausstattung. Das sehe ich genauso, weil das, was die AfD fordert, impliziert, dass unsere Kolleginnen und Kollegen nicht ordentlich arbeiten könnten, weil die Voraussetzungen fehlen. Dem ist nicht so.

Ich würde aber gern das aufgreifen, was Kollege Dittes noch ansprach, und da bin ich auch bei Ihnen. Natürlich müssen wir uns Gedanken machen über den modernen Arbeitsplatz im modernen Funkstreifenwagen 2020 – so bezeichne ich ihn mal. Das hatten wir schon vor 15 Jahren mal angeschoben, dass man vor Ort gleich die Anzeigen aufnimmt, die Zeugenvernehmung macht, Einmalerfassung, die Datenabfragen vor Ort durchführt, das ist alles ins Stocken geraten. Ich bin sehr dafür, dass wir das wieder aufgreifen. Die positiven Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt wurden ja bereits erwähnt.

Nun noch zur Forderung nach der Internet-Wache, um dort Strafanzeigen stellen zu können. Da will ich sagen, dass wir diesem Vorschlag sehr verhalten gegenüberstehen. Ich will auch sagen, warum. Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es in die gleiche Richtung, indem Sie gesagt haben, die Online-Wache muss noch weitergedacht werden. Das sehen wir genauso. Ich will es auch erklären. Die Internet-Wache bedeutet zunächst eine Rund-um-die-Uhr-Besetzung und – ehrlicherweise – realistisch können wir das zurzeit nur an einer Stelle durchführen, das ist die Landeseinsatzzentrale. Aber da wissen wir auch, dass die Kapazitäten dort erreicht sind.

Ein weiterer Punkt: Jede Anzeige ist zudem sofort zu überprüfen, jedem Hinweis ist unmittelbar nachzugehen, und der Gewerkschaftschef Kai Christ, mit dem habe ich heute noch mal gesprochen, hat es, glaube ich, sehr gut auf den Punkt gebracht: Jeder Klick erfordert sofortiges polizeiliches Handeln. Daher sollte der Vorschlag, wenn überhaupt, im Rahmen eines Pilotprojekts angegangen werden. Wie gesagt – wenn überhaupt.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Polizei und Sicherheitsbehörden benötigen zunächst unsere uneingeschränkte Wertschätzung, unsere Anerkennung und Respekt. Daher gilt meine Dankbarkeit und Anerkennung den Beamten, die in der gegen

wärtigen schwierigen Lage jeden Tag für uns die Sicherheit sicherstellen und im Wortsinn auch ihren Kopf hinhalten. Den Antrag der AfD-Fraktion lehnen wir ab. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Nun haben wir den Abgeordneten Henke für die AfD-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, zur Polizeiarbeit gehört es auch, dass wieder der Respekt für die Beamten hergestellt werden muss. Das ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um als Polizeibeamter beruflich tätig zu werden.

Zuerst zu dem Wichtigen: Das Personal fehlt an allen Ecken und Enden. Derzeit schaffen wir es kaum einmal, die Altersabgänge zu ersetzen. Doch es gibt Lichtzeichen am Horizont. Die Landesregierung hat schon eine Forderung nach 200 Polizeianwärtern jährlich aufgegriffen. Dafür vielen Dank. Vielen Dank dafür, Herr Staatssekretär, dass die AfD wirkt.

(Beifall AfD)