Doch natürlich, bis auf einzelne Open-Access-Zeitungen, die sagen, okay, wir haben einen eigenen Peer-Review. Aber ansonsten ist es weitgehend … – Wie bitte?
Also, ich publiziere einen Text, der ist in der wissenschaftlichen Landschaft. Dann gibt es vielleicht eine Schwarmintelligenz, die diesen Text auswertet. Also mit Verlaub, das ist nicht mein Konzept von Wissenschaft. Ich glaube, es gibt schon noch Fachdisziplinen, wo es Sinn macht, dass Experten und Fachleute draufschauen und nicht einfach eine Schwarmintelligenz bewertet, ob das jetzt ein guter oder ein schlechter Text ist. Es geht darum, ist der Text richtig oder falsch. Ich finde offen gestanden, das muss Wissenschaft abbilden.
Deswegen glaube ich, dass wir in der Fragestellung „Qualität und Peer-Reviews“ durchaus uns noch Gedanken machen sollten, auch gemeinschaftlich, wo da Pferdefüße sind.
Dann gibt es einen dritten und letzten Punkt in der Kritik, den ich zumindest einmal mitdenken will, weil er durchaus auch für die Fragestellung, wohin wir den Wissenschafts- und Forschungsstandort Thüringen entwickeln wollen, nicht ganz unbedeutend ist. Wir diskutieren hier häufig darüber, dass wir in Thüringen einen Anteil an Drittmitteln oder an Forschungsmitteln haben, der sehr stark staatlich gesteuert ist oder aus öffentlichen Institutionen. Wir haben uns alle gegenseitig versprochen oder haben gesagt, wir sollten das befördern, dass wir auch Mittel von Dritten oder aus dem privaten Bereich akquirieren. Das ist häufig Forschung im Auftrag von Dritten. Jetzt haben Sie versucht, das in Ihrem Antrag ein bisschen einzugrenzen, aber nicht vollumfänglich. Aber das ist eines der größten Bedenken, das existiert, dass vielfach Unternehmen –
gerade in den Ingenieurwissenschaften in der TU Ilmenau haben wir einen sehr hohen Anteil von Dritten, also von privaten Dritten, die geben Geld da rein, weil sie sagen: Pass mal auf, wir wollen Wissenschaftlern die Möglichkeit geben, uns an innovativen Projekten zu beteiligen, aber wir wollen danach nicht, dass es einen unmittelbaren Zwang gibt, die Ergebnisse zu publizieren, in die mein Wettbewerber dann reinschaut und sagt: Ist doch super, du hast das Geld gegeben, du hast es erforscht, aber wir verwenden dein Ergebnis. Da wird auch kein Schuh draus. Deswegen ist die Frage von sogenannten Disclosure-Regeln, also von Geheimhaltungserklärungen und wie man die einhält, auch eine nicht ganz unbedeutende Fragestellung bei Open Access.
Wenn ich mir nur allein diese drei Punkte herausgreife und die Fragestellung, wie geht es eigentlich mit UrMEL weiter und was können wir konkret in Thüringen machen, und nicht nur über Bundesratsinitiativen nachdenke, dann wird für mich ganz eindeutig – also für diejenigen, die sich nicht damit beschäftigen: Es handelt sich natürlich um die – haben Sie gerade bei UrMEL gelacht? Frau Finanzministerin weiß das bestimmt, weil wir dafür ja gut Geld ausgeben – Universal Multimedia Electronic Library. Wenn wir uns das alles anschauen, glaube ich einfach, es gibt ein paar offene Fragen, die wir im Ausschuss diskutieren sollten. Deswegen werben wir dafür, um Ihren Antrag sachlich besser zu machen, das im Ausschuss zu diskutieren. Wir bieten das gern an. Ich werbe noch mal wie der Kollege Bühl für die Überweisung an den Wissenschaftsausschuss. Schönen Dank.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus dem Plenum liegen mir nicht vor, sodass ich Herrn Staatssekretär Hoppe für die Landesregierung das Wort gebe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir sind den drei Regierungsfraktionen sehr dankbar für diesen Antrag und begrüßen es sehr, dass diese spannende, aber auch schwierige Frage so viel politische Aufmerksamkeit bekommt. Eine nicht nur Thüringer Frage, wie schon deutlich geworden ist, aber auch nicht nur eine Frage, die in der Bundesrepublik zu beantworten ist, sondern das ist eine Fragestellung, die die gesamte wissenschaftliche Community betrifft. Hier ist es keine Übertreibung, wenn man von einer weltweiten Fragestellung spricht, die wir zu beantworten haben, also die Frage: Wie soll die Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens aussehen und wie kann wissenschaftliches Publizieren bezahlbar bleiben,
vor allem auch so lange, wie Open Access noch nicht Standard ist. Ich glaube, die Antwort auf diese Frage verdient eine konzertierte Aktion, die auch parteiübergreifend sein muss.
Ich will dazu aus Thüringen drei Anmerkungen machen. Einmal: Open Access wird hier nicht als isoliertes Thema betrachtet, sondern gehört selbstverständlich in die Digitalisierungsstrategie des Landes, die noch im Laufe des Jahres 2017 vorliegen wird. Diese Digitalisierungsstrategie wird ganz unterschiedliche Handlungsfelder beinhalten, aber eins der zentralen Handlungsfelder ist die Digitalisierung an den Thüringer Hochschulen. Wir haben deshalb zusammen mit der Landesrektorenkonferenz verabredet, wie wir dieses Thema ausgestalten, und haben dazu eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet, die bereits tätig ist und die in sechs themenbezogenen Unterarbeitsgruppen verschiedene Fragen bearbeitet. Dazu gehört auch in einer Unterarbeitsgruppe das Thema „Open Access“, genauso wie das Thema „Forschungsdatenmanagement“. Wir müssen nicht bei Null anfangen – das ist in der Debatte schon deutlich geworden –, denn es gibt eine ganze Menge von Aktivitäten, die uns helfen, dieses Thema einigermaßen zeitnah zu beantworten. Ich will auf die Digitale Bibliothek Thüringen hinweisen, die sowohl den Hochschullehrern als auch den Nachwuchswissenschaftlern zur Verfügung steht. Einige, aber nicht alle Hochschulen haben eine Open Access Policy und haben Open-Access-Beauftragte. Die Thüringer Hochschulen unterstützen die DFG bei dem Förderprogramm zur Unterstützung von Open-Access-Publikationen.
Wir haben auch – und das war eine sinnvolle und richtungsweisende Entscheidung – im vergangenen Jahr den Kooperationsverbund Thüringer Hochschulbibliotheken eingerichtet und gegründet. Nicht weil dieser Kooperationsverbund gegen irgendetwas arbeiten soll und schon gar nicht gegen UrMEL, sondern weil wir eine optimale Organisationsstruktur und Arbeitsteilung brauchen, um im Bereich der digitalen Medien optimal und kostengünstig zwischen den Hochschulen zusammenwirken zu können. Deshalb wird durch diese Lösung auch nichts gefährdet, sondern wird eine Menge an Aktivitäten befördert. Die besondere Herausforderung liegt aber darin, dass wir das, was wir in der Digitalisierung der Hochschulen und mit Open Access machen, flächendeckend und systematisch für und mit den Hochschulen tun.
Meine zweite Anmerkung zum Stichwort „Nationallizenzen“: Es bleibt eine Herkulesaufgabe, die Wissenschaftler für Open Access zu gewinnen. Auch wenn es inzwischen gute Zuwachsraten gibt, ist es nicht selbstverständlich, dass Wissenschaftler von sich aus Open Access in Anspruch nehmen. Das ist auch nachvollziehbar, denn wissenschaftlicher Erfolg wird nach wie vor – nicht immer, aber häufig –
am Publizieren in den eher teuren Zeitschriften, sei es „Nature“ oder „Science“, gemessen. Dies verleitet natürlich die Wissenschaftler dazu, dort und eben nicht Open Access zu publizieren. Trotzdem ist es notwendig – und wir müssen diese Herkulesaufgabe irgendwie hinbekommen –, dass die Wissenschaftler hier zusammenwirken, auch untereinander solidarisch sind. Denn nur so wird man es schaffen, eine Gegenmacht zu den großen Wissenschaftsverlagen zu entwickeln.
Wir begrüßen es als Land – auch im Zusammenschluss mit der KMK –, dass inzwischen die Hochschulrektorenkonferenz mit dem Namen „Projekt DEAL“ eine Verhandlung mit großen Verlagen aufgenommen hat, beispielsweise mit Elsevier, um die eigene Nachfragemacht zu bündeln und die großen Verlage unter Druck zu setzen, damit wir dem Marktmissbrauch und insbesondere auch dem Preismissbrauch einen Riegel vorschieben.
Sorge löst die Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz vom heutigen Tage aus, dass Elsevier mal wieder die Verhandlungen über die bundesweiten Lizenzen boykottiert und kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt hat. Das hat es schon mal gegeben, aber letztendlich ist auch Elsevier auf die Wissenschaftsorganisationen und auf die Wissenschaftler angewiesen und deshalb wieder an den Verhandlungstisch zurückgekehrt. Ich bin mir sicher, dass das auch nach diesem heutigen Tag wieder passiert, aber auch das ist eine Herkulesaufgabe. Deshalb müssen wir an dieser Stelle auch Open Access unterstützen, weil es auch ein Beitrag sein kann, dem Marktmissbrauch durch die großen Verlage einen Riegel vorzuschieben.
Schließlich meine dritte Anmerkung zum Urheberrecht: Das Urheberrecht soll angepasst werden – muss auch erneut wieder angepasst werden – an die digitale Entwicklung, die einmal nun so schnell ist, wie sie ist. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt hat, der aber noch in die Ressortabstimmung muss. Dort wird eine Fülle sinnvoller Dinge geregelt, beispielsweise auch die Nutzung digitaler Semesterapparate, die für die Hochschulen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung haben. Gleichwohl müssen auch andere Punkte dort geregelt und angepasst werden. Hier nenne ich das schon viel zitierte Stichwort der „Zweitveröffentlichung“.
Ich bin mir nicht mehr sicher, ob es der Bundesregierung noch gelingt, bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode die Novellierung des Urheberrechts hinzubekommen, obwohl eigentlich Zeit und Schnelligkeit geboten wären. Wir werden jedenfalls genau die weiteren gesetzlichen Beratungen und Abstimmungen beobachten und gegebenenfalls an der einen oder anderen Stelle, beispielsweise über
den Bundesrat, unsere Wünsche und Forderungen einbringen, damit die weitere Entwicklung von Wissenschaft sinnvoll im Bereich des Publizierens unterstützt wird.
Die Prüfbitte und auch die Berichtsbitte, die mit diesem Antrag einhergehen, übernehmen wir gern und werden selbstverständlich, wenn es dabei bleibt, zum Dezember 2017 hier berichten. Vielen Dank.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Danke schön. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung direkt über die Anträge, und zwar zunächst über den Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/3471. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Abgeordneter Krumpe, Abgeordneter Gentele und Abgeordneter Rudy auch.
Ach, Sie waren dafür? Okay. Das waren die Koalitionsstimmen, Entschuldigung. Ich war jetzt so auf den Kollegen Rudy fixiert, dass mir die Koalitionsstimmen gar nicht auffielen. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Ich frage trotzdem noch mal nach den Gegenstimmen. Die Gegenstimmen waren aus der CDU-Fraktion. Gut. Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3439 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 6/ 3471 des Abgeordneten Krumpe. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Krumpe. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion und vom Abgeordneten Gentele. Damit mit Mehrheit angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Mehr Personal und bessere Ausstattung für die Landespolizei: Ermittlungsarbeit stärken, Bürgernähe erhöhen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3440 - Neufassung
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste! „wir wenden uns mit diesem Hilferuf in einem offenen Brief direkt an Sie, weil wir am Ende unserer Kraft sind. Wir sind die Dienstgruppe der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich in Mühlhausen und Bad Langensalza.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat Herr Fiedler schon mal vor drei Monaten vorgelesen!)
Aber wir denken, dass wir stellvertretend für viele Dienstgruppen, für viele Kollegen im Freistaat stehen. Seit Jahren leiden wir unter dem Personalabbau bei der Thüringer Polizei. [...] Das Durchschnittsalter in unserer Dienstgruppe beträgt mehr als 48 Jahre. Nicht selten sitzen über 110 Jahre Lebenserfahrung in einem Funkwagen. Dass dies Folgen hat, ist nur selbstverständlich. Wir fragen uns manchmal, welches Bild der Bürger von uns haben muss, wenn wir mit unserer Fastpensionärstruppe anrücken. Bestimmt nicht das, was in den Werbebroschüren und im Internet von der Thüringer Polizei vermittelt wird. [...] Schämen sich die Verantwortlichen nicht ein wenig, wenn sie die Einstellungszahlen der benachbarten Bundesländer sehen, wie z. B. Niedersachsen 1100, Hessen 890, Sachsen-Anhalt 240. Und ganz zum Schluss kommt irgendwann Thüringen mit gigantischen 155 Neueinstellungen [im Jahr 2016]. Inzwischen sind wir weiter dezimiert. Es geschah das, was alle realistisch denkenden Kollegen unserer Dienststelle seit langem befürchtet hatten. Was passiert, wenn unsere fünf Kollegen einfach nicht reichen, um die polizeilichen Maßnahmen durchzusetzen? Was passiert, wenn es in erster Linie nicht mehr um Strafverfolgung gehen kann, sondern nur noch darum mit einigermaßen heiler Haut aus dem Einsatz zurück zu kommen? Was passiert, wenn die Verstärkung, die sofort gebraucht wird, aus Gotha oder Erfurt kommen muss? Was passiert, wenn sich die Polizeibeamten komplett hilflos einer Übermacht ausgesetzt sehen, derer sie nicht Herr werden? Was passiert, wenn sie dieses Gefühl der Hilfslosigkeit, der nackten Angst, einfach nicht mehr loswerden? Immer mehr Kollegen werden durch Widerstandshandlungen verletzt. Die Täter sind oft durch Drogen und/oder Alkohol so schmerzunempfindlich, dabei aber immens leistungsfähig und un
berechenbar, dass oft mehr als eine Besatzung notwendig ist, um die polizeilichen Maßnahmen durchzuführen. Oft steht aber nur ein Funkwagen zur Verfügung. Was dann? [...] Ist das die Polizei, die Sie sich für Ihren Freistaat Thüringen vorstellen? Ist das die Polizei, die den Aufgaben der Zukunft gewachsen ist?“ Der offene Brief einer Polizistin aus der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich, ein Hilferuf aus der Praxis von November 2016, drückt am besten aus, wo bei der Thüringer Polizei der Schuh drückt. Der Polizeiabbau muss gestoppt werden. Dazukommen muss schleunigst eine Verbesserung der Ausstattung für unsere Polizei. Wir haben ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Polizisten. Wir greifen die Probleme aus der Praxis auf und liefern die Lösungen. Dies kann von anderen gern aufgegriffen werden. Uns geht es um die Sache und nicht um die Polemik auf dem Rücken unserer Polizisten. Vielen Dank.
Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Götze das Wort, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie können sich zunächst sicher sein, dass die Landesregierung auch ohne Antragstellung kontinuierlich an einer Verbesserung der Ausstattung und der personellen Situation der Polizei sorgt. So können, wie bereits mitgeteilt, in den Jahren 2017 bis 2019 600 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in den Landesdienst eingestellt werden. Das ist keine ganz geringe Summe. Die Polizeidienststellen der Thüringer Polizei sind den Erfordernissen entsprechend mit Personal Computern, Laptops und Druckern versehen. Soweit im Einzelfall Engpässe bestehen, werden diese durch Umverteilung sowie auch durch Neubeschaffungen beseitigt. Eine moderne und an den neuesten Standards ausgerichtete Ausstattung der Polizei steht hierbei im Fokus. Vor dem Hintergrund einer sich stetig entwickelnden Technik und damit verbundenen modifizierten Anforderungen, wird die Ausstattung im genannten Bereich evaluiert, weiterentwickelt und auch ergänzt. Zurückliegend wurden hierfür bereits beträchtliche Ressourcen aufgewendet. Zudem finden die notwendigen Mittel in den Haushaltsplanungen der Landesregierung kontinuierlich Beachtung. Der aktuelle Standard gilt insgesamt als bedarfsgerecht. Wir brauchen uns hier auch nicht vor den anderen Bundesländern zu verstecken. Allein die Verfügbarkeit von Personal Computern mit Internetzugang bedarf einer Optimierung. Diese werden gegenwärtig als Einzel
platzrechner, ohne Anbindung an das geschützte Datennetz der Thüringer Polizei, betrieben und jeweils von mehreren Beamtinnen und Beamten genutzt. Die Gewährleistung der Sicherheit des behördeninternen Datennetzes erfordert ein abgestimmtes und fundiertes Vorgehen für eine zukünftige Einbindung des Internets auf den Dienstrechnern.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das bloße Verlangen nach Laptops mit mobilem Internetzugang für Funkstreifenwagen erscheint hier wenig zielführend. Ein ganzheitlicher Ansatz, unter anderem durch einen mobilen Zugang zum polizeiinternen Intranet und der polizeilichen Vorgangsbearbeitung, ist erfolgversprechender. Wir haben eine Neustrukturierung und Umstellung der IT-Verfahrenslandschaft bei der Thüringer Polizei angestoßen. Deren Ergebnisse sind zunächst abzuwarten. Dies betrifft auch die sogenannte Online-Wache.