Protokoll der Sitzung vom 24.03.2017

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das haben wir aber novelliert, nicht Sie! Die Zweitverwertung haben wir gemacht!)

Ja, das ist schön, aber wir sind schon einen Schritt weiter. Da hängen Sie derbe hinterher, Herr Voigt, das wissen Sie auch selber besser.

Also von daher: Die Novellierung des Urheberrechts steht an und damit auch eine Stärkung von Open Access auf der Bundesebene. Das wollen wir natürlich auch über den Bundesrat entsprechend beeinflussen.

Unser Antrag ist ein notwendiger Antrag, um Thüringen zu einem modernen Hochschulstandort zu machen bzw. ihn noch weiterzuentwickeln. Die Ergänzungen des Kollegen Krumpe sind sinnvoll und wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit.

Wir bitten um Zustimmung, denn wie man dem Antrag entnehmen kann, geht es hier um das Anstoßen eines Prozesses. Wir können natürlich trotzdem gern zu gegebener Zeit auch wieder im Ausschuss darüber diskutieren. Vielleicht laden wir uns auch mal die Bibliotheken in Thüringen, die Hochschulbibliotheken ein und lassen uns mal erklären, wie das funktioniert. Nichtsdestotrotz würde ich heute gern um Zustimmung werben, damit wir den Prozess anfangen können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster hat Abgeordneter Krumpe das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete! Ich möchte die Bedeutung von Open Access kurz aus der Sicht der Wirtschaft beleuchten, bevor ich auf meinen Änderungsantrag eingehe, aus Sicht der Wissenschaft wurde ja schon sehr viel dazu gesagt. Wie Sie vielleicht wissen, ähneln sich die Entstehungsgeschichten von Microsoft, Google oder Youtube. In allen drei Beispielen haben kreative Einzelkämpfer in ganz kurzer Zeit ein Start-up in einen Megakonzern verwandeln können, welche aktuell schwindelerregende, fast unvorstellbare Jahresumsätze einfahren. Wenn es zu der hiesigen Wirtschaftspolitik dazugehört, Start-ups zu fördern, dann gehört eine Open-Access-Strategie genau zu dieser Art von Förderpolitik, die nicht nur die Hochschulen und die Wissenschaft, sondern auch die Wirtschaft beflügelt. Denn ein Start-up-Unternehmer hat in der Regel eine brillante und bahnbrechende Idee, aber kaum finanziellen Rückhalt. Weil er keinen Rückhalt hat, ist es für ihn unter den

(Abg. Henfling)

aktuell gegebenen Rahmenbedingungen nur mit sehr viel Aufwand möglich, seine Idee umzusetzen, da der Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen, die für die Umsetzung seiner Idee notwendig sind, mit allerlei Restriktionen, vornehmlich finanzieller Art, verbunden sind. Deshalb ist der Antrag der regierungstragenden Fraktionen, wissenschaftliche Ergebnisse kostenfrei und öffentlich zugänglich zu machen, eine richtige und wichtige, aber auch eine wirtschaftsfördernde Maßnahme, die hier im Plenum heute eine breite Unterstützung erfahren muss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn von der freien und öffentlichen Zugänglichmachung profitiert auch der Start-up-Gründer.

Meine verehrten Damen und Herren, in der heutigen Zeit subsumiert man unter Forschungsergebnissen nicht nur Publikationen, Monografien oder Bücher, sondern im zunehmenden Maße auch Daten. Zu den Daten, die im Rahmen der universitären Forschung erhoben werden, zählen Messdaten, Laborwerte, Sammlungen und Proben und andere Aufzeichnungen. Dafür, warum die Daten so wichtig sind, kann man mal ein Beispiel nennen: a² + b² = c². Jeder kennt diese Formel. Es ist eine kleine Formel, sie steht in zig Büchern geschrieben. Dass die Formel auch unter dem Strich aufgeht, kann man geometrisch belegen, kann man rechnerisch belegen. Aber wenn man sich beispielsweise einmal angucken möchte, wie sich die Biodiversität im Zuge des Klimawandels ändert, dann kann man das nicht so einfach mit einer mathematischen Formel beschreiben, sondern da ist man wirklich gezwungen, auf vollständige und lückenlose Wetteraufzeichnungen etc. zurückzugreifen. Deshalb ist es insbesondere wichtig, heute hier den Grundstein zu legen, damit diese Daten zukünftig abrufbar sind, und zwar in einer Qualität, die auch geeignet ist, wissenschaftliche Erkenntnisse daraus zu ziehen.

Genau solche Daten stellen heutzutage eine wesentliche Grundlage für die Wissenschaft dar. Bereits im Jahr 2010 hat sich die Allianz der Wissenschaftsorganisationen bezüglich der langfristigen Sicherung solcher Daten und des offenen Zugangs zu Forschungsdaten ausgesprochen. Fördergeber wie DFG, BMWF fordern seit dem Jahr 2012 verstärkt einen sorgsamen Umgang mit Forschungsdaten. Hierzu gehört das Forschungsdatenmanagement einschließlich der Datenpublikation.

Der Änderungsantrag zielt darauf ab, tragfähige Konzepte und Lösungen für Dateninfrastruktur in den Wissenschaftseinrichtungen zu entwickeln, um nicht nur den Erwartungen externer Fördergeber wie DFG und BMWF zu entsprechen, sondern auch, um Know-how in den neuen Wissenschaftsdisziplinen Big Data und Data Science aufzubauen, damit wir im Hochschulbereich wettbewerbsfähig

bleiben. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meinem Änderungsantrag zuzustimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD; Abg. Gentele, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht von der Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Schaft.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der eine Zuschauer und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Herr Bühl, es freut mich, dass wir zumindest im ersten Teil des Antrags scheinbar doch auch mit unseren Forderungen den Antrag der CDU-Fraktion getroffen haben. Schade allerdings, dass in Punkt 2, der aus unserer Sicht auch ein zentrales Element dieses Antrags darstellt, die Bereitschaft noch nicht da ist. Da kann ich sagen, hier ist der Unterschied zwischen Rot-RotGrün und der CDU. Wir haben die Bedarfe in den Gesprächen erkannt und wollen deswegen jetzt aktiv gestalten und nicht abwarten.

Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir die Hochschulen in Thüringen, die Hochschulbibliotheken und das, was an Angeboten schon vorliegt, bei der Fortentwicklung der modernen Wissenschaftsgesellschaft aktiv unterstützen. Es ist schon gesagt worden, das ist auch für uns so, Wissenschaft und Forschung begreifen wir nicht als ein abgeschlossenes System, sondern natürlich haben beide Bereiche eine hohe gesellschaftliche Funktion. Um dieser Funktion nicht nur durch die tägliche Wissensproduktion gerecht zu werden, ist es eben notwendig, die Forschungsergebnisse der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was bedeutet, dies auch transparent und in geeigneter Art und Weise kostenfrei zu tun. Open Access bietet aus unserer Sicht die Möglichkeit dazu. Auch in der Berliner Erklärung aus dem Jahr 2003 lässt sich die Zielstellung noch deutlich ablesen. Dort heißt es: „Unsere Aufgabe Wissen weiterzugeben ist nur halb erfüllt, wenn diese Informationen für die Gesellschaft nicht in umfassender Weise und einfach zugänglich sind. Neben den konventionellen Methoden müssen zunehmend auch die neuen Möglichkeiten der Wissensverbreitung über das Internet nach dem Prinzip des offenen Zugangs […] gefördert werden. Wir definieren den offenen Zugang oder den ‚Open Access‘ als eine umfassende Quelle menschlichen Wissens und kulturellen Erbes, die von der Wissenschaftsgemeinschaft bestätigt wurden.“

Mit dieser Initiative sowie der Budapester Open-Access-Initiative hat sich bundesweit und international bereits einiges zum Ausbau von Open Access ge

(Abg. Krumpe)

tan. Die Bedeutung ist auch mittlerweile vielen Akteuren bekannt und auch klar. Einige Strategien wurden schon auf den Weg gebracht. Herr Bühl, Sie haben es erwähnt, auf Bundesebene. Das ist wichtig. Ein Beispiel ist dort die Open-Access-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem letzten Jahr mit den vier Leitprinzipien der Strategie – unter anderem, Open Access zum Standard des wissenschaftlichen Publizierens zu machen, verschiedene Wege für Wissenschaftler zur digitalen Publikation zu eröffnen und mittels dieses Instruments die gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation zu erhöhen sowie die Wissenschaftsfreiheit zu stärken.

Auch in der Schweiz wurde vor Kurzem erst ein Entwurf für eine nationale Open-Access-Strategie vorgelegt. Auch bei den Wissenschaftlern selbst ist die Zustimmung hoch. Nach einer Umfrage des zweijährlich stattfindenden Monitorings der OpenAccess-Studie der Europäischen Kommission stimmen 89 Prozent der befragten Wissenschaftler in Deutschland der Aussage zu, dass Open Access für ihr Forschungsfeld förderlich ist und sie mehr öffentlich zugängliche Literatur wünschen. Auch bei den Forschungsgesellschaften hat sich der Trend schon längst fortgesetzt. Die Helmholtzgesellschaft beispielsweise hat im April 2016 erklärt, ihre Bemühungen zum Open Access quantifizierbar machen zu wollen. Bis 2020 sollen mindestens 60 Prozent der Publikationen über Open Access verfügbar sein, bis zum Jahr 2025 dann 100 Prozent. Auch die Fraunhofer Gesellschaft strebt bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 50 Prozent an.

Auch in Thüringen ist der Trend positiv. So ist beispielsweise, wenn auch noch in kleinem Maße, die Zahl der Open-Access-Publikationen in Jena von 7 Prozent im Jahr 2010 auf mittlerweile 15 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Daher wollen wir mit diesem Antrag auch das Rad nicht ganz neu erfinden, sondern den Fokus darauf legen, wo die bestehenden Lücken zum Ausbau von Open Access in Thüringen liegen, die gezielt aufgreifen und dann gemeinsam mit den Hochschulen und Hochschulbibliotheken die entsprechenden Maßnahmen entwickeln. Wir haben uns im Vorfeld daher auch intensiv mit den bestehenden Strukturen in Thüringen auseinandergesetzt und diese Handlungsbedarfe identifiziert. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drucksache 6/2624 wurde deutlich, dass die Thüringer Hochschulen bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen haben seit der Veröffentlichung der Budapester Open-Access-Initiative.

Beispielhaft zu nennen ist an der ThULB in Jena die Universal Multimedia Electronic Libary, kurz UrMEL, die aus unserer Sicht eine leistungsfähige Infrastruktur darstellt. Im Rahmen dieser Infrastruktur werden beispielsweise die Digitale Bibliothek Thüringen als Publikationsplattform sowie das Zeitschriftenportal Journals@UrMEL und weitere Platt

formen betrieben. Mit der digitalen Bibliothek steht neben der FSU Jena eben auch beispielsweise der Universität Erfurt und auch der TU Ilmenau ein gemeinsamer Hochschulschriftenserver bereits zur Verfügung.

Aber – ich habe es erwähnt – es gibt noch Lücken und die haben wir identifiziert, als ich in der Bibliothek der Bauhaus Universität in Weimar ein Gespräch mit dem dortigen Direktor Dr. Simon-Ritz und der dortigen Open-Access-Beauftragten Alexandra Otten geführt habe. Dort konnte ich mir nicht nur den Einblick in die dortige Struktur des OpenAccess-Repositoriums verschaffen, sondern auch in die Problemfelder, die ich hier kurz skizzieren will. Denn, was deutlich wurde: Trotz der bestehenden Programme von Forschungsgemeinschaften oder auch der genannten verabschiedeten Strategien findet der Sinneswandel an den Hochschulen und auch in Thüringen nur langsam statt.

Ziel der zu erarbeitenden Open-Access-Strategie muss es daher sein, möglichen Bedenken gegenüber der Verwendung dieses Formats zu begegnen. Das Problem wollen wir beispielsweise wie aus der Erfahrung mit der BHU Weimar damit beheben, dass wir an den Hochschulstandorten die Open-Access-Beauftragten dort, wo es sie noch nicht gibt, etablieren, damit diese dann den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Informations- und Beratungsangeboten sowie auch bei der Klärung rechtlicher Fragestellungen zur Seite stehen. Der Sinneswandel soll auch dadurch erleichtert werden, dass die Bedeutung der digitalen Publikationsformen in der kommenden Digitalisierungsstrategie des Freistaats berücksichtigt wird. Deswegen bitten wir beispielsweise auch heute hier um die Zustimmung, damit das dann auch zeitnah Eingang in die Erarbeitung der Strategie finden kann.

(Beifall DIE LINKE)

Ein weiteres Problem, das wir bei dem Gespräch identifiziert haben, war, dass es trotz der bestehenden und auch eben genannten bereits vorhandenen Plattformen – wie der digitalen Bibliothek in Thüringen, aber auch dem OPuS in Weimar – noch keine automatisierten Schnittstellenfunktionen für die unterschiedlichen Systeme gibt. Deswegen haben wir auch in dem Antrag formuliert, dass wir diesem Problem mit einer besseren zentralen Koordination begegnen wollen. Das bedeutet zum einen, die Schnittstellen zu schaffen, aber perspektivisch auch für die Forschungslandschaft in Thüringen darüber nachzudenken, wie eine einheitliche Plattform dieses Problem lösen kann.

Eine große Hürde bei dem ganzen Themenfeld stellen die teils unabsehbaren Publikationsgebühren für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar, denn die liegen durchschnittlich bei bis zu 1.700 Euro pro wissenschaftlichem Beitrag, können aber auch weit darüber liegen. Gerade für den wis

senschaftlichen Nachwuchs stellt so was eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die ohne einen Zuschuss eine solche Publikation dann kaum oder nicht stemmen können. Die bestehenden Publikationsfonds auf Bundesebene sollen daher aus unserer Sicht durch einen landeseigenen Publikationsfonds unterstützt werden.

Zu Punkt II, wobei die CDU-Fraktion ja noch Bauchschmerzen hat: Auf Bundesebene besteht zwar im § 38 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes folgende Regelung, Zitat: „Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlichen erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient.“

Bei dem Gespräch in Weimar sind dabei zwei Probleme deutlich geworden. Zum einen ist die Definition der mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit zu eng gefasst, denn mit der aktuellen Regelung, das hat uns vor allem die Open-Access-Beauftragte noch mal dargelegt, haben de facto momentan in der Praxis nur diejenigen die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung, die entsprechende Mittel aus öffentlichen Forschungsförderprogrammen enthalten, und damit gilt de facto das Recht auf Zweitveröffentlichung nach § 38 Abs. 4 des Gesetzes in der Praxis nicht für die Personen, die im Rahmen eines grundständig finanzierten Forschungsprogramms, beispielsweise aus dem Globalbudget der Hochschule, eine Publikation herausgeben wollen. Das ist die tatsächliche Praxis, mit der sich die Personen an der Hochschule konfrontiert sehen, wurde uns zumindest in dem Gespräch berichtet. Zudem besteht nicht die Möglichkeit, die Verlagsversion zu veröffentlichen, die aber für eine sinnvolle und wissenschaftsadäquate Verwendung als Quellenmaterial und für Dissertationen notwendig wäre. Aus diesen beiden Gründen sind wir hier der Meinung, dass es die Bundesratsinitiative braucht.

Zudem haben wir in Punkt II des Antrags beispielsweise ganz klar formuliert – und vielleicht räumt das die Bedenken der CDU-Fraktion noch aus –, dieses unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht einzuräumen, sofern nicht die unmittelbaren Interessen Dritter betroffen sind.

Eines der größten Probleme – das spiegelt sich dann im dritten Punkt wider – ist und bleibt die Verlagsstruktur und die Monopolstellung einiger weniger Verlage, wie beispielsweise „Springer“ oder „Elsevier“, und die Folgen, die sich daraus aus der

Preisbildung ergeben. Im Gespräch mit dem Leiter der Universitätsbibliothek in Weimar fiel diesbezüglich ein harter, aber treffender Vergleich von ihm, als er sagte, die Umsatzrendite der Fachverlage übertreffe die der Rüstungsindustrie. Das bedeutet eine enorme Gewinnspanne für Wenige auf Kosten der Allgemeinheit und deshalb müssen wir hier wirksame Schranken einziehen. Es gab in den letzten Jahren bereits mehrfach Fälle, bei denen die Hochschulen ihre Verträge mit den Fachverlagen aufgekündigt haben, weil die zu hohe Abonnementpreise für Zeitschrift etc. verlangt haben und zudem in kürzester Zeit erhebliche Preissteigerungen stattgefunden haben. Es gibt diesbezüglich Ansätze, wie beispielsweise in den Niederlanden, sogenannte Nationallizenzen zu verhandeln, um hier letztendlich auf die Preisgestaltung bezogen einen transparenteren Zugang zu gewähren und möglicherweise auch die Preisgestaltung fairer auszugestalten. Allerdings ist auch hier kritisch zu betrachten, in der Wissenschaftscommunity wird das beispielsweise diskutiert, ob damit trotzdem weiterhin die Monopolstellung der Verlage gefestigt und letztendlich die eigentliche Frage der Preisspirale nicht unterbrochen wird. Deswegen haben wir uns darauf verständigt, zu sagen: Hier müssen erst mal die Vor- und Nachteile geprüft werden.

All diese Aspekte wollen wir in die Digitalisierungsstrategie begleitend mit einbringen. Zu dem vorliegenden Änderungsantrag will ich nichts weiter ausführen. Das hat der Abgeordnete Krumpe ausführlich gemacht, warum hier die Ergänzung sinnvoll ist um den Bereich des Forschungsdatenmanagements. Er verweist auch zudem völlig richtig darauf, dass der Fokus der schon genannten Initiativen sich sehr stark auf die Publikationsform bezieht und nicht darauf, wie die Metadaten und die Primärdaten und die Forschungsdaten berücksichtigt oder auch veröffentlicht werden. Daher sehen wir in dem vorliegenden Änderungsantrag eine sinnvolle Ergänzung zu unserem Antrag. Und deswegen werbe ich nicht nur um die Zustimmung zu unserem, sondern auch zum Änderungsantrag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Kollegin Mühlbauer, herzlichen Dank zum Thema „Open Access“, für die Einführung von Herrn Schaft bzw. auch von anderen Vertretern der Koalitionsfraktionen. Ich glaube, der Abgeordnete Bühl hat das hier ausreichend deutlich gemacht: Wir stehen dem Antrag oder der Open-Access-Initiative durchaus posi

(Abg. Schaft)

tiv gegenüber, haben da auch keinen Nachholbedarf, weil schließlich waren wir es als Union, die das Urheberrecht zum 01.01.2014 reformiert haben im Hinblick auf die Zweitverwertung. Zum Zweiten waren wir diejenigen, wir waren es, unsere Bundesforschungsministerin Frau Wanka war es, die öffentliche Mittel sogar zur Förderung des Ganzen zur Verfügung stellt. Trotzdem gibt es Dinge, die bei Open Access zumindest noch mal in der Sachfrage diskutiert werden sollen und die in Ihrem Antrag nicht vollumfänglich abgebildet werden. Ich finde, dieser Kritik müssen Sie sich doch in der Sache wenigstens im Ausschuss stellen und deswegen gibt es unseren Antrag, das im Ausschuss weiter zu diskutieren.

Bevor ich auf die Kritikpunkte oder die Punkte, die wir noch mal gemeinschaftlich überlegen müssen, eingehe, will ich schon mal sagen: Viele der Dinge, die Sie im Punkt I nennen, sind doch schon reale Wirklichkeit in Thüringen. Insofern tun Sie jetzt so, als ob Sie hier etwas Neues erfinden. Tatsächlich – und da verweise ich durchaus auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Schaft aus 2016 – ist doch hier sehr genau aufgelistet, was in Thüringen alles schon existiert. Und wenn ich nur diese Kleine Anfrage zur Beantwortung Ihres Antrags nehmen würde, da würden sich allein schon vier der ersten sechs Punkte von Punkt I erledigt haben. Also insofern kann ich Ihnen nur sagen: Lassen Sie uns doch gemeinschaftlich in der Sache diskutieren und keine Anträge machen, die den Eindruck erwecken würden, dass in Thüringen in den letzten Jahren im Bereich „Open Access“ nicht schon wahnsinnig viel passiert ist.

Jetzt passiert Folgendes: Es gibt quasi ein DFGStrategieansatz, der sagt „Top-down“. Und den Ansatz, den wir bisher erfolgreich in Thüringen gefahren sind, was das Thema „Open Access“ angeht, ist eher „Bottom-up“, von unten, die Strukturen aufbauen, damit an den Hochschulen sinnvolle Dinge passieren. Wenn Sie sich dann anschauen, dass wir mit UrMEL, mit der digitalen Bibliothek Thüringens, aber eben auch mit OPuS in Weimar Aspekte haben, wo wir durchaus sagen können, wir haben für alle Thüringer Wissenschaftler Zugänglichkeit und auch Publikationsmöglichkeit, sind wir in Thüringen schon sehr, sehr weit gekommen. Sie wissen ganz genau, dass die Kritik an Ihrer Bibliotheksstrategie unter anderem auch darauf fußte – ich gucke Sie jetzt unglücklicherweise an, weil ich glaube, wir sind bei dem Thema „UrMEL“ eher einer Meinung –, weil meine große Sorge war, und die Sorge halte ich immer noch für sehr, sehr berechtigt, dass wir dort ein exzellentes, bundesweit fast einzigartiges Projekt durch eine Strategie im Bibliotheksumbau massiv gefährdet haben und auch weiterhin gefährden. Und wenn ich mir angucke, dass diejenigen Vertreter, die für den Aufbau von UrMEL da sind, nicht mal Mitglied in der AG Digitalisierung des Mi

nisteriums sind, dann stelle ich mir zumindest die Frage, wie ernsthaft wir das, was Sie hier in Ihrem Antrag formulieren, tatsächlich auch in der realen Wirklichkeit in Thüringen sehen werden. Man kann nicht nur auf den Bund zeigen. Man muss auch in dem Verantwortungsbereich, in dem man sich selbst befindet, tatsächlich etwas schaffen, damit man auch den selbst gesetzten Maßstäben gerecht wird. Insofern finde ich, dass Sie hier durchaus auch in kritischer, konstruktiver Art Ihr eigenes Ministerium begleiten sollten, um sicherzustellen, dass sich Open Access in Thüringen tatsächlich weiterentwickelt und nicht einfach nur mit Bundesratsinitiativen zum Urheberrecht beendet ist.

Das führt mich im Hinblick auf die Frage, was es durchaus noch zu bedenken gilt, auf drei Aspekte. Die sind zum Teil in Ihrer Kleinen Anfrage beantwortet, Herr Schaft, aber da gibt es noch ein paar Punkte darüber hinaus. Die erste und sehr wesentliche Frage ist doch: Wer finanziert Open Access? Jeder, der schon mal eine Publikation gemacht hat, weiß, dass es nur zwei Wege gibt. Entweder sagt der Verlag, dein Thema ist so spannend, wir übernehmen die Kosten dafür, oder er sagt, ja wenn du das publizieren willst oder musst, dann zahl es gefälligst auch. Das ist die reale Wirklichkeit. Bei Open Access fällt die Frage „Ist das für den Verlag spannend?“ weg. Da muss der Wissenschaftler selbst sagen, entweder publiziere ich oder wir haben einen Fonds, woraus wir es finanzieren – das ist Teil Ihres Antrags. Mal ehrlich, Sie haben dieselbe Statistik gelesen wie ich, Herr Schaft, aus der ich 16 Prozent Steigerung im Jahr 2016 entnehmen konnte. 13.460 Texte existieren in digitaler Form in der Digitalen Bibliothek Thüringen, Stand April 2016. Das ist reale Wirklichkeit. Das heißt, die sind in irgendeiner Art und Weise publiziert worden, da gab es einen Autor. Wenn wir das jetzt konsequent weiterdenken – ich habe mir nicht mal die Mühe gemacht, herauszusuchen, wie viel Promotionen, Zwangspublikationen sie haben et cetera und andere Forschungen in Thüringen jährlich passieren. Die müssen das alles selbst bezahlen. Das, finde ich, ist schon ein ziemlich spannendes Unterfangen, dafür die Gegenfinanzierung klarzumachen, wenn man dem Wissenschaftler nicht sagen will, na ja, wenn du bei einem wissenschaftlichen Wettbewerb tatsächlich dabei sein willst, musst du selbst bezahlen. Also, insofern die Bitte, es ehrlich zu machen, wer finanziert es. Diese Frage muss klar und eindeutig benannt werden. Die muss auch meiner Meinung nach rational untersetzt sein. Deswegen würden wir uns wünschen, das im Ausschuss weiter zu diskutieren.

Dann gibt es einen zweiten Punkt. Den finde ich fast noch einschlägiger als die reine Finanzfrage. Ich bin auch gerade wieder in Begriff, eine Publikation mit ein paar Leuten herauszugeben. Da geht es um die Frage von Peer-Reviews, also die Frage,

wer kontrolliert eigentlich die Qualität von wissenschaftlichen Texten. Heutzutage gibt es in der Zeitschriftenlandschaft oder bei Büchern – zumindest bei normalen angesehenen Publikationen – immer eine Wissenschaftlerkategorie, die auf diese Texte draufschaut und sagt, okay das passt oder das passt nicht, aus welchen Gründen auch immer. Das ist natürlich bei Open Access komplett weg, also quasi die Frage der Qualitätskontrolle.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nein!)