Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Bühl aus den Reihen der CDU-Fraktion um das Wort gebeten.
Sehr verehrte Damen und Herren, lieber Herr Präsident! Zum Antrag, den Sie heute zum Punkt „OpenAccess-Strategie“ vorgelegt haben, will ich für unsere Fraktion ausführen, dass wir grundsätzlich den Forderungen, die Sie in Ihrem Papier aufgemacht haben, positiv gegenüberstehen, denn Sie greifen Forderungen und Aktivitäten auf, die schon die CDU/CSU-Bundestagsfraktion versucht, deutschlandweit zu etablieren. Auf Bundesebene wird von der CDU das Open-Access-Prinzip im Sinne der Budapester Open-Access-Initiative unterstützt. Diesem Ansinnen folgt auch weitgehend der Antrag der Koalitionsfraktionen, den wir heute hier beraten.
Zusätzlich wird von einer breiten Mehrheit das verbindliche Zweitveröffentlichungsrecht unterstützt. Bei Förderungen durch den Bund versuchen wir, dieses Ziel voranzubringen. An dieser Stelle geht die Position der Koalitionsfraktionen auch über das Ziel hinaus, denn sie wollen auch das Zweitveröffentlichungsrecht für nicht geförderte wissenschaftliche Publikationen ermöglichen. Dieser Ansatz wird aber zwangsläufig mit Verlagsinteressen kollidieren, wobei sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Überprüfung des Marktes durch das Bundeskartellamt ausspricht, da es Anzeichen auf eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen gibt. Von daher gibt es hier einen Punkt, den man durchaus diskutieren kann, wobei wir aber heute mit dem Papier noch keine abschließende Diskussion sehen, sondern uns eine Weiterberatung wünschen. Des Weiteren fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Erwerb von Nationallizenzen zur gemeinsamen Nutzung von Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Was eine Herausforderung im ganzen Prozess sein wird, ist zum einen, dass für Publikationen zum Open-Access-Prozess eine nachhaltige Finanzierungsform entwickelt werden muss und dass vor allen Dingen auch Modelle entwickelt werden müs
Für die Zukunft kann man sagen, dass Open Access, also der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur im Internet, ein wesentliches Element in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft sein wird. Es gilt, ein editorisch hoch qualitatives, wirtschaftlich nachhaltiges und offen zugängliches System für die Kommunikation zwischen internationalen Wissenschaftlern zu schaffen. Hier gilt es für die Politik, Initiativen und Wissenschaft sowie Gesellschaft, dieses Ziel auch zu unterstützen. Dem stellen wir uns natürlich auch.
Allerdings gibt es in Ihrem Antrag einen Punkt, nämlich den Punkt II, der uns aktuell auch kritisch erscheint, denn in diesem Punkt werfen Sie auf, wenn ich es mir noch kurz durchlese: „Dabei soll insbesondere ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht von wissenschaftlichen Texten, sofern nicht die unmittelbaren Interessen Dritter betroffen sind, ohne die bisherige Beschränkung auf öffentlich geförderte Forschungstätigkeiten im Fokus der Bemühungen stehen [...].“ Wenn wir mal um uns herumschauen, auch in andere Bundesländer, zum Beispiel nach Baden-Württemberg, da gibt es schon ähnliche Regelungen, die aber gerade vor dem baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof kritisch zur Disposition stehen und dort auch entsprechend rechtlich überprüft werden, gerade auch vor dem Hintergrund des Artikels 27 Abs. 2 der UN-Menschenrechtsdeklaration. Von daher sollte man, denke ich, erst mal abwarten, wie sich die Rechtspositionen dort klären oder auch nicht, ohne hier vorher schon vorzeitige Schlüsse zu ziehen. Ich denke, es wäre sinnvoll, wenn wir zuerst abwarten, wie sich das dort entwickelt, und dann im Zweifel hier darauf reagieren können und entsprechend andere Regelungen eventuell mit aufnehmen könnten.
Von daher ist dieser Punkt auch der, weshalb wir sagen, wir können dem Antrag heute so noch nicht zustimmen,
weil wir abwarten wollen, wie sich das Ganze entwickelt. Den anderen Punkten, die Sie in Ihrem Antrag aufgenommen haben, stehen wir positiv gegenüber, weil viele Punkte davon auf Bundesebene schon in der Diskussion sind, auch in der Diskussion der gemeinsamen Koalition aus CDU und SPD. Da sind auch schon gute Sachen in der Entwicklung. Sonst würde ich mir wünschen, dass wir dieses Thema im Ausschuss weiterberaten, um auch gerade diese strittigen Punkte, gerade auch die rechtlichen Punkte beraten zu können. Ich den
ke, es wäre verfrüht, hier einfach zuzustimmen, deshalb werbe ich um die Überweisung an den zuständigen Wissenschaftsausschuss und freue mich, dort darüber intensiv weiter diskutieren zu können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Mühlbauer, SPD-Fraktion, um das Wort gebeten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zumindest ist der eine oder andere aus dem Suppenkoma wieder erwacht. Ich freue mich, unter dem Motto „aufgewacht und mitgemacht“ bei dem wunderschönen Thema gemeinsam zu diskutieren. Ich bin etwas traurig, dass Kollege Bühl und die CDU-Fraktion sich noch nicht so mutig sehen, unserem Antrag zu folgen, aber wir werden eine schöne Diskussion haben. Vielen Dank, Herr Bühl, für Ihren Beitrag, hat mich sehr gefreut diesbezüglich.
Open-Access-Strategie für Thüringer Hochschulen. Deutschland ist international, glaube ich, Ihnen allen bekannt, das Land der Ideen, der Forschung und der Innovation. Der Erfindergeist unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leistet einen wesentlichen Beitrag zu unserer Wettbewerbsfähigkeit. Genau aus diesem Grund ist es entscheidend, im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung in Wissenschaft und Forschung auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Und wer das tut, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt natürlich um das Thema „Open Access“ nicht herum. Wie die Geschichte der Menschheit zeigt, hat sich der gesellschaftliche und ökonomische Fortschritt immer auch mit dem Zugang zu Wissen und Information beschäftigt und gemeinsam entwickelt. Durch die Erfindung der Schrift war es erstmals möglich, Informationen über einen längen Zeitraum zu konservieren, generationsübergreifend weiterzugeben, nutzbar zu machen. Standen die handschriftlichen Werke zunächst nur wenigen Menschen zur Verfügung, so sorgte der Buchdruck für eine rasante Verbreitung politischer Ideen, naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und beschleunigte damit Aufklärung, Reformation, Demokratisierung, die unsere heutige Gesellschaft prägen.
Heute ermöglicht die digitale Revolution einen noch weitergehenden Zugang zu Informationen und Wissen. Sie vereinfacht den interdisziplinären und internationalen Austausch, ermöglicht, Wissen auch langfristig zu speichern. Man kann mit Fug und Recht behaupten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Digitalisierung ist der Buchdruck des
21. Jahrhunderts. Fortschritt lebt schon immer vom Austausch, von dem Diskurs über Erkenntnis aus Wissenschaft und Forschung.
Durch Open Access können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt über alle Fachbereiche hinweg gegenseitig von ihren Erkenntnissen profitieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, letztlich profitieren aber nicht nur Unternehmen, Wissenschaftler von einer starken Open-Access-Kultur, sondern wir, die gesamte Gesellschaft profitiert, wenn Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung grundsätzlich für jedermann verfügbar sind. Aus diesem Grund ist erfreulich, dass sich viele Thüringer Universitäten bereits seit vielen Jahren für die Stärkung von Open Access engagieren. Lassen Sie mich zwei Beispiele kurz erwähnen: Die TU Ilmenau ermöglicht seit 2005 das Publizieren gemäß dem Open-Access-Gedanken und die Fraunhofer-Gesellschaft ermöglichte 2015 die Fraunhofer-Open-Access-Strategie 2020, in der konkrete Maßnahmen zu dieser Umsetzung enthalten sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verdoppele es jetzt nicht, Kollege Bühl hat auf das Bundesministerium und die Entwicklung im Bund hingewiesen. Da kann ich mich nur Ihren Ausführungen anschließen und weise darauf hin, dass es wichtig ist, Hochschulen, Wissenschaftler, Forscher in den Arbeitsprozess mit einzubeziehen. Aber, meine sehr geehrte Damen und Herren, klar ist auch, dass die Entscheidung über das Wie und das Ob der Veröffentlichung von den Wissenschaftlern selbst getroffen werden soll. Diese Veröffentlichungsformate entscheiden darüber, welche sie wählen sollen. Zudem wird es darauf ankommen, einen strategischen Ansatz zu entwickeln, der verschiedene Möglichkeiten für die Nutzung von Open Access ermöglicht. Neben dem sogenannten „goldenen Weg“, bei dem wissenschaftliche Erkenntnisse als Primärveröffentlichungen erscheinen und dem „grünen Weg“, den Parallelveröffentlichungen, muss die Strategie offen für neue Veröffentlichungsmodi sein. Als Bestandteil der Digitalisierungsstrategie wird die Open-Access-Strategie des Freistaats dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens zu erhalten und unsere Hochschulen zu stärken.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, wir haben heute den Beginn einer Debatte. Ich werbe hier um Zustimmung. Es ist ein Prozess, den wir begleiten sollen und auch begleiten werden. In diesem Sinne freue ich mich auf den Beginn einer Debatte und auf den Bericht der Landesregierung zur OpenAccess-Strategie. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, wir diskutieren heute einen Antrag der Regierungsfraktionen, der lautet: Eine Open-AccessStrategie für Thüringen. Beim Titel dieses Antrags stellt sich ja zunächst mal die Frage, warum der Titel nicht insgesamt auf Deutsch formuliert wurde.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir haben uns schon ge- dacht, dass Sie das fragen!)
Ja, Frau Henfling, vielleicht ist es Ihnen auch aufgefallen, dass es nicht jedes Mitglied Ihrer Regierungsfraktionen fehlerfrei auf Englisch aussprechen kann, darüber sollten Sie vielleicht dann auch mal nachdenken.
Also, ich finde es schade, zum einen, weil eben unsere so schöne deutsche Sprache nicht genutzt wird, obwohl es ja unproblematisch möglich wäre, zum anderen, weil wir die Strategie linker Meinungsmacher, Ideologieprojekte hinter englischen Begriffen zu verbergen und so die Öffentlichkeit möglichst lange im Dunkeln zu halten, ja aus anderen Zusammenhängen kennen, zum Beispiel vom sogenannten Gender-Mainstreaming. Erst im letzten Plenum hat uns die Abgeordnete Katharina König ein Paradebeispiel linker Fantasien geliefert, als sie sagte: „Sprache schafft Realität“, denn genauso arbeitet ja die Linke. Strategie der Linken ist es eben nicht, für uns und unsere Heimat eine gute Zukunft zu schaffen. Strategie der Linken ist es, ihre dumpfe Weltsicht durch die Hintertür in die Köpfe von Menschen zu bekommen. Wir als AfD sehen das anders. Unser Motto ist: „Mut zur Wahrheit“, und dazu gehört eben auch, in Anträgen klar und verständlich zu benennen, was man denn will.
Wir diskutieren also heute über den freien, mithin für den Nutzer nicht zu bezahlenden Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und Forschungsergebnissen, insbesondere eben auch in elektronischer Form an den Thüringer Hochschulen – um alles, was Sie in Ihrem Antrag schreiben, ob auf Englisch oder auf Deutsch, einmal positiv zu formulieren. Ich finde es grundsätzlich richtig, über die bessere Nutzung elektronischer Publikationsmöglichkeiten an sich nachzudenken, denn Bibliotheken haben die Aufgabe, Bücher und Wissen für den interessierten Nutzer zugänglich zu machen. Und da besteht ja erst mal kein Grund, warum wir nicht auch neue technische Möglichkeiten wie elektronische Publikationen dazu nutzen sollten. Was aber nicht hintenüber fallen darf, ist die Wahrung der Urheberund Autorenrechte, und dazu finde ich in den Vor
schlägen von Rot-Rot-Grün leider gar nichts. Sie reden von Stärkung von Open Access und dahinter scheint der sozialistische Anspruch zu stehen: Jedem gehört alles. Dem ist aber nicht so.
Autoren, wissenschaftliche Publizisten haben eine geistige Leistung erbracht und das Ergebnis daraus ist ihr geistiges Eigentum. Dieses Eigentum muss geachtet und geschützt werden und das heißt, dass eine Strategie, die einen besseren Zugang zu diesen Publikationen ermöglichen möchte, auch umfassen muss, wie dieses Eigentum geschützt und wie die Autoren auch entlohnt werden. Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Honorierung der Leistung des Autors müssen in einen Ausgleich gebracht werden und dafür setzen wir als AfD uns ein und ich bin gespannt oder ich hoffe darauf, dass wir den Antrag in den Ausschuss überweisen, und bin dann gespannt, was noch kommt. Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! In einer Welt, in der die AfD regieren würde, würde wahrscheinlich nichts funktionieren, weil sie wahrscheinlich auch anfangen würde, Programmiersprache zu übersetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wissenschaft lebt vom Austausch. Wissenstransfer war und ist die grundlegende Eigenschaft der Welt von Forschung und Entwicklung. Von diesen Früchten profitiert jede und jeder Einzelne von uns. Wissen erhält seinen Wert nur in den konkreten Anwendungen. Daher sind die Rahmenbedingungen des wissenschaftlichen Austauschs ein wichtiger Faktor bei der Bewertung der Attraktivität eines Hochschulstandorts. Daher setzen wir uns gemeinsam mit einem inzwischen breiten Bündnis von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, von Wissenschaftsorganisationen dafür ein, die Öffnung der Zugangsmöglichkeiten zu Wissen und Informationen, zu Forschungsvorhaben, Daten und Ergebnissen zu erreichen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse werden zuerst in Fachzeitschriften veröffentlicht, das gilt für viele, wenn auch nicht für alle Wissenschaftsbereiche. Diese Fachzeitschriften werden meist von kommerziellen Verlagen gegen Geld vertrieben. Bibliotheken beziehen die gedruckten Ausgaben, For
schungsinstitute haben Online-Abos, aber die Öffentlichkeit bleibt in vielen Fällen außen vor. Doch gerade in letzter Zeit ist der Trend zu beobachten, dass Bibliotheken aus Geldmangel ihr Angebot beispielsweise an Fachzeitschriften und somit den Zugang von Forschern zu diesem Wissen erheblich einschränken müssen. Maßgeblich dafür ist eine Open-Access-Strategie für die Thüringer Hochschulen. Diese muss zusammen mit dem Ministerium, den Hochschulen und – ganz explizit hier erwähnt – auch mit den Hochschulbibliotheken erarbeitet werden. Die Auswertung des Hochschuldialogs und auch der Digitalkonferenz von R2G vom Dezember 2016 zeigt hier noch einige Entwicklungsfelder auf.
Die meisten Hochschulen bringen sich bereits bei dem Open Access ein. Sie unterhalten eigene Beauftragte und bieten Veröffentlichungsplattformen an. Doch die Voraussetzungen und die Intensität sind an den einzelnen Hochschulen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Besonders die Hochschulbibliotheken müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Diese benötigen sowohl eine finanziell als auch technisch ausreichende Ausstattung, um diesen Aufgaben gerecht zu werden. Ein zentrales Anliegen ist es dabei, die Vereinheitlichung und Standardisierung der bereits genutzten Plattformen und digitalen Bibliotheken voranzutreiben. Damit soll eine grundlegende Forderung des Wissenschaftsrats umgesetzt werden. Dieser hat erklärt, ich zitiere: „Besonders für die drängenden Fragen der Digitalisierung, der Standardisierung von Digitalisierungsverfahren sowie von Inventarisierungs- und Metadaten, der Langzeitarchivierung sowie der Lizenzierung des Open Access sollten möglichst bald praktikable, sachlich differenzierte Lösungen gefunden werden.“
Unser Ziel ist es dabei, alle Thüringer Hochschulen mit einer gemeinsamen Open-Access-Plattform zu vereinen und Open Access fest in der Digitalisierungsstrategie der Thüringer Hochschulen zu verankern. Das hat Kollegin Mühlbauer hier auch schon angesprochen. Auch der Änderungsantrag von Herrn Krumpe, für den ich mich bedanken möchte, fügt sich hier richtigerweise ein und bietet die Erweiterung um die primären Forschungsdaten. Dies ist eine wichtige Ergänzung, um datenbasierte Forschungsergebnisse verifizierbar zu machen. Ebenso können die Datensätze effektiver für Folgeprojekte genutzt und schneller ausgewertet werden. Wie der Wissenschaftsrat bereits festgestellt hat, sind kleinstaatliche Lösungen hier wenig sinnvoll. Daher regen wir eine Novellierung des Urheberrechts an – und da schaue ich mal zur CDU-Fraktion. Sie haben zwar toll erzählt, was Sie sich hier alles vorstellen und dass Sie Open Access auch ganz dufte finden. Was ich aber von dieser Bundesregierung bisher noch nicht mitbekommen habe, ist,
dass sie sich tatsächlich dafür einsetzt, dass wir dafür ein Urheberrecht haben, was das auch mitträgt.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das haben wir aber novelliert, nicht Sie! Die Zweitverwertung haben wir gemacht!)