Protokoll der Sitzung vom 03.05.2017

Die Abschiebehaft ist Freiheitsentzug, der im Kontext einer Abschiebung nur in ganz bestimmten Situationen als Ultima Ratio verhängt werden kann. Übergeordneter Zweck einer solchen Maßnahme ist es, zu verhindern, dass sich die betroffenen Personen durch Untertauchen einer Abschiebung entziehen. Lassen Sie mich auch an dieser Stelle noch einmal betonen, was Frau Rothe-Beinlich gesagt hat: In den meisten Fällen ist das das einzige Fehlverhalten dieser Leute. Sie suggerieren immer wieder, Kriminelle würden nicht in Abschiebehaft genommen. Wenn jemand kriminell ist und eine Straftat begangen hat, landet er ganz normal – wie jeder andere auch – in U-Haft und anschließend in Strafhaft. Was man den Menschen vorwirft, ist allein der Verstoß gegen melderechtliche Bestimmungen und keine Straftaten aus dem StGB, worauf Sie so unterschwellig anspielen wollen. Diese Abschiebehaft gibt es in mehreren Formen; die wichtigsten sind die Vorbereitungshaft und die Sicherungshaft. Die Vorbereitungshaft wird angewandt, wenn der oder die Betroffene zur Vorbereitung einer Ausweisung auf richterliche Anordnung in Haft genommen wird. Dies geschieht aber nur dann, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde. Das, liebe CDU, entscheiden aber Richter. Die Dauer der Vorbereitungshaft soll dabei auch sechs Wochen nicht überschreiten. Wenn über die Ausweisung zum Nachteil des Betroffenen entschieden wurde, kann die Haft ohne neuerliche richterliche Anordnung bis zum Ende der angeordneten Haftdauer fortgesetzt werden.

Häufigere Form der Abschiebehaft ist die sogenannte Sicherungshaft. Sie wird nach dem Aufenthaltsgesetz insbesondere dann verhängt, wenn vollziehbar Ausreisepflichtige sich einer Abschiebung entzogen haben oder zu erwarten ist, dass sie sich entziehen werden. Strafrechtliche Vorgänge – ich habe es gerade betont – und Erwägungen spielen dabei allenfalls eine Nebenrolle. Noch mal: Abschiebehaft ist keine Strafhaft!

Deshalb an dieser Stelle nochmals die Betonung darauf: Ausländerinnen und Ausländer, die in Abschiebehaft genommen werden, haben regelmäßig nicht mehr getan, als in unserem Land zu bleiben, obwohl sie nach den gesetzlichen Vorschriften dazu nicht mehr berechtigt sind.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In einem Rechtsstaat darf von diesem Instrument deshalb eben auch nur in den gesetzlich vorgesehenen eng begrenzten Fällen Gebrauch gemacht

werden. Das gebietet bereits der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Aussetzung von Abschiebehaft, wie es die CDU suggerieren will, gibt es nicht und selbstverständlich findet § 62 Aufenthaltsgesetz auch in Thüringen Anwendung. Der Vollzug des Bundesrechts macht es hierbei notwendig, dass Thüringen erfolgreich mit anderen Bundesländern kooperiert, um ausreichend Abschiebehaftplätze zur Verfügung zu haben. Frau Lehmann hat es eben gesagt: Wir haben bundesweit sechs Abschiebehafteinrichtungen. Jetzt fordern Sie, dass ein so kleines Bundesland wie Thüringen mit Fällen in der Größenordnung von zehn, 12 manchmal 16 Fällen pro Jahr eine eigene Abschiebehaftanstalt baut. Ich frage Sie: Wie sinnvoll ist eine Haftanstalt für vielleicht zehn Fälle? Wie sinnvoll ist eine solche Forderung oder ist es nicht wesentlich sinnvoller, wie es übrigens fast alle Bundesländer tun, in diesem Zusammenhang zu kooperieren und zusammenzuarbeiten?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Daneben wird ein Aspekt in der öffentlichen Diskussion gern übersehen, den es eben auch zu beachten gilt: Abschiebehaft ist – wie gesagt – keine Strafhaft und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf der Basis der Rückführungsrichtlinien der Europäischen Union gilt das sogenannte Trennungsverbot. Das heißt, die Haft zur Sicherung einer Abschiebung darf nur in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen werden und eben nicht in gewöhnlichen Haftanstalten. Abschiebehaft darf deshalb auch nur dann angeordnet werden, wenn die zuständigen Gerichte festgestellt haben, dass eine solche Unterbringung sichergestellt ist. Wir können also gerade nicht freie Haftplätze in Thüringer Justizvollzugsanstalten für die Durchführung einer Abschiebehaft nutzen. Dafür brauchen Sie komplett eigene Einrichtungen. Und nochmals: Eigene Einrichtungen für zehn oder zwölf Personen stehen, glaube ich, in überhaupt keinem Verhältnis zur Zahl der Personen, um die es hier geht. Deshalb – und das war gut und richtig so und das hat im Übrigen auch schon die Vorgängerlandesregierung so getan – ist es richtig, in dem Fall zu kooperieren und mit dem Land Brandenburg eine Vereinbarung zu schließen, dass entsprechende Personen in Eisenhüttenstadt untergebracht werden. Ich habe es bereits gesagt, in den Jahren 2015 und 2016 waren es 12 bzw. 19 Fälle, und das hat auch Sinn gemacht.

Entgegen Ihren Ausführungen, Herr Herrgott, hat man uns dann mitgeteilt, dass es in Eisenhüttenstadt bau- und brandschutzrechtliche Probleme gibt. Die sind übrigens gerade dabei, diese zu beheben. Wenn das gut geht, stehen diese Plätze möglicherweise in zwei Monaten auch wieder zur

(Minister Lauinger)

Verfügung, was unser Ziel ist. Aber – wie gesagt – es macht überhaupt keinen Sinn, dass jedes dieser Bundesländer, und dann noch so ein – zumindest von der Größe und der Zahl der Einwohner – kleines Bundesland wie Thüringen, dann sofort zu den Mitteln einer eigenen Einrichtung greift.

Es wird in Brandenburg derzeit geprüft, ob zumindest ein Teil der Einrichtung schneller wieder genutzt werden kann. Dessen ungeachtet haben wir, nachdem uns – auch für uns überraschend – Brandenburg das mitgeteilt hat, natürlich sofort Kontakt zu anderen Bundesländern aufgenommen, haben mit Rheinland-Pfalz eine Vereinbarung getroffen, dass die dortige Abschiebehafteinrichtung in Ingelheim auch von Thüringen genutzt werden kann. Wir sind im Moment in sehr engem Kontakt mit Sachsen, um zu prüfen, ob über diesen Bau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt hinaus vielleicht auch im Bereich Abschiebehaft Kooperationen denkbar sind. Wir haben Schreiben nach Bayern gerichtet, um auch mit den Bayern Kontakt aufzunehmen. Aber – wie gesagt – es gibt nur sechs Abschiebehafteinrichtungen.

Ein letztes Wort zu dem aufgegriffenen Fall: Ja, das haben bereits mehrere Vorredner gesagt, das war ein Einzelfall. Natürlich will ich überhaupt nicht bestreiten, dass es in diesem Einzelfall auch Behördenzuständigkeitswirrwarr gegeben haben mag. Aber eins ist auch klar, wenn Sie jetzt unterstellen, das ist alles ganz furchtbar und da laufen Leute frei rum: Dieser Mensch, um den es geht, sitzt in der Abschiebehaftanstalt in Ingelheim. Das, was Sie suggerieren, da ist alles ganz furchtbar und es ist nichts passiert, ist auch falsch. Derjenige Betroffene sitzt, nachdem er wieder eingereist ist, eben gerade tatsächlich in einer Abschiebehaftanstalt. Von daher: Der Tenor, den ich Ihrer Aktuellen Stunde entnehme, nämlich dafür Stimmung zu machen, dass in der Bevölkerung eine Verunsicherung entsteht, dazu besteht wahrlich kein Anlass. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen kann ich nicht erkennen, sodass ich diesen Teil der Aktuellen Stunde schließe.

Ich rufe auf den zweiten Teil

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Wahlversprechen müssen Taten folgen – Haushaltsüberschüsse zur Entlastung der Familien einsetzen“

Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/3825

Abgeordnete Muhsal hat für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete, können Sie sich noch an die Wahlplakate von 2014 erinnern und an die großen Versprechen, die die Koalition abgegeben hat? An eines können sich die Thüringer Familien ganz gewiss erinnern, an das Versprechen von Rot-Rot-Grün, ein sogenanntes beitragsfreies Kita-Jahr einzuführen, und nicht nur irgendeines, sondern das erste.

(Beifall AfD)

Sie wollten also das erste Kinderkrippenjahr für die Eltern beitragsfrei stellen, so stand es im Koalitionsvertrag. Die Kosten dafür lägen wohl bei etwa 77 Millionen Euro im Jahr. Diese Zahl führte zu einem ersten größeren Krach in der Koalition. Der eine oder andere merkte vielleicht auch, dass angebliche Kostenfreiheit noch lange nicht bedeutet, dass die Qualität in den Kindertagesstätten besser wird oder dass mehr Erzieher eingestellt werden. Nun gut, die Koalitionspartner rauften sich zusammen, sie verabschiedeten sich kurzerhand kollektiv vom Koalitionsvertrag und es wurde festgelegt, dass das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei werden soll, das laut Schätzung nicht 77, sondern 27 Millionen Euro kosten soll. Passiert ist bislang seit 2014 nichts. Da drängt sich doch die Frage auf: Warum nicht? Wir haben jetzt den Jahresabschluss für 2016 vorliegen und es sind 570 Millionen Euro Überschuss in der Haushaltskasse, wie man so schön sagt. Das Geld für die Umsetzung ist also da und es wäre auch schon früher da gewesen, hätten Sie dieses Versprechen tatsächlich umsetzen wollen, denn nicht zuletzt ist die Frage nach guter Politik auch immer eine Frage nach der richtigen Prioritätensetzung.

(Beifall AfD)

Ihre Priorität lag in den letzten Jahren auf der Masseneinwanderung, obwohl Sie doch eigentlich von Thüringern für Thüringen gewählt worden sind. Ihre Priorität lag offenbar auf dem Promoten eines Imageprojekts statt auf schneller Entlastung für Familien, denn im Zweifel ist davon auszugehen, dass Sie das Ganze bis kurz vor der nächsten Landtagswahl rauszögern, damit Sie vor der Wahl gut dastehen, obwohl die Entlastung, so man sie denn für eine halten will, schon viel früher hätte kommen können.

(Beifall AfD)

Nicht, dass Sie mich da falsch verstehen: Ich persönlich hätte lieber das Landeserziehungsgeld, mit dessen Abschaffung Sie sich auch brüsten, behal

(Minister Lauinger)

ten und zu einem Familiengeld ausgebaut – und genauso meine Fraktion.

(Beifall AfD)

Ein Familiengeld, das allen Thüringer Familien gleichermaßen zugutekommt, hat nicht nur den Vorteil, dass die Eltern flexibler mit der Kinderbetreuung werden, sondern es hat auch einen Nachteil eben nicht, den das sogenannte kostenfreie Kita-Jahr hat: Beim sogenannten kostenfreien Kita-Jahr besteht die Gefahr, dass die Kosten der Eltern einfach auf all die anderen Jahre umgelegt werden, weil die Kommunen kontinuierlich klamm sind und das Land nicht genug Geld bereitstellt.

(Beifall AfD)

Sie wollen die bessere Lösung des Familiengelds eben nicht, Sie wollen keine Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung. Nun gut, das müssen wir wohl noch eine Weile aushalten, aber dann setzen Sie doch wenigstens das um, was Sie im Koalitionsvertrag oder zumindest nachher versprochen haben, und lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, wir beschäftigen uns in dieser Aktuellen Stunde mit der AfD-Forderung, die Haushaltsüberschüsse des Haushaltsjahres 2016 einmalig in die Förderung der Familien umzuleiten. Die AfD versucht ein Strohfeuer abzubrennen, indem Sie die einmalig aufgetretenen Überschüsse des vergangenen Haushaltsjahres ohne Zukunftswirkung in einem Jahr verpulvert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie einige von uns gestern wieder einmal durch den Abgeordneten Möller der AfD unter Beweis gestellt bekommen haben, hält diese Partei nichts von langfristig wirkenden und nachhaltig eingesetzten Instrumenten. Die Förderung der Familie lässt sich nicht durch einmalige Mittelbereitstellungen, wie eben beschrieben, in die Wege leiten.

Doch worüber reden wir eigentlich? Der Haushaltsüberschuss des Jahres 2016 beläuft sich auf rund 582 Millionen Euro. In diesem Überschuss sind lediglich 23 Millionen Euro enthalten, die auf realen Mehreinnahmen basieren. Der Rest stammt aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln. Mittel, die wir vorsorglich in den Haushalt eingestellt hatten,

um die humanitäre Flüchtlingskrise des Jahres 2015, wenn erforderlich auch in den Jahren 2016 und 2017, finanziell bestehen zu können. Wie wir alle wissen, wurde ein Großteil dieser Mittel, die damals vorsorglich mit Weitblick eingeplant worden sind, nicht in Anspruch genommen. Das heißt jedoch nicht, dass sie damit automatisch als frei verfügbare Finanzmasse den AfD-Forderungen zur Verfügung stehen.

Nach wie vor belasten die laufenden Zinszahlungen den Thüringer Landeshaushalt beträchtlich. Nur über einen kontinuierlichen Schuldenabbau werden diese Belastungen dauerhaft und nachhaltig gesenkt. Eine Belastung, die die Handlungsfähigkeiten nicht nur dieser oder der vergangenen Landesregierungen, sondern auch zukünftiger einschränken wird, und zwar unabhängig davon, wie ihre parteipolitische Zusammensetzung aussehen wird. Ändern werden wir dieses nur durch den bereits zitierten Schuldenabbau. Nur dadurch lassen sich Handlungsspielräume entwickeln, die auch für familienfreundliche Politik in der Zukunft nachhaltig genutzt werden können.

Mit rund 166 Millionen Euro haben wir einen großen Teil der Überschüsse in die Schuldentilgung gegeben. So sieht verantwortungsvolles Handeln aus und besteht nicht im Abbrennen von Strohfeuern. Weitere 460 Millionen Euro haben wir der Haushaltsausgleichsrücklage zugeführt. Diese Mittel dienen primär der Absicherung der kommenden Haushaltsjahre gegenüber möglichen und nicht kalkulierbaren konjunkturellen Schwankungen, die sich durchaus negativ auf die Einnahmenseite des Landes auswirken können. Sofern erforderlich lassen sich diese Rücklagen dann nämlich für zusätzliche konjunkturbelebende Investitionen im Freistaat einsetzen. Diese Form der Vorsorge ist auch eine Form der Familienförderung. Sie hilft und trägt dazu bei, dass auch in schlechten Zeiten Arbeitsplätze und damit Ein- und Auskommen von Familien in Thüringen erhalten werden können. Ein einmaliges Auskehren der Überschüsse würde nicht nur die Familien einer Unterstützung berauben, sondern auch gegen § 2 des aktuellen Haushaltsgesetzes verstoßen, in dem nämlich die Aufteilung solcher Überschüsse festgelegt ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Titel der AfD soll in seiner populistisch anmutenden Formulierung suggerieren, dass die Koalition Wahlversprechen bricht oder sie nicht einhält. Natürlich will die AfD sich nicht mit den Inhalten der aktuellen Familienpolitik der Landesregierung auseinandersetzen. Vielmehr versucht sie an dieser Stelle, mit dem Thema im Bereich vermeintlich zu kurz gekommener Bürgerinnen und Bürger Stimmen abzufischen. Das ist dabei mehr, als im Trüben zu fischen. Es wird klar, wenn sie sich auch nur einmal inhaltlich mit unserer Politik auseinandersetzen würde.

(Abg. Muhsal)

Bereits der aktuelle Doppelhaushalt hat deutlich mehr Mittel im Bereich der Familienförderung eingesetzt, als dies durch die Vorgängerregierung erfolgte. Da ist beispielsweise die örtliche Jugendpauschale. Diese Mittel wurden um rund 1 Million Euro erhöht. Dann haben wir verteilt über zwei Jahre rund 225 Millionen Euro zur Förderung des Jugendbereichs eingestellt. Darüber hinaus wird es ab dem Jahr 2018 ein beitragsfreies Kita-Jahr geben. Hier werden wir rund 29 Millionen Euro einsetzen und dieses aus den Mitteln des ehemaligen Landeserziehungsgelds finanzieren. Ich könnte hier die Reihe der bereits begonnenen und noch für den kommenden Doppelhaushalt geplanten Maßnahmen fortsetzen, doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen schon an diesen wenigen Beispielen, dass wir auf der Grundlage solide kalkulierter Haushaltszahlen Familien langfristig sicher und verlässlich unterstützen und unterstützen wollen. Wir lassen uns nicht durch singulär auftretende Überschüsse zu Schnellschüssen und populistischen Aktionen verleiten, wie sie die AfD beabsichtigt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster erhält das Wort Abgeordneter Huster für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie alle haben die Herausforderung um das Jahr 2020 und folgende im Kopf. Untersucht man die hier angesprochene Fragestellung idealtypisch, kann man es vielleicht in drei Zeitperioden tun.

Das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts bestand vor allen Dingen darin, dass wir hier versucht haben, Haushalte unter dem Spar- und Kürzungsdiktat aufzustellen, um uns auf das Jahr 2020 vorzubereiten; Investitionen, neue Leistungen wurden im Wesentlichen vernachlässigt.

Ab dem Jahr 2013 vielleicht, in der zweiten Phase, hatten wir Überschüsse im Landeshaushalt, und seitdem es Überschüsse gibt, gibt es die Debatte darüber, wann, zu welchem Zeitpunkt, für was – mehr für Tilgung oder mehr für neue Investitionen, für neue Ausgaben – dieses Geld eingesetzt werden soll. Die damalige CDU-dominierte Regierung hat dieses Geld, diese Überschüsse zu zwei Dritteln in die Tilgung alter Verbindlichkeiten gesteckt und maximal zu einem Drittel in neue Investitionen und neue Ausgaben.

Und idealtypisch die dritte Phase seit 2014: Die Überschüsse im Landeshaushalt kann man als verstetigt bezeichnen und seitdem wird circa ein Drittel dieser Überschüsse für die Tilgung alter Ver

bindlichkeiten eingesetzt, während zwei Drittel den Menschen direkt zugutekommen: durch Investitionen in die Familienpolitik, durch Investitionen in die Bildungspolitik – ich erinnere hier an das umfassende Schulinvestitionsprogramm –, durch Mehrausgaben beispielsweise für die Jugendpauschale, die Schulsozialarbeit und, meine Damen und Herren, in diese Reihe gehört natürlich auch das angekündigte beitragsfreie Kita-Jahr, das zum 01.01.2018 starten wird. Insofern, meine Damen und Herren, liegen wir auch ganz klar bei der Erfüllung des Koalitionsvertrags.