Protokoll der Sitzung vom 05.05.2017

Der vorliegende Gesetzentwurf ist in weiten Teilen auf das Ziel der Erhöhung der Recyclingrate ausgerichtet. Bund und EU geben da ganz klar Ziele vor. Das wird von uns als Fraktion Die Linke ausdrücklich begrüßt. Ebenso finden wir die Reduzierung von über 90 auf 60 Regelungsinhalte ausgesprochen gut. Wir begrüßen auch die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand, wie es in § 2 formuliert wurde. Der sorgsame Umgang mit natürlichen Ressourcen muss künftig auch ein entscheidendes Kriterium sein bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Das versetzt Entscheidungsträger wie Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten bzw. Kreistagen auch in die Lage, Angebote nicht nur nach Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu bewerten, sondern eindeutig auch Umwelt- und Sozialstandards in die Bewertung mit einzubeziehen.

(Beifall SPD)

Das ist übrigens eine Forderung auch aus dem Koalitionsvertrag und ich denke, hier sind wir auch auf dem richtigen Weg.

Für uns als Linke wäre es weiterhin wichtig, auch die Eckpunkte für künftige Rechtsverordnungen zu benennen und zu überlegen, wie derzeit unsinnige und zu lange Wege des Mülltransports zum Beispiel vermieden werden können. Wir halten es jedenfalls für umweltpolitisch bedenklich, wenn zum Beispiel Müll aus Südthüringen nach Sachsen-Anhalt transportiert wird und man dabei an einer relativ neuen Anlage vorbeifährt.

(Beifall DIE LINKE)

Auch wenn die Auftragsvergabe unter die kommunale Selbstverwaltung fällt, läuft hier nicht alles rund und deshalb sollten wir uns auch dieser Dinge annehmen. Wir würden uns auch gern noch einmal die Aufgabenverteilung und die Verteilung der Zuständigkeiten besonders auf der Landesebene genauer anschauen. Und hier sind wir nicht ganz so glücklich, wie das der Abgeordnete Geibert gerade sagte, dass wir hier Aufgaben an das Landesverwaltungsamt geben. Ich denke, hier können wir vielleicht auch Alternativen diskutieren. Ebenso gilt das für den Personalmehraufwand auf den unterschiedlichen Ebenen; ich denke, auch das können wir im Ausschuss diskutieren und dazu haben wir sicherlich Gelegenheit. Ich denke, dass wir diese Gelegenheit nutzen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Skibbe. Als Nächster erhält Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, knapp fünf Jahre ist es nun her, dass der Bundesgesetzgeber das Abfallrecht neu geregelt hat. Kritik regt sich aber nicht an dem langen Zeitraum bis zur Neuregelung auf der Landesebene, sondern kritikwürdig ist, dass in diesem langen Zeitraum zahlreiche Debatten geführt wurden, doch nichts aus diesen Debatten Eingang in das nun hier vorliegende Thüringer Ausführungsgesetz gefunden hat.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Möller, für die Ausführungen. Mein Vorredner, Herr Geibert, hat ja schon einige Kritikpunkte aufgegriffen. Ich will mich hier auf ein paar wenige Punkte noch konzentrieren.

Abfall ist Rohstoff, auch wir alle müssen mit diesen Rohstoffen der Erde sorgsam umgehen, das sind wir der Natur und auch den nachfolgenden Generationen schuldig. In Zeiten steigender Rohstoffpreise lassen sich Plastik, PVC, Metalle, Schrott und Papier auch problemlos wieder als Rohstoffe auf den Markt bringen.

Es ist unbestritten, dass dieser Markt bei richtiger Regulierung zu sinkenden Gebühren führen kann. Wir hatten vorhin sogar von Herrn Staatssekretär Möller kurz gehört, dass eventuell steigende Kosten infrage kommen könnten. Deswegen ist auch fragwürdig, dass die öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger immer Vorrang gegenüber den privaten Anbietern genießen. Natürlich stehen dem Land nur sehr beschränkte Eingriffsrechte zu. Und natürlich bindet das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes das Land in vielen Bereichen. Doch bei der Überlassungspflicht hätte man auf eine Konkretisierung hinwirken können. Die gewerbliche Sammlung scheidet ja immer dann aus, wenn öffentliche Interessen entgegenstehen. Doch diese im Kreislaufwirtschaftsgesetz recht schwammig definierten öffentlichen Interessen hätte man konkretisieren können, damit hätte man erstens Rechtssicherheit geschafften und man hätte zweitens die Position der privaten Sammler stärken können. Allerdings war das nie Absicht der Landesregierung. Die Zielstellung der Landesregierung war stets, die Kommunen im Bereich der Abfallwirtschaft vor gewerblicher Konkurrenz angemessen zu schützen. Solch eine Haltung steht der Entlastung der Bürger natürlich entgegen, weil ja dort auch entsprechende Gewinne diese Gebühren senken könnten. Die Deponieeigenkontrolle bleibt weiterhin ein Manko des Abfallrechts. Hier müsste es eine klare Prüfung durch

die Behörden geben. Herr Geibert hatte auch hierzu schon entsprechend weitgehend ausgeführt. Es ist gemein bekannt, dass bei stillgelegten Deponien immer wieder Missstände auftreten, die aufgrund der sogenannten Eigenkontrolle nicht behoben werden. Damit gehen auch Zuständigkeitsprobleme einher. Dies ist auch dann der Fall, wenn Kommunen Flächen veräußern, auf denen ehemals Müll deponiert wurde.

Ein weiterer Punkt scheint interessant: Das ist die Rolle, die das Landesverwaltungsamt zukünftig spielen soll. Gerade das Landesverwaltungsamt erhält zukünftig neue Aufgaben. Das steht völlig quer zum sogenannten „Konzept der Funktionalreform“. Dort soll das Landesverwaltungsamt entlastet werden. Hier nun wird es stärker belastet, die Rede ist sogar im Gesetzentwurf von 3,1 neuen Stellen. Da frage ich mich natürlich schon, wie wir dort keine steigenden Kosten haben können sollen, so wie es die Ausführungen des Staatssekretärs Möller waren. Sie postulieren mit diesem Gesetz außerdem weitere Widersprüche, und das vor allem im Hinblick auf die energierechtlichen Vorstellungen aus dem gleichen Haus Siegesmund. So wird bei der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand die Förderung der Kreislaufwirtschaft gefordert. Das ist ja erst mal schön. Dies steht im krassen Gegensatz zum Dämmwahn dieser Regierung, die jedes Haus am liebsten mit 60 Zentimeter dicken Styroporplatten einwickeln möchte.

(Zwischenruf Abg. Kobelt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 3 Meter!)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: 3,50 Meter!)

Solche Materialien sind durch dieses, Ihr eigenes Gesetz sicher nicht gedeckt. Das gilt übrigens auch für Ihre Solarförderung. Da finden dreckige, in China gefertigte Solaranlagen Einsatz. Diese Sondermüllgiftstoffe landen auf den Dächern hier in Thüringen. Noch schlimmere Folgen hinterlassen sie aber dort, wo sie produziert werden. Auch diese Aspekte finden in den sogenannten Vorbildwirkungen der öffentlichen Hand keine Beachtung.

(Beifall AfD)

Eine Studie zeigte, dass die Ökobilanz chinesischer Solarmodule verheerend ist.

Das Thüringer Abfallrecht benötigt eine Anpassung an die neuen Vorgaben, das ist unstrittig. Allerdings hätte man hier mehr Gestaltungswillen erwarten können und nicht nur eine Übernahme der EU- und Bundesvorgaben. Ich bin natürlich gespannt auf die Debatten im Ausschuss. Vielleicht kriegen wir es ja dort mal hin, die einen oder anderen Kritikpunkte auszumerzen und entsprechend zu verbessern. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

(Abg. Skibbe)

Danke schön, Herr Kießling. Als Nächster hat Abgeordneter Kobelt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns mit einem Gesetz mit dem recht sperrigen Titel „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“. Ich möchte in zwei Sätzen sagen, um was es eigentlich geht. Zum einen geht es darum, aus Müll wieder Gold zu machen oder einen Gewinn zu erzielen, und zum anderen geht es in diesem Gesetz darum, dass wir Abfälle vermeiden.

Wir leben mittlerweile in einer Welt, wo im Einzelhandel verschiedene Kuriositäten auftreten. Zum Beispiel habe ich letztens im Supermarkt gesehen, da wurden Eier schon vorgeschält und wieder in Plastikverpackungen gepackt, um das dem Verbraucher mundgerecht zu präsentieren. Genauso gibt es mittlerweile vorgekochte Kartoffeln, die wieder in Plastik eingepackt werden. Die Kaffeeindustrie hat sich mit einer Riesenwerbekampagne auf Kaffeekapseln in energetisch hochintensiv hergestelltem Aluminium versteift, was übrigens den Verbraucher nicht nur das Fünf- bis Zehnfache kostet zum normalen Filterkaffee, sondern auch die Müllberge erheblich erhöht. Wir haben eine Kaffeekultur mit Coffee-to-go-Bechern, die zum wesentlichen Anteil dazu beiträgt, dass das Müllaufkommen gestiegen ist. Hier sagen wir als Grüne, es muss wieder Anreize geben, vielleicht auch Verpflichtungen für den Einzelhandel oder für andere Bereiche, damit nicht zügellos Müll produziert wird. Warum ist es nicht möglich, zum Beispiel Kaffeebecher mit Pfand auszugeben, für Kaffeebecher, die man mitnimmt und sonst nur wegwirft? Warum kann man nicht die Kaffeebecher von zu Hause mitnehmen, kann sich die auffüllen lassen? Das kann natürlich jeder selbst machen, aber die Politik ist doch auch mit dem Beispiel da, zusammen mit dem Einzelhandel Anreize zu schaffen, damit dieser teilweise Müllirrsinn zumindest eingedämmt wird und damit Menschen, die das anders machen wollen, auch dabei unterstützt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist im Bereich der Müllverarbeitung in Thüringen in den letzten zwei, drei Jahren passiert? Zum einen haben wir, denke ich, eine gute Entwicklung, was die Erfassung von Bioabfällen betrifft. In vielen Bereichen wurde die braune Tonne eingeführt. Es werden in den Kommunen in anderen Bereichen verstärkt Bioabfälle eingesammelt und diese der Verwertung zugeführt. Wir haben auch ein Thema hier

im Thüringer Landtag heftig diskutiert, und zwar die Abschaffung der Brenntage.

Ich erinnere mich an die Hiobsbotschaften der CDU-Fraktion und möchte ganz klar sagen, bevor ich noch mal darauf eingehe: Der ländliche Raum ist nicht untergegangen. Ich zitiere hier mal Frau Tasch vom 4. November, die von einer Hiobsbotschaft aus dem Grünen Umweltministerium sprach. Herr Gruhner hat es dann in seiner rhetorisch zuspitzenden Art am 20. Mai 2016 noch mal aus der CDU-Position auf den Punkt gebracht. Er redete von einem Generalangriff auf das ländliche Thüringen. Denn am Ende wird eines passieren: Es werden auf Feld und Flur entsorgte Haufen einfach herumliegen, am besten noch mit einem blauen Müllsack drumherum. All dies ist durch die Gesetzgebung nicht passiert. Denn ganz im Gegenteil, die Kommunen und die Landkreise haben die Möglichkeit genutzt, das, was vielleicht die CDU-Fraktion damals als Müll bezeichnet hat, nicht so zu sehen, sondern als Rohstoff.

Ich war gerade bei den Stadtwerken, in der Stadtwirtschaft in Nordhausen. Die haben Folgendes gemacht: Sie haben eine große Mengenerhöhung an Bioabfällen gehabt, diese setzen sie ein und verwerten sie in einer Biogasanlage. Zunehmend geht der Trend dahin, nicht Maisflächen in Biogasanlagen zu verarbeiten, sondern gerade solche Reststoffe. In Schweinfurt ist eine ganz große Vergärungsanlage entstanden. Jeder, der die A 71 runterfährt, sieht das auf der linken Seite. Das wollen wir als Grüne natürlich unterstützen. Aber in Nordhausen haben sie noch etwas anderes gemacht, und zwar haben sie die Abfälle, die nicht kompostierbar oder in Biogasanlagen verwertbar sind, also die hölzernen Anteile, die von den Brenntagen am meisten betroffen waren, verstärkt eingesammelt, haben bürgerfreundlich Sammelstellen eingerichtet und eine sehr große Menge damit schon erreicht. Jetzt kommen wir zu dem entscheidenden Punkt, was sie gemacht haben. Sie haben es nicht einfach auf eine Deponie gelegt, sondern sie haben sich gedacht: Was kann ich denn mit diesem Rohstoff machen? Es ist ein Rohstoff und nicht nur Müll. Sie sind gerade dabei, um die Stadtwerkegebäude herum in Nordhausen ein Nahwärmenetz aufzubauen, wo Bürogebäude, Industriegebäude und Wohngebäude mit Hackschnitzeln, mit einer Spezialanlage, die sich auf solche Gartenabfälle spezialisiert hat, versorgt werden. Damit wird CO2 eingespart. Es wird für den Klimaschutz etwas getan und es werden die Reststoffe, die anfallen, verwertet. Das nennen wir als Grüne einen großen Erfolg. Das ist auch ein Kreislauf, was vorbildlich für uns ist, wie man mit Müll umgeht.

(Beifall SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auf die einzelnen Gesetzespunkte gar nicht so

sehr im Detail eingehen, das haben meine Vorredner schon gemacht, aber vielleicht noch mal drei, vier Beispiele plastisch nennen, worauf es uns dabei ankommt. Zum einen gibt es durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit, dass die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand gestärkt wird. Das haben wir schon in anderen Gesetzen im Energiebereich, denke ich, auf einer guten Art und Weise getan. Gerade, was den Einsatz von Produkten betrifft, können wir das durch die Gesetzesänderung noch stärker tun. Denn nur, was die öffentliche Hand auch vorlebt, können wir dann auch von den einzelnen Bürgern oder von der Wirtschaft oder von anderen Verwaltungen fordern.

Uns kommt es da auf drei Punkte besonders an, und zwar, dass man nicht mehr einfach nur die billigsten Materialien einsetzt, die der Markt zur Verfügung stellt, sondern dass man sich Gedanken macht: Wie langlebig sind diese Materialien, wie kann man die auch wiederverwenden? Uns geht es dabei zum Beispiel darum, weniger Styropor einzusetzen. Wir haben einen Trend in der Bauindustrie, dass immer mehr Mischprodukte entstehen, also Wärmedämmverbundsysteme, die schon mit Armierungen und mit vielen anderen Stoffen verarbeitet sind, mit Putzen schon belegt sind, die schwer trennbar sind. Wir sagen hier: Warum werden nicht mehr zum Beispiel Vorhangfassaden eingesetzt, wo Holz eingesetzt wird oder hinterlüftete Fassaden mit einer Holzdämmung? Wir haben mittlerweile auf dem Baustoffmarkt eine Palette von atmungsaktiven umweltfreundlichen Baustoffen. Wir müssen nicht mehr auf die chemische Keule im Baubereich zurückgreifen. Oder man kann schadstoffärmere Baustoffe einsetzen, zum Beispiel mehr Stahl statt Aluminium. Das klingt zwar ähnlich, Aluminium hat aber eine 10- bis 20-fach schlechtere Energiebilanz als Stahl. Stahl kann auch sehr einfach recycelt werden. Es gibt mittlerweile auch Produkte, die man auch in Bürobereichen oder in anderen Bereichen einsetzen kann. Viele kennen es, dass alte Kleidung nicht mehr weggeworfen wird. Oder, dass aus alten LKW-Planen mittlerweile stylische Taschen hergestellt werden. Ich denke, Politik hat auch ein bisschen die Verantwortung, solche Kreisläufe anzuregen und solche innovativen Produkte, was auch wieder Arbeitsplätze schafft, stärker zu fördern. Wenn es dann Produkte gibt, die nicht so einfach ersetzt werden können, dann kommt es doch darauf an – meiner Meinung nach –, dass man diese gut wieder recyceln oder verwerten kann. Ich bin seit einem Vierteljahr – wenn ich ein bisschen Zeit habe – dabei, ein kleines Nebengebäude abzureißen, das ist in Fachwerkbauweise gebaut. Ich empfehle es allen mal – sowohl für die Gesundheit ist es ganz gut, aber man erkennt auch ein bisschen die alten Bauweisen –, sich damit zu beschäftigen. Es ist möglich, mit ein, zwei Leuten, mit den eigenen Händen die Materialien zu trennen. Wir haben letztendlich Steine, Lehmputze und

Holzbaukonstruktionen. Da gibt es keine Verleimungen, die Handwerker haben sich vor 100 Jahren oder noch längerer Zeit Gedanken gemacht. Es gibt ein paar Nägel, die man wieder verwenden kann und ansonsten sind diese Produkte einfach wiederzuverwenden. Natürlich können Sie sagen, wir leben jetzt in einer Welt im 21. Jahrhundert, da ist alles anders, wir müssen alles aus Beton und Erdölprodukten bauen. Aber ich denke, das ist nicht der richtige Weg, sondern wir können auch wieder – wo es funktioniert – auf traditionelle Baustoffe zurückgreifen und natürliche Baustoffe einsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Bündnis 90/Die Grünen treten in hohem Maße für eine gelingende Kreislaufwirtschaft ein. Wir stehen für eine Förderung von Nachhaltigkeit. Dies hat für uns eine sehr hohe Priorität. Müll besteht für uns nicht aus Abfallprodukten, sondern aus wertvollen Rohstoffen. Wir haben die Möglichkeit, über solche und andere Gesetzesveränderungen, die hier vorgelegt wurden, Einfluss zu nehmen, sodass sich auch in diesem Bereich positiv etwas nachhaltig verändert. Daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und bitte Sie um Ihre Unterstützung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kobelt. Als Nächste hat sich Abgeordnete Becker für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, vieles ist von den Vorrednern schon sachlich zum Gesetz gesagt worden. Ich danke auch allen dafür, dass wir bereit sind, im Umweltausschuss eine sachliche Debatte zu dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu führen. Es ist sicherlich auch dringend notwendig. Bei der Abfallvermeidung – die gerade Frau Skibbe angesprochen hat – sind wir sicherlich alle auf einer Linie. Das ist vollkommen notwendig. Ganz kleine Schritte werden auch vom Handel getan, aber da müssen wir die Verbraucher dazu bekommen, dass sie den Weg mit uns auch mitgehen. Das ist ganz wichtig, nicht, dass wir immer Vorgaben machen und die Verbraucher sind nicht bereit, das mitzutragen. Ich glaube, da müssen wir erzieherisch in die Gesellschaft noch eingreifen. Aber das werden wir sicherlich alle gemeinsam tun.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nein, bitte nicht!)

Doch, doch Herr Höcke, und Ihre Belehrung brauche ich dazu gar nicht. Der Mensch will manchmal erzogen werden, und dazu ist das ganz wichtig.

(Abg. Kobelt)

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Was?)

Was noch wichtig ist und was angesprochen wurde, ist die Deregulierung. Da habe ich manchmal das Gefühl, dass wir deregulieren, aber zum Nachteil der Natur und Umwelt. Das wird sicherlich bei einem Gesetz aus dem Umweltministerium nicht passieren, aber darauf müssen wir in der Diskussion noch mal achten. Worauf ich aber gern noch mal eingehen möchte, ist der Ansatz von Herrn Geibert, den ich sehr gut finde, die Vermeidung von Rohstoffabbau. Er hat gerade auch Gips angesprochen. Das ist sehr wichtig für die Zukunft unserer Gesellschaft, dass wir Landschaften wie die Rüdigsdorfer Schweiz, die Gipskarstlandschaft im Südharz, erhalten. Da müssen wir aufpassen, dass andere Gesetze dem nicht entgegenstehen, weil nämlich gerade die regionalen Raumordnungspläne überarbeitet werden und da versucht wird von Menschen der Kommunalpolitik in Nordhausen, in den Raumordnungsplan Nordthüringen für die nächsten 25 Jahre Sicherheitsinstrumente für die Gipsindustrie reinzubauen, will ich mal vorsichtig sagen. Ich glaube, wenn man der Gipsindustrie eine Sicherheit über 25 Jahre in den Regionalplan gibt, dann brauchen wir über Kreislaufwirtschaft und Verhinderung von regionalen Produkten nicht mehr reden, weil dann auf der einen Seite schon klar gezeigt ist, die Gipsindustrie darf die nächsten 25 Jahre weiter den Südharz abbauen und auf der anderen Seite will das Umweltministerium die Natur aber schützen. Das ist ein Widerspruch und da müssen wir ganz schnell aufklären, weil wir nun mal Landesgesetzgeber sind und wir das nicht laufen lassen können, dass ein Gesetz dem anderen widerspricht. Da bitte ich schon, dass wir in der Diskussion auch darüber reden,

(Beifall DIE LINKE, SPD)

wie das zu klären ist und wie wir uns da einbringen können.

Was auch schon angesprochen wurde – Herr Geibert hat es schon gesagt –, ist das mit dem Landesverwaltungsamt; das grummelt bei uns so ein bisschen im Bauch. Da müssen wir sehen, wie wir das hinbekommen.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Wir finden es gut!)

Das ist eine schwierige Zeit. Wir gehen davon aus, dass wir in nächster Zeit neue Strukturen bekommen, neue Landkreise, neue Gebilde. Das müssen wir auch in das Gesetzgebungsverfahren mit einbringen. Das ist vielleicht ein bisschen unglücklich, dass das jetzt zeitgleich läuft, aber wir müssen sagen: Das Bundesgesetz – ist auch schon gesagt worden – ist 2012 verabschiedet, also auch unsere Vorgängerregierung hätte schon die Möglichkeit gehabt, die Anpassung zu machen. Wir müssen es jetzt tun, sonst wird es zu spät. Das ist vollkommen

klar. Aber wir müssen damit sehr sensibel umgehen, wie wir Aufgaben verteilen, wo wir sie hingeben und wer sie dann übernimmt. Aber ich glaube, da haben wir im Umweltausschuss genügend Zeit, um das zu tun. Deshalb bitte ich um die Überweisung an den Umweltausschuss und eine genauso gute Aussprache wie hier. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Becker. Ich habe einen Geschäftsordnungsantrag. Herr Abgeordneter Heym, bitte.