Protokoll der Sitzung vom 01.06.2017

Der eingesetzte Bus des Polizeimusikkorps mit Erstzulassung vom 9. Oktober 1995 ist aufgrund technischer Probleme bei einer Laufleistung von knapp 300.000 Kilometern nicht mehr einsatzbereit. Im Rahmen der durchgeführten Sicherheitsprüfung wurde an dem Bus eine Reihe von erheblichen Mängeln festgestellt, sodass ein Weiterbetrieb ohne die vorherige, aufwändige Instandsetzung bzw. Mängelbeseitigung nicht zulässig wäre.

Die Antwort zu Frage 2: Die Ersatzbeschaffung eines Busses für das PMK wurde in den kommenden Haushaltsplan 2018/2019 aufgenommen. Nach parlamentarischer Bestätigung der Haushaltsansätze ist vorgesehen, die Beschaffungsmaßnahme im Weg der Ausschreibung bzw. Markterkundung einzuleiten. Zwischenzeitlich soll je nach Bedarf ein Ersatzbus angemietet werden.

(Ministerin Keller)

Die Antworten zu den Fragen 3 und 4 möchte ich zusammenfassen: Die Dienstanweisung über das Polizeimusikkorps Thüringen regelt in ihrer Ziffer 3 die Frage über Kostenpflicht und Kostenfreiheit. Danach sind Benefizveranstaltungen nach Nummer 2.3 im Grundsatz nicht kostenpflichtig, insofern die Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Einschränkend bestimmt Nummer 3.1 Satz 4 zu dieser Generalregelung, dass die Kostenfreiheit sich nicht auf die Technikpauschale und die Fahrkosten bezieht. Das Abrechnungsverfahren in Nummer 3.1 der Dienstanweisung kommt insoweit einer Forderung des Thüringer Rechnungshofs nach stärkerer Beteiligung der Auftraggeber an den Kosten nach. In diesem Zusammenhang stellt § 40 Thüringer Landeshaushaltsordnung unmissverständlich klar, dass alle Maßnahmen, die grundsätzlich zu Einnahmeminderungen oder zusätzlichen Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr oder in künftigen Haushaltsjahren führen können, der Einwilligung des Thüringer Finanzministeriums unterliegen. Im Einzelfall ist es aus Gründen übergeordneter staats- und kulturpolitischer Interessen möglich, auf die Kostenerhebung zu verzichten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Walk.

Danke, Herr Staatssekretär! Sie haben eben zu Frage 2 ausgeführt, dass wir einen neuen Bus anschaffen wollen – das wird begrüßt. Sie hatten weiterhin ausgeführt, dass ein Ersatzbus angemietet wird. Meine Frage ist: Die Kosten für die Anmietung, werden die dann beim Land Thüringen bleiben oder werden die den karitativen Vereinen oder je nachdem, wer angefordert hatte, in Rechnung gestellt? Weil das ist ja jetzt das Problem: Es nutzt wenig, wenn das Polizeimusikkorps umsonst oder kostenfrei spielt und 1.000 Euro Fahrtkosten anfallen.

Ich denke, das ist im Rahmen der genannten Dienstanweisung zu bewerten und zu entscheiden. Ich würde Ihnen diese Frage aber gern schriftlich beantworten; Sie bekommen dazu eine ergänzende Antwort.

Gut. Damit ist die Fragestunde beendet und ich schließe den Tagesordnungspunkt für heute. Die anderen Fragen, Herr Gentele, werden morgen aufgerufen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3599 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/3932 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3999 ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Höhn aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, den Bericht zum Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur hier vorzutragen. Es ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und trägt die Drucksachennummer 6/3599.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 78. Sitzung am 22. März 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss als federführenden Ausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als mitberatende Ausschüsse überwiesen.

Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 22. März 2017, in seiner 43. Sitzung am 27. April 2017 und in seiner 44. Sitzung am 18. Mai 2017 beraten und ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 27. April 2017 durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung bedankten sich die Vertreter der anzuhörenden Verbände für die Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen und begrüßten diese. Gleichzeitig wurde allerdings sowohl vom Gemeinde- und Städtebund als auch vom Thüringischen Landkreistag die Forderung aufgemacht, zumindest einen Teil der zur Verfügung gestellten zusätzlichen Finanzmittel pauschal an die Thüringer Kommunen auszureichen.

Im Weiteren gingen die Verbände in ihren Stellungnahmen auf Details des Gesetzentwurfs ein. Man

(Staatssekretär Götze)

che Förderbereiche wurden kritisch gesehen. So wies der Gemeinde- und Städtebund auf den deutlich höheren Förderbedarf im Bereich der Förderung der Abwasserbehandlung hin. Der Landkreistag monierte beispielsweise die vorgesehene Investitionsförderung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes und verwies darauf, dass dies eine Ausfinanzierung des beabsichtigten Thüringer Klimagesetzes nicht ersetzen dürfe. Im Ergebnis der Anhörung gab es durch die Koalitionsfraktionen in einem Änderungsantrag einige zumeist redaktionelle Änderungsvorschläge. Zum Änderungsantrag wurde mit Einverständnis der kommunalen Spitzenverbände unter Anwendung einer verkürzten Anhörungsfrist von zwei Wochen schriftlich angehört. Hierzu gab es seitens der kommunalen Spitzenverbände keine wesentlichen Einlassungen.

Die Oppositionsfraktionen CDU und AfD legten zum Gesetzentwurf keine Änderungsanträge vor. Allerdings wurde in der Sitzung des Innenausschusses am 18. Mai 2017, in der die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs vorgesehen war, von der CDU-Fraktion beantragt, die Landtagsverwaltung mit einer rechtsförmlichen Begutachtung des Gesetzentwurfs und des Änderungsantrags zu beauftragen. Die CDU-Fraktion sah leider erst am Ende der zweieinhalbmonatigen Parlamentsberatungen das sogenannte Einbringungsmonopol der Landesregierung für einen Haushalt bzw. Nachtragshaushalt berührt. Diese Auffassung teilte die Ausschussmehrheit nicht und lehnte den entsprechenden Antrag ab.

Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat empfohlen, wie im Übrigen auch die beiden mitberatenden Ausschüsse, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung des Ausschusses aufgeführten Änderungen anzunehmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank. Ich eröffne die Beratung. Zunächst hat Abgeordneter Kowalleck für die Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist hoffentlich ein guter Tag für den Thüringer Fußball. Auf jeden Fall drücken wir von hier aus dem FC Carl Zeiss Jena ganz fest die Daumen.

(Beifall im Hause)

Ein weniger guter Tag ist heute wahrscheinlich für die rot-rot-grüne Koalition, auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht anders aussieht, denn die Be

zeichnung ihres Gesetzentwurfs verspricht viel: Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur. Für die CDUFraktion ergab sich allerdings die Frage, ob sich hinter dieser schillernden Fassade nicht sogar ein großer Murks verbirgt – so ein Murks, wie wir ihn in der heutigen Bildungsdebatte gehört haben, das haben wir ja auch an den Protesten vor dem Hohen Hause gesehen,

(Beifall AfD)

so einen Murks, wie wir ihn zurzeit bei der Gebietsreform erleben

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da ha- ben Sie Ihre Rede aber gestern schon fertig gehabt!)

und vielen anderen vergeigten rot-rot-grünen Vorhaben sehen.

(Beifall CDU, AfD)

Der Berichterstatter hat es eben auch an dieser Stelle gesagt, leider schlägt Rot-Rot-Grün immer wieder die ausgereichte Hand der CDU-Fraktion aus. Vielmehr gehen Sie überheblich, wie jetzt auch Ihre Wortmeldung zeigt, über Hinweise und Anträge der Opposition mit einem Handstreich hinweg.

(Beifall CDU)

Mit diesem Verhalten schaden Sie am Ende unserem Land und im Fall des vorliegenden Gesetzentwurfs sogar den Thüringer Kommunen.

(Beifall CDU, AfD)

An dieser Stelle gehe ich auch noch einmal auf die Beratungen zum Antrag der CDU-Fraktion im federführenden sowie in den mitberatenden Ausschüssen ein. Uns ging es hierbei insbesondere um die rechtsförmliche Begutachtung des Gesetzentwurfs und des Änderungsantrags von Rot-Rot-Grün.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: So ist es!)

(Beifall CDU)

Insbesondere stand die Frage nach der Vereinbarung mit den Bestimmungen der Haushaltsverfassung, der Vermeidung von Verstößen gegen das Einbringungsmonopol der Landesregierung und zur Entbehrlichkeit eines Nachtragshaushalts offen. Nunmehr liegt uns druckfrisch die gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung vor.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wem liegt das vor?)

Uns als Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir haben sie gerade erst bekommen!)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir haben es beantragt!)

(Abg. Höhn)

Wir haben sie vorliegen, ich werde aus der gutachtlichen Stellungnahme auch zitieren. Herr Blechschmidt fragt gerade nach, dann können wir das an dieser Stelle machen. Ich zitiere aus dem Ergebnis: „Vor dem Hintergrund der Finanzverfassung gemäß Art. 98 ff. Thüringer Verfassung, insbesondere dem Einbringungsmonopol der Landesregierung [...], dem Grundsatz der Haushaltseinheit [...] und der Verantwortung der Landesregierung für die Aufstellung und den Vollzug des Haushalts, sowie im Hinblick auf die rechtsstaatlichen Gebote der Gesetzesklarheit und -bestimmtheit können grundsätzliche Zweifel an der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit des im Entwurf vorliegenden ‚Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur‘ nicht ausgeräumt werden.

(Beifall CDU, AfD)

Dies betrifft vor allem das laufende Haushaltsjahr 2017. Diese Zweifel könnten für das laufende Haushaltsjahr 2017 durch einen entsprechenden Nachtragshaushalt ausgeräumt werden, der von der Landesregierung einzubringen wäre. Möglich wäre auch die Verankerung von Rechtsverpflichtungen zu Gunsten der Kommunen, deren nähere Ausgestaltung dem Verordnungsgeber überlassen werden könnte.“

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, das Anliegen der CDUFraktion ist es, dass den Kommunen zeitnah und rechtssicher die in Aussicht gestellten Mittel zugewiesen werden können.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Das glauben Sie doch jetzt selbst nicht!)

Leider hat die rot-rot-grüne Koalition den Sachverhalt in den Fachausschüssen anders gesehen und den Antrag der CDU-Fraktion einfach weggestimmt. Jetzt haben wir die verfassungsrechtlichen Zweifel schwarz auf weiß vorliegen. Wir sehen, dass es ein Fehler von Rot-Rot-Grün war, unseren Ausschussantrag zu ignorieren, ein Fehler, den am Ende die Thüringer Kommunen ausbaden müssen.