Protokoll der Sitzung vom 01.06.2017

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Eine Nachfrage, Herr Kollege Mohring, bitte schön.

Vielen Dank für die Beantwortung, auch für den Hinweis auf die Anpassung in der Thüringer Schulordnung. Ich würde gern noch fragen, wie die Eltern und Schüler über die geänderte Prüfungszeit bei der Abiturprüfung im Fach Deutsch informiert worden sind.

Das müsste ich Ihnen nachliefern.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Gern!)

Das ist hiermit zugesagt. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zur nächsten Anfrage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Schaft von der Fraktion Die Linke in Drucksache 6/3895.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Online-Wahlen an der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena

Die FSU Jena führt seit dem Jahr 2012 die Wahlen zu den Gremien der akademischen Selbstverwaltung mithilfe der Software POLYAS online durch. Die Universitätsleitung versprach sich von diesem Schritt eine Steigerung der Wahlbeteiligung, Kostenersparnisse und schnellere Auszählungsergebnisse. Gegen die Online-Wahlen regt sich seit ihrer Einführung Widerstand, insbesondere seitens der Studierendenschaft, die die seitens der Universitätsleitung benannten Vorteile in Zweifel zieht und zugleich die mangelnde Transparenz der OnlineZählung beklagt (siehe auch AKRÜTZEL Nr. 364, Seite 17).

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entscheidung der FSU Jena zur Durchführung der Wahlen zu den Gremien der akademischen Selbstverwaltung im Online-Verfahren?

2. Wie hat sich die Wahlbeteiligung in den verschiedenen Statusgruppen an der FSU Jena seit der Einführung der Online-Wahlen entwickelt?

(Abg. Mohring)

3. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Kostenersparnis durch die Einführung der OnlineWahlen auf Seiten der FSU Jena?

4. Sofern eine Kostenersparnis nicht zu beziffern ist: Auf welche jährlichen Kosten beläuft sich die Durchführung der Wahlen mithilfe der Software POLYAS?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Hoppe.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach § 22 Abs. 7 Thüringer Hochschulgesetz hat die Hochschule die Möglichkeit, aufgrund ihres Satzungsrechts eine Wahlordnung zu erlassen und darin die näheren Bestimmungen zur Wahl und zum Wahlverfahren zu treffen. Die Wahlordnung der FSU Jena ermöglicht für die Wahl der Mitglieder in den Selbstverwaltungsgremien die Stimmabgabe auch durch ein Onlineverfahren. Dieses Verfahren wurde schrittweise seit 2010 eingeführt. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar hat mit der Entscheidung vom 30. Mai 2013 bestätigt, dass die Regelung der Wahlmodalitäten einer Hochschule im Rahmen ihrer Satzungsautonomie als Ausfluss des Selbstverwaltungsrechts erfolgen kann. Allerdings stehen Urteile zu laufenden Normenkontrollverfahren der Hochschulwahlordnung noch aus.

Zu Frage 2: Die Beteiligung einzelner Statusgruppen an den jeweiligen Wahlen hat sich seit der Einführung der Onlinewahlen unterschiedlich entwickelt. Der Vergleich am Beispiel der Senatswahlen zwischen den Jahren 2010, als die Wahl mit Ausnahme zum Rat der Graduiertenakademie noch konventionell per Urnengang erfolgte, und 2016, als ausschließlich per Onlinewahl abgestimmt wurde, zeigt für die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter eine Steigerung der Wahlbeteiligung um circa 4 Prozentpunkte, für die Gruppe der Mitarbeiter im technischen sowie Verwaltungsdienst einen Rückgang um circa 2,3 Prozentpunkte. Für die Gruppe der Hochschullehrer fällt die Entwicklung in den elf Wahlbereichen unterschiedlich aus. In vier Bereichen ist eine Steigerung um circa 5,9 Prozentpunkte zu verzeichnen, in sieben Bereichen ein Rückgang um circa 5 Prozentpunkte. Für die Gruppe der Studierenden ist ein Rückgang der Wahlbeteiligung um circa 3 Prozentpunkte bei der Wahlbeteiligung festzustellen. Insgesamt ergibt sich für die Senatswahl bei diesem Vergleich ein Rückgang der Wahl

beteiligung im Onlineverfahren um 3,8 Prozentpunkte. Zum Vergleich: Die Wahlbeteiligung zum Studierendenrat, die nach wie vor noch per Urnengang erfolgt, zeigt zwischen 2010 und 2016 einen Rückgang um 4,2 Prozentpunkte, sodass bei der klassischen Urnenwahl ein höherer Rückgang der Wahlbeteiligung zu verzeichnen ist als im Onlineverfahren. Ob die Art des Wahlverfahrens für diese Entwicklung verantwortlich ist, ist damit allerdings noch nicht bewiesen.

Zu Frage 3: Eine Kostenvergleichsrechnung für das Jahr 2018, in dem sowohl eine Onlinewahl zu den universitären Gremien wie auch eine klassische Brief- bzw. Urnenwahl zu den studentischen Gremien stattfand, ergab, dass den Wahlberechtigten Kosten in Höhe von 1,44 Euro für die elektronische Wahl, darin eingeschlossen die Kosten für die Software, und Kosten in Höhe von 2,17 Euro für die klassische Wahl entstanden. Seither sind die Kosten für die Urnenwahl durch höhere Porto- und Nebenkosten tendenziell gestiegen. Für die elektronische Wahl sind die Kosten seither tendenziell gesunken, da für das Anmeldesystem nicht länger Briefe genutzt werden müssen.

Damit entfällt die Antwort zu Frage 4.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Abgeordneter Schaft, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.

Ich habe eine Nachfrage zur Antwort auf die Frage 3. Da hatten Sie jetzt „2018“ gesagt. Ich gehe davon aus, das war ein anderes Bezugsjahr.

Da habe ich mich versprochen. Das ist das Bezugsjahr 2012.

Das war uns auch aufgefallen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Henke, AfD-Fraktion, in Drucksache 6/3896.

Vielen Dank, Herr Präsident.

„Planenschlitzen“ in Thüringen

Immer wieder kommt es, wie kürzlich in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai entlang der A 4, zu „Planenschlitzerei“ entlang Thüringer Autobahnen. Nach Angaben der Autobahnpolizei haben im vergangenen Jahr „Planenschlitzer“ in Thüringen Wa

(Abg. Schaft)

ren im Wert von 192.000 Euro aus geparkten Lkw gestohlen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu wie vielen Vorfällen der genannten Art („Pla- nenschlitzen“) ist es in diesem Jahr bislang entlang welcher Autobahnen, Bundesstraßen und anderen in Thüringen gekommen?

2. Waren in welchem Wert sind bei den Vorfällen aus Frage 1 entwendet worden?

3. In wie vielen Fällen konnten – bezogen auf die Antwort zu Frage 1 – die Tatverdächtigen mit welchen Staatsangehörigkeiten ermittelt werden?

4. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um „Planenschlitzen“ und ähnliche Phänomene der Transitkriminalität zu bekämpfen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Mit Stand 15. Mai 2017 wurden insgesamt 35 Vorfälle des sogenannten Planenschlitzens mit insgesamt 155 Einzeldelikten von der Thüringer Polizei aufgenommen. Mit 27 Vorfällen bildet die Bundesautobahn 4 den Schwerpunkt der Angriffe. Jeweils drei Sachverhalte betrafen die Autobahnen 9 und 38, auf der Bundesautobahn 71 waren zwei Angriffe zu verzeichnen. Von den 35 Sachverhalten blieben 22 Vorfälle jeweils im Stadium des Versuchs stecken, 13 Straftaten wurden vollendet.

Antwort zu Frage 2: Es wurden Waren im Gesamtwert von 292.000 Euro entwendet. Der verursachte Schaden beziffert sich auf circa 41.000 Euro.

Antwort zu Frage 3: In acht Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden. Bei diesen handelt es sich um polnische Staatsangehörige. Wie viele der 155 Einzeldelikte den bekannt gemachten Tätern jeweils zugeordnet werden können, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich aufgrund der laufenden Sachbearbeitung keine weiteren Details berichten kann.

Antwort zu Frage 4: Das Kriminalitätsphänomen „Planenschlitzen“ wurde bereits mit den vermehrten Feststellungen im Jahr 2014 als Kriminalitätsschwerpunkt erkannt und aus einer Hand unter Federführung der Autobahnpolizeiinspektion bearbeitet. Hier werden neben der unmittelbaren Sachbearbeitung auch Lagebilder erstellt und Vergleichs

reihen geführt. Die Ermittlungen werden länderübergreifend koordiniert. Das Landeskriminalamt Sachsen führt dazu das gemeinsame Lagebild „Planenschlitzer Mitteldeutschland“, welchem auch durch Thüringen regelmäßig zugearbeitet wird. Die Thüringer Autobahnpolizeiinspektion intensivierte hierzu seit April 2017 eigenständige Fahndungsmaßnahmen auf den Thüringer Abschnitten der Bundesautobahnen. Aktuell weisen in den durch die Autobahnpolizeiinspektion bearbeiteten Verfahren vielversprechende Ermittlungsansätze auf beteiligte Täter bzw. Tätergruppierungen hin. Dazu wurden und werden strafprozessuale Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den zuständigen Staatsanwaltschaften geprüft, initiiert und realisiert. Länderübergreifende Abstimmungen erfolgen sowohl auf der Ebene der Polizeien der Länder Mitteldeutschlands zu aktuellen Lageentwicklungen wie auch auf Arbeitsebene zu erforderlichen Maßnahmen der Verfahrensbearbeitung sowie einem ständig aktualisierten Informationsaustausch bei etwaigen Neufällen. Die Thüringer Polizei konnte und kann im Wirken gegen die „Planenschlitzer“ auch immer wieder Erfolge vorweisen. So wurden in den Jahren 2015 und 2016 mehrere Täter festgenommen, deren Strafverfahren mit Freiheitsstrafen abgeschlossen wurden. Trotzdem lassen sich – wie auch anhand der aktuellen Medienberichterstattung ersichtlich – neue Taten und weitere Angriffe nicht vollends verhindern oder ausschließen. Dennoch kann ich in diesem Zusammenhang versichern, dass wir an einer konsequenten Strafverfolgung auch dieses speziellen Kriminalitätsphänomens bestmöglich arbeiten sowie diesem präventiv vorbeugen wollen und werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage vom Abgeordneten Henke.

Ja, dazu noch eine kurze Nachfrage: Ist geplant, die Autobahnraststätten noch mal besonders zu sichern, sprich mit Kameras oder Ähnlichem?

Die zu initiierenden Maßnahmen erfolgen immer lageabhängig. Ich kann Ihnen diese Frage jetzt nicht generell für alle Autobahnen beantworten.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Anfrage, eine des Herrn Abgeordneten Krumpe. Die Frage hat die Drucksachennummer 6/3908.

(Abg. Henke)

Aktueller Stand bezüglich Normenscreening in Thüringen

Die Kommunikation mit der Verwaltung gestaltet sich für Bürger und Unternehmen oftmals unnötig kompliziert. So fordern viele Arbeitsabläufe in der Kommunikation mit Thüringer Behörden händische Unterschriften, gegebenenfalls sogar das persönliche Erscheinen. Diese strengen Vorgaben sind an einigen Stellen berechtigt, an anderen jedoch nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere sind diese strengen Vorgaben in Bezug auf die Umsetzung des am 9. Mai 2017 veröffentlichten Entwurfs des Thüringer E-Government-Gesetzes hinderlich. Der Bund hat bereits im Jahr 2014 eine öffentlich zugängliche Datenbank fertiggestellt, in der alle relevanten Gesetze einschließlich Paragrafen, die für eine elektronische Kommunikation mit der Behörde hinderlich sind, aufgelistet sind. Auf Basis dieser sogenannten Normenscreeningdatenbank können Bundesgesetze sukzessive novelliert werden, um das E-Government wirkungsvoll umzusetzen.