Protokoll der Sitzung vom 21.06.2017

Meine Damen und Herren, da kommen wir zu einem wirklich wichtigen Thema, nachdem wir hier die erste Aktuelle Stunde abgearbeitet haben. Vor etwa einem Jahr hat die KEF, also die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, in ihrem 20. Bericht – Herr Hoff, das ist Ihr Bereich – eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags ab 2017 um immerhin satte 30 Cent auf 17,20 Euro empfohlen. Mit den Stimmen Thüringens sind die Länder dieser Empfehlung schließlich nicht gefolgt, denn man ahnte wohl bereits, dass die Freude über eine Absenkung der Beiträge nicht lange währen würde, und weil man schon erwartete, dass es wohl demnächst zu einer erheblichen Beitragserhöhung kommt. Nun hat vor Kurzem ein Herr Heinz Fi

(Staatssekretär von Ammon)

scher-Heidlberger, das ist sozusagen der Chef der KEF, in einem gewissermaßen offiziösen Interview verlauten lassen, dass jene Ahnung durchaus berechtigt ist. Er meinte nämlich, dass man mit einer Beitragserhöhung in ungewohnter Größenordnung rechnen dürfe und infolge der steigenden Kosten eine Beitragsstabilität nach 2020 nicht erreicht werden könne. Es gibt auch keine konkreten Zahlen, meine Damen und Herren, aber man darf hier ohne großes Risiko spekulieren. Ich persönlich rechne damit, dass der Beitrag, der Rundfunkzwangsbeitrag, wohl auf 19 Euro, und wahrscheinlich eher darüber, pro Monat steigen wird, und zwar für alle, für Rentner ebenso wie für sogenannte Gutverdiener, für Studenten, die oft gar keinen Fernseher haben, und auch für Betriebe, die das natürlich auf ihre Preise umlegen. Alle müssen zahlen, niemand wird gefragt und viele halten diesen staatsmedialen Einheitsbrei auch für entbehrlich, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist im Prinzip sinnvoll und die AfD will ihn auch keineswegs abschaffen, zumal ja eine verfassungsrechtliche Bestandsgarantie besteht. Wir werden uns nicht über die Verfassung hinwegsetzen. Dafür sind andere zuständig, in Thüringen beispielsweise die rot-grüne Landesregierung, wie wir ja in der vergangenen Woche vom Verfassungsgerichtshof attestiert bekommen haben; die im Bund Regierenden sind dort für Verfassungsbrüche zuständig, siehe die Flüchtlingspolitik und siehe die Brennelementesteuer. Wir als AfD stehen auf dem Boden der Verfassung, wir machen bei solchen Verfassungsbrüchen nicht mit.

Was wir allerdings wollen, ist ein sehr viel schlankerer, effizienterer öffentlich-rechtlicher Rundfunk, und zwar einer, der sich seines Kernauftrags, seines eigentlichen Auftrags wieder besinnt. Und hier liegt das Problem. Das unentwegte Ausgabenwachstum ist dem Umstand geschuldet, dass sich das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu einem grandiosen krakenhaften Selbstbedienungsmechanismus entwickelt hat.

Im November 2016 hat die ARD in Anlehnung an eine von den Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe, die den Titel „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten“ trägt, ein eigenes Programm vorgestellt, in dem sie auch eigene Finanzierungsvorschläge unterbreitet. Man wundert sich nicht: Da wird empfohlen und vorgeschlagen, eine de facto automatische Beitragserhöhung einzuführen, genauso wie die Diäten im Landtag. Da können Sie sich schon vorstellen, was die AfD davon hält, nämlich überhaupt nichts.

(Beifall AfD)

Daran sehen Sie, wie in den öffentlich-rechtlichen Anstalten gedacht wird und dort die Suche nach

Sparen meistens irgendwo endet, wo kein Sparen erfolgt, und es eine Horrorvorstellung für die ist, überhaupt sparen zu müssen. Dementsprechend erweisen sich alle Beteuerungen, man wolle mittels Strukturoptimierungen sparen, als irreführende Ablenkung, wahrscheinlich sogar als blanke Flunkerei.

Natürlich wissen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, warum sie solche Vorschläge machen, nämlich den Rundfunkbeitrag regelmäßig zu erhöhen, denn sie wissen, wie teuer sie sind. Wenn man ein wenig in den Zahlen der KEF herumblättert, kommt man zu dem Ergebnis, dass die durchschnittlichen Personalkosten eines ARD-Mitarbeiters bei monatlich rund 9.000 Euro liegen, 7.200 Euro Vergütung, 1.800 Euro Pensionsrückstellungen. Dieser Durchschnittsverdienst lässt sogar Mitarbeiter der Lufthansa – die haben ungefähr die Hälfte – oder von Bayer blass aussehen und blass werden. Man erkennt auch bei den ÖffentlichRechtlichen exorbitante Rentenzahlungen von sage und schreibe bis zu 120 Prozent der letzten Nettoverdienste. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Kosten der Öffentlich-Rechtlichen völlig ins Kraut schießen. Wenn man dann noch bedenkt, dass Betriebsrentenansprüche von etwa 1.800 Euro im Durchschnitt im Raume stehen, weiß man, wie da aus dem Vollen geschöpft wird. Spötter, meine Damen und Herren, sprechen nicht mehr vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern von einer Rentenversicherung mit angeschlossenem Sendebetrieb.

(Beifall AfD)

Aber statt Einsparpotenziale zu nutzen, weitet man das Angebot des Staatsfunks weiter und weiter aus, sogar ins Internet, was auch verfassungsrechtlich bedenklich ist, meine Damen und Herren. Diesem Selbstbedienungsladen auf Kosten gerade sozial Schwacher muss ein Riegel vorgeschoben werden, der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann und muss kostengünstiger werden. Der Rundfunkzwangsbeitrag muss und kann abgeschafft werden, genau das wollen wir. Wir wollen nichts anderes als einen Neuanfang für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, nichts Neues im Thüringer Landtag,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

was die Anträge der AfD im Allgemeinen und die medienpolitischen und die damit verbundenen Aus

(Abg. Brandner)

sagen des medienpolitischen Sprechers im Speziellen anbetrifft. Und man könnte sogar davon sprechen: Die Katze ist wieder mal aus dem Sack. Man stellt sich hier vorn hin und betont ausdrücklich, dass man auf dem Boden der Verfassung steht, dass man die medienpolitischen Staatsverträge und die damit verbundene Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert und der Schlusssatz lautet dann: Wir sind für einen Neuanfang, wir wollen keinen öffentlichrechtlichen Rundfunk.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und jetzt kommt Ihre Verschwörungstheorie!)

Wer Nebelkerze sagt und Nebelkerze in seinem Antrag schreibt, der hat natürlich wieder mal eine Freud’sche Fehlleistung zustande gebracht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir kennen ja den Kollegen Brandner, der in seiner bekannten manipulativen Art immer davon spricht, er mag das nicht so, sondern er ist für Einsparung, er ist für eine Wirtschaftlichkeit, er ist für Effizienz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nein, ich sage ganz offen, er ist für die Abschaffung des öffentlichrechtlichen Rundfunks und das hat er am Ende auch betont.

(Beifall Abg. Dr. Pidde, SPD)

Der Ausgangspunkt ist eindeutig beschrieben worden. Der Ausgangspunkt ist die Ministerpräsidentenkonferenz und der damit verbundene Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, über die Ausgaben nachzudenken, Strukturen in den Blick zu nehmen und ggf. eben auch auf den Prüfstand zu stellen. Aber es werden durch die Aussagen und durch die Anträge, die wir in der Vergangenheit mehrmals durch die AfD hier im Plenum hatten, bewusst die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die Staatsverträge mit Blick auf das duale Rundfunksystem als Bestandteil der Medienpolitik, der Medienlandschaft in Deutschland und, ich finde auch, in einer Art und Weise die Vereinbarung und damit verbunden die Arbeit der KEF diskreditiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein unwesentlicher Bestandteil im Mediensystem. Ich habe gerade gesagt, das duale System ist das Nebeneinander-Bestehen des Öffentlich-Rechtlichen und der Privaten. Das ist ein wichtiger, nicht unwesentlicher Bestandteil, der auf keinen Fall infrage gestellt werden darf, auch nicht über die Finanzierung.

Es wurde so ein bisschen sarkastisch formuliert, dass es in keiner Weise seitens des öffentlichrechtlichen Rundfunks Einsparungspotenzial oder entsprechende Vorschläge gibt. Ich möchte nur einen nennen, der keine unwesentliche Größenordnung hat. Das ist die Deckelung der Dynamisierung der Rentenversorgung innerhalb des öffentlich

rechtlichen Rundfunks. Das ist eine Größenordnung von 900 Millionen Euro.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Da sehen Sie mal, was die an Rente bekommen!)

Über den 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mag man kritisch debattieren. Auch wir haben hier vorn deutlich gemacht, dass wir uns mit Blick auf die Überschüsse der Beitragszahlung des Haushaltsbeitrags gern auch andere Gedanken nicht nur gemacht hätten, sondern auch Vorschläge eingereicht haben, was die Befreiungstatbestände anbetroffen hätte, und somit letztendlich in der Senkung der entsprechenden, von 17,85 Euro auf 17,50 Euro, immerhin den kleineren und doch nicht ganz unwesentlichen Schritt gesehen haben. Aber die Arbeit der KEF hat immer wieder die Abfolge deutlich gemacht, zwei Jahre den Bedarf anmelden, die entsprechende Bearbeitung über die KEF, die staatsfern ist. Die Problematik, dass wir letztlich hier im Hohen Haus die medienpolitischen Aufgaben beschließen und die damit verbundenen Senkungen oder Veränderungen beschließen müssen, das ist unsere Aufgabe, die müssen wir angehen, die müssen wir dann debattieren. Auch im letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stand eigentlich immer wieder in Rede, das war die Frage, dass wir jetzt zwar eine Stabilisierung halten können, aber sie langfristig nicht durchzusetzen ist. Demzufolge werden wir in Zukunft über Effizienz und Einsparungen reden müssen, um die Beitragserhöhungen, die gegebenenfalls kommen, im Rahmen zu halten, um deutlich zu machen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist fester Bestandteil des medienpolitischen Systems der Bundesrepublik. Er hat Bestands- und Entwicklungsgarantie. Dafür wird sich Die Linke jederzeit einsetzen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Wucherpfennig für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, als ich vorgestern Kenntnis über die Thematik „Rundfunkbeitrag“ im Rahmen der heutigen Aktuellen Stunde erlangte, fragte ich mich: Darüber hast du doch erst vor wenigen Monaten bzw. Wochen gesprochen, oder? Von Änderungen am festgelegten Fahrplan der zuständigen Gremien und Institutionen – ich nenne in diesem Zusammenhang die Rundfunkkommission, die MPK, die KEF, die Rundfunkanstalten und vieles andere mehr – hast du doch gar nichts gehört. Eine kurze Recherche bestätigte meine Auffassung. Am 23. März – vor fast genau drei Monaten – haben wir hier im Hohen

(Abg. Blechschmidt)

Haus bekanntlich das Thüringer Gesetz zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Der dritte Novellierungsgegenstand dieses 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrags beinhaltete die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Beibehaltung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro je Monat und Haushalt. Vor drei Monaten also sind wir hier – wie zuvor auch die Ministerpräsidentenkonferenz Deutschlands – nicht der Empfehlung der KEF gefolgt, den Rundfunkbeitrag um 0,30 Euro je Monat und Haushalt abzusenken. Auf die in der Vergangenheit genannten nachvollziehbaren Gründe möchte ich heute nicht näher eingehen, um Wiederholungen zu vermeiden. Denn vergleichbare Diskussionen hat es hier im Landtag schon im Dezember 2014 und im Januar 2015 im Rahmen des 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gegeben und am 23. März im Rahmen des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Wie dem auch sei, an dem hier im Landtag mehrheitlich gefassten Beschluss von CDU, Linke, SPD und Grünen hat sich bis heute nichts geändert. Der Antragsteller allerdings arbeitet offensichtlich zumindest beim Thema „Rundfunkbeitrag“ mit einer parlamentarischen Wiedervorlage. Wie dem auch sei, meines Erachtens wäre diese zu einem späteren Zeitpunkt zweifelsfrei geeigneter gewesen, denn wie ich bereits in der 79. Plenarsitzung am 23. März gesagt habe, hat die MPK Reformschritte zur Sicherung der Akzeptanz und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angemahnt und die Intendanten der entsprechenden Anstalten beauftragt, bis zum 30. September 2017 Vorschläge zur Optimierung und auch zur Einsparung zu unterbreiten. Diese Frist läuft also noch. Je nach substanziellem Gehalt der zu erwartenden Vorschläge können diese dann auch in dem Reformkonzept berücksichtigt werden, welches eine Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine Stärkung der öffentlichen Akzeptanz sowie seines Qualitätsanspruchs beinhalten soll. Dieses Reformkonzept allerdings ist nach dem festgelegten Fahrplan bis zum 31. März 2018 vorzulegen. Daran muss folglich noch gearbeitet werden.

Meine Damen, meine Herren, nach dem Motto „Gut Ding benötigt einen Entwicklungs- und Reifeprozess“ müssen wir die zuständigen Gremien und Institutionen in Anbetracht der Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seines verfassungsrechtlichen Auftrags auch arbeiten lassen. Abschließend nur so viel: Die Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr und die Einführung des haushaltsrelevanten Rundfunkbeitrags in der heutigen Welt der konvergenten Medien Anfang 2013 war und ist richtig und die Forderung der AfD nach der Abschaffung des Rundfunkbeitrags eindeutig falsch.

Bei dem eingeleiteten Reformprozess geht es vielmehr um ein qualifiziertes solides fachliches Han

deln und schon gar nicht um das Werfen von Nebelkerzen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, André Blechschmidt hat es schon gesagt, der AfD fällt nichts Neues ein, aber was uns Grüne auszeichnet, ist viel Geduld und Lernen durch Wiederholung. Deswegen müssen Sie das jetzt auch aushalten, dass wir das, was wir gefühlt schon ungefähr 20 Mal in den letzten zweieinhalb Jahren hier gesagt haben, auch noch mal sagen. Vielleicht kommt es ja an. Bei Kindern funktioniert das.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ob es bei der AfD funktioniert, das werden wir sehen. Aus der Begründung der Aktuellen Stunde der AfD kann man ersehen, es ist nicht mehr als eine unzulässige Verknüpfung – das hat auch der Redebeitrag von Herrn Brandner gezeigt – von Vorannahmen und Thesen. Sie ist nicht schlüssig und die resultierenden Forderungen sind schlicht und ergreifend unlogisch. Insofern passt das zur Weltanschauung der Partei, deren parlamentarische Arbeitsweise jetzt auch wissenschaftlich erforscht und analysiert ist. Das Ergebnis spricht an dieser Stelle für sich.

Die Eigenschaften und Aufgaben des Rundfunks ergeben sich nicht aus einer einfachgesetzlichen Ausgestaltung, sondern aus ständiger Rechtsprechung – auch das hat der Kollege Blechschmidt schon gesagt – beispielsweise des Bundesverfassungsgerichts und des Rundfunkurteils.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD)

Es ist so schön, Herr Möller, dass, wenn ich selber rede, ich vor allen Dingen meine Stimme höre und nicht Ihre.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zur Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes: In den Bundesverfassungsgerichtsurteilen von 1987 und 1991 wurde der Rundfunkbegriff als dynamischer Rundfunkbegriff definiert und ihm eine Entwicklungsgarantie zugewiesen. Diese Urteile weisen ausdrücklich aus, dass der Öffentlich-Rechtliche zukunftsfähig aufgestellt werden muss, um dem Erfordernis sich ändernder Gesellschaftszustände gerecht zu werden. Damit

(Abg. Wucherpfennig)

werden auch rundfunkähnliche Kommunikationsdienste in den Rundfunkbegriff aufgenommen und damit auch explizit Online-Angebote. Auch das hatten wir hier schon öfter, ich sage es noch mal. Die Aufgabendefinition des Öffentlich-Rechtlichen bestimmt also seine Struktur. Die AG „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ wurde eingesetzt, um zu überprüfen, inwieweit die Strukturen und Prozesse noch adäquat sind. Sie ermittelt einige mögliche Reformfelder: von den Chancen der Digitalisierung, der Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen über die Strukturoptimierung und die Modernisierung des KEF-Verfahrens bis hin zur Reform der Struktur der Einnahmen und Rundfunkbeiträge. Besonders die Versprenkelung im Bereich der IT-Dienste ist ein Bereich mit hohem Einsparpotenzial. Eine effektivere Nutzung der digitalen Möglichkeiten bei Produktion und Präsentation von Programminhalten, bei Kooperationsvorhaben und interner Kommunikation kann auf lange Sicht eine enorme Kostenreduzierung ermöglichen. Einsparpotenziale sind also vielfach vorhanden. Dass sich der Öffentlich-Rechtliche bei einer verändernden Gesellschaft ebenfalls verändern muss, überrascht auch niemanden. Ihre Forderung, daraus eine Abschaffung des Beitrags abzuleiten, überrascht dann aber doch.

Fernab der Einsparpotenziale kann man das System des öffentlichen Rundfunks auch konstruktiv diskutieren. Das tun wir als Bündnis 90/Die Grünen und im Übrigen auch unsere Koalitionspartner ständig. Wir haben das jedes Mal hier wieder angemahnt. Natürlich müssen wir darüber reden, ob Staatsverträge ein gutes, adäquates Mittel sind. Die Gremienbesetzung, die wir verfassungsrechtlich konform aufstellen wollen, ist immer wieder ein Thema. Der Jugendmedienschutz ist immer wieder ein Thema. Und auch die Frage der Erhöhung der Rundfunkbeiträge ist immer wieder ein Thema. Sie täten gut daran, an dieser Stelle vielleicht einen Wechsel in Ihrer Fraktion vorzunehmen, wenn Sie da jemanden finden, der ein bisschen kompetenter ist als Herr Brandner, der hier vor allen Dingen mit Nebelkerzen wirft. Das hat Herr Wucherpfennig schon gesagt.