Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

(Beifall AfD)

(Heiterkeit CDU)

Aber wie das eben so ist: In einer immer älter werdenden Gesellschaft wird die Arbeitszeit oftmals ohne Rücksicht auf Verluste verlängert. Rente mit 67 gilt für alle Normalsterblichen, für Arbeiter, Angestellte, Handwerker, alle, die nach 1947 geboren wurden. Jetzt könnte man sich natürlich fragen, warum das nicht auch für hauptamtlich tätige Bürgermeister und Landräte gelten soll – da bin ich bei allen anderen, das muss man natürlich im Ausschuss mal besprechen, wie man da vorgehen soll. Aber ich bin auch beim Herrn Adams, dass man durchaus auch jüngeren Menschen die Chance geben sollte, dort nachzurücken. Wir haben natürlich auch Strukturen in Thüringen – 25 Jahre als Bürgermeister im Amt hat natürlich eine gewisse Dichte gebracht in seiner Gemeinde –, wo man natürlich keine Einflussmöglichkeiten mehr hat. Und das müsste man vielleicht in diesem Ausschuss auch mal aufbrechen und darüber nachdenken, wie man diese Strukturen verbessern kann.

Was also spräche gegen eine Anhebung der Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte? Auch hierfür ließen sich mehrere gute Argumente finden. Zunächst einmal wird eine Lösung suggeriert, die nichts an grundsätzlichen Problemen ändert. Anstatt die Altersgrenze immer weiter anzuheben, wäre es doch angeraten – wie ich schon angesprochen habe – junges qualifiziertes Personal anzuwerben. Die Parteien selbst sollten sich um die Rekrutierung von jungen Fachkräften bemühen. Diese Aufgabe kann und sollte Ihnen der Gesetzgeber nicht abnehmen. Wer zu lange bleibt, der knüpft Seilschaften – ja, das habe ich kurz angesprochen.

Wir setzen uns dafür ein, für die Bundeskanzler zwei Legislaturperioden einzuführen. Da sollte man vielleicht auch mal überlegen, das amerikanische Modell anzudenken. Auf kommunaler Ebene wäre es überlegenswert, die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte auch auf zwei Perioden zu beschränken. Den Vorschlag sollte man vielleicht mal mit in den Raum nehmen. Das wären auch immer noch zwölf Jahre, die dann ein Bürgermeister im Amt wäre. Wir sind dafür, das im Innenausschuss zu besprechen. Hier denke ich, ist viel Nachholbedarf, um unsere Gesellschaft besser aufzustellen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Es hat nun Abgeordneter Kuschel für die Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema, mit dem wir uns heute beschäftigen, war schon Gegenstand der Debatten,

(Abg. Adams)

als das Pensionsalter der Beamten von 65 auf 67 angehoben wurde. Damals gab es schon hier im Haus eine Debatte, warum das nur für die Laufbahn, also für die sogenannten Berufsbeamten, gelten sollte und nicht für die kommunalen Wahlbeamten. Die Frage wurde damals nicht beantwortet. Die CDU als stärkste Regierungsfraktion hat damals das Pensionsalter der Berufsbeamten oder Laufbahnbeamten angehoben und – entgegen unserer Anregung – das der kommunalen Wahlbeamten nicht. Weshalb, konnte damals nicht begründet werden. Jetzt unternimmt die CDU hier einen Anlauf, diese offensichtliche Diskrepanz zu beheben. Es ist gut so, dass die CDU hier jetzt dazu eine Debatte führt. Allerdings auch das für die Öffentlichkeit: Im Unterschied muss zu den Berufsbeamten angemerkt werden, dass Berufsbeamte zwingend mit 67 Jahren in die Pension versetzt werden können – es gibt ein paar Ausnahmen: bei Richtern oder Amtsärzten oder dergleichen wäre es möglich –, während wir hier möglicherweise eine Option schaffen, dass ein hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter unmittelbar vor Vollendung seines 67. Lebensjahrs gewählt wird und dann sechs Jahre im Amt verbleiben kann. Also ist er dann 73, wenn er ausscheidet. Jetzt müssen Sie sich überlegen: Der hauptamtliche kommunale Wahlbeamte ist nicht nur Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat oder hauptamtlicher Beigeordneter, sondern er ist auch Behördenleiter. Landräte zum Beispiel müssen in Thüringen gegenwärtig Behörden leiten mit mehreren hundert Beschäftigten. Da müssen wir natürlich gut begründen können, warum wir zu Recht sagen, ein Beamter hat nach seiner Dienstzeit ein Anrecht auf Pension und Ruhephase, nämlich ab 67, aber einem kommunalen Wahlbeamten, der zum Teil neben seinem politischen Amt auch noch die Behörde leiten muss, muten wir zu, dass er das gegebenenfalls bis 73 leisten kann. Das könnte nach außen den Eindruck vermitteln, dass wir annehmen, Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landrat wäre eine einfache oder leichtere Betätigung als die Tätigkeit eines Laufbahnbeamten. Dagegen sprechen alle Erfahrungen, allein was Arbeitszeiten und dergleichen betrifft. Ich glaube, wir brauchen uns hier im Raum nicht zu streiten, da wir alle wissen, was die kommunalen Wahlbeamten zu leisten haben. Da müssen wir ihnen auch immer den entsprechenden Respekt zollen. Das müssen wir im Ausschuss abwägen. In anderen Bundesländern gibt es die Regelung, dass kommunale Wahlbeamte mit Erreichen des Pensionsalters aus dem Amt ausscheiden müssen, gegebenenfalls auch, wenn die Wahlperiode noch nicht abgelaufen ist. Auch diesen Aspekt werden wir sicherlich in der Ausschussberatung zu debattieren haben. Insofern unterstützt auch unsere Fraktion die Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse und dort werden wir dann die Debatten fortführen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun Abgeordneter Fiedler für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne! Ich begrüße ganz herzlich die Stadtrodaer aus dem Reha-Zentrum. Herzlich willkommen.

(Beifall im Hause)

Das passt gerade so gut, dass Sie hier oben sind.

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass die Koalition und alle bisher gesagt haben, dass unser Antrag, wie es scheint, gar nicht so schlecht ist, dass es sich lohnt, ihn zu überweisen und dass man darüber in dem zuständigen Ausschuss redet. Das ist ja erst mal, denke ich, eine gute Einführung in die Materie. Bisher, Herr Kollege Kuschel, war ich immer von der rechten Seite gewohnt, dass die immer sagen, wir haben das doch alles schon mal vorgeschlagen und ihr seid dem nicht gefolgt. Jetzt fängt die linke Seite hier auch noch an – also langsam muss man aufpassen, was da überhaupt noch wer wann schon mal irgendwann gesagt hat. Fakt ist eins: Bisher ist nichts passiert. Ob da nun jetzt die das gesagt haben, lasse ich mal alles dahingestellt. Auch die Bedenken, die jetzt so am Schluss kamen – also meine Damen und Herren, die Gesellschaft wird immer älter. Da sind wir uns doch wohl alle einig. Die Gesellschaft wird durch das Älterwerden – nicht etwa die älteren Menschen – weniger leistungsfähig. Die sind wirklich so leistungsfähig, dass man das – den Vorschlag, den wir hier gemacht haben – mit 67, in Klammern 73, durchaus durchhalten und durchstehen kann. Also, das wäre ja ein Armutszeugnis und man könnte fast wie meine Kollegin sagen – Altersdiskriminierung – so unter dem Motto, die können das nicht.

Da will ich Ihnen mal ein paar Beispiele nennen, damit es vielleicht auch jeder kapiert oder zumindest versucht zu verstehen. Wenn ich an Adenauer denke – das war Kriegsgeneration und gleich danach –, wie alt der war. Der war in den Siebzigern, als er Bundeskanzler geworden ist, und war lange dabei. Oder, weil das immer wieder kommt: Ach, können die das oder können die das nicht? Oder wenn ich an unseren letzten Bundespräsidenten Joachim Gauck denke, der war 77 am Ende. Hat er etwa eine schlechte Arbeit gemacht oder hat er etwa sein Amt nicht beherrscht, der in der ganzen Welt unterwegs ist, mit allem, was dazu gehört? Da wollen wir vielleicht sagen und denken, ein Bürgermeister kann das doch nicht. Ich denke, man sollte wirklich mal auch über solche Dinge ein bisschen

(Abg. Kuschel)

vertiefend nachdenken. Wir haben das ja nicht aus Jux und Tollerei auf die Tagesordnung genommen, sondern weil wir auch ganz klar gesagt haben, die Welt hat sich verändert. Mittlerweile ist es nun mal so, den einen gefällt es, den anderen gefällt es nicht. Man kann sich heftig streiten, dass wir, dass der Bund die Rente angehoben hat, dass der Normalverbraucher in der Regel bis 67 – und dann kommen noch Folgedinge – arbeiten muss. Wenn das so ist, frage ich mich oder fragen wir uns: Warum soll eigentlich ein kommunaler Wahlbeamter, also ein Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat, nicht auch länger arbeiten dürfen, dass er seine Erfahrung mit einbringen und seine Dinge dort weiterführen kann? Den Kollegen Henke – Mensch, ich bin ja richtig peinlich, ich muss fast unter das Pult gehen. Aber ich bin nun mal 27 Jahre Bürgermeister. Im Moment haben sie mich immer wiedergewählt. Du musst dich ja zu jeder Wahl stellen und dann müssen die Leute dich wählen. Es ist ja kein Amt, was dir von irgendjemandem verliehen wird. Wir sind ja nicht in der Monarchie,

(Beifall CDU)

sondern die Leute wählen dich. Wenn du keine gute Arbeit machst – egal ob du rot, schwarz, blau bist –, dann wirst du abgewählt. Das ist nun mal so.

(Beifall CDU)

Das ist Fakt und das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Deswegen denke ich mal – mittlerweile liegt in Thüringen das Durchschnittsalter der Bürgermeister laut Statistik bei 56 Jahren. Ich kann nur sagen, gerade die Hauptamtlichen, aber auch die Ehrenamtlichen, machen aus meiner Sicht in der Regel eine hervorragende Arbeit für ihre Gemeinden und für uns alle.

(Beifall CDU)

Das sollten wir auch mal zur Kenntnis nehmen und Danke sagen, dass sich da immer wieder Leute stellen und finden. Es geht gar nicht darum, Seilschaften zu verhindern – ich glaube, Kollege Henke hatte das mit den Seilschaften gebracht. Natürlich, Seilschaften gibt es überall. Aber gerade in der Kommunalpolitik schauen die Leute genau hin. Da sind sie ganz schnell dabei – ich will jetzt nicht gegenkontern, das mache ich nicht –, ob berechtigt oder unberechtigt werden dann auch Leute mal abgewählt. Ich sage bewusst: ob berechtigt oder unberechtigt. Deswegen, denke ich, ist es durchaus diskussionswert.

Mir hat vorhin jemand gesagt, ach mach doch langsam, mach doch nicht so viel, erzähl nicht so viel. Kollege Adams hat sich beklagt, warum wir das nicht eingebracht haben. Also, mein Gott, man kann auch noch 2 Minuten was einbringen und dann reden wir noch mal drüber und dann haben wir uns dreimal gedreht. Wer lesen kann, konnte lesen, was in unserem Antrag steht. Man muss ihn

natürlich vorher lesen, damit man auch weiß, was drin steht. Wir haben uns ganz klar dazu bekannt, dass wir die Bürgermeister, die hauptamtlichen, entsprechend anheben möchten. Ich bin auch dankbar, dass wir das im Innenausschuss, der federführend sein sollte, und der Justizausschuss soll begleitend sein, ernsthaft diskutieren und hier wirklich mal abwägen, was dort passiert. Ich kann nur sagen, in Hessen haben sie das schon auf 67 Jahre angehoben. Da kann man fragen: Sind die Hessen schlechter oder besser oder wie auch immer? Die haben es schon. In Bayern ist es ab 2020 so und in Baden-Württemberg – da regieren sogar die Grünen mit; ich weiß gar nicht, ob sie 2015 schon dabei waren; ich glaube, ja. Waren sie schon dabei in Baden-Württemberg?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, natürlich!)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da hatten wir sogar den Mi- nisterpräsidenten schon!)

Das ist ja schön. Da sollten Sie sich mal ein Beispiel an dem Ministerpräsidenten nehmen, denn die haben in Baden-Württemberg die Altersgrenze im Jahre 2015 sogar auf 68 Jahre angehoben. Vielleicht sollten Sie da mal hingucken, ist ja ein Pragmatiker, der Ministerpräsident. Bei dem glaubt man ja nicht, dass er bei den Grünen ist.

(Beifall CDU)

Es ist eben ein guter Pragmatiker. Aber es gibt ja auch bei den Grünen gute Leute. Das soll man ja nicht unter den Tisch kehren. Es sind nicht so viele, aber es gibt welche. Das muss man ja auch mal festhalten.

(Beifall CDU)

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Nur ver- einzelt und zufällig!)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das Kompliment dürfen wir gern zurückgeben!)

Ja, ich freue mich immer, wenn unsere Kampf… – den Rest darf ich nicht sagen – wieder mal hier zu Worte kommen. Das war irgendwas mit „Hühnern“ oder so. Ich weiß gar nicht mehr. Also es ist eine Weile her.

Herr Fiedler!

Ich habe nichts gesagt!

Ich wollte Sie nur noch mal darum bitten, dass es auch so bleibt.

Herr Präsident, ich danke für die Fürsorge, die mir vom Pult oben zuteil wird. Das ist dankenswert.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Sie dürfen nicht kommentieren, Herr Fiedler, das gibt sonst einen Ordnungsruf!)

(Heiterkeit AfD)

Na ja, mein Gott, mal ein, zwei Ordnungsrufe ist doch auch nicht so ganz schlecht, damit die Leute auch noch merken, dass das Parlament lebt.

Meine Damen und Herren, ich will also nicht noch lange drum herumreden. Wir sind dafür, dass die Altersgrenze angehoben wird – einmal Erfahrung. Und wenn ich so höre, wenn die Grünen schon wieder anfangen, dass die am liebsten wieder wollen, dass die 16 Jahre kommen, und man will das schon wieder verknüpfen – also man sollte bei der Materie bleiben. Das eine ist das und es fragt auch niemand in dem Lande, was die ehrenamtlichen Bürgermeister machen, kein Mensch – hier nicht und auch nicht woanders. Die Altersgrenze ist offen. Da fragt keiner, ob ein Ehrenamtlicher mit 80 Jahren das macht; ich habe bei mir Kollegen gehabt, die waren über 80, weit über 80, und haben ihr Amt ausgefüllt und haben es gut ausgefüllt. Da fragt gar keiner. Und der Hauptamtliche, der einen Riesenapparat in der Regel hat – in der Regel; es gibt auch kleine, die haben wenig –, aber wenn ich an Landräte denke und Ähnliche, meine Damen und Herren, das ist doch durchaus notwendig und nachvollziehbar. Deswegen, um nicht noch lange drum herumzureden, uns ist das wichtig. Ich danke dafür, dass es an die zwei Ausschüsse überwiesen werden soll. Ich hoffe, dass es nicht nur ein Alibi ist, sondern dass wir am Ende auch rauskommen und sagen, dass wir uns hier Baden-Württemberg, Bayern und Hessen anschließen, damit wir hier weiter vorankommen. Ich freue mich jetzt schon auf die Beratungen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Ich habe noch eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Gentele.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Besucher auf der Tribüne, wir beraten einen Gesetzentwurf in der Drucksache 6/4066 der CDU-Fraktion. Meines Erachtens ist er nicht nötig. Ich erkläre, warum. Wenn

wir – wie Sie fordern – die Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre anheben, werden wir so keine Nachwuchspolitiker im kommunalen Bereich aktivieren können. Stellen Sie sich mal vor, wenn ein Landrat mit 66 noch mal zur Wahl gestellt und gewählt wird, ist er ganze sechs Jahre im Amt, also bis er 72 Jahre alt ist, unter Umständen sogar bis 73. Dann soll er noch eine Kreisverwaltung leiten und ein Bürgermeister eine Stadtverwaltung.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Der Bun- despräsident kann das!)

Sollte nicht lieber das Ziel sein, junge Leute für die Politik zu begeistern?