Protokoll der Sitzung vom 23.06.2017

Umgang mit Fusionsanträgen von Thüringer Gemeinden

Das vom Thüringer Verfassungsgericht am 9. Juni 2017 für nichtig erklärte Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen geht in Artikel 1 § 4 Abs. 2 und 3 auf die Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden ein. Dabei wird in der Erklärung zum Gesetz auf Seite 46 zweiter Absatz darauf verwiesen, dass für die Anträge auf kommunale Neugliederungen im Sinne dieses Gesetzes (Vorschaltgesetz) deshalb die in § 46 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung geregelte Mehrheit der Gemeinden, in denen die Mehrheit der Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft wohnt (soge- nannte doppelte Mehrheit), nicht mehr erforderlich ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf freiwillige Gemeindefusionen gibt es aktuell, die diese Öffnung des § 46 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung nach dem Vorschaltgesetz ermöglicht hätten?

2. Welche Gemeinden betrifft es (namentliche Auf- stellung)?

3. Wie wird die Landesregierung mit den freiwilligen Fusionsanträgen dieser Gemeinden umgehen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thamm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Nach derzeit im Innenministerium vorliegenden Informationen sind an vier

Neugliederungsanträgen Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften beteiligt, ohne dass die sogenannte doppelte Mehrheit gegeben ist.

Die Antwort zu Frage 2: Nach Landkreisen aufgelistet betrifft dies folgende Gemeinden:

- aus dem Eichsfeldkreis die Gemeinde Hundeshagen aus der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/ Eichsfeld, die eine Eingliederung in die Stadt Leinefelde-Worbis beantragt hat,

- aus dem Ilm-Kreis die Stadt Gehren und die Gemeinde Pennewitz, die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg sind und eine Eingliederung in die Stadt Ilmenau beantragt haben,

- aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Gemeinde Dröbischau, die Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Schwarzatal ist und eine Eingliederung in die Stadt Königsee-Rottenbach beantragt hat,

- aus dem Weimarer Land die Gemeinden Leutenthal und Rohrbach, die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind und eine Eingliederung in die Gemeinde IlmtalWeinstraße beantragt haben.

Die Antwort zu Frage 3: Nach dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 9. Juni 2017 ist nun ein Klärungsprozess erforderlich, für dessen Abschluss es die schriftliche Begründung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu seinem Urteil vom 9. Juni 2017 abzuwarten gilt. Erst nach dem Vorliegen und der Auswertung der Begründung zum Urteil wird also seitens der Landesregierung zu den bislang vorliegenden Anträgen kreisangehöriger Gemeinden auf freiwillige Neugliederung eine Entscheidung getroffen werden können. Nach Auffassung der Landesregierung muss dessen ungeachtet das Thema der freiwilligen Gemeindeneugliederung mit hoher Priorität weiter aktiv begleitet und im Sinne der antragstellenden Gemeinden vorangebracht werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann kann ich diese Frage beenden. Es kommt zum Aufruf die Frage des Abgeordneten Gruhner, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/4092.

Ja, vielen Dank. Ich frage zum Thema:

Internetauftritt Thüringen.de.

Der Internetauftritt www.thueringen.de ist die gemeinsame Internetplattform der Thüringer Staats

(Ministerin Werner)

kanzlei (TSK) und der einzelnen Ministerien sowie deren nachgeordneten Behörden mit derzeit circa 30.000 Einzelseiten. Betrieben wird der Internetauftritt derzeit von der Thüringer Staatskanzlei. Im Zuge einer Neustrukturierung soll dieser WebseitenVerbund nunmehr modifiziert werden.

Aus diesem Grund veröffentlichte die Thüringer Staatskanzlei im Mai dieses Jahres eine Ausschreibung zum Abschluss eines EVB-IT-Dienstleistungsvertrages. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrages soll eine Reduzierung und Migration der derzeit circa 2.400 Internetseiten der Thüringer Staatskanzlei auf ein neu zu erstellendes Landesportal (www.thueringen.de) , auf ein Portal der Thüringer Staatskanzlei (www.staatskanzlei-thueringen.de) und ein Portal der Thüringer Landesregierung (www.landesregierung-thueringen.de) sein. Statt mit dem Content Management System (CMS) Imperia sollen die Seiten zukünftig mit dem CMS TYPO3 erstellt und gepflegt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was sind die Gründe dafür, dass die Thüringer Staatskanzlei ihre Webseiten zukünftig überwiegend nicht mehr im Webseiten-Verbund www.thueringen.de, sondern auf zwei eigenständigen neuen Portalen betreiben will?

2. Was sind die Gründe dafür, dass die Thüringer Staatskanzlei die oben genannten Portale zukünftig nicht mehr mit Imperia, sondern mit TYPO3 betreiben will?

3. Welche Auswirkungen hat die Neustrukturierung des Webseiten-Verbundes einschließlich des Wechsels des CMS von Imperia auf TYPO3 für alle bisherigen Nutzer?

4. Wie hoch schätzt die Landesregierung – gegebenenfalls auf Grundlage bereits vorliegender Angebote – die anfallenden einmaligen Kosten für die Neustrukturierung und die wiederkehrenden Kosten pro Jahr für den laufenden Betrieb ein?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Gruhner!

Zu Frage 1: Die Webseite thueringen.de bleibt die Klammer für alle neu entstehenden Webseiten. Im Interesse von mehr Übersichtlichkeit und Suchmaschinenoptimierung ist eine Verteilung bisheriger Inhalte von thueringen.de auf einzelne neue Seiten

geplant. Es wird weiterhin ein einheitliches Design geben.

Zu Frage 2: Das Content Management System (CMS) Imperia ist ein proprietäres System, das heißt, das CMS wird von einem ganz bestimmten Hersteller, nämlich pirobase imperia GmbH, entwickelt und kommerziell vertrieben. Nun ist es so, dass Imperia über keinen hohen Marktanteil verfügt, und entsprechend überschaubar ist daher auch die Zahl von Agenturen, die Dienstleistungen – also so was wie Templates-Funktionen etc. – auf Basis von Imperia anbieten können. Das bedeutet vergaberechtlich, dass wir letztlich immer wieder beim gleichen Anbieter landen, was bei den zum Teil nicht ganz unerheblichen Beträgen, die mit solchen Nachfragen verbunden sind, letztlich auch eine unter dem Gesichtspunkt von Korruptionsvermeidung durch Anbieterabhängigkeit entstehende Problematik ist. Insofern war unser Interesse, die Gefahr, sich mittel- und langfristig von diesem Dienstleister abhängig zu machen, zu bannen, und in den letzten Jahren ist der weltweite Marktanteil quelloffener – also Open Source – CMS stark gewachsen und mittlerweile auf einem Niveau, die es mit professionellen Anbietern, wie beispielsweise Imperia, in gleichem Maße aufnehmen können. Da keine Lizenzkosten anfallen, sind quelloffene Systeme auch wirtschaftlich attraktiv und als Ergebnis einer Analyse des eigenen Bedarfs und der Marktanalyse wurde die Entscheidung für TYPO3 getroffen, insbesondere wegen der Verfügbarkeit einer großen Anzahl an Agenturen mit TYPO3-Kompetenz.

Zu Frage 3: Der Wechsel bringt darüber hinaus erhebliche Vorteile für alle Ministerien und nachgeordneten Behörden mit sich. So wird sich mit dem neuen CMS ein expansives Design verwirklichen lassen, das mit der derzeitigen Imperia–Instanz nur zu sehr unwirtschaftlichen Kosten darstellbar wäre. Darüber hinaus können die Ministerien in Zukunft in eigener Verantwortung ihre Wünsche an den eigenen Internetauftritt wesentlich schneller umsetzen, als dies bislang der Fall war, da es im Prinzip dieses Imperia-Schlüssel-Flaschenhals-Prinzip gab. Die TSK wird hingegen weiterhin durch die Herausgabe verbindlicher Layoutvorgaben für das einheitliche Design sorgen. Darüber hinaus werden auf Basis des Online-Styleguides den Ministerien fertige HTML5-Templates zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 4: Da Sie in Ihrer Frage bereits darauf hinweisen, dass derzeit Angebote eingeholt wurden, die aber noch nicht endgültig ausgewertet sind, kann zu den entsprechenden Kosten dann vermutlich im Rahmen der Haushaltsberatungen eine entsprechende Aussage getroffen werden.

Damit habe ich die vier von Ihnen gestellten Fragen beantwortet.

(Abg. Gruhner)

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Gruhner.

Ja, herzlichen Dank. Ich habe eine Nachfrage. Soweit mir bekannt ist, hängt der Landtag an dieser Lizenz mit dran. Können Sie Ausführungen dazu machen – der Landtag ist im Sinne des Systems eine nachgeordnete Einrichtung, wenn man das so verstehen will –, was das für Auswirkungen haben könnte?

Sie sprechen einen wichtigen Punkt an, der für uns auch ein maßgeblicher Aspekt war. Es ist für uns ein erhebliches Problem, dass – bezogen auf die IT-Technik – der Landtag, der ein eigenes Verfassungsorgan darstellt, technisch wie eine nachgeordnete Behörde zu behandeln ist. Wir hatten das auch schon mal bei der Frage, was die elektronischen Unterlagen betrifft. Insofern bieten wir dem Landtag ein entsprechendes Angebot an – wie auch den Ministerien –, schaffen aber dadurch für den Landtag die Möglichkeit, auch IT-technisch den Rahmen zu setzen, der ihm als Verfassungsorgan gebührt, nämlich eine eigenständige, auch stärkere Gestaltung dessen, was er möchte – jenseits von Imperia.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Herr Minister. Nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Floßmann, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/4093.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ausbildung von Maurern/Hochbaufacharbeitern und Zimmerern/Ausbaufacharbeitern im Berufsbildungszentrum Meiningen

Im Schuljahr 2016/2017 wurde die Beschulung der Lehrlinge des 1. Lehrjahrs in den oben genannten Berufsgruppen in Erfurt statt in Meiningen vorgenommen. Begründet wurde dies vonseiten des Bildungsministeriums damit, dass die beiden Ausbildungsklassen in Meiningen knapp unter dem geforderten Mindestmaß von 15 Schülern pro Klasse lagen. Obwohl es an anderen Berufsschulen im Freistaat Thüringen Ausnahmeregelungen bezüglich der geforderten Mindestklassenstärke gab, mussten die Berufsschüler der beiden Ausbildungsgänge im 1. Lehrjahr in Erfurt zur Schule gehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrlinge in den Berufsgruppen Maurer/Hochbaufacharbeiter und Zimmerer/Ausbaufacharbeiter aus dem Raum Südthüringen (Land- kreis Sonneberg, Landkreis Hildburghausen, Land- kreis Schmalkalden-Meiningen, Suhl) besuchten im Schuljahr 2016/2017 das 1. Lehrjahr der Berufsschule in Erfurt?

2. Nach welchen Kriterien wurden im vergangenen Schuljahr Ausnahmeregelungen für das Mindestmaß von 15 Schülern pro Klasse erteilt und warum wurde für das Berufsbildungszentrum Meiningen keine Ausnahmeregelung erteilt?

3. Wie viele Lehrlinge in den Berufsgruppen Maurer/Hochbaufacharbeiter und Zimmerer/Ausbaufacharbeiter aus dem Raum Südthüringen (Land- kreis Sonneberg, Landkreis Hildburghausen, Land- kreis Schmalkalden-Meiningen, Suhl) werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Schuljahr 2017/2018 das 1. Lehrjahr besuchen?

4. Plant die Landesregierung die Beschulung der Lehrlinge in den Berufsgruppen Maurer/Hochbaufacharbeiter und Zimmerer/Ausbaufacharbeiter wieder in Meiningen und wann und – wenn nein – warum nicht?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Haben Sie jetzt wirklich Landkreis Schmalkalden-Meiningen-Suhl vorgelesen?