Protokoll der Sitzung vom 23.06.2017

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Haben Sie jetzt wirklich Landkreis Schmalkalden-Meiningen-Suhl vorgelesen?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das hät- test du gehofft!)

Haben wir da etwas verpasst? Okay. Es antwortet für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Floßmann, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Bereich der berufsbildenden Schulen sind seit Jahren rückläufig. Im Schuljahr 1992/1993 waren im Schulamtsbereich Südthüringen noch circa 12.600 Schülerinnen und Schüler unterrichtet worden, im aktuellen Schuljahr sind es 8.100. Die gleiche Entwicklung spiegelt sich eben auch in den Klassen der Berufsschulen wider und auch in den Klassen der von Ihnen genannten Ausbildungsberufe. Die Schuljahresstatistik für das Schuljahr 2016/2017 weist für die vorgenannten Ausbildungsberufe folgende Zahlen von Schülerinnen und Schülern des 1. Ausbildungsjahres mit Sitz des

Ausbildungsbetriebs in den genannten Landkreisen bzw. der Stadt Suhl – ich hatte auch geglaubt, Sie sprechen von einer Gebietskörperschaft, aber Sie meinen zwei –, an der Walter-Gropius-Schule Erfurt aus, und zwar Hochbaufacharbeiter, Schwerpunkt Maurerarbeiten: 6, Maurer: 2, Ausbaufacharbeiter, Schwerpunkt Zimmerarbeiten: 5, Zimmerer: 3.

Zu Frage 2: Das TMBJS hat zum Schuljahresbeginn die Situation an den Schulstandorten geprüft, in denen die Schulnetzfestlegung eine Option zur Klassenbildung ermöglicht. Das sind Fälle, in denen die Beschulung aufgrund zu geringer Schülerzahlen an anderen Standorten stattfinden soll, es sei denn, dass zum Schuljahresbeginn die Mindestzahl von 15 Schülerinnen und Schülern in der Klasse erreicht wird. In der Folge wurde unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schülerinnen- und Schüleranmeldungen sowie unter Würdigung bestehender Standortalternativen – insbesondere Aufnahmekapazitäten an den Alternativstandorten – eine Entscheidung zur Umlenkung getroffen. In drei Fällen wurde eine Klassenbildung trotz Unterschreitung der Vorgaben des Klassenbildungserlasses zugelassen. Im ersten Fall, in dem das passiert ist, bestanden soziale Härten. Hier waren alleinerziehende Schülerinnen der Grund, deren Kinder örtliche Kindertagesstätten besuchen. Im zweiten Fall wurde eine Entscheidung zur Absicherung der Unterrichtsqualität sowie im dritten Fall ein vor dem Verwaltungsgericht geschlossener Vergleich im Fall der Landesfachklasse „Pferdewirt“ der Entscheidung zugrunde gelegt. Für die benannten Berufe des Berufsfeldes Bautechnik am Standort Meiningen haben sich für dieses Schuljahr elf Maurer – Hochbaufacharbeiter – und zwölf Zimmerer – Ausbaufacharbeiter – angemeldet. Damit wurde die erforderliche Klassenstärke nicht erreicht. In der Folge hat das TMBJS die Umlenkung an den Standort Erfurt veranlasst. Gründe, die für eine Ausnahme gesprochen hätten, lagen nicht vor. Am Standort Erfurt war die Integration dieser Schüler in bestehende Fachklassen ohne zusätzlichen Lehrkräftebedarf nicht nur möglich, sondern führte vielmehr zu einem effizienteren Verhältnis von Personaleinsatz zu Auszubildenden.

Zu Frage 3: Hierzu liegen dem TMBJS bislang keine Erkenntnisse vor. Das liegt daran, dass erfahrungsgemäß die Anmeldungen zum Berufsschulunterricht erst kurz vor bzw. zum Teil auch erst nach Schuljahresbeginn abschließend vorliegen. Verbindliche Anmeldefristen für den Abschluss von Ausbildungsverträgen gibt es nicht. Wir würden eigenständig im Bildungsausschuss die entsprechende Information nachreichen, sofern das von Ihrer Seite gewünscht wird.

Zu Frage 4: Die beabsichtigte Aufgabe der Beschulung von Auszubildenden in den vorgenannten Ausbildungsberufen am Standort Meiningen begründet sich maßgeblich durch die in den vergan

genen Jahren regelmäßig zu geringen Schülerzahlen, die eine Klassenbildung gemäß der Vorgaben, die ich bereits genannt hatte – nämlich eine Schülermindestzahl von 15 Schülerinnen und Schülern –, nicht mehr gewährleisten. Weiterhin ist bei diesen Schülerzahlen die Umsetzung der den Lehrplänen zugrunde liegenden Unterrichtsmethoden, was zum Beispiel Gruppen- und Projektarbeiten betrifft, häufig nicht mehr realisierbar. Im Sinne einer entsprechenden Unterrichtsqualität und einer vollständigen Unterrichtsabsicherung ist die Einhaltung der Vorgaben zur Klassenbildung aus Sicht des TMBJS auch unabdingbar. Die aktuelle Situation, die eine Klassenbildung optional vorsieht, ist das Ergebnis der durch den Landkreis SchmalkaldenMeiningen erhobenen Klage gegen die Neustrukturierung des Schulnetzes der staatlichen berufsbildenden Schulen im Vorjahr.

Das TMBJS sieht den derzeitigen Zustand weiterhin als problematisch an, da weder für die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe noch für die Schulen und Schulträger die notwendige Planungssicherheit besteht. Es ist vorgesehen, dass das TMBJS mit den Präsidenten der Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern Gespräche führen wird, in denen es um das Problem der Klassenbildung, der Ausbildungssituation, der gestiegenen Abgangsquoten gehen soll und in denen auch geprüft wird, ob die Berufsschulnetzplanung, die seitens des TMBJS mit den hier dargestellten Punkten auf der einen Seite abgeschlossen ist, künftig auf der Ebene der vier Planungsregionen stattfindet. Man versucht hier, auf dieser Ebene zu einer verbesserten Situation zu kommen. Ich bin mir nicht sicher – das sage ich ganz deutlich –, ob das, was die Handwerkskammern und IHKs sich von dieser auf der Ebene der Regionalplanung oder zum Teil auch auf der Ebene der Handwerkskammer-Bezirke vorgenommenen Berufsschulplanung erhoffen, realisiert werden kann. Ich sage aber deutlich, dass ich trotzdem Interesse daran habe, dass wir uns mit den Landkreisen und mit den Kammern hinsetzen und versuchen, an dieser Stelle zu Lösungen zu kommen, die möglicherweise sachorientierter sind als eine starre Orientierung an den 15 Schülerinnen und Schülern – wobei diese starre Orientierung an 15 auch durchaus durchbrochen wird, wie ich an einzelnen Beispielen dargestellt habe. Ich sage aber auch – ich bewege mich hier auf der Ebene dessen, was ich in der Regierungserklärung zur Bildungspolitik gesagt habe –: Wir können nicht auf der einen Seite darüber sprechen, dass wir Unterrichtsausfall haben, und auf der anderen Seite dauerhaft an Strukturen festhalten, die von der Schulgröße her nicht geeignet sind, den qualifizierten Bildungserwerb zu gewährleisten. Es wird in keinem Bundesland möglich sein – auch nicht in Thüringen –, Schulmodelle dadurch aufrechtzuerhalten, dass man immer mehr Lehrerinnen und Lehrer einstellt, sondern wir müs

(Minister Prof. Dr. Hoff)

sen stattdessen zu Kooperationsmodellen kommen, müssen uns im Grundschulbereich und auch im Bereich der allgemeinbildenden Schulen anschauen, wie wir standortübergreifend zur Gewährleistung von einem guten Personaleinsatz kommen, und müssen im Bereich der Berufsbildung tatsächlich auf die besonderen Bedürfnisse der Auszubildenden schauen und gleichzeitig aber auch darauf, dass wir es uns nicht leisten können, dauerhaft Berufsschulklassen zu haben, die sechs, sieben Auszubildende in sich vereinigen. Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Die sehe ich nicht. Vielen Dank, Herr Minister. Die nächste Frage wird durch Herrn Abgeordneten Kowalleck, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/4094 gestellt.

Vielen Dank, Herr Präsident!

Stand der Hortbetreuung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, insbesondere in den Grundschulen Leutenberg und Lehesten

In einem Schreiben der Elternsprecher der Grundschule Leutenberg vom 6. März 2017 an die Thüringer Ministerin für Bildung, Jugend und Sport zum Erhalt des Grundschulstandorts Leutenberg wurde auf Probleme bei der Hortbetreuung hingewiesen. Neben akutem Personalmangel im Schulhort bestand zu diesem Zeitpunkt Unklarheit über die Absicherung der Hortbetreuung in den Osterferien. Ähnlich stellte sich die Situation in der benachbarten Grundschule Lehesten dar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung aktuell zum Erhalt der Grundschul- und Hortstandorte in Leutenberg und Lehesten?

2. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung hinsichtlich der personellen Absicherung der Hortbetreuung an den Grundschulen in Leutenberg und Lehesten seit März 2017 eingeleitet, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Situation in den bevorstehenden Sommerferien?

3. An welchen Grundschulen im Landkreis SaalfeldRudolstadt gibt es aktuell Personalprobleme bei der Hortbetreuung?

4. Inwieweit gibt es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Grundschulen, deren Schulhorte in den Sommerferien geschlossen werden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kowalleck, Sie gestatten mir die Vorbemerkung, dass wir zu dem Zeitpunkt, als Sie noch ordentliches Mitglied im Bildungsausschuss waren, über die Grundschule in Lehesten ausführlich gesprochen haben und auch schon ausführlich über den Stand der Ferienhortbetreuung gesprochen hatten. Insofern sehen Sie es mir nach, wenn ich mich an der einen oder anderen Stelle wiederhole. Gestatten Sie mir auch, dass ich vorbemerkend darauf hinweise, dass die beiden von Ihnen genannten Grundschulen typische Beispiele dafür sind, wo aus unserer Sicht nicht eine Diskussion darüber geführt werden muss, ob man diese Standorte aufrechterhält – das ist überhaupt nicht das Thema –, wo wir aber darüber reden müssen, wie die Grundschulen sich in die Lage versetzen, Kooperationsmodelle selbst zu entwickeln, die ein Organisationsprinzip ermöglichen: kurze Beine, kurze Wege – längere Beine, längere Wege. Das heißt, wir müssen auch darüber reden, wie wir hier schulstandortübergreifend zu Kooperationsmodellen kommen.

Ich antworte auf Ihre Frage 1: Zum Teil habe ich sie bereits beantwortet. Es gibt keine Planung in irgendeiner Form, diese Schulstandorte in Leutenberg und Lehesten aufzugeben, aber es gibt aus meiner Sicht die Notwendigkeit, dass sich die Schulstandorte über Kooperationen Gedanken machen. Gemäß § 41 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz ist grundsätzlich der Schulträger für die Schulnetzplanung zuständig. Dementsprechend hat der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt im Dezember 2016 den Erhalt aller Schulstandorte im Landkreis beschlossen.

Das TMBJS hat diesen Beschluss zur Kenntnis genommen und mitgeteilt, dass derzeit von einer abschließenden Prüfung der Schulnetzplanung bis zum Schuljahr 2018/2019 abgesehen wird. Das liegt auch darin begründet, dass eine auf der Grundlage des § 41 Abs. 5 Thüringer Schulgesetz uneingeschränkte Zustimmung des TMBJS zu diesen Planungsabsichten derzeit deshalb nicht möglich ist, weil wir die Notwendigkeit sehen, tatsächlich darüber zu sprechen, wie die Entscheidung des Landkreises, alle Standorte aufrechtzuerhalten, mit dem notwendigen Personaleinsatz in Verbindung zu bringen ist. Hier bin ich auch mit dem Landrat dahin gehend im Gespräch, dass wir sagen, wir müssen uns genau darüber austauschen. Es wird mit Sicherheit auch zwischen dem Bildungsministerium und dem Kreistag einen entsprechenden Austausch dazu geben.

Welche Maßnahmen künftig zu ergreifen sind bzw. ergriffen werden können, wird sich meiner Hoffnung

(Minister Prof. Dr. Hoff)

nach auch in der Umsetzung der am 21. Juni 2017 vorgestellten Ergebnisse der Kommission „Zukunft Schule“ und deren Diskussion ergeben. Es ist im Kabinett festgehalten worden, dass das TMBJS im September dem Kabinett mitteilt, wie es mit den Empfehlungen der Kommission umzugehen gedenkt. Die Kommission selbst hat einen Werkstattprozess vorgeschlagen, zu dem nicht nur die CDU, sondern auch die Akteure im Bildungsbereich insgesamt eingeladen wurden, sich zu beteiligen. Für das kommende Schuljahr 2017/2018 wird der Schulbetrieb an beiden Standorten durch das Staatliche Schulamt Südthüringen regulär gesichert.

Zu Frage 2: Der staatlichen Grundschule in Lehesten wurde zur Absicherung der Hortbetreuung gemäß der Thüringer Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2016/2017 entsprechend Personal zur Verfügung gestellt, das aus Sicht des TMBJS auch eine ausreichende Personalabdeckung darstellt. Es wurde sogar ein geringer Überhang an Betreuungsstunden aufgrund der besonderen territorialen Lage an der Grundschule belassen. An der staatlichen Grundschule in Leutenberg werden gegenwärtig 51 angemeldete Hortkinder von zwei Erzieherinnen mit einem Stellenumfang von 75 Prozent VZB und 80 Prozent VZB betreut. Die Erzieher-Kind-Relation liegt somit bei 25,5 Kindern je Erzieherin. Das ist oberhalb dessen, was die VVOrgS1617 vorsieht. Aus diesem Grund ist eine befristete Neueinstellung für die Grundschule vorgesehen. Eine Bewerberin steht aktuell für diese Stelle zur Verfügung. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags wird sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre Arbeit an der Grundschule beginnen. Insofern tragen wir aktiv der von mir unter 1. getätigten Aussage Rechnung.

Die Sommerferienbetreuung 2016/2017 wird in Kooperation der vier benachbarten staatlichen Grundschulen in Leutenberg, Lehesten, Probstzella und Kaulsdorf organisiert und abgesichert. Gegenwärtig sind für eine Ferienbetreuung an der staatlichen Grundschule in Lehesten durchschnittlich neun bis zehn Kinder angemeldet. Eltern dieser Schule können für die ersten beiden Ferienwochen und für die darauffolgende dreiwöchige Schließungszeit eine Betreuung an einer der bereits benannten benachbarten staatlichen Grundschulen wählen. Die Schließzeit von drei Wochen ist eine generelle Regelung, die gemäß § 49 Thüringer Schulordnung in jeder staatlichen Grundschule Anwendung findet. Ich zitiere: „Zu Beginn des Schuljahres werden Schließungszeiten während der Sommerferien des nachfolgenden Jahres festgelegt. Die Schließungszeiten betragen drei Wochen; ansonsten bleibt der Hort bei Bedarf geöffnet.“ In der letzten Ferienwoche können die Hortkinder der staatlichen Grundschule in Lehesten regulär an ihrer Schule betreut werden. In der staatlichen Grundschule Leutenberg

findet in den Sommerferien ebenfalls eine reguläre Hortbetreuung statt. Während der dreiwöchigen Schließungszeiten können auch diese Eltern eine der drei von mir genannten benachbarten Grundschulen für die Betreuung ihres Kindes wählen.

Zu Frage 3: Laut Aussage des staatlichen Schulamts Südthüringen sind gemäß der von mir bereits zitierten Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres alle Horte der staatlichen Grundschulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ausreichend mit Personal ausgestattet.

Zu Frage 4: Außerhalb der regulären Schließungszeit von drei Wochen werden in den Ferien keine Horte geschlossen. Da an einigen Schulen nur eine geringe Anzahl von Kindern für eine Ferienbetreuung angemeldet wurde, ist die Kooperation benachbarter staatlicher Grundschulen notwendig, um den in § 10 Thüringer Schulgesetz geregelten Betreuungsanspruch von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden auch in den Ferien zu gewährleisten. Diese Regelung betrifft in den Sommerferien 2016/2017 die oben genannten staatlichen Grundschulen in Leutenberg, Lehesten, Probstzella und Kaulsdorf.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kowalleck.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der Fragen. Sie hatten gesagt, dass wir bereits in der Vergangenheit über die Grundschulstandorte Lehesten und Leutenberg gesprochen haben. Meine Frage geht noch einmal in die Richtung: Inwieweit wird die Landesregierung auch zukünftig an der Bildung von Ferienzentren in der Region festhalten und somit auch eine ganze oder teilweise Schließung von Horten an den jeweiligen Grundschulen entsprechend in Kauf nehmen?

Ich nehme Bezug auf die von mir bereits getätigte Antwort zu Frage 4 und modifiziere sie: Solange an einigen Schulen nur eine geringe Anzahl von Kindern für eine Ferienbetreuung angemeldet ist, ist die Kooperation benachbarter staatlicher Grundschulen notwendig, um den in § 10 Thüringer Schulgesetz geregelten Betreuungsanspruch von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden auch in den Ferien zu gewährleisten. Sollte das in den nächsten Jahren die genannten staatlichen Grundschulen in Leutenberg, Lehesten, Probstzella und Kaulsdorf weiterhin betreffen, würde eine vergleichbarere Regelung wie

(Minister Prof. Dr. Hoff)

in diesem Jahr dann auch in den nächsten Jahren für die betreffenden Grundschulen notwendig sein.

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur letzten Anfrage. – Oh, Entschuldigung, das habe ich übersehen, tut mir leid. Frau Kollegin Schulze hat noch eine Nachfrage.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage, und zwar: Wenn Kinder einer Grundschule in den Ferien in eine andere benachbarte Grundschule oder einen Hort müssen, wer bezahlt diese Fahrtkosten? Wie sollen die Kinder von A nach B kommen? Der Schulbusverkehr ist in den Ferienzeiten eingestellt.

Ich darf – mit Einwilligung des Präsidenten – auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage verweisen, die vor ungefähr einem Monat das TMBJS verlassen hat, in der ich ausführlich auf diesen Sachverhalt eingegangen bin. Wir würden dem Protokoll die genaue Ziffer der Kleinen Anfrage nachreichen, in der wir auf diese Frage geantwortet haben.

So machen wir das. Herzlichen Dank, Herr Minister. Wir kommen, wie angekündigt, zur letzten Anfrage der heutigen Fragestunde. Diese Ehre wird heute dem Abgeordneten Grob zuteil, CDU-Fraktion, mit der Drucksache 6/4097.

Lehrermangel am Otto-Schott-Gymnasium in Jena

Das Otto-Schott-Gymnasium in Jena ist ein allgemeinbildendes Gymnasium und eines von drei Gymnasien in Thüringen mit bilingualem Zug in englischer Sprache, die am Otto-Schott-Gymnasium Unterrichtssprache in den Sachfächern Geschichte ab Klasse 7 und Geographie ab Klasse 9 ist. Alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse werden mit zwei Wochenstunden zusätzlich in englischer Sprache auf den bilingualen Zug vorbereitet. Von circa 70 bis 75 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgangsstufe belegen circa 50 Prozent den bilingualen Zug.

Ich frage die Landesregierung – das sind die letzten Fragen vor den Sommerferien –:

1. Wie stellt sich die Personalsituation im Schuljahr 2017/2018 am Otto-Schott-Gymnasium dar?

2. Welche Bedarfe werden zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 nicht gedeckt werden können?

3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um diese Bedarfe zu decken?

4. Wie kann der bilinguale Zug des Otto-SchottGymnasiums unter diesen Bedingungen aufrechterhalten werden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Prof. Dr. Hoff.