Protokoll der Sitzung vom 01.09.2017

Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag für die schwarz-rote Koalition für die Jahre 2009 bis 2014 konnte diese Frage leider nicht verbindlich verankert werden. Trotzdem unternahm die SPDFraktion einen erneuten Versuch und legte im Mai 2013 den Entwurf für ein Thüringer Gesetz über die generationengerechte Finanzierung der Versorgungsausgaben vor. Mit fadenscheinigen Argumenten verhinderte die CDU-Fraktion damals eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf. Fast zeitgleich dazu hatte der Thüringer Beamtenbund einen sehr ähnlichen Vorschlag unterbreitet, aber auch dazu verweigerte die CDU-Fraktion eine ernsthafte Debatte.

Meine Damen und Herren, in der jetzigen Regierungskoalition haben wir beim Koalitionsvertrag darauf geachtet, dass eine saubere Darstellung der Finanzsituation erfolgt und es steht auch im Koalitionsvertrag, dass wir die Vorsorge für die auflaufenden Pensionsverpflichtungen schaffen wollen. Wie in vielen anderen Punkten gilt für Rot-RotGrün: versprochen und gehalten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Wie bei der Gebietsreform!)

Die Finanzministerin hat heute das Nachhaltigkeitsmodell als Gesetzentwurf hier eingebracht. Vorangegangen ist eine intensive Debatte zwischen dem Thüringer Finanzministerium und den Koalitionsfraktionen sowie auch innerhalb des Kabinetts über den richtigen Weg zur Umsetzung der Grundidee für diese Vorsorge.

Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase haben sich die Ausgangsvoraussetzungen für die Art und Weise der Vorsorge verändert. Eine Fondslösung, wie sie der Bund und inzwischen zehn andere Bundesländer praktizieren, hat heute den Nachteil fehlender sicherer und ertragreicher Geldanlagemöglichkeiten. Deshalb wurde die Idee mit dem Nachhaltigkeitsmodell geboren. Anstelle einer Fondslösung soll eine jährlich verbindliche Tilgung von Landesschulden erfolgen. Der Ursprungsgedanke der SPD-Fraktion wird dabei aufgegriffen.

Für jeden neuen Beamten und Richter wird ein jährlicher Betrag – geplant sind 5.500 Euro – für die Vorsorge für auflaufende Pensionsverpflichtungen verwendet. Der Pauschalbetrag orientiert sich an der Differenz zu den Ausgaben des Landes für einen vergleichbaren Arbeitnehmer.

Meine Damen und Herren, die Vorsorge erfolgt durch eine verbindliche Tilgung von Landesschulden. Der Vorteil dieses Modells ist, dass durch die Tilgung sofort ein Entlastungseffekt für den Landeshaushalt in Form von Zinseinsparungen eintritt. Durch die sich verringernde Zinsbelastung kommt es zu einem nachhaltigen und sich immer weiter aufbauenden Entlastungseffekt im Landeshaushalt. Mit der Veranschlagung der Vorsorgebeträge für die Beamten und Richter werden die Personalausgaben der beiden Statusgruppen „Tarifbeschäftigte“ und „Beamte“ zudem vergleichbar. Verbeamtung kann nicht mehr zur kurzfristigen Einsparung von Geldern benutzt werden. Das führt schlussendlich dazu, dass nur noch dort verbeamtet wird, wo sogenannte hoheitliche Aufgaben erfüllt werden oder wo es für den Freistaat tatsächlich von Vorteil ist.

Meine Damen und Herren, das Ganze hat zudem einen nützlichen Begleiteffekt – und ich weise ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hin. Der Einstieg in die generationengerechte Finanzierung der Versorgungsausgaben für die Beamten war für uns eine Voraussetzung, um dem Wiedereinstieg in die Verbeamtung der Thüringer Lehrer zustimmen zu können. So ist der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Entscheidung unserer Landesregierung zur Wiederverbeamtung der Lehrer und diesem Gesetzentwurf kein Zufall. Im Wettbewerb um die besten Lehramtsabsolventen in den benötigten Fächerkombinationen …

Liebe Kollegen aus allen Fraktionen, ich würde Sie einfach um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten. Wer das nicht tun möchte, kann auch gern draußen seine Gespräche fortsetzen. Das gilt auch für die Kollegen in der CDU-Fraktion und Mitarbeiter.

Vielen Dank. Im Wettbewerb um die besten Lehramtsabsolventen in den benötigten Fächerkombinationen wird von vielen anderen Bundesländern auch mit einer sofortigen Verbeamtung geworben. Einem solchen Wettbewerb kann sich der Freistaat nicht entziehen. Um nicht dauerhaft das Nachsehen zu haben, ist die Entscheidung für die Verbeamtung der Lehrer aus meiner Sicht richtig.

Meine Damen und Herren, die rot-rot-grüne Koalition zeigt mit der Verbindung beider Elemente – der Verbeamtung bei gleichzeitiger Vorsorge –, dass

sie mehr finanzpolitisches Verantwortungsbewusstsein hat als die CDU-Alleinregierung.

Abschließend sei auch noch mal auf das Lavieren der CDU-Fraktion im Hinblick auf die Lehrerverbeamtung hingewiesen. Einmal sind Sie es, die jetzt wieder für die Lehrerverbeamtung sind, und vorher war es so, dass Sie es rundweg abgelehnt haben, als Bildungsminister Matschie in der letzten Legislaturperiode die Wiederverbeamtung der Lehrer bei gleichzeitiger zusätzlicher Pensionsvorsorge vorgeschlagen hat. Solche Fehlentscheidungen à la CDU wirken in unseren Schulen bis heute nach und können von der Koalition nur schrittweise behoben werden.

Das Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung ist ein Baustein dazu. Die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist bereits beantragt worden. Wenn Herr Kowalleck darauf hingewiesen hat, dass der Beamtenbund und auch der DGB Änderungswünsche haben oder noch nicht mit allem einverstanden sind, dann machen wir doch eine schriftliche Anhörung. Darauf können wir uns im Haushaltsund Finanzausschuss verständigen. Dann können wir alle Argumente abwägen und sehen, ob der Gesetzentwurf gut ist oder ob wir ihn noch abändern können. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke schön, Herr Dr. Pidde. Als Nächster hat Abgeordneter Kießling für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren und Besucher im Plenum! Es ist begrüßenswert, dass die Landesregierung sich nun endlich über eine Thematik Gedanken macht, welche uns langfristig vor große Herausforderungen stellen wird, denn die Versorgungsansprüche von Beamten und Richtern lasten auf den Schultern der zukünftigen steuerzahlenden Erwerbstätigen – mit anderen Worten: auf unseren Kindern und Enkelkindern. Die demografische Katastrophe, die auf einen massiven Geburtenmangel zurückzuführen ist, kann nicht mehr so ohne Weiteres verhindert werden. Deswegen ist es wichtig, sich bereits heute mit den Problemen von morgen auseinanderzusetzen.

Da vielen lieben Dank, Frau Ministerin Taubert, dass Sie sich dem Problem angenommen haben und hier einen ersten Schritt gewagt haben, das Problem zu lösen. Dabei schränken aber die steigenden Kosten für die Pensionsverpflichtungen den politischen Handlungsspielraum zukünftiger Regierungen massiv ein. Dann wird es noch weniger Geld für Investitionen geben, als es bereits heute

(Abg. Dr. Pidde)

schon der Fall ist. Herr Huster hat schon ausgeführt, was die Zinspolitik betrifft, welche Ersparnisse wir aufgrund momentaner Niedrigzinsen haben. Aber das Problem würde dann später genau ins Gegenteil verkehrt, wenn die Zinsen wieder anziehen werden. Das wird sicherlich nicht mehr lange auf sich warten lassen, aber wir hoffen mal, dass es noch eine ganze Weile so bleibt. Deswegen ist es jetzt eigentlich geboten, die Zeit zu nutzen und die Tilgung entsprechend zu erhöhen und entsprechend zu tilgen, dass wir nicht in eine Zinsfalle geraten.

Die Gründe, die hinter dem Gesetzesvorschlag liegen, sind zwar gut gedacht, aber schlecht gemacht. Denn 5.500 Euro Tilgung pro neu eingestellten Beamten per anno sind schlicht viel zu wenig, liebe Damen und Herren. Die geschönte Berechnungsgrundlage der Landesregierung ist äußerst fraglich, um es vorsichtig auszudrücken. Wir haben deshalb Ihre Zahlen einmal der Realität angepasst und anstatt der A13-Beamten und E13-Angestellten die A9-Beamten mit Erfahrungsstufe 4 und die E9-Angestellten mit der Erfahrungsstufe 4 zugrunde gelegt. Damit kommt man auf einen jährlichen Differenzbetrag von rund 9.200 Euro. Das sind also gut 67 Prozent mehr als die von der Landesregierung in ihrem Gesetzesentwurf vorgesehene Tilgung. Der von uns errechnete Wert ist übrigens näher an den 8.000 Euro, denen auch der Beamtenbund tbb zur Schuldentilgung vorgeschlagen hat. Die von der Landesregierung vorgesehenen 5.500 Euro und die daraus resultierenden Zinsersparnisse decken die entstehenden Kosten im Zuge der Versorgungsansprüche daher nicht ab. Sie sind ein Feigenblatt, mehr leider nicht.

Da werden sich zukünftige Landesregierungen freuen, die dann dieses Problem im Haushalt haben. Das Loch in den Pensionsrückstellungen wird aufgrund des jährlichen Fehlbetrags zudem immer größer werden.

(Beifall AfD)

Die vorherige CDU-Regierung hatte sich wenigstens noch bemüht, das Loch nicht so schnell zu groß werden zu lassen. Doch die rot-rot-grüne Landesregierung agiert hier frei nach dem Motto: Nach mir die Sintflut.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, der nicht anwesend ist: Das ist sicher kein geeignetes Prinzip für eine verantwortungs- und nachhaltigkeitsbewusste Regierung, die Sie immer vorgeben zu sein – wo doch gerade Grüne und Linke die Nachhaltigkeit immer so in den Vordergrund stellen; doch von nachhaltigem Wirtschaften ist hier nichts zu sehen.

Womit wir beim nächsten Punkt wären: der Frage nach der Gerechtigkeit. Damit wird auch gern von den linken Altparteien Wahlkampf gemacht. Wenn Sie das jedoch ernst meinen würden, liebe Vertre

ter der Regierungskoalition, dann müsste der Tilgungsbetrag um mindestens 3.700 Euro höher ausfallen. Gerade Sie, Herr Ministerpräsident Ramelow, sollten doch als ehemaliger Gewerkschafter besonderen Wert auf die Generationengerechtigkeit legen. Gerecht ist das geplante Gesetz jedoch ganz sicher nicht,

(Beifall AfD)

da Sie die Finanzierungslücke einfach in die Zukunft verschieben. Das ist nicht gerecht. Und jetzt kommen Sie mit dem fadenscheinigen Argument, wir hätten das Geld aktuell eben nicht zur Verfügung. Das Geld ist da, nur diese Landesregierung hat eben ein Ausgabenproblem. Da kann man mal ansetzen und hier die Ausgaben ein bisschen in den Augenschein nehmen, wo man sparen könnte. Es ist außerdem ein Unding, dass es diese rot-rotgrüne Landesregierung in Zeiten historischer Steuermehreinnahmen nicht schafft, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, ohne sich mehrere 100 Millionen Euro aus der Rücklage zu nehmen.

(Beifall AfD)

Lassen Sie mich in diesem Kontext noch auf einen weiteren Sachverhalt hinweisen: Thüringen ist noch immer hoch verschuldet. Nominal liegt unsere Verschuldung bei knapp 16 Milliarden Euro. Das entspricht mehr als dem Eineinhalbfachen des jährlichen Haushalts oder auf das BIB gerechnet ungefähr 25 Prozent. Im Vergleich zur Verschuldung des Bundes mit 68,3 Prozent des BIB scheint es jedoch sehr human zu sein. Aber lassen Sie sich vom Schein nicht täuschen, denn wir von der AfD lassen uns da von Anfang an nicht hinter das Licht führen, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Die implizite Staatsverschuldung liegt nämlich noch weitaus höher. Zusammengenommen betrugen die Gesamtschulden 2015 schon 149 Prozent vom BIB und in der EU gesamt 266 Prozent mit Tendenz weiter steigend. Die Gründe hierfür sind bei uns vor allem die hohen Kosten für die zukünftigen Rentenund Pensionsansprüche bzw. für die demografische Katastrophe in unserem Bundesland, da schon die CDU neben der SPD in der Familienpolitik leider versagt hat. Daher ist es im Sinne einer nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik wichtig, die Versorgungsansprüche richtig einzuschätzen und die damit verbundenen Kosten langfristig zu decken, sonst fliegt uns der Laden noch irgendwann um die Ohren – wenn man es mal volkstümlich ausdrücken möchte.

Sie sehen also: Die hohe Verschuldung Thüringens und das Haushaltsdefizit werden uns langfristig gesehen immer mehr Kopfzerbrechen bereiten. Zwar kann man für Ersteres nicht die aktuelle Landesregierung verantwortlich machen, für Letzteres jedoch leider schon. Ein ausgeglichener Haushalt – also

ein Haushalt, in dem nicht in die Reserve gegriffen werden muss – würde es uns zudem ermöglichen, Geld für zukünftige Pensionsansprüche sinnvoll anzulegen. So bleibt uns nur der Umweg über die anteilige Tilgung von Schulden, um hier diesen finanziellen Spielraum zu erwirtschaften.

Ja, wir wissen: Auch Thüringen braucht mehr Beamte. Wir von der AfD-Fraktion stehen auch dazu, egal ob es sich dabei um Lehrer oder Polizisten handelt; daran besteht kein Zweifel. Gerade weil wir auch in direkter Konkurrenz mit anderen Bundesländern um die klügsten Köpfe stehen, ist die Verbeamtung ein wichtiges Instrument, um den Standort Thüringen attraktiv für Spitzenkräfte zu machen und unsere Staatsaufgaben langfristig erfüllen zu können. Dabei muss allerdings auch die langfristige Finanzierung zu 100 Prozent gedeckt sein und nicht zu 70 Prozent – so wie es momentan vorgesehen ist. Das sind wir nicht nur den Beamten, sondern auch unseren Kindern schuldig.

Wir als AfD-Fraktion lehnen diesen Gesetzentwurf daher ab und beantragen zur weiteren Beratung, den Entwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, so wie dies die anderen auch schon getan haben. Wir freuen uns dort auf die konstruktive Zusammenarbeit und hoffen, dass wir hier die Tilgung noch etwas erhöhen, damit die Probleme, die ich gerade beschrieben habe, nicht eintreten werden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Darf ich noch mal fragen: Welchen Ausschuss hatten Sie beantragt, Herr Kießling?

Den Haushalts- und Finanzausschuss.

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die dritte starke finanzpolitische Säule dieser rot-rot-grünen Koalition ist die Änderung zur finanzpolitischen Vorsorge bei den Beamtenpensionen. Ich freue mich, dass uns dieses Gesetz der Landesregierung nun hier vorliegt und wir im parlamentarischen Betrieb darüber debattieren können.

Liebe Kollegen, lassen Sie mich jedoch zunächst etwas ausholen. In den Bundesländern hat man

sich jahrelang überhaupt nicht um eine finanzpolitische Vorsorge bei den Beamtenpensionen gekümmert. Warum sollte man auch – eine Pensionierungswelle stand viele Jahrzehnte nicht auf der Tagesordnung. Dann hatte man in den 1990er-Jahren so langsam begriffen, dass man zumindest die Spitzen eines Pensionierungsschubs irgendwann abfangen muss, damit die Haushalte nicht über Gebühr belastet werden. Also wurden verschiedene Pensionsfondsvermögen angelegt, die jedes Jahr aufs Neue über den Haushalt bedient wurden. Doch das Risiko eines solchen Fonds liegt erstens in der Anlageform, zweitens in der Halbwertzeit bei einer Rezession und drittens sind sie vollkommen intransparent. Genau das ist dann auch eingetreten – und mit den Folgen haben wir heute schon zu kämpfen. So hat beispielsweise Bayern durch fragwürdige Aktiengeschäfte einen Großteil seines Pensionsfondswertes einst verloren. In SchleswigHolstein wiederum hat der erst angesparte Pensionsfonds gerade mal zwei Jahre gehalten, dann wurde das Vermögen wieder einkassiert und dem Haushalt für andere Ausgaben zugeführt.

Liebe Kollegen aus der CDU-Fraktion, es wäre nett, wenn Sie der Debatte entweder lauschen oder das Gespräch draußen fortsetzen.

Vielen Dank.

Sehr geehrte Damen und Herren, kurzum: Es besteht ein hohes Risiko, dass ein solcher Fonds überhaupt nicht für den Zweck verwendet wird, für den er einst installiert und angespart wurde – nämlich die Spitzen der Pensionszahlungen an die Landesbeamten abzufedern. Damit ich hier nicht falsch verstanden werde, sage ich es noch mal und ziemlich deutlich: Die Pensionszahlungen stehen den Beamten zu und daran gibt es auch nichts zu rütteln. Herr Kowalleck, die Beamten sind hier nicht der Spielball der rot-rot-grünen Koalition. Das sind sie noch nie gewesen und das werden sie auch zukünftig nicht sein.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Land hat hier eine Verantwortung, der es zu jeder Zeit gerecht werden muss. Damit wir das im Freistaat auch zukünftig können, ohne dass wir aus finanzpolitischer Sicht handlungsunfähig werden, müssen wir Vorkehrungen treffen. Thüringen ist nun in den nächsten drei oder fünf Jahren nicht akut von einer massiven Pensionierungswelle bedroht, wie das beispielsweise in den alten Bundesländern ansteht. Bei uns wird diese Welle zeitverzögert eintreffen – und deshalb ist es wichtig, dass wir

(Abg. Kießling)