Protokoll der Sitzung vom 01.09.2017

Ich will aber darauf hinweisen, dass Herr Bürgermeister Beier aus Großbreitenbach ein zum 17. Juli 2017 vereinbartes persönliches Gespräch mit Herrn Staatssekretär Dr. Sühl abgesagt hat, das ich wegen der Dringlichkeit erbeten hatte. Was die von Ihnen, Herr Abgeordneter Bühl, angesprochene Dringlichkeit angeht, darf ich allerdings daran erinnern, dass das Ministerium schon seit gut zwei Jahren mit den Gemeinden im Gespräch ist. Das Thema ist also keineswegs neu und auch das Ministerium hat sich intensiv damit beschäftigt. Dazu gab es bereits 2015 zunächst einen Ortstermin und später auch ein Gespräch mit dem zuständigen Fachabteilungsleiter meines Hauses, in dem die weiteren Schritte vereinbart wurden, wie beispielsweise eine weitere Verkehrserhebung. Über den aktuellen Stand und die Ergebnisse der abgearbeiteten Schritte habe ich Sie, Herr Abgeordneter Bühl, Anfang August schriftlich informiert.

Zu Frage 2: Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird die Straße in einem ordnungsgemäß unterhaltenen Zustand übergeben. Nach Mitteilung des Straßenbauamts wurden diese Maßnahmen bereits durchgeführt und die Fahrbahn im Jahr 2015 instandgesetzt. Bei allen Umstufungen ist es zudem möglich, unmittelbar vor der Übergabe nochmals zu überprüfen, ob zwischenzeitlich kleinere Unterhaltungsleistungen, zum Beispiel die Beseitigung von Verunreinigungen im Bereich der Entwässerungsgräben, erforderlich geworden sind.

Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen werden dann rechtzeitig vor der Übergabe durchgeführt.

Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Weimar haben sowohl Großbreitenbach als auch Altenfeld gegen die Umstufung Klage erhoben. Deshalb wird die Umstufung zunächst noch nicht wirksam, sondern erst nach Abschluss der gerichtlichen Verfahren. Bis dahin bleibt die Straße in der Zuständigkeit des Landes.

Zu Frage 3: Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine finanzielle Beteiligung von anliegenden Großunternehmen oder anderen Straßennutzern nicht vor. Die Nutzung einer öffentlich gewidmeten Straße im Rahmen des Gemeindegebrauchs ist grundsätzlich unentgeltlich. Insofern sieht die Landesregierung keine Veranlassung und auch keine Rechtsgrundlage, eine entsprechende Beteiligung von Unternehmen anzustoßen.

Vielen Dank.

Es gibt zwei Nachfragen, zunächst Frau Abgeordnete Mühlbauer.

Zuerst einmal herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Fragen. Ich weiß, dass Sie sehr engagiert auch vor Ort gewesen sind und sich dem Thema gewidmet haben. Ich komme gleich zu meiner Frage, ich muss das bloß erklärend anfügen: Soweit ich informiert bin, ergab die Zählung leider nicht die Verkehrsbelastungen, die nach unserem Landesstraßengesetz notwendig sind, um gesetzlich zu rechtfertigen, dass eine Umstufung nicht erfolgen kann. Meine Frage geht in die Richtung: Es handelt sich um eine Straße – sage ich mal deutlich –, die in ihrer Bedeutung aus meinem Blickwinkel fast eine Einmaligkeit in Thüringen hat, weil sie auch zur Evakuierung dieses langen Tunnels in der ICE-Straße und nicht unbedingt nur als kommunale Verbindung benötigt wird.

Frau Abgeordnete Mühlbauer, es wäre schön, wenn wir jetzt zur Frage kommen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich weiß auch weiterhin, dass diese Einmaligkeit nicht in unserem Gesetz geregelt ist. Halten Sie es nach Auswirkung des Klageverfahrens vielleicht für angebracht, dass wir die Gesetzgebung noch einmal ansehen oder diskutieren?

Wie das Gerichtsverfahren ausgeht, weiß ich auch nicht. Sie wissen, „vor Gericht und auf hoher See“ – das würde eher den Raum für Spekulationen öffnen. Im Moment muss ich allerdings sagen, ist die Rechtsgrundlage so und deshalb ist auch rechtlich so verfahren worden. Es gab für das Verfahren im Moment keine Rechtsgrundlage, die man im Ermessen hätte anders auslegen können. Deswegen wurde zum einen die Abwidmung sogar schon um ein Jahr verschoben und wurden zum anderen wiederholt auch Verkehrszählungen durchgeführt. Wir müssen jetzt tatsächlich abwarten. Das ist natürlich das gute Recht derer, jetzt im Klageverfahren feststellen zu lassen, welche Möglichkeiten sich da ergeben.

Herr Abgeordneter Bühl hatte noch eine Nachfrage.

Frau Ministerin, auch von mir vielen Dank für die Antworten. Ich würde gern noch mal auf Frage 3 zurückkommen. Die Frage habe ich deswegen gestellt, weil der Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, Herr Kuschel, geäußert hat, es müsse geklärt werden, ob Vattenfall und die Deutsche Bahn an den Unterhaltskosten beteiligt werden können, und das Straßengesetz lasse dies zu. Ein Prüfungsverfahren müsse aber von Großbreitenbach eingeleitet werden. Frau Ministerin, habe ich Sie recht verstanden, dass es aus Ihrer Sicht also nicht möglich ist, diese Unternehmen zu beteiligen?

Auf der Rechtsgrundlage, auf die wir uns beziehen, ist es nicht möglich.

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Frau Ministerin, § 16 Thüringer Straßengesetz regelt – ich darf mal zitieren und frage deshalb, ob es möglich ist, dass das für einen Prüfungsauftrag Rechtsgrundlage sein könnte: „Wenn eine Straße wegen ihrer Art des Gemeindegebrauchs durch einen Dritten aufwendiger hergestellt oder ausgebaut werden muss, als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht, hat der Dritte dem Träger der Straßenbaulast die Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung zu vergüten.“ Das gilt nicht für den Linien- und Schulbusverkehr.

(Ministerin Keller)

Entsprechend gilt das auch für die Unterhaltung der Straßen. Also § 16 eröffnet aus meiner Sicht den Prüfauftrag, aber da interessiert mich natürlich die Rechtsauffassung des Ministeriums, weil ich mich auf diese Regelung bezogen hatte, was Herr Bühl jetzt nachgefragt hat, wo ich gesagt habe, da muss eine Initiative vom Straßenbaulastträger ausgehen, entweder vom jetzigen oder vom künftigen. Ich kann mich daran erinnern: Die Gemeinde Ilmtal hat so eine ähnliche Vereinbarung mit einem Steinbruch in Geilsdorf und das Amt Wachsenburg hat eine ähnliche Vereinbarung mit dem Betreiber des Steinbruchs in Bittstädt.

Frau Ministerin.

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Das war auch nicht kürzer als bei mir!)

Doch, das war schon kürzer, ich habe es gemessen.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich denke, ich habe das zum § 16 in der Mündlichen Anfrage dargestellt. Das kann ich gern noch mal zur Prüfung mitnehmen. Nach meinem Wissen gibt es außer für Autobahnen – was Maut und so betrifft – überhaupt gar keine nutzerdefinierten Rechtsgrundlagen, die dort mit einfließen können. Selbstverständlich ist es überhaupt nicht ausgeschlossen, dass sich private Unternehmen beteiligen. Das ist aber, glaube ich, eine ganz andere Grundlage. Aber gern würde ich § 16 noch mal prüfen lassen und lasse Ihnen das gern zukommen.

Herr Abgeordneter Bühl hat noch eine Rückfrage.

Auch in Bezug auf die dann entstehenden Schneeräumungskosten für die Zuwegungen für die ICETrasse: Das müssten dann auch die Gemeinden übernehmen oder ist dann die Bahn für die Zuwegungen zuständig, wenn es darum geht, von den abgewidmeten Straßen auf die Zuwegungen zu kommen, die zu den Notausgängen führen?

Ich weiß jetzt nicht genau, was Sie meinen. Natürlich ist jede Straße in Verantwortung des Trägers, also jeder Träger in Verantwortung der Straße auch für Räumung und Sicherheitsmaßnahmen selbst verantwortlich.

Aber während des Klageverfahrens ist praktisch das Land noch zuständig?

Ja, natürlich. Ich habe ja gesagt: Die Straße ist nicht umgewidmet, das hat aufschiebende Wirkung und deshalb liegt die Verantwortung noch beim Träger, beim Land.

Vielen Dank noch mal für die Zuarbeitung dann der Prüfung.

Gern.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage der Abgeordneten Meißner in der Drucksache 6/4402.

Wechsel eines sächsischen Landtagsabgeordneten der Fraktion Die Linke in das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

„Falk Neubert kehrt Sachsen den Rücken“, so lautet die Überschrift eines Artikels der „Osterländer Volkszeitung“ vom 8. August 2017. Falk Neubert (Die Linke) ist noch Mitglied des Sächsischen Landtags und soll laut diesem Medienbericht, „in wenigen Wochen einen Job im Ressort der auch aus Sachsen stammenden Sozialministerin Heike Werner (Die Linke) in Erfurt übernehmen“. Des Weiteren ist zu vernehmen, dass es sich dabei „um einen aufgewerteten Sprecher-Posten“ handele. Falk Neubert kandidiert zudem für den 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 für den Wahlkreis 161 (Mittelsachsen).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie soll dieser „aufgewertete Sprecher-Posten“ ausgestaltet sein?

2. Mit welcher Besoldungsgruppe soll diese Stelle dotiert sein?

3. Welche Nachverwendung ist für den jetzigen Pressesprecher des Ministeriums vorgesehen?

4. Wie ist der „aufgewertete Sprecher-Posten“, der in „wenigen Wochen“ übernommen werden soll, mit der Kandidatur für den 19. Deutschen Bundestag vereinbar?

(Abg. Kuschel)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Frau Meißner, das ist echt peinlich!)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Frau Ministerin Werner, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Meißner, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Zum 1. September 2017 wird die Stelle des/der Leiters/Leiterin des Referats M 2 – Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Grundsatzfragen, strategische Planung – im TMASGFF nachbesetzt. Im Übrigen gibt es in meinem Ressort keine Sprecherposten.

Zu Frage 2: Die Stelle des Leiters des Referats M 2 steht im Stellenplan Kapitel 08 01 zur Verfügung und ist laut Vorbemerkung I Nummer 4 der Anlage 1 zur Thüringer Besoldungsordnung A und B nach A 16 Beamtenbesoldungsgesetz bewertet.

Zu Frage 3: Der bisherige Leiter des Referats Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Grundsatzfragen, strategische Planung ist im Juli 2017 aus dem Landesdienst ausgeschieden.

Zu Frage 4: Die Rechtsgrundlagen für Kandidaturen für den 19. Deutschen Bundestag sind das Grundgesetz Artikel 38,

(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)

das Bundeswahlgesetz sowie § 2 des Abgeordnetengesetzes des Bundes, also Schutz der freien Mandatsausübung.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Frau Meißner hat noch eine Nachfrage.

Eine erste Nachfrage zu Frage 2: Soll denn Herr Falk Neubert verbeamtet werden?