Protokoll der Sitzung vom 01.09.2017

Eine erste Nachfrage zu Frage 2: Soll denn Herr Falk Neubert verbeamtet werden?

Nein, Sie haben ja meine Antwort gehört: Es ist eine A16-Stelle, auf die er als Tarifbeschäftigter eingestellt wird, also nicht verbeamtet.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: A 16 ist eine Beamtenstelle!)

Auf einer Beamtenstelle wird er eingestellt als Tarifbeschäftigter.

Danke.

Frau Meißner.

Noch eine zweite Frage im Anschluss an Frage 4: Wie ist diese neue Funktion mit der Wahl zum Deutschen Bundestag vereinbar, das heißt, wenn Herr Neubert in den Bundestag gewählt wird, wird er dann Bundestagsabgeordneter oder nimmt er den Sprecherposten wahr?

(Zwischenruf aus dem Hause: Das ist seine Entscheidung!)

Ich kann Sie nur wieder auf meine Antwort zu Frage 4 verweisen und stelle Ihnen gern die entsprechenden Gesetzlichkeiten zur Verfügung.

Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow hat eine weitere Nachfrage.

Sehr geehrte Frau Ministerin Werner, können Sie ausschließen, dass Mitglieder der CDU schon einmal in den Dienst des Landes Thüringen eingestellt wurden, ja oder nein? Punkt 2: Können Sie versichern, dass es auch in Thüringen möglich ist, dass Angestellte und Beamte der Landesverwaltung für den Bundestag kandidieren können?

Das Erste kann ich nicht ausschließen, weil es entsprechend der gesetzlichen Gegebenheiten natürlich möglich ist, und zum Zweiten kann ich Ihre Aussagen nur bestätigen.

Vielen Dank. Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft und es gibt auch keine weiteren. Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen zur Anfrage des Abgeordneten Worm in der Drucksache 6/4406. Herr Worm, bitte.

(Abg. Meißner)

Vielen Dank, Herr Präsident.

Verfahrensstand der geplanten Eingliederung der Gemeinden Sankt Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen – nachgefragt

Bereits im Jahr 2015 führten die Gemeinden Sankt Kilian und Nahetal-Waldau mit der Stadt Schleusingen gemeinsame Gespräche hinsichtlich einer freiwilligen Fusion der drei Gebietskörperschaften. Die Gespräche mündeten im Dezember 2015 in übereinstimmenden Beschlüssen zu einer freiwilligen Eingliederung von Sankt Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen. Seit März 2016 liegt der entsprechende Antrag der Landesregierung zur Genehmigung vor.

Der Koalitionsausschuss der rot-rot-grünen Landesregierung hat sich nun darauf geeinigt, dass eine Neugliederung der Landkreise und Gemeinden erst im Jahr 2021 in Kraft treten soll. Die Freiwilligkeitsphase soll bis März 2018 verlängert werden. Mit den Gemeinden, die bereits Anträge auf freiwillige Gemeindeneugliederungen gestellt haben, soll nun zügig vereinbart werden, ob sie bereits vor Ablauf der verlängerten Freiwilligkeitsphase gesetzlich neu gegliedert werden wollen.

Zu der Antwort der Landesregierung auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 6/3819 haben sich weitere Fragen ergeben.

In der 85. Plenarsitzung am 1. Juni 2017 wurde in der Antwort von Staatssekretär Götze auf meine Mündliche Anfrage in oben genannter Sache eine verbindliche Aussage nach der Kabinettsbefassung noch vor der Sommerpause angekündigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand und wurden die betreffenden Gemeinden bzw. die Stadt Schleusingen über die Entscheidung der Landesregierung in deren Fusionsangelegenheit in Kenntnis gesetzt?

2. Falls bis jetzt noch keine verbindliche Aussage der Landesregierung zur geplanten Eingliederung von St. Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen vorliegt, wann ist mit dieser zu rechnen?

3. Wie belastbar ist diese Terminfixierung?

4. Unterstützt die Landesregierung den vorliegenden Antrag der oben genannten Kommunen in der beantragten Form und falls nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Herr Staatssekretär Götze hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Worm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Koalitionsausschuss der regierungstragenden Parteien hat nach Auswertung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 9. Juni 2017, mit dem das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016 aus formalen Gründen für nichtig erklärt wurde, am 15. August 2017 weitere Schritte zur Umsetzung der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform in Thüringen beschlossen. Die Notwendigkeit der Durchführung der Reformen ist nach wie vor unbestritten. Für die erfolgreiche Umsetzung ist nun allerdings ein großzügigerer Zeitraum vorgesehen. Bezogen auf die Ebene der kreisangehörigen Gemeinden soll neben der erneuten gesetzlichen Fixierung der durch das Vorschaltgesetz vorgesehenen Änderungen der Thüringer Kommunalordnung die ursprünglich vorgesehene Große Landgemeinde zu einem mit der Verbandsgemeinde vergleichbaren Gemeindemodell weiterentwickelt werden.

Dies macht eine Ergänzung bzw. Überarbeitung des Leitbildes und der Leitlinien zur Gemeindegebietsreform erforderlich. Die Gemeinden, die bereits Anträge auf freiwillige Gemeindeneugliederung gestellt haben, werden vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales angeschrieben und befragt, ob sie ihre Anträge auch unter den geänderten Bedingungen aufrechterhalten wollen. Sobald klar ist, welche freiwilligen Anträge auf der Grundlage von ergänzten Leitbild und Leitlinien in einen Gesetzentwurf aufgenommen werden können, wird das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden vorlegen.

Zu Frage 2: Hier möchte ich auf die Antwort zu Frage 1 verweisen.

Das Gleiche gilt für die Antwort zu Frage 3.

Zu Frage 4: Nach Auffassung der Landesregierung soll das Thema der freiwilligen Gemeindeneugliederungen mit hoher Priorität weiter aktiv begleitet und im Sinne der antragstellenden Gemeinden vorangebracht werden. Jedoch ist die Willensbildung der Landesregierung zu der aufgeworfenen Fragestellung gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Insofern verweise ich auch hier auf die Antwort zu Frage 1.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Abgeordneter Worm hat eine Nachfrage und dann Herr Abgeordneter Bühl.

Herr Staatssekretär, in Bezug auf Ihre letzten Ausführungen kann ich nur feststellen, dass die Willensbildung der Landesregierung in dieser Frage schon über einen sehr langen Zeitraum nicht abgeschlossen ist. Ich frage deshalb: Ist denn überhaupt mit einer abschließenden Willensbildung in diesem Jahr noch zu rechnen? Ist das Anschreiben, von dem Sie gesagt haben, dass das an die Kommunen geht, die einen Zusammenschluss beantragt haben, schon erfolgt oder noch nicht?

Dieser Willensbildungsprozess muss dieses Jahr abgeschlossen werden. Zu dem Postausgang kann ich Ihnen hier keine Antwort geben, weil ich die Unterlagen jetzt nicht mithabe. Ich glaube, das ist in Bearbeitung – also die Schreiben dürften das Thüringer Innenministerium noch nicht verlassen haben. Wenn das doch der Fall sein sollte, dann gebe ich Ihnen eine entsprechende Nachricht.

Vielen Dank. Herr Abgeordneter Bühl.

Herr Staatssekretär, ich habe auch noch eine Nachfrage, was Sie unter „schnellstmöglich“ verstehen. Ich möchte mich da auch noch mal auf eine Presseveröffentlichung vom Abgeordneten Kuschel aus Ihrer Regierungskoalition beziehen, der dort geäußert hat, es wäre weiterhin der Plan, bis zum 01.01.2018 die freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse umzusetzen, gerade in Bezug auf Ilmenau. Halten Sie das für eine realistische Größe?

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber es ist schon so, dass die Legislative die Exe- kutive kontrolliert und nicht die Exekutive die Legislative!)

Dennoch glaube ich, dass der Staatssekretär eine Antwort geben kann und es keine Fragestunde von Abgeordneten zu Abgeordneten ist.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber er hat es verwechselt!)

Herr Staatssekretär hat das Wort.

Wenn ich Ihnen die Frage beantworten darf: Das hängt natürlich sehr davon ab, wie intensiv die Diskussionen um ein alternatives Gemeindemodell jetzt geführt werden und wie schnell sie zu Ende gebracht werden. Ich kann Ihnen hier noch einmal versichern, dass wir alles daran setzen werden, um diese freiwilligen Gemeindefusionen in den nächsten Monaten erfolgreich anzustoßen. Am Ende entscheiden Sie selbstverständlich als Landtag darüber. Das liegt nicht in der Kompetenz der Landesverwaltung. Wie sich das jetzt zeitlich einordnen lässt, kann ich Ihnen stichtagsgenau hier vom Pult aus jetzt nicht beantworten.

Weitere Nachfragen? Herr Abgeordneter Bühl, noch eine weitere Nachfrage?

Sie hatten eben von der abschließenden Willensbildung gesprochen. Bezog sich das auf die abschließende Willensbildung der Landesregierung bis zum Ende des Jahres oder wie war das zu verstehen?

Wenn Sie den Beratungsprozess hier im Plenum und in den Ausschüssen vor Augen haben, dann konnte es sich nur auf die Willensbildung der Landesregierung beziehen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Wir kommen nun zur Anfrage des Abgeordneten Walk, die von Herrn Abgeordneten Worm vorgetragen wird, in der Drucksache 6/4412.

Freiwillige Fusion der kreisfreien Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis

Seit Juni 2016 existieren Beschlüsse des Kreistags des Wartburgkreises und des Stadtrats der Stadt Eisenach, freiwillig zu fusionieren und im Ergebnis damit die Kreisfreiheit von Eisenach zu beenden. Die bereits am 30. Mai (Eisenach) und am 27. Juni 2016 (Wartburgkreis) nach geltender Thüringer Kommunalordnung gestellten Anträge im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wurden seitdem offenbar nicht weiter bearbeitet. Zwischenzeitlich hatte die Landesregierung das Aufschieben der Entscheidung über die Anträge in dieser Sache damit begründet, eine größere Gebietsreform in ganz Thüringen durchführen zu wollen. Die Bürgerinnen und Bürger der Wartburgregion haben nach meiner Auffassung ein berechtigtes Interesse daran