und deshalb sind unsere Kommunen gut ausgestattet, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und wer versucht, die Veränderungen an der Hauptansatzstaffel als Malus zu bezeichnen, vergisst eins, dass Dr. Voß doch extra in sein System eingepflanzt hat, dass wir alle zwei Jahre eine Revision durchführen müssen, wo sich das Innenministerium mit den Kommunen treffen muss und man sich über die Zahlen anhand von Gutachten unterhalten muss. Man muss sich doch auch vonseiten der CDU-Landtagsfraktion einmal der Situation stellen, dass Gutachter sagen, die größeren Gemeinden sind strukturell schlechter aufgestellt als die kleinen Gemeinden. Da muss doch eine Landesregierung auch reagieren und muss, wenn Sie es mir erlauben, das noch einmal zu sagen, auch mal --- in der Hose haben, so eine schwierige Sache auf den Weg zu bringen.
Was hat denn Rot-Rot-Grün an der Stelle gemacht? Wir sagen, wir nehmen das, was uns die Gutachter aufgetragen haben, ernst. Wir müssen unsere großen Kommunen besser ausstatten, sagen aber gleichzeitig, die kleinen sollen dabei nicht schlechter ausgestattet sein. Das kompensieren wir. Die CDU kritisiert das. Das ist nicht mehr zu verstehen. Sie wollen das, was alle Gutachten sagen, nicht ermöglichen, nämlich, dass unsere großen Kommunen, die viele Dienstleistungsaufgaben übernehmen, auch hinreichend ausgestattet werden. Sie behaupten, dass die kleinen weniger bekommen würden, obwohl Sie genau wissen, dass dies nicht eintreten wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur Scharlatane würden so etwas behaupten.
Wenn Mike Mohring immer wieder die Bundesmittel hier zur Debatte stellt und behauptet, Bundesmittel würden nicht durchgereicht werden und so etwas habe es noch nie gegeben, erlaube ich mir, aus der Anlage 9 Seite 14 zur Anhörung des FAG 2013 zu zitieren. Das war die Zeit, in der Herr Voß Verantwortung dafür getragen hat und gerade seinen neu
en Kommunalen Finanzausgleich eingeführt hatte. Unter dem Punkt „Bundeszuweisung“ wird dargestellt, die Kritik des Thüringer Landkreistages sei, dass die Bundesmittel – damals für SGB II und SGB XII – vollständig bei den Landkreisen ankommen und nicht in die Schlüsselmasse überführt werden sollen. Der kurze Obersatz zu dieser Kritik von Herrn Voß heißt, die Kritik ist ganz einfach ungerechtfertigt. Er argumentiert an der Stelle auch noch, dass in dem Nichteinfügen gerade der große Vorteil des neuen Systems besteht, in dem diese Leistung gerade nicht mehr mindernd in Abzug gebracht werden wird. Dies verkennt damals unser Thüringer Landkreistag. Heute muss man sagen, dies verkennt der Fraktionsvorsitzende der CDU in seiner Rede maßgeblich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dort, wo Licht ist, ist auch Schatten. Das gehört auch zu einer ehrlichen Debatte hier im Thüringer Landtag. Man muss sagen, die sinkenden Investitionsmöglichkeiten, die sinkende Investitionstätigkeit der Kommunen, die wir auch in der Anlage zum Gesetz in Schriftform und in Diagrammen aufgeführt bekommen, kann uns nicht glücklich machen. Es ist so, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir aber genau deshalb so froh sein müssen, dass der auch von Ihnen wieder gescholtene Doppelhaushalt, den wir im letzten Plenum in die Debatte eingeführt haben, mit seiner wirklich ambitionierten Investitionsquote ein Investitionshaushalt ist. Sie liegt über der des Freistaats Bayern. Diese Landesregierung zeigt, dass sie genau die richtigen Weichenstellungen durchführt. Wir müssen Investitionen in Thüringen ermöglichen und fördern. Deshalb ist der Doppelhaushalt von Frau Taubert richtig und die richtige Ergänzung zu diesem FAG, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es kann nur einen Weg geben: Durch die Förderung des Landes, durch Investitionen des Landes müssen unsere Unternehmen gestärkt und gefördert werden. Geförderte und gestärkte Unternehmen, die investieren können, stärken unsere Kommunen. Das weiß jeder, der auf der kommunalen Ebene aktiv ist. Deshalb ist es der richtige Weg, über Investitionen des Landes Kommunen stark zu machen. Diesen Weg beschreiten wir. Wenige Tage vor dem 3. Oktober ist es wichtig aufzuzeigen, dass gerade die großen Investitionen, denen manche noch nachweinen, gerade die großen Investitionen der 90er- und Anfang 2000er-Jahre Investitionen waren, die wir nur machen konnten, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil es eine gemeinschaftliche Anstrengung, und zwar von der dänischen Küste in Schleswig-Holstein bis zu den Al
pen in Bayern, gegeben hat, die uns diese Investitionen ermöglicht hat. Ich glaube, heute ist ein Tag, an dem man dafür auch mal Danke in Richtung Westen dieses Landes sagen darf.
Das bedeutet aber auch eines, und auch das ist wichtig auszudrücken so kurz vor dem 3. Oktober, den wir in der nächsten Woche feiern können: Mit der deutschen Einheit haben wir auf der Landesebene wie aber auch auf der kommunalen Ebene die Verantwortung übernommen, unsere Geschicke immer mehr, immer häufiger selbst in die Hand zu nehmen, aus eigener Leistungsstärke unsere Investitionen tätigen zu können, stärker zu werden und aus eigener Kraft zu wachsen. Das muss auch das Ziel sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir wird eines deutlich beim Lesen dieses FAGs – dieses Finanzausgleichsgesetzes –, dieses FAG wird genau diesen Weg unterstützen. Deshalb ist es ein gutes FAG, das wir gern an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überweisen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Mohring verfolgt offenbar gar nicht mehr ernsthaft das Ziel, hier in Thüringen den Posten des Ministerpräsidenten anzustreben. Die Junge Union hat heute eine Debatte eröffnet, er soll jetzt Bundesminister in einer Jamaika-Regierung werden. Wir wünschen ihm dafür viel Erfolg. Er hat nun endlich eingesehen, dass das, was er bisher hier in Thüringen geleistet hat, offenbar nie dazu ausreichen wird, dass die Wählerinnen und Wähler ihn zum Ministerpräsidenten dieses Landes wählen.
Seine Rede heute war natürlich auch dementsprechend mehr als schwach. Er hat sich nicht erdreistet, erneut hier Dinge darzustellen, die mit der Realität nicht einmal ansatzweise etwas zu tun haben. Ich bin davon überzeugt, Herr Mohring ist tatsächlich jemand, der den Kommunalen Finanzausgleich durchdrungen und verstanden hat. Umso erstaunlicher und bedauerlicher ist es, dass er aber hier ver
Meine Damen und Herren, noch nie hat eine Landesregierung im September einen Kommunalen Finanzausgleich im Entwurf vorgelegt. Insofern ist hier die Aufregung der CDU, die Landesregierung hätte das zu spät gemacht, völlig verfehlt. Ich bin der Landesregierung – auch dem neuen Innenminister – dafür dankbar, weil wir jetzt ausreichend Zeit haben, um mit der kommunalen Ebene tatsächlich die eine oder andere Frage noch zu debattieren. Es ist doch zulässig, dass man an einem Entwurf auch noch Änderungsbedarfe anmeldet.
Die Zeiten, dass eine Landesregierung etwas vorlegt und der Landtag nur abnickt, sind doch vorbei. Wir als Landtag sind Herr des Verfahrens und wir nehmen die kommunalen Spitzenverbände ernst, auch die Hinweise. Hier hat Herr Mohring eher dafür gesprochen, die Landesregierung soll basta machen und hier keine ergebnisoffene Debatte zulassen. Wir sind für so eine ergebnisoffene Debatte und sehen durchaus an der einen oder anderen Stelle noch Nachjustierungsbedarf. Aber insgesamt sind wir davon überzeugt, das, was hier vorliegt, nützt den Kommunen und dem Land im gleichen Maße, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die erste These, die immer wieder aufgestellt wird und die ich noch mal versuche zu widerlegen, ist tatsächlich: Kürzt Rot-Rot-Grün die Finanzmittel für die Kommunen?
Ich halte es immer für zulässig, dass man sagt: Das Geld, das ihr den Kommunen zur Verfügung stellt, ist nicht ausreichend. Das ist immer so. Das ist auch im privaten Bereich so. Das kann man debattieren, das halte ich für absolut zulässig. Aber wahrheitswidrig zu behaupten, Rot-Rot-Grün würde die Mittel kürzen, ist mehrfach widerlegt. Selbst Herr Kowalleck hat eine Anfrage an die Landesregierung gestellt und hat dort auf Grundlage der Ist-Zahlen des Landesamts für Statistik zur Antwort bekommen, dass die Thüringer Kommunen im Jahr 2016 374 Millionen Euro mehr zur Verfügung hatten als im letzten Regierungsjahr der CDU. Wie man bei Kenntnis dieser Zahlen diese These aufstellen kann, Rot-Rot-Grün würde die Mittel kürzen, kann ich nicht nachvollziehen, wobei die 374 Millionen Euro natürlich Steuermehreinnahmen sind plus Zuweisungen des Landes. Die Thüringer Kommunen haben gegenwärtig rund 6 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon kommen 3,1 bis 3,2 Milliarden Euro vom Land, also mehr als die Hälfte. Da sind rund 2 Milliarden Euro im Finanzausgleich, aber was wir eben nicht ausblenden können, sind die 1,2 Milliar
den Euro außerhalb des Finanzausgleichs. Da bitte ich doch einfach nur, das zu erwähnen, auch wenn die kommunalen Spitzenverbände nicht müde werden, manchmal die Finanzausgleichssysteme der Länder zu vergleichen. Da ist natürlich, wenn wir nur die Finanzausgleichsmasse zugrunde legen, Thüringen tatsächlich im Vergleich der neuen Bundesländer am Ende und zum Beispiel Brandenburg an der Spitze. Wenn man aber bedenkt, dass zum Beispiel die Erstattungsleistungen im Bereich SGB II, also Kosten der Unterkunft, in Brandenburg im Finanzausgleich sind, in Thüringen aber außerhalb, das sind schon 200 Millionen,
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Aber warum haben Sie die Rede nicht früher ge- halten? Sie haben recht! Aber warum haben Sie die Rede nicht früher gehalten?)
wenn ich die fiktiv mit einrechne, sind wir schon auf Platz zwei. Also das nützt den Kommunen auch nichts, eine derartige Debatte zu führen, und klar, es ist eine Grundsatzentscheidung, was wir in den Finanzausgleich mit reinnehmen. Ich hätte persönlich zum Beispiel nichts dagegen, bestimmte Erstattungsleistungen, die außerhalb sind, noch mit reinzunehmen. Andererseits gibt es auch gute Argumente, außerhalb des Finanzausgleichs diese Mittel zu bewirtschaften. Entscheidend ist immer, das haben schon andere Politiker gesagt, was hinten rauskommt, nämlich bei den Kommunen ankommt. Das ist das Entscheidende und darum bitte ich einfach nur, das in der Debatte nicht völlig auszublenden.
Ich war immer jemand, der erklärt hat, der Finanzausgleich des Dr. Voß, CDU, ist im Vergleich zu dem, was wir vorher hatten, eine klare Verbesserung, und zwar aus einem Grund, weil er schonungslos die Strukturdefizite bei den Kommunen aufgezeigt hat. Schonungslos! Das war vorher nicht so der Fall. Ab 2013 wissen wir genau, wie die Finanzlage der Kommunen aussieht und wie wir die Erstattungsleistungen realisieren müssen, und daraus abgeleitet sind wir dann zu der Erkenntnis gekommen, wir müssen an diesen Strukturen etwas ändern. Allerdings ist der zweite Schritt von der CDU eben nicht gegangen worden, dass man über den Finanzausgleich diese neuen, leistungsfähigen Strukturen auch befördert. Das versuchen wir jetzt ansatzweise und wir korrigieren einige Dinge nach, die gutachterlich festgestellt wurden. Darauf will ich nur noch mal verweisen, weil Sie das Voß‘sche System sozusagen weiterentwickeln. Es war die CDU, die über Jahre beispielsweise bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse sogenannte fiktive Steuereinnahmen bei den Kommunen eingerechnet hat.
Fiktive Steuereinnahmen hieß, man hat den Kommunen unterstellt, sie würden bei der Grund- und Gewerbesteuer die möglichen Hebesätze nicht ausnutzen.
Nein, es war auch noch danach und wir machen damit Schluss und sagen, es gibt keine fiktiven Steuereinnahmen mehr, die wir einrechnen.
Das Zweite: Wir beziehen uns auf die Steuerschätzung November 2016, nicht auf Mai 2017. Wir hätten sonst weitere 47 Millionen Euro in Abgang stellen können, weil die neueste Steuerschätzung irgendwie diese Mehreinnahmen prognostiziert. Das heißt, die Kommunen können alle Steuermehreinnahmen behalten,
weil wir auch das akzeptieren, dass die Steuerschwäche der Thüringer Kommunen nach wie vor erkennbar ist. Auch im bundesdeutschen Vergleich sind wir bei den 13 Flächenländern immer auf dem letzten oder vorletzten Platz. Das ist kein Vorwurf an die Kommunen. Klar, Potenziale bestehen dort noch – dazu habe ich mich schon öfter geäußert –, die ausnutzbar sind, aber tendenziell können sie natürlich gerade bei den Realsteuern selbst nicht nachjustieren, weil die eben sehr stark von der regionalen Wirtschaftsleistung und den Einkommen der Einwohnerinnen und Einwohner abhängig sind. Aber das haben wir doch nachjustiert. Und wenn aber die CDU hier immer wieder argumentiert, der Voß‘sche Finanzausgleich ist okay, dann kann ich gar nicht verstehen, warum so eine grundsätzliche Kritik jetzt am vorliegenden Entwurf geübt wird, weil wir im Wesentlichen uns an dem System von Voß weiterhin orientieren. Und die CDU muss die Frage beantworten: Wenn der Voß‘sche Finanzausgleich zielgenau war, warum es dann jedes Jahr ein kommunales Hilfsprogramm geben musste, um einige Verwerfungen, die eben noch nicht abgebildet waren, auszugleichen. In jedem Jahr gab es ein Hilfsprogramm, nicht nur unter Führung der CDU, sondern auch bei Rot-Rot-Grün mussten wir bisher jedes Jahr ein entsprechendes Hilfsprogramm auf den Weg bringen, weil eben der Finanzausgleich noch nicht so passgenau ist. Jetzt justieren wir einige Dinge dort entsprechend nach.
Herr Mohring hat ein Element rausgegriffen, die Schlüsselzuweisungen. Dort hat er recht, die Schlüsselmasse für die gemeindlichen Aufgaben, auch für die kreislichen Aufgaben, hat sich etwas
reduziert. Allerdings – das gehört doch zur Wahrheit dazu – haben sich im Gegenzug die sogenannten besonderen Finanzzuweisungen, die steuerkraftunabhängig gezahlt werden, erhöht, sowohl der Mehrbelastungsausgleich bei den Kommunen um fast 30 Prozent als auch die Erstattungsleistungen im Bereich der Kindertagesstätten.
Und der Vorteil war – das war auch eine Forderung der kommunalen Ebene –, dass das steuerkraftunabhängig geschieht, weil man beispielsweise gesagt hat, die Aufwendungen für Kindertagesstätten sind in jeder Gemeinde etwa identisch, unabhängig davon, wie die eigene Steuerkraft ist. Damit sollten nicht die Gemeinden benachteiligt werden, die eine hohe Steuerkraft haben. Also war es Wunsch der Kommunen.
Wenn man aber alle drei Säulen zusammenrechnet, dann haben wir ermittelt, es gibt nur ganz wenige Gemeinden, die in der Summe weniger erhalten. Welche Wirkung ab 2020 eintritt, bleibt im Übrigen auch abzuwarten. Insgesamt werden alle Kommunen 2020 mehr Einnahmen haben, was Steuern und Landeszuweisungen betrifft. Wie sich die Schlüsselzuweisungen konkret auswirken, das ist auch steuerkraftabhängig. Es wird eine Vielzahl von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern geben, die trotzdem mehr bekommen, weil sie im Vergleich zu den anderen Kommunen eine geringere Steuerkraft aufweisen.
Da bin ich bei der beabsichtigten Nachjustierung des Mehrbelastungsausgleichs. Da bitte ich einfach erst mal zur Kenntnis zu nehmen: Wir reden über 1 Prozent der Finanzausgleichsmasse. 20 Millionen, das ist 1 Prozent der Finanzausgleichsmasse. Da muss ich mal Herrn Mohring fragen, ob er wirklich die Kommunen für so dämlich hält, dass sie sich wegen einem Prozent zwanghaft zu größeren Strukturen zusammenschließen. Also beim besten Willen,