Zweitens, die Zahlen, die Sie erheben wollen, werden in der Form gar nicht zur Erstattung im kommenden Jahr benötigt. Drittens, Gemeinden, die nicht Träger von Kitas sind, können die gewünschten Zahlen nicht ohne Weiteres erheben. Und viertens, Sie belasten die Kommunen mit einer Aufgabe, für welche Sie den Kommunen den finanziellen Aufwand nicht erstatten.
Vielleicht ist die Verfassung nicht allen Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen vertraut, aber ich zitiere – gerade mit Blick auf diese finanzielle Belastung der Kommunen – noch mal den Ar
tikel 93 der Verfassung: „Das Land sorgt dafür, dass die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können. Führt die Übertragung staatlicher Aufgaben nach Artikel 91 Abs. 3 zu einer Mehrbelastung der Gemeinden und Gemeindeverbände, so ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zu schaffen.“ – ganz klar und deutlich.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das hätten Sie auch eher sagen können, da wäre ich sitzen geblieben!)
Wir haben im Bildungsausschuss und im Haushaltsausschuss in den letzten Tagen Folgendes beraten und unsere Fraktion hat Folgendes in die Ausschüsse eingebracht – ich möchte es auch noch mal hier für die Öffentlichkeit dokumentieren, dass wir eben nicht, wie Herr Wolf eben behauptet hat, keine Anträge und keine Initiativen zu diesem heute vorliegenden Rumpfgesetz eingebracht haben, sondern dass wir uns durchaus bemüht haben, Änderungen herbeizuführen, Änderungen in der Hinsicht, dass dieses Ganze, was Sie hier jetzt veranstalten, auch einigermaßen verfassungsrechtlich sauber ist.
Wir haben beantragt, eine Anhörung zum gesamten korrigierten Gesetzentwurf auf der einheitlichen Basis der Unterlagen von Abgeordneten und Anzuhörenden durchzuführen. Das wurde abgelehnt. Wir haben im Ausschuss beantragt, die Gemeinden nicht zur Erhebung von Zahlen per Gesetz zu zwingen, wenn diese Zahlen nicht gebraucht werden. Auch das haben Sie abgelehnt.
Wir haben beantragt, in einer Anhörung zu klären, ob gegen den Konnexitätsgrundsatz verstoßen wird. Auch das haben Sie abgelehnt.
Wir fordern Sie deshalb hier nochmals in aller Deutlichkeit auf, wenn Sie den Gemeinden heute nun erneut eine Aufgabe übertragen, diesen dann auch den Verwaltungsaufwand finanziell zu erstatten. Sie können beim Thema „Kita“ die Gemeinden nicht finanziell in die Pflicht nehmen für eine Sache, wofür es eben noch keinen finanziellen Ausgleich gibt.
Es gibt keinen gesetzgeberischen Anlass – das haben uns selbst die Kommunen mitgeteilt –, den Kommunen jetzt eine Regelung zu übertragen, die eigentlich gar nicht erforderlich ist.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole es: Wir fordern Sie auf, den Kommunen für Ihr Durcheinanderteilgesetz, Ihr Rumpfgesetz die jetzt entstehenden Kosten bis zum Jahresende auch zu erstatten.
Meine Damen und Herren, eines muss aber auch noch ganz deutlich gesagt werden: Dass uns heute kein vollständiger Gesetzentwurf vorliegt, ist vor allem der Uneinigkeit der Koalitionsfraktionen geschuldet. Bisher kennen wir Forderungen von Herrn Matschie, wir kennen Forderungen von Frau Pelke, wir kennen Forderungen – vereinzelt auch noch zusätzliche – von den Grünen, aber es ist Ihnen eben noch nicht gelungen, einen einheitlichen Gesetzentwurf hier im Landtag zu präsentieren. Genau aus diesen Gründen müssen Sie heute eben diesen Schritt mit diesem Rumpfgesetz gehen. Wir verbitten es uns dann einfach auch, uns Ihre formalen Fehler, Ihre inhaltlichen Fehler und vor allem Ihre Uneinigkeit, die Sie in der Koalition bei dieser Frage haben, in die Schuhe schieben zu lassen.
Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei: Mit der heute hier eingebrachten herausgelösten Gesetzesinitiative bleiben wir bei den formalen, aber vor allem bei den verfassungsrechtlichen Bedenken. Aus unserer Sicht haben wir heute an diesem Gesetzentwurf erst mal nichts inhaltlich zu kritisieren. Wir wissen auch überhaupt nicht, welche Weichenstellungen Sie in Zukunft für die Thüringer Kindergärten stellen werden. Deshalb bleiben wir bei unserer rechtlichen Kritik und können deshalb heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr
Tischner, wenn es gerade nicht um dieses Gesetz geht, sind Sie wirklich ein angenehmer Kollege, aber bei diesem Gesetz weiß ich nicht, was da so bei Ihnen vorgeht. Sie haben heute an diesem Rednerpult – ich habe es jedenfalls nicht gehört, vielleicht habe ich es überhört – nichts Inhaltliches gesagt.
Sie machen genau dasselbe wie in den Ausschüssen: inhaltlich nichts, nur Formalien, Geschäftsordnung, Stunden schinden und letztendlich damit dieses Gesetz verschieben bzw. nicht zulassen wollen. Aber dann sagen Sie es doch!
Dann sagen Sie doch, Sie wollen weder Qualitätsverbesserung noch ein beitragsfreies Kita-Jahr. Sie wollen das alles nicht, Sie wollen das irgendwann einmal an einer anderen Stelle machen. Sagen Sie es doch ehrlich, das wäre einfacher. Die Pressemitteilung von Frau Rosin haben wir alle lesen dürfen. Sie hat sich da noch öfter geäußert als Sie. Da hat sie geschrieben, weil demnächst sowieso das Geld nicht mehr so sprudelt, wie das im Moment der Fall sei, müsse man doch auf das beitragsfreie KitaJahr verzichten. Es kam auch so ein bisschen durch, dass man dann, wenn Sie mal wieder was zu sagen hätten, so etwas natürlich wieder einkassiert.
Aber das ist Ihr Ding. Das müssen Sie in der Öffentlichkeit kundtun. Weil Sie immer auf diesen Formalien herumreiten, sage ich Ihnen etwas: Sie können dafür Sorge tragen, dass Haushaltsausschusssitzungen bis früh um 2.30 Uhr gehen. Sie können dafür Sorge tragen, dass sich ein Bildungsausschuss fünf bis sechs Stunden mit Geschäftsordnungsdebatten auseinandersetzen muss – im Übrigen, das muss ich Ihnen auch dazu sagen, in einer Art, die ich noch nicht erlebt habe.
Wie Sie mit Vertretern von Landtagsverwaltung und Ministerien umgehen, das ist schon ein Ding. Das haben wir bislang noch nicht gehabt. Ich würde mir gerade im Bildungsausschuss wünschen – es sind drei Neulinge von der CDU im Bildungsausschuss, da kann man noch einmal sagen, Sie haben es eben auch eingestanden: das eine oder andere kann man nicht wissen, an Strukturen, wie ein Parlament arbeitet. Wir haben aber schließlich einen „alten Hasen“ im Bildungsausschuss. Herr Grob könnte Ihnen das noch mal deutlich machen. Das würde ich mir auch für die nächsten Sitzungen wün
schen, dass es in diesem Bildungsausschuss endlich mal wieder ordentlich zugeht und nicht so wie in den letzten Sitzungen.
Jetzt will ich mich noch ein bisschen zu diesen Abläufen äußern. Bei unserem Änderungsantrag geht es um einen ganz einfachen Vorgang. Das wissen Sie eigentlich ganz genau, zumindest der Großteil Ihrer Fraktion. Artikel 2 des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Novellierung des Kita-Gesetzes wird aus dieser Vorlage herausgelöst und besonders vom Landtag beschlossen. Das ist ein seit Bestehen des Landtags übliches Verfahren. Es wurde in den vergangenen Legislaturperioden mit verschiedenen Mehrheiten x-mal probiert, durchgeführt und auch von Ihnen unterstützt.
Der restliche Gesetzentwurf wird in den zuständigen Ausschüssen natürlich weiter beraten und später nach Abschluss dieser Beratungen wieder an das Plenum zur Beschlussfassung überwiesen. Das ist alles nichts Neues. Das alles ist in diesem Haus seit einem Vierteljahrhundert Normalität. Ebenso unspektakulär ist der Grund, warum wir jetzt den entsprechenden Artikel heute in diesem Plenum beschließen lassen wollen: Wenn das beitragsfreie Kita-Jahr – und das haben wir immer gesagt – wie geplant zum 01.01.2018 starten soll, müssen im Vorfeld die nötigen Daten erhoben werden, um exakt die zusätzlichen Landeszuschüsse, die an die Kommunen gehen, beraten und berechnen zu können. Dass dieser Schritt notwendig ist, dass man dies als Berechnungsgrundlage und damit auch im Interesse der Kommunen braucht, müsste eigentlich jedem in diesem Plenum klar sein. Deswegen liegt es hier vor und deswegen wollen wir das heute beschließen.
Im Übrigen, der Artikel 2 dieses Gesetzentwurfs, weil Sie sich immer wieder darauf beziehen, ist mehrfach angehört worden, einmal von der Landesregierung im kabinettsinternen Verfahren, dann vom Bildungsausschuss des Landtags sowohl schriftlich als auch in einer mündlichen Anhörung, anschließend hat es noch eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zu dieser Änderung gegeben. Ich möchte hier ausdrücklich festhalten – und es ist schon mehrfach gesagt worden, ich hatte auch in der Beschlussempfehlung darauf hingewiesen –, dass sich der Artikel 2 in jeder der von der Landtagsverwaltung in Umlauf gebrachten Fassungen des Gesetzentwurfs unverändert findet. Auch das haben wir mehrfach gesagt.
Was im Vorabdruck des Gesetzentwurfs zu Artikel 2 steht, steht wortwörtlich auch so in der von der Landtagsverwaltung redaktionell bearbeiteten ersten Druckfassung und in der Anfang der Woche verteilten Neufassung des Gesetzentwurfs. Von verschiedenen redaktionellen Bearbeitungen des Gesetzentwurfs durch die Landtagsverwaltung ist Artikel 2 und damit auch der Änderungsantrag überhaupt nicht betroffen.
Jetzt werden Sie fragen: Warum erzählt die das einfach noch mal so deutlich? In früheren Zeiten hätte es zu einem solchen Antrag überhaupt keine Diskussion in den Ausschüssen gegeben, weil es übliches Prozedere gewesen ist.
Ohne viel Federlesen hätte man das beschlossen und mit den jeweiligen Mehrheiten in den Gremien bestätigt. Vielleicht hätte es wahrscheinlich zu früheren Zeiten nicht mal einen Redebeitrag dazu im Plenum gegeben, weil jeder weiß, dass das seit einem Vierteljahrhundert hier Usus ist. Warum Sie sich jetzt so dagegenstellen, habe ich Ihnen schon gesagt. Es geht jetzt darum, dass Sie sich an diese langjährige parlamentarische Praxis nicht mehr halten wollen. Das im Übrigen noch mal infrage zu stellen, Redaktionsvollmachten der Landtagsverwaltung zu Geschäftsordnungsregeln oder zum Anhörungsrecht oder sonst irgendwas, das hat es alles schon gegeben. Herr Grob, Sie wissen das seit vielen Jahren. Deswegen schieben Sie diese Geschäftsordnungsdebatte einfach vor und wollen tatsächlich inhaltlich einfach nicht mitarbeiten.