Protokoll der Sitzung vom 03.11.2017

Nicht alles anders, aber vieles besser.

Ich weiß nicht, wie lange Sie hier Herrn Voß noch bemühen wollen, aber immerhin hat Frau Scheerschmidt wenigstens zugegeben, dass Geld fehlt – anders als Frau Finanzministerin beim letzten Mal. Denn, Frau Taubert, Sie hatten beim letzten Mal gesagt, dass die Kommunen das Geld schon mit dem KFA 2017 erhalten hätten, weil die Landesregierung bereits 100 Millionen Euro über dem Bedarf in den KFA gesteckt hätte. Wir haben das mehrfach als CDU betont, wie auch heute noch mal, dass Rot-Rot-Grün den Kommunen 100 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2014 weniger zugewiesen hat. Aber wir haben schon freudig zur Kenntnis genommen, dass es für nächstes Jahr einen Änderungsantrag geben wird und dass man hier jetzt auch erkannt hat, dass das Geld fehlt und zusätzlich zugewiesen werden muss.

Diese Minderausgaben des Landes merken die Kommunen natürlich und sie kritisieren zu Recht, dass dadurch zusätzliche Aufgaben nicht ohne Weiteres wahrgenommen werden können. Hier ist das Land in der Pflicht, den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zukommen zu lassen, damit sie ihre Aufgaben entsprechend erfüllen können.

(Beifall CDU)

Frau Werner hatte in ihrem Sofortbericht dargelegt, dass die Ansätze für 2017 zu niedrig sind und deshalb in diesem Jahr nicht nachgesteuert werden kann, aber dafür dann im nächsten Jahr.

(Beifall CDU)

Für den Unterhaltsvorschuss belaufen sich allein die zusätzlichen Kosten für Neueinstellungen – die Zahl haben wir heute auch schon ein paar Mal gehört – auf 7 Millionen Euro in diesem Jahr. Das ist ein My des Landesetats 2017, da sind nicht einmal die Steuereinnahmen des Landes berücksichtigt. Deshalb ist es, denke ich, nur eine Wertschätzung für Alleinerziehende, dass dieses Geld dann zusätzlich im nächsten Jahr zugewiesen wird. Gern und natürlich zu Recht verweist die Landesregie

rung darauf, dass die Kommunen das Geld bei den entsprechenden Schuldnern eintreiben und hierbei sogar den Landesanteil einbehalten dürfen. Aber um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, benötigen die Kommunen eben genau das angesprochene Personal. Doch wenn das Personal nicht eingestellt werden kann, weil das Geld fehlt, können Sie sich dann nicht hinstellen und sagen, die Kommunen sind für das Personal verantwortlich. Das ist schon ein Stück weit auch sarkastisch.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf die Verpflichtung der unterhaltspflichtigen Elternteile eingehen und diese hervorheben. Ich persönlich kann mir nicht erklären, warum Elternteile, die finanziell in der Lage wären, ihren Anteil an den finanziellen Aufwendungen, die Kinder nun einmal mit sich bringen, nicht leisten wollen. Ein Kind, egal bei wem es lebt und wie man sich die Fürsorge einteilt, braucht zuallererst einmal die Hinwendung der Eltern. Aber die allein reicht nicht aus. Es müssen die unterschiedlichsten Kosten getragen werden. Wer sich hierbei seiner Pflicht verweigert, verweigert sich nicht nur dem anderen Elternteil, sondern auch seinem eigenen Kind. Es gibt allerdings auch Leistungspflichtige, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können. Jeder muss sich hier seiner Verantwortung bewusst sein.

Aber auch einen weiteren Blickwinkel will ich aufmachen und das ist der Ausblick auf 2018, der ist doch etwas getrübt. Denn durch die Entscheidung der Koalition, den Haushalt erst im Januar 2018 zu verabschieden – und wir können gespannt sein, ob das dann auch eingehalten wird –, wird die Not der Kommunen dann doch noch ein Stück größer. Wir haben das heute hier auch schon vom Rednerpult von Frau Scheerschmidt gehört, das SchwarzerPeter-Spiel, die CDU sei daran schuld. Das ist schon ein bisschen grotesk, denn Sie sind regierungstragende Fraktionen, Sie haben die Mehrheit im Parlament und es ist ein Stück weit unglaubwürdig, wenn Sie der Opposition vorwerfen, ihre Aufgabe zu machen. Es ist nun mal die Aufgabe der Opposition, zu kontrollieren und genau hinzuschauen, wie die Gelder verwendet werden.

(Beifall CDU, AfD)

Wir erfüllen diese Aufgabe. Erfüllen Sie bitte auch Ihre Aufgaben, sorgen Sie dafür, dass die Kommunen die notwendige Finanzausstattung erhalten, und das nicht erst im Februar 2018 oder im März 2018 oder April 2018, sondern mit Beginn des neuen Jahres, denn die Leidtragenden Ihrer Verweigerung, das ist die kommunale Familie und das sind die vielen alleinerziehenden Mütter und Väter im Freistaat und deren Kinder, die sie gut aufwachsen sehen wollen.

(Beifall CDU, AfD)

Wir bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Doch, Herr Abgeordneter Kuschel, bitte, für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine erste Bitte an die CDU: Schüren Sie nicht weiter Ängste bei den Betroffenen, indem Sie hier die These aufstellen,

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

als wäre der Rechtsanspruch auf Unterhaltsvorschuss abhängig von irgendwelchen Zahlungsmodalitäten zwischen Land und Kommunen.

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Oh, Sie schü- ren Ängste!)

Der Rechtsanspruch besteht immer, unabhängig davon, welche Zahlungen bei den Kommunen eingehen. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Bundesrecht, unabhängig davon, was im Haushalt steht. Deshalb ist jeder Versuch, hier Ängste zu schüren, unbegründet. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie hier diese andere Truppe ganz rechts imitieren wollen, was die Ängste betrifft. Aber Politik mit Ängsten kann mal kurzzeitig Erfolge erzielen, langfristig betrachtet führt sie eher in die Sackgasse. Deshalb also meine Bitte – Sie wissen es besser –, das nicht weiter zu tun.

Sehr interessant war, als die Vertreterin der SPD angesprochen hat, dass der Haushalt verzögert wurde, dass sofort die Vertreterinnen und Vertreter der CDU aufgesprungen sind und dort Unruhe aufgetreten ist, ohne dass überhaupt auf die Fraktion der CDU verwiesen wurde. Also, wir haben Sie beim Diebstahl erwischt. Sie sind sich selbst bewusst, dass Sie Verantwortung für die zeitliche Verzögerung tragen – Ihre Taktik.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Wir ma- chen nicht den Zeitplan!)

Aber das müssen Sie verantworten, auch gegenüber Ihren Kommunalvertretern. Aber da kommen die zweite These und Ängste, die Sie schüren, indem Sie jetzt die These aufstellen, Kommunen würden angeblich und möglicherweise durch einen Haushalt, der nach dem 01.01. verabschiedet wird, in irgendeiner Art und Weise Zahlungen verspätet oder überhaupt nicht erhalten. Auch das ist nicht richtig. Es ist Vorsorge getroffen in der Landes

(Abg. Floßmann)

haushaltsordnung, dass natürlich auch in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung entsprechende Zahlungen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen oder aus dem alten KFA ergeben, an die Kommunen fließen. Zum Beispiel werden die Abschlagszahlungen für die Schlüsselzuweisungen trotzdem getätigt, selbst wenn noch kein Haushalt vorliegt – sicherlich nicht in voller Höhe, meistens in Höhe von 80 Prozent. Aber es ist keinesfalls so, dass Sie mit Ihrer Taktik die Kommunen sozusagen selbst in die Situation bringen, dass dort Landesgelder nicht ankommen. Da ist Vorsorge getroffen. Aber da wird auch Ihre Strategie sichtbar, dass Sie hier versuchen, Unruhe zwischen Land und Kommunen reinzubringen und bei den Kommunen eine Situation zu erzeugen, die Sie dann wieder im Haus beklagen. Von daher sehr durchschaubar!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Unterhaltsvorschuss sind natürlich zwei Baustellen nicht gelöst worden. Die will ich Ihnen auch hier mal benennen, weil wir als Linke damit also nicht ganz zufrieden sind. Wir hätten uns dort eine bessere Regelung auf Bundesebene gewünscht.

(Beifall DIE LINKE)

Das Erste ist die Anrechnung des Unterhaltsvorschusses auf die Leistungen im Bereich SGB II, also Hartz IV.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ge- nau!)

Das heißt, Familien, die im Hartz-IV-Bereich sind, haben durch diese Veränderung nahezu nichts, weil eine Verrechnung erfolgt – eine etwas leichtere Verrechnung, was das Verfahren betrifft, aber es wird nach wie vor angerechnet.

Damit haben natürlich gerade Alleinerziehende mit Kindern, die in einer besonders angespannten sozialen Situation sind, erst einmal keine zusätzliche Hilfe erhalten. Das ist so. Da hätten wir uns gewünscht, dass der Bund anders entscheidet.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber ich habe ja gehört – in den Sondierungsgesprächen spielt das jetzt noch mal eine Rolle –, da machen die Grünen Druck, das ist vernünftig. Ich wünsche da viel Erfolg im Interesse der Betroffenen,

(Beifall DIE LINKE)

weil wir das wirklich lösen müssen. Das ist nach außen kaum vermittelbar, auch wenn Sie sich hier als CDU hinstellen und sagen, wir helfen den Betroffenen, und eine ganze Gruppe bleibt völlig außen vor, gerade die, die es am Nötigsten hat. Wir als Linke sind selbst einverstanden, wenn man nur eine teilweise Anrechnung macht. Aber dass die völlig leer

ausgehen durch die neue Regelung, ist bedauerlich.

Eine zweite Tatsache ist natürlich: Der Bund hat bei der Finanzierung eine Lösung gefunden, die ihn entlastet, die Länder und Kommunen nicht. Durch die Anrechenbarkeit auf den Regelsatz im Bereich SGB II – der ist ja steuerfinanziert aus dem Bundeshaushalt – kommt es zu einer Entlastung beim Bundeshaushalt. Auf die Kosten der Unterkunft im Bereich SGB II, den die Kommune zu tragen hat, hat das keine Auswirkungen. Von daher haben wir eine Regelung, die den Bund entlastet, Länder und Kommunen nicht. Dafür hat der Bund seinen Anteil von 30 auf 40 Prozent erhöht. Ob das ausreicht als Gegenkompensierung, bleibt abzuwarten. Aber da wäre auch eine fairere Lösung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aus unserer Sicht möglich gewesen. Das ist nicht gelungen. Das müssen Sie als CDU auch mal mit Ihrer Bundespartei bereden, weil Sie dort die Hauptverantwortung tragen, weil Sie die Kanzlerin stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Rechtsanspruch habe ich schon etwas gesagt. Noch mal zur Frage „eigener Wirkungskreis“ und den Folgen daraus: Es war Wunsch der kommunalen Spitzenverbände 2001, dass es in den eigenen Wirkungskreis kommt. Der Wunsch war dadurch begründet, dass die Landkreise immer befürchten, wenn der übertragene Wirkungskreis zu dominant ist, dass wir dann tatsächlich erkennen, dass es nur noch eine Verwaltungsebene ist. Deshalb möchten sie Aufgaben im eigenen Wirkungskreis haben, um nach außen zu dokumentieren, dass sie eine Selbstverwaltungsebene sind. Sie kennen meine persönliche Auffassung dazu. Für mich ist es ein Konstruktionsfehler. Das ist kein Vorwurf an die Landkreise. Dafür sind wir als Gesetzgeber verantwortlich. Der übertragene Wirkungskreis dominiert bei den Landkreisen viel zu stark. Hier haben sie sich für einen eigenen Wirkungskreis entschieden bei einer Aufgabe, bei der aber im Grunde genommen gar kein kommunales Ermessen da ist. Deswegen wäre es fachlich eigentlich bei dieser speziellen Aufgabe richtiger gewesen, sie in den übertragenen Wirkungskreis zu kommunalisieren. Es bestand aber damals der Wunsch nach dem eigenen Wirkungskreis. Beim eigenen Wirkungskreis – das wissen Sie – hat die Kommune immer ein Ermessen und deshalb ist ein voller Kostenersatz – auch verfassungsrechtlich – nicht vorgesehen, sondern eine sogenannte kommunale Eigeninteressenquote wird unterstellt. Die wird in der Wissenschaft mit bis zu 20 Prozent angegeben. Davon sind wir bei der Regelung gar nicht weit weg, weil die Kommunen die Einnahmen, was den Landesanteil betrifft, behalten können. 30 Prozent tragen sie. Wenn ich die Einnahmen gegenrechne, sind wir bei dieser Eigeninteressenquote. Von daher müssen sich die Landkreise und kreisfreien Städte mit dem Land darüber

einigen, was sie wollen. Wenn sie eine Überführung in den übertragenen Wirkungskreis wollen, müssen wir darüber verhandeln und das künftig regeln. Dann kann man auch über die Erstattungsregelungen anders diskutieren. Aber solange es ein eigener Wirkungskreis ist, muss auch die kommunale Ebene akzeptieren, dass sie einen Teil der Kosten selbst zu tragen hat.

Jetzt haben wir aber in Thüringen eine Lösung durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs 2005, dass wir de facto auch im eigenen Wirkungskreis eine vollständige Kostenerstattung vornehmen, indem wir nämlich den 30-prozentigen kommunalen Anteil im Kommunalen Finanzausgleich bei der Bedarfsermittlung mit berücksichtigen. Das kommt dann als Schlüsselzuweisung, steuerkraftabhängig und wird oftmals von den Landkreisen und kreisfreien Städten als solches nicht wahrgenommen. Es ist aber so in der Berechnung. Im Gesetzentwurf für den neuen KFA in der Begründung ist das entsprechende Gutachten zur Ermittlung der angemessenen Finanzmasse enthalten, wo sie auch alle nachvollziehen können, wie das in die Berechnung eingegangen ist. Wenn es da Kritik gibt, sind wir als Fraktion – auch ich persönlich – gern bereit, uns damit auseinanderzusetzen. Aber einfach nur zu behaupten, wir würden den Kommunen die Gelder vorenthalten, bringt uns in der Sache nicht weiter. Da muss die kommunale Ebene diesem Gutachten, dieser Ermittlung ein Gegengutachten entgegenstellen. Dann kann man eine versachlichte Debatte führen, aber ansonsten führt uns das nicht weiter. Das ist eben auch der Grund für die 7 Millionen Euro für 2017. Es ist ein Entgegenkommen. Ich sage nur mal, verfassungsrechtlich und auch gesetzlich wäre das Land, wären wir nicht verpflichtet, diese 7 Millionen Euro, wenn sie dann kommen – es sind erst mal nur Prognosen für 2017 –, auszugleichen, weil es eigener Wirkungskreis ist und wir da nicht zum Ausgleich verpflichtet sind, nicht in guten Zeiten, auch nicht in schlechten Zeiten. Also es kann auch mal andersherum sein, dass sich Aufwendungen im eigenen Wirkungskreis für die Kommunen reduzieren und dadurch die Kommunen sparen. Da erfolgt auch keine Anrechnung. Deswegen bessern wir nicht den Finanzausgleich nach und sagen: Kommunen, ihr habt zu viel Geld bekommen, rückt es wieder raus. Aber das Verfahren ist nun mal so vereinbart. Thüringer Partnerschaftsgrundsatz heißt das und der ist 2013 auch unter Beteiligung der kommunalen Ebene vereinbart und so auch im Wesentlichen akzeptiert worden.

Herr Abgeordneter Kuschel, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Floßmann?

Sehr gern.

Bitte, Frau Floßmann.

Vielen Dank, Herr Kuschel. Wenn wir uns beim Unterhaltsvorschussgesetz die Aufteilung angucken, 40 Prozent Bund, 30 Prozent Land, 30 Prozent Kommune, und Frau Werner sagt, die Ansätze für 2017 sind zu niedrig, weil sich das Aufkommen der Anträge erhöht hat, und Sie reden davon, dass wir nicht in der Pflicht sind als Land, das Geld zuzuweisen, dann erklären Sie mir bitte mal diese Diskrepanz.

Ich versuche es noch mal. Wir bewegen uns bei einer Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Dort regelt der Thüringer Partnerschaftsgrundsatz, dass Mehroder Minderaufwendungen im Bereich des eigenen Wirkungskreises nicht ausgeglichen werden, weder in die eine noch in die andere Richtung. Auch wenn die Kommunen zu wenig ausgeben, fordern wir es von den Kommunen nicht zurück. Wenn die Kommunen Mehraufwendungen haben, aus welchen Gründen auch immer – in dem Fall durch erhöhte Fallzahlen –, reichen wir es nicht aus. Jetzt kommen wir den Kommunen entgegen und sagen, okay, um also einer Debatte, die Sie wirklich hier beflügeln, dass angeblich dann die Betroffenen ihr Geld nicht bekommen, entgegenzuwirken, gleichen wir es 2018 aus. Das ist ein Entgegenkommen. Das können wir. Politisch können wir das. Ein Anspruch, einen verfassungsrechtlichen Anspruch können die Landkreise und kreisfreien Städte daraus nicht ableiten.

Übrigens, Sie hatten es selbst gesagt, man muss auch mal ein paar Dinge versachlichen. Die Thüringer Kommunen haben im Jahr 6 Milliarden Euro Einnahmen und Ausgaben. Jetzt reden wir hier über 7 Millionen Euro. 7 Millionen, das ist für manche eine unvorstellbare Zahl. Gemessen aber an dem gesamtkommunalen Haushalt ist es tatsächlich eine Größe, die einer Haushaltsschwankung unterliegt. Also man soll jetzt nicht so darstellen, als würde der Unterhaltsvorschuss Hauptursache für die Finanzmisere der kommunale Ebene sein. Wo kommen wir denn da hin? Das ist es auch nicht. Da bitte ich auch einfach, tatsächlich die Kirche im Dorf zu lassen.

Zum AfD-Antrag, der ist wieder mal lustig, aber er ist auch peinlich, weil er auch davon zeugt, dass Sie überhaupt nicht das System der Finanzierung der Kommunen des Landes und die wechselseiti

gen Beziehungen auch nur ansatzweise durchdrungen haben.