Der von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Weg, den Thüringer Kommunen einen Ausgleich für die in 2017 entstandenen zusätzlichen Unterhaltsvorschusskosten mit den Schlüsselzuweisungen für die Kreisausgaben im Jahr 2018 auszuzahlen, ist der korrekte und einzig mögliche Weg. Mit dem Haushalt 2018/2019 werden durch die Koalitionsfraktionen die Voraussetzungen dafür geschaffen. Wenn die Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 im Haushalts- und Finanzausschuss nicht permanent verzögert worden wären
und der Doppelhaushalt planmäßig wie angedacht im Dezember verabschiedet worden wäre, dann hätten die Landkreise und kreisfreien Städte auch in diesem Jahr – wie von der CDU-Fraktion in ihrem Antrag gefordert –,
die gesetzliche Grundlage und Klarheit über die Zahlungen bekommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Als Nächster hat sich Abgeordneter Adams für Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Das wird keine Jungfernrede.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, heute in dieser Debatte einen weiteren Schritt gehen zu können. Zunächst einmal erlauben Sie mir aber, eine Sache klar- und festzustellen – da bin ich sehr froh, dass das auch bei der Einbringung von Herrn Thamm deutlich geworden ist –: Mit der Verbesserung des Unterhaltsvorschusses haben wir einen wesentlichen Schritt gemacht, um Alleinerziehende zu unterstützen.
Wir erweitern zunächst einige der Pauschalen, die da gezahlt werden. Wir erweitern den Bezugszeitraum und stellen damit Familien besser, die als Alleinerziehende leben. Das ist eine wichtige Sache, Herr Grob, eine ganz wichtige Sache, auch wenn Sie unglaublich skeptisch sind, was mich, ehrlich gesagt, enttäuschen würde.
Die Regelung ist erst spät in diesem Jahr in Kraft getreten, nämlich erst im August dieses Jahres. Deshalb liegen uns wenige Zahlen vor. Die Vorplanungen waren insofern ziemlich schwierig, weil niemand genau wusste, wie hoch die Antragszahl sein wird, und auch heute noch niemand genau weiß, wie viele Anträge denn bewilligt werden oder wo möglicherweise auch eine Zahlung aus dem HartzIV-Topf – wenn ich das so sagen darf – erfolgen kann. Deshalb wissen wir noch nicht exakt, wie viel Geld tatsächlich zu Buche stehen wird. Eines wissen wir jedoch seit der Beratung mit dem Gemeinde- und Städtebund und auch einer Beratung, an
der ich mit der Landrätin Frau Sojka im Landkreis Altenburg teilnehmen durfte – was eine sehr wichtige Beratung war –, dass die bisher angesetzten Gelder nicht ausreichen werden.
Darum bin ich froh, dass wir innerhalb der Koalition beschlossen haben, für dieses Jahr mit Abrechnung im Jahr 2018 weitere 7 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen und in das FAG planmäßig zusätzliche 4,8 Millionen Euro zu dem ohnehin schon erhöhten Wert von – hoffentlich sage ich die Zahl richtig – 16,8 Millionen Euro, um den wir es erhöht haben, weil die Kommunen jetzt dafür zuständig sind und von uns das Geld erstattet bekommen, nämlich 70 Prozent – 40 Prozent des Bundes, 30 Prozent des Landes. 30 Prozent tragen die Kommunen in Thüringen selbst, was im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Besonderheit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist. Es war ein Wunsch der Kommunen, der Landkreise, diese 30 Prozent, diese Aufgabe im eigenen Wirkungskreis zu haben und deshalb auch 30 Prozent hier zu tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können damit die Debatte deutlich abkürzen: Rot-RotGrün steht zu den Menschen im Land, Rot-RotGrün steht zu den Landkreisen und zur kommunalen Familie,
Rot-Rot-Grün ermöglichte es, dass wir eine gute und stabile Finanzierung zum Wohle unserer Familien möglich machen. Das ist, denke ich, eine gute Nachricht um 16.26 Uhr an einem Freitag. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Internet, der Antrag der CDU schließt sich an die durch unsere Fraktion in der letzten Plenarsitzung beantragte Aktuelle Stunde an und überführt einen Teil dessen, was wir schon gefordert hatten, in einen Antrag. Der Unterhaltsvorschuss wurde vom Gesetzgeber des Bundes ausgeweitet und dafür fallen erhebliche Kosten an: erstens die Verwaltungskosten in den Kommunen und zweitens die Ausgaben für die Leistungen selbst. Gegengerechnet wird der Betrag, den die Kommunen von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückfordern können und hin und wieder wohl
auch bekommen. Was die CDU mit ihrem Antrag fordert, ist ein erster vernünftiger Schritt. Die Kommunen brauchen höhere Mittelzuweisungen, um ihre Verwaltungsausgaben bestreiten zu können. Derzeit liegen – so wurde mir berichtet – die Anträge seit bereits Anfang August vor, das heißt also, vor drei Monaten wurden die ersten Anträge gestellt und es gibt immer noch einen Antragsstau und eine Bearbeitungslücke.
Es stellt sich bereits die Frage, welche Städte im Moment schlicht nicht wissen, wo sie das Geld für die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses hernehmen sollen. Jetzt haben wir hier gehört, dass das alles ganz wunderbar geregelt werden soll. Die Koalitionsfraktionen erklären sich bereit, nicht nur für nächstes und übernächstes Jahr Geld bereitzustellen, sondern auch für dieses Jahr eine Sonderzahlung zumindest anzudenken, um den Kommunen zu ermöglichen, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Nun müssen wir natürlich auch überlegen, was die Kommunen dann von diesem Geld auch behalten werden. Wir plädieren dafür, dass von dem Geld, was die Kommunen dann eventuell von den Unterhaltspflichtigen zurückbekommen, sie den überwiegenden Anteil behalten können.
Die Mehrbelastungen des Landeshaushalts sind hier offensichtlich möglich. Es wird an anderen Stellen immer davon gesprochen, es sei Geld für alles und jenes und dieses da, aber auch wir werden uns im Rahmen der Haushaltsdebatte noch mal mit dem Problem beschäftigen und entsprechende Vorschläge einbringen.
Noch einmal zu den letztens vorgebrachten Vermutungen hinsichtlich unserer Stellung zu den Unterhaltspflichtigen und deren Finanzierung: Wir sprechen uns ganz entschieden dafür aus, dass alleinerziehende Männer und Frauen, von denen es in Thüringen über 120.000 gibt, auf jeden Fall im Sinne des Kindeswohls ausreichend mit finanziellen Mitteln versorgt werden und dass die Gesellschaft an dieser Stelle eine Fürsorgepflicht hat. Wir freuen uns, wenn sie dieser Fürsorgepflicht nachkommt. Daher werden wir dem Antrag der CDU auf jeden Fall zustimmen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, der Antrag der CDU in Drucksache 6/4634 beschäftigt sich erneut mit der
Situation der Landkreise und kreisfreien Städte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gesetzesänderung zur Erweiterung des Unterhaltsvorschusses für alleinerziehende Mütter und Väter zum 1. Juli 2017.
Vor circa vier Wochen standen wir hier schon einmal kurz vor der Springflut, also kurz vorm Regen. Jetzt stehen wir wieder kurz vorm Regen, aber jetzt ist einiges durch die Sozialministerin Heike Werner hier schon gesagt worden, wie wir auf diese ganze Situation reagieren. Meine beiden Kollegen aus den Regierungsfraktionen haben einige Fakten hierzu schon genannt.
Die Diskussion ging eigentlich an der Stelle los, als wir die Fallzahlen in der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände erhalten haben. Denn unsere Fallzahl, von denen ich auch vor vier Wochen noch geredet habe, waren 23.963 Fälle. Diese Fallzahl hat sich in den letzten Tagen und Wochen erheblich erhöht. Aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände werden die Fallzahlen mit Datum vom 1. Juli 2017 unter Einbeziehung der Neuanträge mit 29.827 angegeben. Heute konnte ich der Rede unserer Sozialministerin entnehmen, dass 30.194 Fälle bzw. Anträge gestellt worden sind. Was richtig bemerkt worden ist, ist allerdings auch, dass nicht jeder Antrag, der eingereicht wird, unbedingt eine Bewilligung ist. Es gibt ja nun auch andere Möglichkeiten bzw. andere Leistungsträger, aus denen dort finanzielle Zuwendungen an die Familie für Kinder gemacht werden. Also man kann wirklich davon ausgehen, dass 30.194 Anträge nicht gleichzeitig die Bewilligung sind.
In der Zeit von der Aktuellen Stunde im letzten Plenum, also vom 27.09.2017 bis heute, haben wir auch das Gespräch vor Ort gesucht. Der Kollege Adams hat schon darauf verwiesen. Wir waren zusammen auch mit den Kollegen der SPD und haben uns dort mit Bürgermeistern und der Landrätin im Altenburger Land getroffen. Die Schwerpunkte, die dort angesprochen worden sind, können Sie in drei Sachen zusammenfassen. Wir brauchen mehr Personal, ist dort gesagt worden, um die höheren Fallzahlen zu bearbeiten. Unterdessen hat auch der Gemeinde- und Städtetag in seiner Stellungnahme dieses Mehr an Personal mit circa 75 VbE für die zuständigen Verwaltungen angegeben. Davon sind circa zwei Drittel bereits eingestellt. Die zusätzlichen Kosten, die sind hier genannt worden, wurden mit 7 Millionen Euro beziffert, die in den allgemeinen Schlüsselzuweisungen ab 2018 eingestellt sind. Das werden wir in Form eines Änderungsantrags für die Haushaltsdiskussion einbringen, auch im Jahr 2018, und – Kollegin Scheerschmidt hat es ja hier schon gesagt – auch die Kosten von 7 Millionen Euro im Jahr 2018 rückwirkend in den allgemeinen Zuwendungen für Kreisaufgaben dort für 2017 mit einpreisen, sodass die Kommunen davon
Wie reagieren wir aber auf die von mir bereits am Anfang genannten Fallzahlen, die sich nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände ja eigentlich verdoppelt haben? Im Haushaltsentwurf sind wir von 61 Prozent Anstieg ausgegangen. Jetzt müssen wir von circa 100 Prozent Anstieg ausgehen, so sind uns die Zahlen zugearbeitet worden. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 ergibt sich somit eine Steigerung der Gesamt-UVG-Ausgaben in Thüringen von 30,177 Millionen Euro auf 71,9 Millionen, also eine Steigerung um 41,72 Millionen Euro. Da im Haushalt 2018 und 2019 bisher nur 25,72 Millionen Euro eingestellt worden waren, mussten diese Mehrausgaben berücksichtigt werden und sollen nunmehr mit weiteren 16 Millionen Euro aufgestockt werden. Davon entfallen 40 Prozent auf den Bund – ist ja bekannt, ist auch genannt worden – mit 6,4 Millionen Euro und jeweils 30 Prozent auf das Land und die Kommune, was jeweils circa 4,8 Millionen Euro bedeutet. Den entsprechenden Änderungsantrag werden wir, die Regierungskoalition, wie bereits angekündigt, in der Haushaltsdebatte einbringen.
Für die Zukunft sollte nachgedacht werden – das kam in dem Gespräch, was wir dort im Landratsamt geführt haben, auch raus –, ob die damals von der kommunalen Familie geforderte Übertragung in den eigenen Wirkungskreis zweckmäßig ist. Das ist ja im Jahr 2001 auf Forderung der kommunalen Spitzenverbände entschieden worden. Darüber muss mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Zukunft geredet werden; da muss man sich an einen Tisch setzen und gucken, ob man eine andere Lösung findet. Ich möchte auch daran erinnern, dass die kommunale Familie 2,136 Millionen Euro behalten kann. Das ist der Verzicht des Landes auf den Rückgriff, das sind die Zahlen von 2016. Mit diesem zusätzlichen Geld, was das Land nicht erhält, können die Kommunen auch rechnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir denken, dass die aufgezeigten Fragen auch in Zukunft eine Rolle spielen werden. Für den heutigen Tag und den Stand kann man aber feststellen, dass der Regen ausfällt und die Kommunen und das Land auch nicht rumstehen, sondern sich vielmehr gemeinsam bewegen im Interesse der Eltern, der Mütter und Väter, die hier verantwortungsvoll ihre Kinder erziehen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Werner, vielen Dank für Ihren Sofortbericht. Wenn Ehen und Partnerschaften auseinandergehen, ist das für alle Beteiligten nicht leicht, insbesondere wenn Kinder aus der Ehe oder der Partnerschaft hervorgegangen sind. Neben der Bewältigung von emotionalen Problemen ist es die finanzielle Absicherung, insbesondere dann für Alleinerziehende, die ihren Kindern ein gutes Heranwachsen ermöglichen wollen, die zu klären ist. Herr Thamm ist in seiner Begründung schon intensiv darauf eingegangen.
Das Thema „Unterhaltsvorschuss“ beschäftigt uns hier im Landtag nicht das erste Mal. Uns als CDU ist es wichtig, dass das Geld für den Unterhaltsvorschuss bei den Betroffenen ankommt, daher unser Antrag, Landkreise und kreisfreie Städte beim erweiterten Unterhaltsvorschuss nicht im Regen stehen zu lassen. Hier geht es nicht in erster Linie um das Ob. Die Diskussionsbeiträge heute und auch aus dem Septemberplenum haben gezeigt, dass die Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss aus der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags eigentlich von allen Fraktionen hier im Thüringer Landtag begrüßt werden. Diese breite Zustimmung ist erfreulich, doch das allein reicht nicht aus. Wir müssen als Land dafür sorgen, dass Verbesserungen für Alleinerziehende auch umgesetzt werden.
Gerade an dieser Stelle hapert es gewaltig. Unsere Kollegin Frau Meißner hatte im Septemberplenum bereits darauf hingewiesen, dass Landkreise und kreisfreie Städte vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden. Durch die Aufhebung der bislang geltenden Höchstbezugsdauer von 72 Monaten sowie die Heraufsetzung der Altersgrenze vom vollendeten 12. Lebensjahr auf das vollendete 18. Lebensjahr rückwirkend zum 1. Juli 2017 hat sich das Antragsaufkommen mehr als verdoppelt. Die Leistungsstellen stehen damit vor erhöhten personellen Anforderungen, die deutlich gestiegene Anzahl von Anträgen abzuarbeiten. Ihnen fehlt schlicht und ergreifend das Personal. Hier setzen wir mit unsrem Antrag an und fordern die Landesregierung auf, den Kommunen zur Seite zu stehen.
Insbesondere hat uns interessiert, wie viele Personalstellen in den Thüringer Kommunen geschaffen wurden bzw. noch geschaffen werden müssen. Hierauf sind Sie, Frau Ministerin, schon kurz in Ihrem Bericht eingegangen. Interessant wäre noch, in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten die 23 Stellen, die noch zu besetzen wären, zu finden sind. Und wir hatten die Landesregierung gefragt, welche Maßnahmen mit den zuständigen Kommunen gemeinsam ergriffen werden, die Abarbeitung der Anträge sicherzustellen. Hier kam zuerst der
Daneben fordern wir Sie als Landesregierung auf, den Landkreisen und kreisfreien Städten bereits für das Jahr 2017 die für den Ausgleich der Mehrbelastung im Vollzug erforderlichen Mittel bereitzustellen. Frau Scheerschmidt hat es nun heute getan, aber Rot-Rot-Grün hat das in dieser Legislaturperiode immer schon ein paar Mal getan. Ich weiß nicht, wie lange Sie den Kollegen Voß noch bemühen wollen, Sie wollten ja immerhin vieles anders machen. Oder wie war der Satz?