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Nun gibt es ja die Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Arbeits- und Sozialministerien der Länder. Sie wird als eine der bedeutendsten Maßnahmen des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gepriesen. Sie hat vier Säulen, eine davon regelt den Übergang Schule – Beruf für schwerbehinderte Jugendliche, d. h. mit einem Grad von Behinderung mit mehr als 50 Prozent. Es gibt aber viele Jugendliche mit leichten Lernschwierigkeiten, die weder Schwerbehinderte noch Rehabilitanden sind, die dringend Unterstützung brauchen, sie aber nicht bekommen. Heute schon, gerade im Rehabereich, gibt es zu wenig fachkundige Berater, und mit Eingliederungshilfen wird ziemlich gegeizt. Bei der Arbeitsagentur herrscht oft noch die Vorstellung, dass Behinderung mit Leistungsunfähigkeit gleichzusetzen sei. Das ist zumindest die Erfahrung der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung.

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Neben mangelhaften Ressourcen ist es vor allem Unfähigkeit und Ideenlosigkeit, die Inklusion in Berlin so wenig voranbringt – von den Rückschritten aus Gedankenlosigkeit gar nicht zu reden. Artikel 8 der UNBehindertenrechtskonvention enthält die Verpflichtung, sofortige wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern. Warum wird unabhängig davon, ob es sich um Job 4000, SchwoB 2010 oder die Initiative Inklusion handelt, so wenig Öffentlichkeitsarbeit gemacht? Was tut das Land Berlin dafür, bei Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen aktiv für die Einstellung von Menschen mit Behinderung zu werben? Artikel 27 der UN BRK fixiert das Recht behinderter Menschen, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichem Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Hier ist noch viel zu tun, denn viel zu viele Schulabgänger mit Behinderung landen in einer Werkstatt für behinderte Menschen, obwohl für sie auch eine Integrationsfirma, unterstützte Beschäftigung oder eine theoriereduzierte Ausbildung in Betracht käme.

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Der Senat hört alles. – Es geht hier um eine Gruppe, die bei der Schaffung eines Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder mit Gewalterfahrung ausgespart wurde: ehemalige Heimkinder mit Behinderung. Auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2014 hat sich das Land Berlin gegen einen Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderung ausgesprochen. Unsere Schriftliche Anfrage hat gezeigt, dass der Senat ausweicht, statt klar Farbe zu bekennen. – Sehr geehrter Herr Senator Czaja! Da hinten sind Sie. Sehr geehrter Herr Gerstle! Es ist skandalös, dass Sie einen Heimkinderfonds ablehnen. Sie verantworten damit, dass Menschen mit Behinderung weiterhin leer ausgehen, während nicht behinderte ehemalige Heimkinder, die Gewalt in den Heimen erlebt haben, Leistungen bekommen. Das ist beschämend.

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In der Debatte ist deutlich geworden, dass hier das Thema Barrierefreiheit adressiert wird in der Landesbauordnung, und der Ausschuss für Gesundheit und Soziales kümmert sich um die Belange älterer Menschen, Pflegebedürftiger oder auch Menschen mit Behinderung. Das wird ein Megathema werden für die Stadt. Alle haben gesagt, das soll intensiv beraten werden. Und der Ausschuss bzw. Beteiligte im Ausschuss haben sich auch schon auf eine Anhörung von Vertretern von Menschen mit Behinderung eingelassen, vorbereitet. Das würde Sinn machen, diejenigen, die sich aktiv an dieser Debatte beteiligen, Menschen mit Behinderung, älter werdende Menschen,

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Wichtig war es daher zunächst, den Begriff der Behinderung im zuständigen Gesetz klar und zeitgemäß zu fassen. Entsprechend der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO, also der Weltgesundheitsorganisation, wird dabei auf die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, also auf die Partizipation und nicht mehr auf die vermeintlichen oder die tatsächlichen Defizite abgestellt. Eine Behinderung ist somit als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Gesundheitsproblem und den Personen und umweltbezogenen Faktoren anzusehen.

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Ihnen, lieber Professor Dr. Hase, ist es vor allem gelungen, Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein durch die Etablierung politischer Partizipationsformen eine dauerhafte und wahrnehmbare Stimme zu geben. Sie haben den Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung maßgeblich ins Leben gerufen und zu einem wichtigen Mitwirkungsgremium gemacht. In Ihrer Amtszeit erhöhte sich durch Ihren Einsatz die Zahl der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung von anfangs lediglich zwei auf mittlerweile über 50. Damit steht in unserem Land ein fast flächendeckendes Netz an Beauftragten zur Verfügung.

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Sehr geehrter, lieber Professor Uli Hase, Sie können mit viel Genugtuung auf das zurückblicken, was Sie für die Menschen in unserem Land erreicht haben, für die Menschen mit und auch ohne Behinderung, denn Ihr Einsatz für Gleichstellung, Inklusion und Barrierefreiheit war und ist stets ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Sie haben in Ihrer Amtszeit die Rechte für Menschen mit Behinderung, vor allem aber das Bewusstsein dafür, dass Staat und Gesellschaft in der Pflicht sind, Inklusion zu verwirklichen, gestärkt und vorangebracht. Sie haben Standards verankert, die die Lebensqualität und die politischen und gesellschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessert haben.

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Ich glaube, dass wir Berlinerinnen und Berliner die Pandemie bis jetzt gut gemeistert haben. Wir haben herausragende Virologen und Wissenschaftlerinnen in unsere Entscheidungen einbezogen; kaum befragt haben wir jedoch Psychologinnen und Psychologen, Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler oder einfach die, denen sowieso wenig Gehör geschenkt wird, zum Beispiel Menschen mit Behinderung. Was es für eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern, eines davon schwerbehindert, bedeutet, von einem Tag auf den anderen jede Hilfe zu verlieren, können sich die meisten wohl nicht vorstellen. Eines ist klar: Ihren Job konnte sie vorerst ebenso an den Nagel hängen wie das zarte soziale Netzwerk um sie herum. Sie musste die Pflege stemmen, den Haushalt schmeißen und Lehrerin spielen. Alle drei Kinder bleiben dabei auf der Strecke. – So geht es vielen Menschen mit Behinderung, die auf wichtige Therapien, Präventionskurse und Bildungsangebote verzichten müssen. Neben den Rückschritten im kognitiven und körperlichen Bereich bedeuten die Beschränkungen vor allem eines: das Gefühl, allein zu sein, abgetrennt und nicht gesehen zu werden. Eines ist daher ganz klar: Wir haben auch eine soziale Krise, und um diese zu mindern müssen wir beispielsweise Menschen mit Behinderung bei allen Maßnahmen berücksichtigen und bedenken.

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In der zweiten Gruppe, die von der Priorität her als hoch eingeschätzt wird, sind auch die Menschen, die eine Demenzerkrankung oder eine geistige Behinderung haben, aber grundsätzlich sind alle Menschen mit Behinderung oder bei denen eine Behinderung droht – die auch leistungsberechtigt sind nach SGB IX – dort nicht enthalten. Das ist ja auch erst einmal nur eine Beschlussempfehlung durch die Ständige Impfkommission. Die Länder haben die Möglichkeit, hier Stellung zu beziehen, und ich kann Ihnen sagen: Ja, ich habe tatsächlich in der Stellungnahme des Landes Berlin das Gesundheitsministerium gebeten, diese Menschen in die Gruppe mit der Priorität „hoch“ mitaufzunehmen. Ich hoffe, dass das Bundesgesundheitsministerium unserem Wunsch nachkommen wird, das ist nämlich eine ganz wichtige Zielgruppe bei den Impfungen. – Danke schön!

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Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich spreche auch zu dem Antrag „Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung sicherstellen“, und möchte mich zu Beginn meiner Rede erst einmal für diese kenntnisreiche und sehr interessante Diskussion bedanken, in deren Mittelpunkt steht, dass wir Menschen mit Behinderung stärker unterstützen, wenn sie in ein Krankenhaus kommen, egal, woher sie kommen. Ob sie aus einem Pflegeheim kommen, aus der eigenen Häuslichkeit oder aus einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, es muss sichergestellt werden, dass sich Menschen im Krankenhaus um Menschen mit Behinderungen kümmern. Das muss sich zu dem Istzustand noch deutlich verbessern, das heißt, es geht am Ende des Tages auch immer um das Geld, wer übernimmt welche Kosten. Dadurch hinkt die Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus im Augenblick auch noch, während sie dort mit ganz unterschiedlichen Krankheitsbildern und pflegerischen Erfordernissen behandelt werden.

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Was ist zum Beispiel progressiv? Progressiv ist die veränderte Definition, was eine Behinderung ist oder was unter Behinderung verstanden wird. Die Verbände und Vereine haben zu Recht immer wieder darauf hingewiesen, dass es ein zentrales Moment der Auseinandersetzung in diesem Politikbereich ist, wie definiert sich Behinderung. Und da geht an dieser Stelle der Vorschlag dieses Gesetzes – nicht nur zu einer Anlehnung oder Übernahme des Textes der Definition der UN-Behindertenrechtskonvention –, sondern geht weiter und spricht von nicht verschiedenen Barrieren, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention heißt, sondern spricht klar und deutlich von einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, also wirft mit in die Debatte und nimmt in den Fokus mit die Überlegung, dass es auch um Einstellungen geht, die …

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Zweitens. Für den neuen Bericht sollte die Datenlage hinsichtlich der Lage von Menschen mit Behinderung erweitert werden – es gibt viel zu wenige Statistiken zum Thema – bzw. müsste im Sinne einer inklusiven Politik bei anderen Datenerhebungen eine inklusive Dimension einbezogen werden, also die Perspektive von Menschen mit Behinderung, um die Datenlage zu verbessern und zu einer genauen Einschätzung der Lage von Menschen mit Behinderung in Sachsen zu kommen.

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Das Thema ist doch, dass Menschen mit "nur" seelischer Behinderung keine Förderung bekommen. Menschen, die "nur" eine seelische Behinderung haben, werden im Grunde schlechter gestellt als Menschen, die zum Beispiel eine körperliche oder geistige Behinderung haben. Diese Benachteiligung, diese Diskriminierung wurde aufgedeckt. Unseres Erachtens muss diese Form der Diskriminierung beseitigt werden. Es muss Hilfe geleistet werden. Man darf nicht abwarten. Die Lücke ist entdeckt. Lassen Sie uns die Lücke schließen und tätig werden, und zwar im Rahmen dieses Antrags!

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Beispiel durch teilweise unerträglich lange Bearbeitungszeiten und chaotische Zustände in unseren Bezirken, wo die eine Hand nicht mehr weiß, was die andere Hand macht, wo Unterlagen bei der einen Abteilung verschwinden und bei der anderen nicht mehr auftauchen. Das ist keine Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Das erschwert die Teilhabe. Kümmern Sie sich um eine wirklich echte Teilhabe für unsere Menschen mit Behinderung, und zwar in Form einer digitalen, aber auch einer real physischen Barrierefreiheit. Das ist eine wesentliche Grundlage und eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und ein gemeinsames Leben mit unseren Menschen mit Behinderung.

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Die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung sieht auch nicht gut aus: Im Jahresdurchschnitt 2021 hatten zwar 55 % der schwerbehinderten Arbeitslosen einen Berufs- oder Hochschulabschluss, aber die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung ist mehr als 60 % höher als bei Menschen ohne Schwerbehinderung. Ganz großer Nachholbedarf besteht ja auch noch bei der Integration von Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt. Da schafft das "Budget für Arbeit" gerade mal unter ein Prozent. Da ist ganz viel zu tun, und da appelliere ich dringend an Sie, hier weiter voranzukommen.

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Sie machen unverantwortliche Politik auf Kosten von Menschen mit Behinderung, und das zeigt sich zum Beispiel daran, dass Sie plötzlich in Ihrer Begründung das Antidiskriminierungsgesetz heranziehen, obwohl Sie doch sonst gegen jede Art von Antidiskriminierungsgesetzen sind. Die Geisteshaltung der AfD und ihre Einstellung zu Menschen mit Behinderung wird an einer Großen Anfrage deutlich, die die AfD-Fraktion im Bundestag 2018 zum Thema schwerbehinderte Menschen in Deutschland gestellt hat. Hier wird Inzest als vermeintliche Hauptursache für Behinderung ausgemacht, und der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats hat dazu gesagt: „Es ist erschütternd

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Erstens Familien, zweitens Kinder und Jugendliche, drittens Menschen mit Behinderung. Man muss den Menschen mit Behinderung in unserem Land immer wieder sagen: Wir brauchen euch, wir wollen euch. – Wir müssen das ganz bewusst auch aussprechen: Nicht "konform", "glatt gebügelt", "makellos" ist stark, sondern "bunt", "vielfältig", "mit Kanten und mit Kerben". Eine Gesellschaft ohne Vielfalt ist eine Gesellschaft der Einfalt. Ich habe schon so viele Begegnungen mit Menschen mit Behinderung gehabt. Immer wieder bin ich tief berührt, und vor allen Dingen prägt das meine Arbeit. Erst am vergangenen Freitag war die Eröffnung des neuen Hauses der Lebenshilfe in Regensburg wieder ein sehr berührender Moment für mich und entscheidend für die Haltung, die wir gemeinsam vertreten: ein klares Ja zur

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr gut, dass wir über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, heute vor allem über Menschen mit seelischer Behinderung, und über die damit verbundenen Herausforderungen für die Gesundheits- und Pflegepolitik sprechen. Frau Rauscher hat eben die Situation von Menschen mit seelischer Behinderung geschildert. Wir wissen, dass nicht nur die Menschen mit seelischer Behinderung, sondern auch die Menschen mit Behinderungen überhaupt immer mehr werden. Ich gehe davon aus, dass die Probleme, die in der Pandemie vielen Menschen entstanden sind, sei es durch eine Langzeitfolge von COVID oder sei es durch Maßnahmen, durch die sie sich in größter Weise behindert fühlten, zu weiteren psychischen Erkrankungen führen werden.

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Ich habe eine andere Frage an Sie. Eine Expertenanhörung ist schön und gut, und wir werden sie auch brauchen. Sie ist wichtig. Aber hier wurde doch eine klare Lücke schon identifiziert: Es gibt keine Investitionskostenförderung für Menschen, die nur eine seelische Behinderung haben – "nur" in Anführungszeichen; denn man kann nicht sagen, dass eine seelische Behinderung jetzt nicht so gewichtig ist wie zum Beispiel eine körperliche oder geistige Behinderung. Das führt doch letztlich zu einer Diskriminierung gerade dieser Menschen, die eine seelische Beeinträchtigung haben und ebenfalls Hilfe brauchen. Sie können sich doch als Staatsregierung einen Ruck geben, hier darauf einzuwirken, auch für diese Menschen Investitionskostenförderung zu schaffen. Da erwarte ich, dass die CSU auch diesem Antrag zustimmen wird.

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Kolleginnen und Kollegen, die SPD will mit ihrem Antrag – ich zitiere – "es insbesondere älteren Menschen und Menschen mit Behinderung […] ermöglichen, über einen Livestream aus öffentlichen Sitzungen an den demokratischen Entscheidungsprozessen im Landtag teilzuhaben." – Ja, das wollen wir GRÜNE auch. Das ist einer von mannigfaltigen Teilaspekten, weshalb aus unserer Sicht das Streaming von Ausschusssitzungen durchgeführt werden sollte. Älteren und Menschen mit Behinderung sollten wir es nicht noch schwerer machen, als es schon ist. In diesem Punkt gehe ich völlig d’accord. Ob es jedoch der Weisheit letzter Schluss ist, die Staatsregierung aufzufordern, – ich zitiere – "aktiv auf Menschen mit Behinderung und deren Verbände zuzugehen und diese zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen einzuladen bzw. über den Livestream als Möglichkeit der Teilnahme zu informieren", lasse ich einmal dahingestellt. Ich kann nur sagen: Wir GRÜNE sind so selbstbewusst und zudem auch noch so praktisch veranlagt, dass wir im Fall der Fälle auch selbst auf die einschlägigen Verbände zugehen würden.

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Schauen Sie sich bitte die Pressemitteilung des geschätzten Herrn Holger Kiesel vom 05.05.2022 an; sie ist kurz. Er fordert ganz klar, dass das Gehörlosengeld vor der Landtagswahl eingeführt werden muss. Im Großen und Ganzen ist doch das Haus inzwischen einer Meinung: Wir brauchen ein Gehörlosengeld. Ich denke, auch die CSU und die FREIEN WÄHLER werden das Thema bringen, wahrscheinlich spätestens nach der Landtagswahl. Aber das sollte kein Wahlkampfthema werden. Es ist auch kein geeignetes Wahlkampfthema, geschätzte Kollegen, sondern eine Sache, die den Menschen mit Behinderung jetzt weiterhilft. Wir leben ja nicht in der Vergangenheit. Die Menschen brauchen jetzt den Nachteilsausgleich, nicht nach der Landtagswahl. Da ist jeder Monat ein guter Monat, in dem man einen Nachteilsausgleich bekommt. Nehmen Sie sich der Menschen an, die in manchen Bereichen nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen! Machen Sie endlich Politik für Menschen mit Behinderung, die dort ankommt, wo sie benötigt wird! Stimmen Sie bitte diesem Gesetzentwurf zu! Warten Sie nicht auf die Landtagswahl oder die Zeit danach! Geschätzte Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, machen Sie es vor allem nicht zum Wahlkampfthema. Dafür sind Menschen mit Behinderung meines Erachtens nicht geeignet. Wir können jetzt in diesem Hohen Haus etwas gemeinsam beschließen. Im Großen und Ganzen wollen das viele Parteien. Ich glaube, auch die CSU und die FREIEN WÄHLER merken, dass jetzt die Zeit gekommen ist, dieses Gehörlosengeld einzuführen.

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Seit 1994 steht in unserem Grundgesetz, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Aber die Abwesenheit von Benachteiligung bedeutet noch keine echte Inklusion. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit einer Behinderung ihr Leben nicht an die durch nicht behinderte Menschen vorgegebenen Strukturen anpassen müssen. Wir alle als Gesellschaft sind aufgerufen, die Strukturen, die unsere Gesellschaft bislang vorgibt, zu überprüfen und Strukturen zu schaffen, die jedem Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, die Möglichkeit geben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

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Wenn sie das Wort „Behinderung“ hören, haben die meisten Menschen schnell ein spezielles Bild vor Augen. Viele denken an den Rollstuhlfahrer. Andere denken beim Wort „Behinderung“ unmittelbar an geistige Einschränkungen. Das aber, was sich an Einschränkungen hinter dem Wort „Behinderung“ in Gänze verbirgt, ist sehr vielfältig und bedeutet für die Menschen mit Behinderungen sehr individuelle Herausforderungen, um ihren Lebensalltag zu bestreiten.

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Arbeit und Inklusion heißt aber auch, die Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu stärken. Die gesellschaftlich wichtige Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung in den Werkstätten wird nicht ausreichend anerkannt. Werkstattbeschäftigte brauchen den Arbeitnehmerstatus. Kein Werkstattbeschäftigter erhält so viel Lohn, dass er davon unterhaltssichernd leben kann. Das muss sich ändern. Diesen Appell für die Zukunft sollten wir aufgreifen und die Arbeit von Menschen mit Behinderung in den Werkstätten mehr wertschätzen.

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Das Budget für Arbeit ist eine Eingliederungshilfeleistung und eine Leistung aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe, die Menschen mit Behinderung und Arbeitgebenden Förderung – insbesondere Lohnkostenzuschüsse, Arbeitsassistenz und Hilfsmittel – für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglichen. Mit dem Budget für Arbeit wurde ein wichtiges Instrument geschaffen, um der Forderung nach Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Es soll Menschen mit Behinderung eine Alternative zum bestehenden Angebot der Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten.

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Das Gesetz ist im Juni letzten Jahres nach einem langen, einem zähen, aber sehr intensiven Reformprozess in Kraft getreten und wird in drei Stufen bis 2028 für die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen umgesetzt. Das heißt - das haben wir uns hier im Land vorgenommen -, im Zuge der sogenannten großen Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir die Übertragung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung mit den Trägern der Landkreise und kreisfreien Städte diskutieren; denn eines muss klar sein: Es kann nicht sein, dass Kinder mit einer seelischen Behinderung im SGB VIII und Kinder mit einer körperlichen Behinderung im SGB IX unterschiedlich behandelt werden; denn Kinder sind eines: im ersten Punkt Kinder und keine kleinen Erwachsenen, sehr geehrte Abgeordnete.

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So viel zu Schwimmen und Lesen. Ich könnte jetzt noch viele Dinge dazu aufzählen, aber ich zähle nur noch eine Sache auf, und zwar, was wir hier vorgeschlagen haben. Sie wissen ja, dass ich Schulleiter einer Schule war, damals sagte man Sonderschule für Lernbehinderte, heute nennt man das anders. Ich habe also das Elend der Kinder, die in der normalen Schule nicht mitkommen, miterlebt, hautnah, und habe auch am Aufbau eines Sonderschulwesens im Saarland teilgenommen - ich habe das Glück gehabt, das ging ja in der Zeit. Als ich angefangen habe, gab es nur zwei Hilfsschulen, so hießen die damals, und das war's. Und dann kamen viele andere Sonderschulen dazu, oder Förderschulen, zuerst für Lernbehinderte, dann für geistig Behinderte oder auch gleichzeitig für geistig Behinderte und nach den verschiedenen Behinderungen aufgeteilt. Es gab Schulen für Blinde, es gab Schulen für Gehörlose, es gab Schulen für Sprachbehinderte, Körperbehinderte und so weiter. Und es gab sie dann auch für die geringere Behinderung, zum Beispiel „geistig Behinderte“ war die starke Behinderung, „Lernbehinderte“ war die schwache Behinderung, die waren nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht einmal offiziell behindert. Um den Kindern, die in der Schule Schwierigkeiten haben, zu helfen, ist dieses System ausgebaut worden und man hat noch eins draufgesetzt: Es gibt auch noch Kinder, die besser im ursprünglichen Verband bleiben und dort unterrichtet werden mit Lehrern, die dann stundenweise in diese Klasse kommen, und so weiter. Es war also praktisch ein toll ausgebautes Förderschulsystem. Wir haben jetzt schon mehrere Male bean

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Die inhaltliche Konzeption wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung entwickelt. Es konnte ein ehrenamtlicher Förderbeirat zum Partizipationsfonds mit acht Expert:innen aus der Hamburger Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung gebildet werden, der im Dezember 2021 seine Arbeit aufgenommen hat. Kernaufgabe dieses Förderbeirats, unter Beteiligung der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, ist die Entwicklung und Konkretisierung der Förderziele. Dies wurde mittlerweile abgeschlossen, und ich rechne mit einer Veröffentlichung der Förderrichtlinien in den nächsten Wochen. Dann können auch alle darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich Projekte darauf bewerben können. Auch die CDU-Fraktion kann dann darauf aufmerksam machen, wenn sie von der Entstehung des Partizipationsfonds mitbekommt –

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Es gab ja schon viele Beteiligungsformate und auch Gremien, in denen Menschen mit Behinderung beteiligt sind, doch bisher sind noch viel zu oft die Spieße ungleich lang. Auf der einen Seite haben wir die professionelle Politik, die professionelle Verwaltung und die ganzen anderen professionellen Institutionen, auf der anderen Seite die Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung, die zwar wissen, was die Probleme sind und was sich ändern müsste, aber weniger die Möglichkeit haben, das durchzusetzen. Für uns als Politiker:innen, für die Verwaltung und für die Medienschaffenden kann es unbequemer werden, wenn die Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung sich jetzt stärker und vor allem wirkungsvoller einmischen und auch stärkere Verhandlungspartner:innen werden. Aber genau das sollten wir uns auch wünschen: dass es unbequemer für uns wird, damit die Demokratie als Ganzes gestärkt werden kann.

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Ein weiterer Punkt ist die mögliche Kündigung des Betreuungsvertrages aufgrund einer Behinderung des Kindes. Im Gesetzentwurf wird nunmehr ergänzt, dass nicht nur die Ablehnung des Kindes, sondern auch die Beendigung des Betreuungsverhältnisses aufgrund einer eventuell drohenden Behinderung dem örtlichen Träger anzuzeigen ist. Bei der Kündigung aufgrund der Behinderung des Kindes besteht eine vergleichbare Interessenlage wie bei der Ablehnung des Kindes.

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Behinderung feststellen, dass das Ausbildungs- und Qualifizierungsniveau von arbeitslosen behinderten Menschen signifikant höher ist als das von arbeitslosen Menschen ohne Behinderung, dann sehen wir, dass da auch ein großes ökonomisches Potenzial vorhanden ist. Es ist doch gut, wenn es auch ökonomisch eine wichtige Wirkung hat, was uns allen im Sinne der sozialen Gerechtigkeit, der Teilhabe und der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung wichtig ist, nämlich dass wir möglichst allen Menschen gleichen Zugang zu unserem Arbeitsleben gewähren.